Mobbing am Arbeitsplatz: Infos und Tipps für Betroffene vom Rechtsexperten Martin Wolmerath

Herr Wolmerath, als Jurist befassen Sie sich mit rechtlichen Fragen. Zählt das Thema Mobbing mit dazu?

Mobbing ist eine sehr perfide Strategie und ein menschenverachtendes Werkzeug, mit dem Konflikte am Arbeitsplatz „gelöst“ werden. Es ist also ein Phänomen, in dessen Folge viele rechtliche Aspekte zum Tragen kommen können – es handelt sich aber nicht um einen juristischen Begriff an sich (mehr Infos zu Mobbing und der Geschichte des Begriffs siehe unten, Anm. d. Red.). Trotzdem müssen sich Rechtsanwälte wie ich immer wieder damit befassen. Zum Beispiel, wenn eine von Mobbing betroffene Person herausfinden möchte, welche arbeitsrechtlichen Schritte sie oder er in solch einer Situation gehen kann und dabei Unterstützung braucht.

Damit sprechen Sie einen wunden Punkt an. Müssen Betroffene selbst nachweisen, dass sie Mobbing ausgesetzt sind?

Ja, für rechtliche Schritte kann das wichtig sein. Aber es gibt dafür eine gute Möglichkeit, die wir auch in unserem Mobbing-Ratgeber aufzeigen: Betroffene können ein „Mobbingtagebuch“ führen. Damit sind zwei Vorteile verbunden. Durch das Niederschreiben des Erlebten kann die Person ihre Situation reflektieren und zum Teil aufarbeiten, je nach Bedarf auch mit der Unterstützung einer Therapeutin oder eines Therapeuten, weil das ja sehr belastende Erlebnisse sind. Zugleich entsteht auf diese Weise eine Sammlung des Erlebten, also aller Ereignisse, Verletzungen und ungerechten Handlungen seitens der mobbenden Personen. Auf diese Sammlung können Dritte bei Bedarf zurückgreifen, wenn sie die Betroffenen von außen unterstützen – also Ärzt:innen, Therapeut:innen und auch Rechtsanwält:innen. Die ganz wichtige Erkenntnis dabei: Was einmal zu Papier gebracht ist, kann nicht mehr in Vergessenheit geraten.

Sind Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung öfter Mobbing ausgesetzt als Menschen ohne Behinderung?

Grundsätzlich ist es so, dass Mobbing alle treffen kann, genauso aber auch alle selbst zur Mobberin oder zum Mobber werden können. Es gibt also keinen „Prototypen“ auf jeder Seite, mit dem sich voraussagen lässt, wer mobben und wen es treffen wird. Zugleich ist das Risiko, am Arbeitsplatz in eine Mobbingsituation zu geraten, größer für Menschen, die einer so genannten Minderheit angehören. Das kann die einzige Raucherin in einer ansonsten aus Nichtrauchern bestehenden Arbeitsgruppe sein, ein sich vegan ernährender Beschäftigter unter ansonsten Fleisch essenden Arbeitskolleg:innen, aber auch eine Arbeitnehmerin mit Schwerbehinderung in einer Gruppe von Beschäftigten ohne Behinderung. Entscheidend ist also die Zusammensetzung der Gruppe. Hinzu kommen noch weitere Aspekte wie das Arbeitsklima, der Umgang miteinander, das Verständnis füreinander, der Arbeitsdruck und vor allem die soziale Kompetenz der Vorgesetzten. Um Mobbing zu verhindern, ist es so oder so wichtig, dass Vorgesetzte und Arbeitskolleg:innen ein solches Verhalten weder akzeptieren noch dulden.

Welche praktischen Tipps haben Sie für Mobbingbetroffene?

Mein wichtigster Rat ist: Suchen Sie sich Hilfe. Denn wenn Sie raus aus Ihrer akuten Situation wollen, müssen Sie aktiv werden, so schwierig das auch ist. Sprechen Sie mir Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre Situation, wenden Sie sich an Ihre Schwerbehindertenvertretung, lassen Sie sich von Ihrem Betriebsrat, Ihrer Personal- oder Ihrer Mitarbeitervertretung vertraulich beraten. In vielen Betrieben und Dienststellen gibt es außerdem Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Thema Mobbing, in denen spezielle Ansprechpersonen vorgesehen sind. Darüber hinaus kann es ratsam sein, mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten zu sprechen, um nicht allein damit zu bleiben, die Situation besser zu verstehen – und schrittweise besser damit umgehen zu können. —






Inklusionspreise 2024: Jetzt bewerben!

Der Inklusionspreis für die Wirtschaft 2024 prämiert erfolgreiche Praxisbeispiele für Inklusion in der Arbeitswelt. Vergeben wird die Auszeichnung von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Verein Charta der Vielfalt e. V. und der Arbeitgeber:inneninitiative UnternehmensForum. Sie richtet sich an kleine und große Unternehmen sowie an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Bis zum 31. März 2024 können diese entweder selbst eine Bewerbung einreichen oder von anderen für den Preis vorgeschlagen werden. Die Voraussetzung: Zwischen Oktober 2021 und März 2024 muss der Betrieb ein Projekt begonnen oder eine besondere Aktion durchgeführt haben, um Menschen mit Behinderung einzustellen, auszubilden oder weiterzubeschäftigen. Bei größeren Unternehmen achtet die Jury außerdem darauf, ob es neben Einzelprojekten auch ein Konzept oder eine Strategie für Inklusion und Barrierefreiheit gibt.
↗ Alle Informationen und das Bewerbungsformular gibt es hier.

Die Freudenberg-Stiftung und die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if) vergeben jedes Jahr den Rudolf-Freudenberg-Preis, der mit 5.000 Euro dotiert ist. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Innovative Geschäftsideen und -konzepte“. Inklusionsunternehmen, die neue oder besondere Produkte oder Dienstleistungen, eine erfolgreiche Marketingstrategie oder andere besondere Konzepte auf den Weg gebracht haben und ihre Erfahrungen an andere Inklusionsbetriebe weitergeben möchten, können sich bis zum 15. März 2024 bewerben.
↗ Alle Informationen rund um die Bewerbung sind in diesem PDF-Dokument zusammengefasst.

Und noch ein Tipp: Neben diesen beiden größeren, bundesweit ausgeschriebenen Preisen werden immer wieder auch regionale oder branchenspezifische Inklusionspreise vergeben. In Rheinland-Pfalz ist zurzeit beispielsweise der Landespreis Inklusion.Plus ausgeschrieben, Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2024. Schwerbehindertenvertretungen von Betrieben aus der Chemie-, Energie- oder ähnlichen Branchen, die Inklusionsprojekte auf den Weg gebracht haben, können sich noch bis zum 2. April 2024 um den Inklusionspreis der IGBCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) bewerben.




Impulse für eine bessere Arbeitswelt auf der A+A-Messe 2023 – LVR und LWL sind mit dabei und „im Fußballfieber“

Die Expert:innen von LVR und LWL arbeiten in ihrem eigenen Berufsalltag zum Beispiel in den bundesweit neu eingerichteten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) (↗ siehe Interview dazu hier im Blog). Sie kennen sich also sehr gut mit Fördermöglichkeiten für Unternehmen aus, können am Messestand aber zum Beispiel auch dazu beraten, wie Mitarbeiter:innen mit Behinderung in einen Betrieb eingegliedert und auch technisch unterstützt werden können.

LWL und LVR sind „Im Fußballfieber“

Am Messestand der beiden Inklusionsämter in NRW dreht sich dieses Jahr alles um die Inklusion im Fußball. Um etwa zu zeigen, wie spannend der Sport auch ganz ohne Bilder sein kann, ist das Blindenradio des 1. FC Köln zu Gast. Es führt den Gästen mit der „Audiobox“ vor, wie ein Fußballspiel rein auditiv begleitet zu einem tollen Hörerlebnis wird. Wer selbst ein wenig kicken möchte, kann auf eine Torwand schießen – oder in einer der „BolzBoxen“ Platz nehmen und dort sitzend ein Match gegeneinander spielen.
Für Currywurst & Co., Laugengebäck und Getränke am Messestand sorgen die Cateringunternehmen der Fußballclubs FC Schalke 04 und Alemannia Aachen. Dahinter stehen jeweils die VIA Integration gGmbH sowie die georgs.plus gGmbH. Beides sind Inklusionsbetriebe, sie beschäftigen also überdurchschnittlich viele Menschen mit Behinderungen.

Kongress zu Zukunftsthemen: LVR und LVR mit Fachvortrag zum BEM dabei

Parallel zur Messe veranstaltet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) einen Kongress zu den Zukunftsthemen in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und greift dabei besonders die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung auf. Im Fokus steht die Prävention, also das Ziel, Unfälle oder Erkrankungen im Arbeitsleben zu verhindern.

Ein Teil des Kongresses ist eine Veranstaltung der Inklusionsämter von LVR und LWL. Dabei steht das so genannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im Mittelpunkt, das im Sozialgesetzbuch verankert ist. Es verpflichtet alle Arbeitgeber:innen gesetzlich dazu, Arbeitnehmer:innen mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in den Job zu ermöglichen – und zwar immer dann, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres sechs Wochen lang am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Bei der insgesamt etwa dreistündigen Veranstaltung von LVR und LWL liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz, außerdem gibt es Tipps und Hinweise für Betriebe, wie sie die Maßnahme gut und richtig durchführen können. Der Vortrag ist allerdings nur für Gäste mit Kongress-Tickets zugänglich (Termin des Vortrags und Preise für den Kongress siehe unten).




Internationale Messe REHACARE: dieses Jahr mit dem Schwerpunkt „Inklusiver Arbeitsmarkt“

In den vergangenen Jahren waren es vor allem die Inklusionsämter Arbeit der beiden Landschaftsverbände, die die Besucher:innen auf der REHACARE beraten haben. Dieses Jahr werden erstmals auch Expert:innen für Soziale Teilhabe sowie für Jugend und Schule am Beratungsstand mit dabei sein. Besucher:innen mit und ohne Behinderung können sich von ihnen unter anderem zu diesen Themen beraten lassen:

  • Soziale Teilhabe für Erwachsene,
  • Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche,
  • Allgemeiner Arbeitsmarkt und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und
  • Suchen und Finden passender Ansprechpartner:innen zum Thema Behinderung und Arbeit.

Darüber hinaus halten Expert:innen des LWL-Inklusionsamts Arbeit beim REHACARE-Forum einen Vortrag zum Thema „Jobcoaching und digitale Assistenz“. Sie werden unter anderem das Pilotprojekt „OmniAssist“ vorstellen, mit dem digitale Assistenzsysteme bekannter gemacht, praktisch erprobt und verbessert werden sollen. Das Projekt und die Möglichkeiten solcher digitalen Assistenzsysteme haben wir in diesem Beitrag ausführlich vorgestellt.

Auch andere Organisationen und Unternehmen präsentieren auf der REHACARE innovative Ideen und Lösungen, die Menschen mit Behinderung im Beruf unterstützen können. Außerdem berät die Bundesagentur für Arbeit zur beruflichen Rehabilitation.

Ideen, Lösungen und Hilfsmittel für mehr Inklusion im Alltag

Die Aussteller:innen auf der Messe in Düsseldorf zeigen außerdem auch verschiedene Hilfsmittel für den Alltag. Ein Fokus liegt auf digitalen Lösungen, die zum Beispiel in der Pflege eingesetzt werden können oder die Mobilität erleichtern.

Wie immer gibt es außerdem inklusive Sportveranstaltungen sowie Angebote, bei denen die Besucher:innen selbst Sportgeräte ausprobieren können.




Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: ein Überblick

Video mit DGS
Video ohne DGS







Doppeltes Engagement für Inklusion: Der Sonderpreis „Vorbild Inklusion“ 2023 geht nach Westerkappeln und Plettenberg

Die 14 Mitarbeiter:innen der B.A.C. Bike Assembly Crew GmbH in Westerkappeln bauen individuelle Fahrräder für mehrere Hersteller aus Deutschland. Das Unternehmen sitzt im Norden von NRW und wurde 2018 von Sven Stoffers und Mathis Wortmeier gegründet. In der Firma sind ein hohes technisches Verständnis und genaues Arbeiten gefragt. Und obwohl das Unternehmen wegen seiner geringen Größe eigentlich keine Quoten erfüllen muss, beschäftigt es mittlerweile dennoch vier Menschen mit Behinderung. Hinzu kommen vier Kollegen und Kolleginnen, die auf Außenarbeitsplätzen der Ledder Werkstätten für B.A.C. arbeiten. Perspektivisch sollen noch weitere hinzukommen. Wegen dieses außerordentlichen Engagements belegt das Unternehmen in diesem Jahr den ersten Platz beim Sonderpreis „Vorbild Inklusion“.

Der zweite Platz geht an die Office Point GmbH aus Plettenberg im Sauerland. Cornelia Pallas gründete den Betrieb vor mehr als 20 Jahren. Sie selbst ist an einer fortschreitenden Hörschädigung erkrankt und mittlerweile vollständig taub. Davor arbeitete sie als Bilanzbuchhalterin in einer Führungsposition in einem größeren Industrieunternehmen – die Anforderungen waren aber irgendwann so hoch, dass sie sie nicht mehr erfüllen konnte. Stattdessen machte sie sich selbstständig, damit sie ihre Arbeit zu ihren Bedürfnissen passend organisieren konnte.
Mittlerweile beschäftigt sie sieben Mitarbeiterinnen in der Office Point GmbH. In Schleswig-Holstein betreibt sie außerdem zwei Akustik-Fachgeschäfte mit insgesamt fünf Mitarbeiter:innen. In Plettenberg sind es sieben, drei davon haben eine Behinderung. —




Nur noch wenige Tage bis zur LWL-Messe am 15. März 2023

Seit 2012 widmet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe den Inklusionsunternehmen in der Region alle zwei bis drei Jahre eine eigene Messe. Nachdem die Veranstaltung 2020 wegen der Corona-Pandemie ausfallen musste, findet sie in diesem Jahr wieder statt – anders als sonst aber nicht in der Halle Münsterland, sondern erstmals in der Messe Dortmund.

Die Besucher:innen erwartet dort unter anderem ein vielseitiges Programm aus Seminaren und Vorträgen, das Einblicke, Impulse und Hilfestellungen aus der Praxis gibt. Als Dozent:innen sind zum Beispiel Verantwortliche aus langjährigen Inklusionsunternehmen mit dabei, die auf der Messe von ihren Erfahrungen erzählen. Darüber hinaus beantworten verschiedene Expert:innen Fragen zur Gründung oder Führung eines Inklusionsunternehmens, informieren über die rechtlichen Grundlagen und erklären die Besonderheiten bei der Jobvermittlung.

Begleitend findet auch eine Jobbörse statt, die Interessierten und Arbeitssuchenden zusätzlich die Möglichkeit bietet, mit Inklusionsunternehmen in der Region Westfalen-Lippe in Kontakt zu kommen und sich auszutauschen.

Auf einen Blick

Wann? Mittwoch, 15. März 2023, 9–17 Uhr
Wo? Messe Dortmund, Halle 3

Der Eintritt ist kostenlos. Die Messe ist barrierefrei gestaltet. Für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung gibt es am Info-Stand kostenlose Unterstützungsangebote. Die Messe Dortmund stellt auf ihren Seiten außerdem einige Hinweise zur Anreise bereit.

Alles weitere ist auf www.lwl-messe.de zu finden. Die Website wird laufend aktualisiert.




Infos, Impulse und reger Austausch: Die LWL-Messe der Inklusionsunternehmen 2023

Was sind Inklusionsunternehmen – und warum sind sie wichtig für die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt?

Inklusionsunternehmen heißen so, weil sie besonders viele Menschen mit Schwerbehinderung in ihren Betrieben auf festen Arbeitsplätzen beschäftigen (30 bis 50 Prozent ihrer Stellen). Allein in der Region Westfalen-Lippe gibt es inzwischen über 170 solcher Unternehmen, in denen rund 2.170 Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten. Damit liegt Westfalen bundesweit an der Spitze.
Da der Arbeitsmarkt in Deutschland insgesamt noch längst nicht für alle Menschen gleichberechtigt zugänglich ist, spielen Inklusionsunternehmen mit ihrem Engagement eine besonders wichtige Rolle. Sie werden deshalb mit Fördergeldern unterstützt, um zum Beispiel die Mehrkosten für die Einrichtung inklusiver Arbeitsplätze abzufangen.

Dieses Geld kommt unter anderem aus der so genannten Ausgleichsabgabe. Diesen Betrag müssen alle Unternehmen in Deutschland zahlen, die eine bestimmte Größe haben, aber im Verhältnis dazu nicht genug oder sogar gar keine Menschen mit Behinderung in ihren Betrieben beschäftigen. Bei Unternehmen ab 20 Mitarbeiter:innen ist in Deutschland eine Quote von 5 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Inklusionsunternehmen übererfüllen diese bei weitem. Wie andere Unternehmen auch müssen sie sich dennoch auf dem freien Markt behaupten und mit anderen Betrieben in Konkurrenz treten, sie wirtschaften also nicht in Schutzräumen.

Inklusionsunternehmen gibt es in vielen verschiedenen Branchen, zum Beispiel im Einzelhandel, in der Gastronomie, der Gebäudereinigung, bei Hausmeisterdiensten, in Wäschereien, in der IT-Branche oder in der industriellen Fertigung für die Automobilindustrie.

Infos und Austausch zum Thema Arbeit und Inklusion

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist einer der größten Unterstützungszahler für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Er fördert diese Betriebe, um die Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voranzutreiben. Damit das Thema darüber hinaus stärker ins öffentliche Bewusstsein rückt, hat der Verband im Jahr 2012 zur ersten LWL-Messe der Inklusionsunternehmen eingeladen. Seither treffen sich dort alle drei Jahre verschiedene Inklusionsbetriebe aus der Region sowie andere Akteur:innen und präsentieren ihre Arbeit. Die Messe ist außerdem ein Begegnungsort für alle Interessierten, um sich zum Thema Arbeit und Inklusion zu informieren, auszutauschen und zu vernetzen.

Blick in die LWL-Messe 2014
Foto: LWL

Vielfältige Seminare und Vorträge – und eine Jobbörse

Auch dieses Jahr findet auf der LWL-Messe wieder ein vielseitiges Programm aus Seminaren und Vorträgen statt, die Einblicke, Impulse und Hilfestellungen aus der Praxis geben. Als Dozent:innen sind zum Beispiel Verantwortliche aus langjährigen Inklusionsunternehmen mit dabei, die auf der Messe von ihren Erfahrungen erzählen. Darüber hinaus beantworten verschiedene Expert:innen Fragen zur Gründung oder Führung eines Inklusionsunternehmens, informieren über die rechtlichen Grundlagen und erklären die besonderen Dynamiken bei der Jobvermittlung.
Begleitend findet außerdem eine Jobbörse statt, die Interessierten und Arbeitssuchenden zusätzlich die Möglichkeit bietet, mit Inklusionsunternehmen in der Region Westfalen-Lippe in Kontakt zu kommen und sich auszutauschen.




Die weltweit die größte Messe für Inklusion ist wieder in Düsseldorf: die RehaCare 2022 vom 14. Bis 17. September 2022

Der gemeinsame Auftritt der beiden Inklusionsämter aus dem Rheinland und aus Westfalen-Lippe steht dieses Jahr unter dem Motto „102 Jahre Schwerbehindertenvertretung“. Die Ämter informieren unter anderem über die Meilensteine in der Geschichte der Schwerbehindertenvertretungen, die es schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts gibt.

Wer möchte, kann sich auch beraten lassen

Die Inklusionsämter beraten die Besucherinnen auch – entweder direkt am Stand oder auf einer „Round-Table-Fläche“, wo ausführlichere Gespräche möglich sind. Als unterstützende Expert:innen sind dort zum Beispiel Kolleg:innen aus der LVR-Eingliederungshilfe mit dabei, aber auch aus dem LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe, den Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammer und den Integrationsfachdiensten.

Die Themen, die in den Beratungsgesprächen je nach Bedarf aufgegriffen werden können, sind entsprechend breit gefächert: Es kann um den Übergang von der Schule ins Arbeitsleben gehen, aber auch um die Eingliederungshilfe, um Leistungen zur Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt, um Begleitende Hilfen, um Förderungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder um die Planung und Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen.

Technische Hilfsmittel und digitale Assistenzsysteme

Ebenfalls vertreten ist das Fraunhofer-Institut, das unter anderem technische Hilfsmittel vorführt – zum Beispiel ein Exoskelett. Aber auch digitale Assistenzsysteme können sich die Besucher:inne anschauen, die unter anderem im im Pilotprojekt „OmniAssist“ des LWL zum Einsatz kommen (in unserem Blog haben wir kürzlich hier ein Interview zu diesem Projekt veröffentlicht). Wer möchte, kann außerdem von Mittwoch bis Freitag im offenen „Vortrags-Forum“ an jeweils einer Infoveranstaltung von LWL und LVR teilnehmen. Das Forum ist für alle Besucher:innen kostenfrei zugänglich. Hier geht es zum Programm.

Kulinarischer Tipp: „Wo ist Tom?“

Wer gerne mal einer Konditorin bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen und gebackene Spezialitäten von ihr kosten möchte, kann die Chance bei der RehaCare nutzen und sich die Arbeit des Inklusionsbetriebs „Wo ist Tom?“ anschauen, einem Café aus Köln, das dieses Jahr zu Besuch ist. Dazu serviert ein Barista des Cafés verschiedene Kaffeevariationen.




Aktionen zum „Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ am 5. Mai 2022

Zu den Veranstaltungen, die die Aktion Mensch hier gesammelt hat, zählt zum Beispiel eine Demo des Berliner Behindertenverbands e. V., die am 5. Mai um 14 Uhr am Brandenburger Tor startet. Oder die Aktion „Gelbe Karte für Stolperfallen“ des Blinden- und Sehbehindertenbunds in Hessen e. V. (BSBH) am 5. Mai in Darmstadt und am 6. Mai in Kassel. An diesen Tagen heften die Mitmacher:innen der Aktion gelbe Karten an schlecht geparkte E-Scooter auf dem Gehweg, um so darauf aufmerksam zu machen, dass diese Fahrzeuge für blinde und sehbehinderte Menschen sehr gefährliche Hindernisse sein können. Und wer möchte, kann sowohl in Darmstadt als auch in Kassel auf einem Hindernis-Parcours selbst erleben, wie es sich anfühlt, bei völliger Dunkelheit auf Gehwegen und Straßen unterwegs zu sein.