Was ist eigentlich… Jobcoaching?

Jobcoaching ist ein Angebot für Menschen mit Behinderung, die an ihrem Arbeitsplatz Schwierigkeiten haben zum Beispiel, weil die Anforderungen des Jobs nicht gut zur Behinderung und den damit verbundenen Bedürfnissen passen.

Um solche und andere Probleme zu lösen, besucht ein so genannter Jobcoach, also ein „Arbeitstrainer“, die jeweilige Person regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg am Arbeitsplatz. Der Coach schaut sich die Situation genau an, analysiert die Lage, gibt Tipps und entwickelt anschließend in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten Strategien, mit denen die vorhandenen Probleme gelöst werden könnten.

Das Ziel ist immer, die Arbeitsbedingungen für alle Seiten zu verbessern und zugleich das selbstständige Arbeiten für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter zu fördern. Und: Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Menschen mit Behinderung coachen lassen, die gerade in einem Praktikum oder in der Ausbildung sind.

Wie genau funktioniert ein Jobcoaching?

Jedes Coaching wird genau auf die jeweilige Person, deren berufliche Situation und deren individuelle Bedürfnisse zugeschnitten. Die Abläufe, Ziele, Methoden und auch die Dauer der Maßnahme sind also jeweils unterschiedlich. Die individuellen Wünsche und Vorstellungen, aber auch Fähigkeiten und Talente stehen ganz im Mittelpunkt des Coachings. Je nach Situation werden mal mehr, mal weniger auch die Kollegen und Vorgesetzten eingebunden.

Im Durchschnitt dauert ein Coaching zwischen sechs und acht Monaten. Während dieser Zeit besucht der Arbeitstrainer die jeweilige Person regelmäßig am Arbeitsplatz – zu Anfang zwei Mal in der Woche für zwei bis vier Stunden, danach immer seltener, bis der Coach gar nicht mehr kommen muss. Es wird zielstrebig an Lösungen gearbeitet, jedoch ohne die Beteiligten zu überfordern.

Das Jobcoaching lässt sich darüber hinaus grob in drei Phasen teilen:

  • In der ersten Phase lernen sich der Coach und die betreute Person kennen. Dabei werden der Arbeitsplatz und die Strukturen des Unternehmens genau unter die Lupe genommen und erste Ideen entworfen, wie das gewünschte Ziel erreicht werden kann.
  • In einer zweiten Phase werden mögliche Strategien zur Lösung der Probleme besprochen. Das können konkret zum Beispiel Prioritätenlisten oder Ablaufpläne sein, die helfen, die Arbeit besser zu strukturieren.
    Wenn alle Beteiligten mit dem weiteren Vorgehen einverstanden sind, folgt eine Art Testphase, in der die neuen Lösungswege von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter oder auch von den Kollegen im Betrieb ausprobiert und eingeübt werden können.
  • In der dritten Phase werden die verbesserten Arbeitsabläufe weiter gefestigt, damit sie langfristig gut funktionieren.
Ein Mann arbeitet mit einer Braille-Zeile an seinem Computer.
Hilfstechnologie, wie etwa eine Braille-Zeile am Computer, schafft den Zugang zu PC und Smartphone auch für blinde Menschen. Foto: Michel Arriens/www.michelarriens.de via gesellschaftsbilder.de

Was ist, wenn die durch das Coaching gewünschte Verbesserung nicht eintritt?

Im Jahr 2015 führten über 82 Prozent der durchgeführten Jobcoachings in Westfalen-Lippe zum gewünschten Ziel – die Erfolgsquote ist also sehr hoch.
Wenn es trotzdem einmal nicht innerhalb der rund sechs bis acht Monate klappt, die ein Coaching normalerweise dauert, kann die Maßnahme verlängert werden. Damit können manches Mal neue Lösungswege gefunden und das vereinbarte Ziel kann doch noch erreicht werden.

Manchmal stößt ein Jobcoaching aber auch an Grenzen. Arbeitstrainer sind erfahrene Experten, die sehr gut einschätzen können, wann sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind und wann weder die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter noch das Unternehmen etwas beitragen können, um die Situation nachhaltig zu verändern.

Für wen ist das Jobcoaching gedacht?

Für berufstätige Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, also einem Schweregrad (Gdb) von mindestens 50. Auch Menschen mit einem Grad von weniger als 50, aber mehr als 30 Prozent, können ein Jobcoaching beantragen – vorausgesetzt, sie haben sich zuvor von der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit bei mindestens 15 Stunden liegt.

Wo und wie kann das Jobcoaching beantragt werden?

In Westfalen hilft das LWL-Inklusionsamt in Münster umfassend weiter. Es gibt auch noch weitere Inklusionsämter in ganz Deutschland, die ähnliche Angebote haben.