Was sind eigentlich… Technische Beratungsdienste?

Technische Beratungsdienste fördern Menschen mit Behinderung im Beruf. Die Experten, die in ganz Deutschland bei solchen Diensten arbeiten, unterstützen zum Beispiel, wenn die Aufgabenverteilung in einem Betrieb wechselt. Sie helfen, Arbeitsplätze behinderungsgerecht umzugestalten und sie ermitteln, ob auf den Arbeitgeber ein finanzieller Mehraufwand zukommt. Sie beantworten auch organisatorische oder bürokratische Fragen und stehen bei Kündigungsverfahren sowohl der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer als auch dem Unternehmen oder der Organisation mit Rat und Tat zur Seite.


Herr Schrapper, wer kann die Hilfen des Technischen Beratungsdienstes beantragen?

Entweder können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung selbst einen entsprechenden Antrag auf Hilfen stellen, oder sie bitten ihre Fallmanagerin oder ihren Fallmanager darum, sie dabei zu unterstützen. Auch die Verantwortlichen eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Fachstelle in einem Kreis oder einer Stadt können die Hilfe beantragen, wenn sie einen ihrer Mitarbeiter mit Behinderung durch technische oder organisatorische Maßnahmen unterstützen wollen.

Wie werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Verantwortlichen des jeweiligen Unternehmens einbezogen – zum Beispiel dann, wenn ein Arbeitsplatz behinderungsbedingt umgebaut werden muss?

Es ist wichtig, dass alle an einem Strang ziehen. Deshalb tauschen wir uns von Anfang an regelmäßig mit allen Beteiligten aus. Wir hören genau zu und erarbeiten konkrete Vorschläge, wie die Arbeitsstätte oder der Arbeitsplatz auf die jeweilige Behinderung angepasst werden könnten. Der Technische Beratungsdienst unterstützt aber auch die jeweiligen Fallmanagerinnen und Fallmanager dabei, eine Fördersumme festzusetzen, wenn etwa ein neues Arbeitsgerät angeschafft werden soll oder bauliche Maßnahmen nötig sind. Dafür wird vorher die Situation vor Ort genau unter die Lupe genommen und mit allen Beteiligten darüber gesprochen.
Bei jeder dieser Beratungen gilt immer der Grundsatz: Menschen mit Behinderung sind Experten in eigener Sache. Sie wissen selbst meist am allerbesten, was nötig ist, damit sie gut arbeiten zu können. Zugleich muss sich jeder Mensch an seinem Arbeitsplatz mit der Hilfe wohlfühlen, die ihm dort angeboten wird. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird also von Anfang an eng von uns in den Prozess eingebunden. Das gleiche gilt auch für die führenden Personen eines Unternehmens oder einer Organisation, die die Verantwortung für ihre Teams tragen. Denn sie sind ja nicht weniger auf einen reibungslosen und erfolgreichen Verlauf angewiesen, zum Beispiel beim Umbau eines Arbeitsplatzes.

Porträtfoto von Frank Schrapper
Als Leiter des Technischen Beratungsdienstes des LWL-Inklusionsamt Arbeit ist Frank Schrapper Experte für barrierefreie Arbeitsplätze. Foto: LWL

Für wen gilt welches Angebot?

Jeder Mensch ist anders. Es sind vor allen die ganz individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten, die stark bestimmen, wie es bei jemandem im Job läuft. Wir beziehen das von Anfang an mit ein, unterstützen und begleiten also jeden Menschen unterschiedlich. Es gibt daher auch kein pauschales Angebot. Eine Rollstuhlfahrerin in der Montage beispielsweise benötigt eine andere Umgestaltung und andere Hilfen als ein junger Mann am gleichen Arbeitsplatz, der Lernschwierigkeiten hat. Wir schauen uns die Situation immer genau an, fragen nach, hören zu – und entscheiden dann, was im Einzelfall richtig und sinnvoll ist. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hör- oder Sehbehinderungen gibt es übrigens noch einmal jeweils einen eigenen Fachdienst, der auf diese Behinderungen spezialisiert ist.

Der Arbeitsplatz ist umgebaut, die Arbeitsabläufe sind optimal angepasst. Wie geht es weiter?

Meistens besuchen unsere Fallmanager nach sechs Monaten noch einmal das Unternehmen oder den Betrieb, in dem sie zuvor einen Menschen mit Behinderung begleitet haben. Sie sprechen dort erneut mit den Beteiligten, um nachzuhorchen, wie wirksam und nachhaltig die Änderungen am Arbeitsplatz funktioniert haben. Wenn die gewünschte Verbesserung doch nicht eingetreten ist, können sie die Begleitung einfach wieder aufgreifen und gemeinsam an neuen Lösungen arbeiten.
Bei manchen Behinderungen kann es auch sein, dass sich der körperliche oder geistige Zustand eines Menschen nach und nach verschlechtert. Dann begleiten unsere Experten die jeweilige Person auch über die übliche Dauer einer Betreuung hinaus intensiv – und vor allem dann, wenn im Betrieb im Laufe der Zeit noch einmal etwas verändert wird. –