VIER FRAGEN AN… Christoph Beyer

#1: Herr Beyer, welche Aufgaben hat eine Schwerbehindertenvertretung – und warum ist das ein anspruchsvoller Job?

Die Vertrauenspersonen müssen sich zum Beispiel in sehr unterschiedliche Themen einarbeiten und ein gewisses Verhandlungsgeschick mitbringen. Außerdem müssen sie sich durchsetzen können, denn sie vertreten ja die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung und der Personen, die ihnen gleichgestellt sind. Das ist nicht einfach. Diese Aufgaben beginnen schon an dem Tag, an dem ein Arbeitsverhältnis anfängt, also mit der Einstellung, und können sich bis zu einem Verfahren um eine mögliche Kündigung ziehen. Die Schwerbehindertenvertretungen vermitteln dabei ständig zwischen der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, den Beschäftigten und oft auch externen Partnern, zum Beispiel dem Inklusionsamt, der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung. Vor allem am Anfang stoßen sie dabei manchmal auf Widerstände und müssen sich dann dem Arbeitgeber gegenüber behaupten. Wenn das aber erst einmal geschafft ist, können die Vertrauenspersonen sehr viel bewegen.

#2: Welche Fragen oder Schwierigkeiten tauchen bei Schwerbehindertenvertretungen im Moment besonders häufig auf?

In jedem Betrieb sind die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung unterschiedlich – und so sind auch die Herausforderungen immer andere, mit denen die Vertrauenspersonen konfrontiert sind. Es gibt aber einige Punkte, die für alle Schwerbehindertenvertretungen derzeit schwierig sind. Im Moment bauen zum Beispiel viele Unternehmen in Deutschland Stellen ab, obwohl die Wirtschaft seit Jahren im Aufschwung ist. Von solchen Kündigungen sind auch viele Menschen mit Schwerbehinderung betroffen. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben deshalb alle Hände voll zu tun, damit möglichst viele ihren Job behalten können oder eine andere Stelle im Unternehmen finden.
Eine andere große Herausforderung ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den meisten Unternehmen immer älter werden. Dadurch steigt auch das Risiko einer Schwerbehinderung. Die Vertrauenspersonen wollen ihre Kolleginnen und Kollegen natürlich dabei unterstützen, gesund zu bleiben. Das ist zusätzliche Arbeit, denn sie setzen sich ja auch weiterhin dafür ein, den Arbeitsplatz des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin zu erhalten, wenn dann doch eine Schwerbehinderung eintritt.

#3: Bei einigen Veranstaltungen auf dem A+A-Kongress, die Sie moderieren, geht es auch um die Digitalisierung. Welche Rolle spielt dieses Thema für die Inklusion?

Die Arbeitswelt verändert sich durch die Digitalisierung sehr stark. Das birgt Risiken, mit denen wir uns dringend auseinandersetzen müssen, aber auch Chancen. Spezielle Roboter und digitale Systeme zum Beispiel können Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz unterstützen, anstatt sie zu ersetzen. Die Maschine übernimmt dann nur noch die Aufgaben, die der Mitarbeiter aufgrund seiner Behinderung nicht erledigen kann. In Zukunft können so ganz neue Arbeitsfelder entstehen. Risiken entstehen durch die Digitalisierung vor allem für Menschen mit Behinderung, die schon längere Zeit im Beruf sind: Wenn sich ihr Arbeitsplatz sehr stark verändert, müssen sie neue Abläufe einüben oder lernen, mit neuer Soft- oder Hardware umzugehen. Das ist für viele oft schwierig.

#4: Was können die Inklusionsämter des LVR und des LWL tun, um Unternehmen, Betriebe und die Schwerbehindertenvertretungen bei diesem Wandel zu unterstützen?

Die Technischen Beratungsdienste der Inklusionsämter sind gute und kompetente Ansprechpartner, sowohl für die Betriebe als auch für die Schwerbehindertenvertretungen. Sie helfen mit Informationen und unterstützen Menschen mit Behinderung und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie sind aber auch eine Art Schnittstelle zwischen den Unternehmen und bestimmten Abteilungen der Landschaftsverbände, die zum Beispiel Fördermittel bewilligen.
Wenn ein Unternehmen schon dabei ist, sich digital zu verändern, kann es auch einen der Integrationsfachdienste (IFD) in der Region ansprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung von den IFD finanziell dabei unterstützt werden, zum Beispiel eine Weiterbildung zu machen. Außerdem können die Integrationsfachdienste Jobcoaches vermitteln, die am Arbeitsplatz neue Abläufe mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einüben.