Interview mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband: Wie steht es um die digitale Barrierefreiheit in Deutschland?

Herr Ertl, wie zufrieden sind Sie mit der bisherigen Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, kurz BFSG?

In Deutschland ist das Gesetz im vergangenen Jahr in Kraft getreten, um die EU-Richtlinie von 2018 umzusetzen. Angesichts dieses langen Vorlaufs waren die Erwartungen eigentlich hoch. Die Umsetzung ist bislang jedoch noch sehr enttäuschend. An den Normen wird teilweise noch gearbeitet. Die Marktüberwachung konnte erst im Herbst 2025 gegründet werden und ist bislang nicht spürbar. Das ist die staatliche Kontrollinstanz, die sicherstellt, dass Unternehmen bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei anbieten. Auch die Schlichtungsstelle beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung hat erst kürzlich Personal für ihre Aufgaben erhalten. Und Herstellerverbände behindern teilweise noch eine rechtskonforme Umsetzung. Trotzdem und auch wenn nur wenige Produkte und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des BFSG fallen: Das Gesetz gibt uns Verbraucherinnen und Verbrauchern, die davon betroffen sind, erstmals die Möglichkeit, Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft durchzusetzen.

Wo erleben Betroffene denn im Moment noch Lücken zwischen Anspruch und Realität?

Es ist zu spüren, dass viele Unternehmen versuchen, an der Barrierefreiheit zu arbeiten oder diese zumindest nach außen positiv darzustellen. Tatsächlich ist bisher aber noch kaum ein Produkt oder eine Dienstleistung vollständig barrierefrei. Das liegt einerseits daran, dass häufig noch das notwendige Wissen fehlt, andererseits aber auch an den weiterhin sehr langen Übergangsfristen. Beispielsweise dürfen ältere Zahlungsterminals noch bis Juni 2030 weiter genutzt werden. Neue Geräte müssten dann entsprechend der Verordnung zum BFSG barrierefrei nutzbar sein – sie sind es aber nicht. Banken, Online-Shops und Streamingdienste haben weiterhin zu viele Barrieren, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.

Welche Barrieren sind das denn? Und welche wären ohne großen finanziellen Aufwand zu beheben?

Entscheidend ist bei dieser Frage oft gar nicht die Art der Barrieren, sondern der Zeitpunkt, an dem bei Produkten und Dienstleistungen überhaupt an dieses Thema gedacht wurde oder wird. Wenn alles bereits fertig entwickelt ist, ist Barrierefreiheit häufig nur noch mit großem Aufwand oder teilweise gar nicht mehr herzustellen. Wenn etwa schon beim grafischen Entwurf einer Website nicht auf ausreichende Farbkontraste geachtet wird, zieht sich dieser Fehler durch die gesamte Entwicklung. Oder auch, wenn die Möglichkeit der Steuerung per Tastatur nicht bereits bei der Grundarchitektur mitgedacht wird: Dann ist es schwierig, die dafür notwendigen Bausteine im Nachhinein zu ergänzen oder auszutauschen.

Es gibt aber auch Defizite, die sich vergleichsweise schnell beheben lassen. Häufig sind das redaktionelle Themen wie fehlende oder unzureichende Beschreibungen von Grafiken, Bildern oder Schaltern auf einer Website. Wichtig ist, dass alle Beteiligten, die daran mitarbeiten, das notwendige Bewusstsein und Wissen mitbringen und das Thema von Beginn an berücksichtigen. Wir beraten die Betreiberinnen und Betreiber von Websites oder Apps deshalb auch immer dahingehend, bereits in Ausschreibungen die Dienstleister sehr konkret dazu zu verpflichten, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten.

Reicht es denn aus, nur solche formalen Standards zu erfüllen? Geht es nicht auch um praktische Benutzerfreundlichkeit?

Erst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Benutzerfreundlichkeit, also die so genannte Usability, bei einer sehbehinderten- oder blindenspezifischen Nutzung teilweise etwas ganz anderes bedeutet als bei einer Nutzung durch sehende Menschen. Eine gute Usability für blinde Menschen ist oft im Code einer Website festgeschrieben, deshalb bleibt das sehenden Nutzerinnen und Nutzern eher verborgen. Kontrast- und Vergrößerungssoftware wiederum sorgt dafür, dass sehbehinderte Menschen digitale Angebote anders erleben können.
Was übrigens positiv ist: Das BFSG fordert eine gute Usability nicht ausdrücklich, trotzdem hören wir inzwischen häufiger, dass Unternehmen entsprechende Tests durchführen und die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Entwicklungen einfließen lassen. Das halten wir für eine sinnvolle Ergänzung zur Barrierefreiheit, weil dadurch ein digitales Angebot entsteht, das sich nicht nur überhaupt von sehbehinderten Menschen nutzen lässt, sondern auch angenehm in der Bedienung ist. Das trägt zu einem positiven Einkaufserlebnis beziehungsweise zu höherer Kundenzufriedenheit bei.

Wie gut sind Unternehmen auf die Anforderungen vorbereitet – insbesondere kleine und mittlere Betriebe?

Wir beobachten, dass sich viele Unternehmen bislang vor allem aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Barrierefreiheit mit dem Thema beschäftigen, die darin liegenden Chancen aber noch zu wenig erkennen. Vieles wird deshalb häufig nicht mit der notwendigen Konsequenz und oftmals nur sehr zaghaft umgesetzt. Aber gut nutzbare Produkte und Dienstleistungen bedeuten mehr Kundinnen und Kunden und damit potenziell höhere Umsätze. Dennoch veröffentlichen viele Online-Shops zum Beispiel immer noch keine Informationen zur Barrierefreiheit auf ihren Seiten. Damit kommen sie ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach und bieten zugleich auch keinen klaren Weg an, um Barrieren zu melden. Außerdem verlassen sich Betreiberinnen und Betreiber von Online-Shops und anderen digitalen Angeboten noch zu häufig auf die Werbeversprechen sogenannter Accessibility-Overlays, also von Werkzeugen, die eine Website auf den ersten Blick, also an der Oberfläche, barrierefrei machen. Diese Werkzeuge stellen in der Praxis aber keine echte Barrierefreiheit her. Aktuell beobachten wir außerdem, dass KI-Tools damit werben, PDF-Dokumente automatisch in barrierefreie PDFs umzuwandeln. Damit lässt sich zwar Geld verdienen, aber auch hier wird dadurch oft keine echte Barrierefreiheit erreicht.

Ein Tipp übrigens noch für alle, die bei dem Thema Hilfe brauchen: Eine Anlaufstelle für kleinere Unternehmen ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die im Zuge des BFSGs den Auftrag erhalten hat, insbesondere kleine Unternehmen zu beraten.

Zum Thema Marktüberwachung, also der Kontrollinstanz, die das Thema Barrierefreiheit prüfen soll: Funktioniert das nach Ihrer Einschätzung schon ausreichend wirksam?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen hat ihre Website erst Anfang Juni veröffentlicht. Bis dahin konnten Anfragen nur über eine Postadresse oder per E-Mail gestellt werden. Aber selbst diese Informationen waren nicht barrierefrei zugänglich. Nach unserer Erfahrung bleiben Anträge bislang unbeantwortet und wurden noch nicht bearbeitet. Anträge wegen Verstößen gegen den Medienstaatsvertrag (MStV), der die Barrierefreiheit audiovisueller Dienste regelt – wie beispielsweise von Streamingplattformen –, können nur über die Landesmedienanstalten gestellt werden. Wer versucht, sein Recht durchzusetzen, findet den Weg dorthin häufig nur schwierig oder gar nicht. Deshalb lautet meine klare Antwort: Nein. Die Marktüberwachung funktioniert derzeit noch nicht ausreichend und muss dringend wirksamer werden.

Wie unterstützt der DBSV Betroffene dabei, digitale Barrierefreiheit im Zweifel rechtlich durchzusetzen?

Wir haben im Juni 2025 das von Aktion Mensch geförderte Projekt „BFSG in Kraft – was nun?“ gestartet. Damit verfolgen wir drei wesentliche Ziele: Wir wollen Betroffene informieren, sie befähigen, eigene Erfahrungen bei der Durchsetzung der Rechte aus dem BFSG und MStV zu sammeln – und wir wollen eine bessere Usability für unsere Zielgruppe etablieren. Auf Informationsveranstaltungen erläutern wir Interessierten, wo genau der so genannte European Accessibility Act auf nationaler Ebene greift, also wo er in Deutschland in Form des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes angewendet wird. Wir erklären auch, was bis wann barrierefrei sein muss und was Barrierefreiheit eigentlich bedeutet.

Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Workshops dazu an, wie man digitale Barrieren melden kann. Die Teilnehmenden lernen dort gemeinsam und interaktiv, wie das funktioniert. Außerdem besprechen wir weitere Möglichkeiten der rechtlichen Durchsetzung. Viele Betroffene lassen sich auch individuell von uns beraten. Aktuell prüfen wir, ob wir eine feste Sprechstunde dafür einrichten.

Anhand eigener Verfahren wollen wir außerdem herausfinden, was bereits gut funktioniert und an welchen Stellen noch nachgebessert werden muss. Dabei möchten wir Unternehmen zugleich vermitteln, wo unsere Bedarfe liegen und wie ihre Produkte und Dienstleistungen gut nutzbar für uns werden können. Deshalb vermitteln wir blinde und sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer aus unserem Usability-Pool, die verschiedene unterstützende Technologien verwenden, als Testerinnen und Tester. Und wir beraten die Unternehmen vor entsprechenden Tests dazu, wie diese am besten organisiert werden sollten.

Was müsste sich in den kommenden Jahren konkret ändern, damit digitale Barrierefreiheit im Alltag selbstverständlich wird?

Da ist zum einen die Marktüberwachung, die sehr verspätet an den Start gegangen ist: Sie muss ihre Arbeit konsequent aufnehmen und zügig von allen Möglichkeiten Gebrauch machen, die ihr zur Verfügung stehen. Bei schwerwiegenden oder anhaltenden Verstößen müssen konsequent Strafen verhängt werden, die auch bis hin zu Marktverboten reichen sollten. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam geschützt werden. Außerdem müssen noch viel mehr Produkte und Dienstleistungen des täglichen Lebens barrierefrei werden. Das Thema darf nicht beim Einbau von Selbstbedienungs-Terminals enden –  der ganze Einkaufsprozess muss barrierefrei sein. Und das ist nur ein wichtiges von sehr vielen Anwendungsbeispielen.

Darüber hinaus müssen Dienstleister und Hersteller erkennen, welche Chancen durch Barrierefreiheit entstehen – sie dürfen sich in diesem Bereich nicht vom europäischen Wettbewerb abhängen lassen. Und: Betroffene müssen zu selbstbewussten Verbraucherinnen und Verbrauchern werden, die ihre Bedarfe bei jeder Gelegenheit deutlich kommunizieren. Mein persönlicher Slogan dazu: „Blinder Kunde mit Kaufkraft sucht Online-Shop zum Geldausgeben“.




Hör-Tipp: „Lieber kein Gesetz als dieses Gesetz?“ – ein Podcast zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

Der Ansatz der 74. Folge des Neue-Norm-Podcasts ist sehr gelungen: Er verbindet eine politische Einordnung der BGG-Reform mit persönlichen Erfahrungen von Menschen, die die Auswirkungen dieses Gesetzes unmittelbar spüren würden. Das Fazit der drei Moderator:innen zur Reform fällt dabei sehr deutlich aus: Sie sind sich einig, dass das Gesetz Menschen mit Behinderung künftig sogar schlechter stellen könnte als bisher, anstatt für mehr Barrierefreiheit zu sorgen.

Im Podcast kommen nicht nur die drei Moderator:innen zu Wort, auch Stimmen aus der Community – darunter die Richterin Nancy Poser – ordnen den Gesetzentwurf ein und erklären, an welchen Stellen aus ihrer Sicht gravierende Schwächen vorhanden sind. Dabei geht es unter anderem um fehlende Verpflichtungen für private Unternehmen, Barrieren tatsächlich abzubauen – aber auch um die Frage, warum Diskriminierung durch das Gesetz künftig zwar festgestellt werden könnte, aber kaum wirksame Konsequenzen damit verbunden wären.

Darüber hinaus blicken die Moderator:innen auch auf die Proteste gegen die geplante Reform: Viele Menschen mit Behinderung haben gemeinsam mit Initiativen wie AbilityWatch e. V. dagegen demonstriert, Kampagnen gestartet und Petitionen an den Start gebracht. In der Folge werden die Hintergründe dieser Bewegung erklärt und deutlich gemacht, warum so viele Aktivist:innen in der Reform eine verpasste Chance für echte Gleichstellung sehen.




Eine App als zentraler Arbeitsplatz: Inklusion durch Digitalisierung

Frau Zimpel, wie kamen Sie auf die Idee, eine App für Ihre interne Kommunikation zu entwickeln?

Während der COVID-19-Pandemie standen die Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) plötzlich still – zumindest zeitweise. Für uns war das der Moment, neu zu denken: Wie bleiben wir mit unseren Mitarbeiter:innen in Kontakt, wenn Begegnungen vor Ort nicht mehr möglich sind? Aus dieser Situation heraus entstand die Idee, uns inklusiv sowie orts- und zeitunabhängig miteinander zu vernetzen. Das war der Startpunkt für eine ganze Reihe von Digitalisierungsmaßnahmen. Gemeinsam mit dem Hamburger Unternehmen Just Social haben wir damals begonnen, schrittweise unsere „Lwerk.App“ zu entwickeln.

Wie ist die App aufgebaut – und was ist so besonders daran?

Die Lwerk-App ist der zentrale digitale Arbeitsplatz bei uns geworden, das ist das Besondere. Sie ist recht einfach aufgebaut, die Gestaltung ist schlicht und ansprechend, aber bewusst nicht kindlich. Das Hauptmenü besteht aus „Kacheln“ mit farbigen Symbolen. Hinter den einzelnen Kacheln verbergen sich verschiedene Funktionen – von schnellen Infos bis hin zu komplexeren Anwendungen. Es gibt aktuell elf Nachrichten-Kanäle für unterschiedliche Themen und Zielgruppen. Zwei davon sind offizielle Kanäle für verbindliche Informationen der Geschäftsleitung. In allen anderen Kanälen können die Nutzer:innen eigene Beiträge veröffentlichen, kommentieren oder Umfragen starten. Ein Chat-Programm ermöglicht zudem einen schnellen Austausch zwischen Einzelpersonen oder Gruppen. Sogar Krankmeldungen können darüber unkompliziert eingereicht werden. Dazu gibt es noch ein umfangreiches Wiki als Wissensspeicher, einen Dokumentenbereich („Drives“), ein Personenverzeichnis mit Kontaktdaten und eine Mediathek. Es gibt sogar einen Notfall-Button für Gewaltvorfälle und verschiedene interaktive Funktionen, beispielsweise zur Bewertung des Mittagessens. Die App wird ständig erweitert und verknüpft so immer mehr Funktionen miteinander. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch der Datenschutz: Alle Daten werden über unseren technischen Partner Just Social in einem ISO-27001-zertifizierten, europäischen Rechenzentrum verarbeitet.

Wie stellen Sie sicher, dass Ihre App für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen barrierefrei nutzbar ist?

Die App ist noch nicht am Ziel, aber klar auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit. Auch Just Social arbeitet kontinuierlich daran mit, die Anwendung inklusiver zu machen. Wir orientieren uns dabei seit Jahren an den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV. Ein wichtiger Punkt neben der Technik ist für uns vor allem die Unterstützung der Nutzer:innen. Deshalb haben wir viele begleitende Angebote geschaffen: So bauen wir in der App Barrieren weiter ab. Es gibt Vorlesefunktionen, eine einfache Navigation über farbige Symbole und Inhalte, die den Empfehlungen für einfache Sprache folgen. Außerdem stellt unser inklusives Gesundheitsteam regelmäßig Gebärden-Videos bereit, und viele Inhalte sind untertitelt.

Wie haben Sie Ihre Belegschaft in die Entwicklung der App miteinbezogen?

Wir haben unseren Mitarbeiter:innen – egal ob mit oder ohne Behinderung – von Anfang an einen direkten Zugang zur Lwerk-App gegeben. Auch der Werkstattrat und die Frauenbeauftragten waren von Beginn an über Gremien und Vertrauenspersonen in den Prozess eingebunden. Bis heute lebt die App davon, dass die Nutzer:innen sie aktiv mitgestalten: Sie posten Inhalte, diskutieren Themen und organisieren sich über die Plattform. Unsere App-Lots:innen sammeln außerdem Feedback und bringen es ein, und unser inklusives Filmteam „Lwerk.STUDIO“ produziert Inhalte für die App. Es gibt außerdem eine Prüfgruppe aus der Mitarbeiter:innen-Vertretung, die sich die Sendungs-Beiträge anschaut und Rückmeldungen dazu gibt. Durch all das entsteht echte Beteiligung.

Ein Tablet mit geöffneter Lwerk-App steht auf einem Tisch in einem Besprechungsraum, im Hintergrund eine stehende Person vor einem Bildschirm und zwei sitzende Personen daneben.
Foto: Florian von Ploetz

Wie motivieren Sie die Mitarbeiter:innen dazu, die App zu nutzen?

Zur Einführung der App haben wir Workshops und „Lwerk.LIVE“-Veranstaltungen angeboten. An allen Standorten gibt es sogenannte App-Lots:innen, also Menschen mit und ohne Behinderung, die dafür geschult sind und bei der Nutzung unterstützen. Wir haben außerdem rund 1.300 Tablets verteilt und eine zentrale Stelle eingerichtet, die sich um diese Geräte kümmert. Dann gibt es noch unsere monatliche „Lwerk.DIGITAL“-Sendung, ein Video-Format, in dem wir digitale Themen aufgreifen und Medienkompetenz fördern. An der Umsetzung arbeiten Menschen mit Behinderung vor und hinter der Kamera mit. Die Sendung kann gemeinsam über sogenannte Smartboards – also interaktive digitale Tafeln – angeschaut werden. Dafür stehen allen Beschäftigten offiziell 30 Minuten ihrer Arbeitszeit pro Woche zur Verfügung.

Ein Blick in die Zahlen: Wie viele Menschen nutzen die App tatsächlich – und welche Funktionen sind am beliebtesten?

Die Lwerk-App ist für unser Personal ein verpflichtendes Arbeitsmittel, dadurch haben wir an rund 30 Standorten in Berlin und Brandenburg aktuell 1.260 App-Nutzer:innen. Die meisten Klicks hat – Essen ist für alle wichtig – der Speiseplan. Die News-Funktion ist auch sehr beliebt. Bisher wurden darüber knapp 5.000 Beiträge veröffentlicht, und täglich kommen neue Einblicke in den Arbeitsalltag unseres Unternehmens dazu. Der Chat wird ebenfalls intensiv genutzt, auch wenn wir hier aus Datenschutzgründen keine genauen Zahlen erheben. Für viele schnelle Abstimmungen hat er auf jeden Fall weitgehend interne E-Mails ersetzt. Auch im Wiki gibt es inzwischen mehr als 3.000 Artikel, hier wird sehr aktiv am Aufbau und Austausch von Wissen gearbeitet. Und besonders toll finden wir, dass über 60 % unserer Mitarbeitenden mit Behinderung die App täglich nutzen.

Interne E-Mails sind also durch die App deutlich weniger geworden. Wie hat sich die interne Kommunikation noch verändert?

Der entscheidendste Vorteil der App ist, dass Informationen darüber in Echtzeit geteilt und damit alle erreicht werden können – auch in Notfällen. Das sorgt für mehr Transparenz, schnellere Abstimmungen und eine stärkere Einbindung aller Beteiligten. Projekte lassen sich einfacher umsetzen, Wissen wird strukturierter gespeichert und bleibt jederzeit verfügbar. Nebenbei ist der Papierverbrauch deutlich gesunken, und auch viele Meetings konnten wir durch digitale Formate ersetzen – inklusive Beteiligung von Mitarbeitenden mit Behinderung.

Nutzen Sie die App auch für Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen?

Ja! Ein sehr wichtiger Baustein ist die LERN-App, die wir gemeinsam mit NU Technology umgesetzt haben, einem Dienstleister für Software-Lösungen im Bildungsbereich. Die LERN-App ist in die zentrale Anwendung integriert und ermöglicht individuelles, digitales Lernen – unterstützt durch Künstliche Intelligenz und angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse der Person. Gerade für Mitarbeitende an ausgelagerten Arbeitsplätzen ist das ein großer Vorteil. Lerninhalte, Kurse und Anweisungen werden darüber gebündelt, Lernfortschritte werden dokumentiert und nachvollziehbar gemacht. Aktuell bilden sich die Arbeitsgruppenleiter:innen zu Lehrkräften fort, danach werden sie unsere Mitarbeiter:innen mit Behinderung flächendeckend schulen und beim Lernen in der modularen Bildung und darüber hinaus begleiten.

Gab es Herausforderungen bei der Einführung der App?

Natürlich. Wie bei jeder größeren Veränderung gab es erst einmal Skepsis, die oft besonders ausgeprägt ist, wenn von festen Strukturen in flexiblere digitale Lösungen gewechselt wird. Dass unser veraltetes Intranet plötzlich durch ein Social Intranet ersetzt wurde, das täglich genutzt werden sollte, war für viele erst einmal ungewohnt. Wir haben darauf mit Schulungen, klaren Ansprechpartner:innen und unterstützenden Materialien reagiert und arbeiten zugleich kontinuierlich daran, die Medienkompetenz unserer Belegschaft zu stärken. Auch die technische Infrastruktur war ein Thema: Es gab zwar schon passende Endgeräte zur Nutzung der App, aber das WLAN musste an vielen Standorten verbessert werden. Ein weiterer Punkt war auch, dass nicht überall das Bewusstsein dafür vorhanden ist, dass Menschen mit Behinderung selbstverständlich auch privat Zugang zum Internet brauchen. Wenn zu Hause in der Wohnung kein WLAN eingerichtet ist, helfen weder ein Gerät noch die App dabei, dranzubleiben. So kann keine echte Teilhabe entstehen. Wir haben uns als Unternehmen also auch an solchen Stellen eingebracht.

Planen Sie in Zukunft noch weitere App-Funktionen?

Unser App-Management-Team trifft sich alle zwei Wochen und arbeitet kontinuierlich an neuen Ideen. Der Austausch mit unserem Partner Just Social und mit Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) liefert dabei regelmäßig neue Impulse. Wir planen aktuell zum Beispiel, die App unter bestimmten Bedingungen auch für weitere Zielgruppen zu öffnen, etwa für Angehörige. Das haben wir mit unseren externen Auditor:innen ausprobiert, die für ihre Beurteilung einen genauen Einblick in das Lwerk brauchen. Darüber hinaus wollen wir die LERN-App gemeinsam mit NU Technology weiter ausbauen. Künstliche Intelligenz wird dabei eine große Rolle spielen, wir wollen aber auch mehr Video- und Bildinhalte erschaffen und die Förderung von Medienkompetenz verbessern. Fest steht, dass die Entwicklung weitergeht – Schritt für Schritt und immer gemeinsam mit den Nutzer:innen.




Video-Tipp: Jan-Böhmermann-Interview zum deutschen Werkstatt-System

Jürgen Linnemann arbeitet seit den 1980er-Jahren in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem, Dokumente für die Digitalisierung vorzubereiten: Er sortiert, entfernt Büroklammern und strukturiert Unterlagen. Für rund 24 Stunden dieser Arbeit pro Woche erhält er nach eigenen Angaben etwa 200 Euro im Monat. Das ist zum Leben viel zu wenig. Gemeinsam mit Soraia Da Costa Batista, einer Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, will Linnemann nun klären lassen, ob dieses Entgeltsystem gegen das Grundgesetz verstößt. Mit dieser Frage ist bisher noch niemand bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen.

Der Fall wurde in diesem Monat durch ein Interview von Jan Böhmermann mit den beiden im ZDF Magazin Royale bekannt. Jürgen Linnemann und Soraia Da Costa Batista sprechen darin unter anderem über die aus ihrer Sicht systematische Benachteiligung der rund 300.000 Beschäftigten mit Behinderung, die in deutschen Werkstätten arbeiten. Denn: Diese Menschen haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn, obwohl ihre Arbeit wirtschaftlich verwertbar ist – deshalb bleiben viele trotz Arbeit auf staatliche Unterstützung angewiesen. Kritiker:innen beschreiben Werkstätten daher schon seit Jahren als System, das Teilhabe verspricht, aber finanzielle Unabhängigkeit verhindert.




Digitale Barrierefreiheit ist jetzt gesetzliche Pflicht – was sich dadurch verändert

Frau Meyer zu Bexten, warum ist digitale Barrierefreiheit so wichtig?

Inklusion hat in unserer modernen, digitalisierten Gesellschaft sehr an Bedeutung gewonnen – und ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten auch selbst immer digitaler geworden. Damit alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können – egal, ob mit oder ohne Behinderung –, ist es wichtig, dass auch der digitale Raum barrierefrei wird. Hinzu kommen die Auswirkungen des demografischen Wandels: Der Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft steigt und damit einhergehend auch die Zahl der Behinderungen. In Zukunft werden also immer mehr ältere Menschen digitale Angebote nutzen. Um auch sie nicht von der digitalen Welt auszuschließen, ist es sehr wichtig, diese Angebote so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können – unabhängig davon, ob diese Personen körperliche, sensorische oder geistige Einschränkungen haben.

Worüber sprechen wir dabei vor allem – über den öffentlichen Raum, über Verwaltung und Behörden oder auch über Unternehmen?

Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes geht es vor allem um die letzten beiden, das wiederum wird sich aber auf die gesamte Gesellschaft auswirken – also auch auf den öffentlichen Raum. Die Verwaltungen haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ohnehin immer stärker digitalisiert, digitale Barrierefreiheit ist für öffentliche Einrichtungen und Behörden schon seit 2018 durch entsprechende Gesetze geregelt und vorgeschrieben. Diese Regelungen sind dieses Jahr aber auch auf Unternehmen ausgeweitet worden, denn hier finden Kommunikation, Austausch, Einkaufen und Freizeitaktivitäten ja ebenfalls überwiegend digital statt – sei es über soziale Netzwerke, Online-Shops oder Streaming-Dienste.

Was genau muss also barrierefrei werden? Können Sie ein paar Beispiele nennen?

Das Gesetz gilt zum einen bei Produkten wie zum Beispiel Hardware-Systemen für Computer, Laptops, Tablets, Smartphones und so weiter. Zu diesen Gruppe zählen aber auch Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrscheinautomaten oder Check-in-Automaten, WLAN-Router, Smart-TVs, E-Book-Reader oder vergleichbare Geräte, die von Konsumierenden genutzt werden. Das Gesetz gilt zum anderen auch bei Dienstleistungen, das wären dann zum Beispiel Webseiten, Apps oder Tickets im öffentlichen Nahverkehr, aber auch Bankdienstleistungen für Konsumierenden, E-Books und die zugehörige Software – oder weitere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Davon abgesehen, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorhaben hier ab sofort erfüllen müssen, bietet ihnen das Gesetz auch eine sehr große Chance: Sie können ganz neue Zielgruppen erreichen und die Benutzerfreundlichkeit insgesamt verbessern.

Wie wird sichergestellt, dass das Gesetz auch überall eingehalten wird?

Das übernimmt die so genannte Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (kurz: MLBF) in Sachsen-Anhalt. Diese Stelle führt stichprobenartige Kontrollen durch. Bei Verstößen kann sie Nachbesserungen verlangen oder Bußgelder verhängen. Die zuständigen Behörden in den Bundesländern unterstützen die MLBF dabei. Sie müssen außerdem alle drei Jahre einen Bericht an die EU senden, der den Stand der Umsetzung dokumentiert.

Gibt es konkrete Werkzeuge oder Leitfäden für Unternehmen, die Sie besonders empfehlen können?

Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) bietet auf seiner Website dafür extra eine „Umsetzungshilfe“ an. Dort haben wir gemeinsam mit der hessischen Durchsetzungs- und Überwachungsstelle nützliche Infos und Tools zum Thema zusammengestellt. Die Hilfe ist gegliedert nach den verschiedenen Anforderungen, geht also darauf ein, ob es um Webseiten, mobile Apps, PDF-Dokumente, Videos oder die barrierefreie Kommunikation in Mailprogrammen wie Microsoft Outlook geht. Mit diesen Materialien lassen sich Webseiten, digitale Dokumente und mobile Anwendungen effektiv überprüfen und verbessern. Außerdem gibt es auf der Seite einen so genannten Standardanforderungskatalog, der weitere Orientierung bietet. Es gibt nämlich viele verschiedene Regelwerke, um digitale Barrierefreiheit umzusetzen, und aus dieser Vielzahl der Anforderungen müssen Unternehmen diejenigen identifizieren, die speziell auf sie zutreffen. Damit sie diese mühevolle Arbeit nicht vollständig selbst machen müssen, haben wir einen Katalog entwickelt, der bereits eine zuverlässige Vorauswahl trifft.

Gilt das alles auch für sehr kleine Unternehmen?

Das kommt darauf an. Für Kleine und Mittlere Unternehmen (kurz: KMU) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales spezielle Leitlinien veröffentlicht. Darin wird erklärt, ob ein Unternehmen vom Gesetz betroffen ist und welche Anforderungen konkret gelten. Außerdem sind die zentralen Themen aus dem Gesetz verständlich aufbereitet – und werden mit praxisnahen Beispielen näher erläutert. —




Virtuelles Lernen in der realen Welt: Wie Mixed Reality für mehr Teilhabe sorgen kann

Frau Joest, Sie beschäftigen sich im Projekt „EdAL MR 4.0“ mit Mixed-Reality-Technologien. Was ist das genau?

Diese Technologien verbinden die reale Umgebung eines Menschen mit virtuellen Elementen. Durch eine 3D-Brille wie beispielsweise die „Microsoft HoloLens 2“, die wir in unserem Projekt verwenden, ist der echte Raum zu sehen, in dem jemand sich befindet – darin werden aber digitale Inhalte eingeblendet. Solche dreidimensionalen Hologramme können theoretische Lerninhalte anschaulicher machen.

Können Sie das an einem Beispiel verdeutlichen?

In der Friseurausbildung lernen Auszubildende, wie sie grundlegende Schnitte an den Haaren machen. Das setzt geometrisches Wissen voraus. Zuerst üben sie das auf dem Papier. Mit Mixed Reality können die Linien und Winkel, die sich die Azubis normalerweise ganz abseits des Haarschopfs einprägen müssen, direkt auf ein dreidimensionales Modell projiziert werden. Dadurch wird das Lernen für sie einfacher, direkter und anschaulicher. Ein Vorteil von Mixed Reality ist auch, dass die Azubis damit selbstbestimmt lernen können. Sie üben in ihrem eigenen Tempo und wiederholen Aufgaben so oft, wie sie es brauchen. Dass es nur eine virtuelle Übung ist, sie also nichts „verschneiden“ können, nimmt außerdem oft die Angst vor Fehlern und hilft dabei, die Lerninhalte besser zu verstehen und anzuwenden.

Wie kam die Idee auf, solche Technologien in der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen zu nutzen?

Die Berufsbildungswerke haben in den letzten Jahren verschiedene digitale Angebote getestet, um die berufliche Teilhabe für die Teilnehmer:innen zu verbessern. Mixed Reality ist eine davon. Das Projekt „EdAL MR 4.0“ haben wir aufgesetzt, um Lernmodule für Menschen mit (Lern-)Behinderungen zu entwickeln, die mit klassischen Methoden oft Schwierigkeiten haben. Sie können sich berufliche Fähigkeiten damit leichter aneignen – und so steigen später ihre Chancen, am Arbeitsleben teilzuhaben. Die ersten Anwendungen gibt es für die Ausbildungsberufe Friseur:in – siehe oben genanntes Beispiel –, Koch/Köchin und Fachkraft Lagerlogistik. Die Technologien funktionieren immer nach dem gleichen Muster: Die Ausbilder:innen erstellen 3D-Inhalte für die Microsoft HoloLens 2, verknüpfen sie mit prüfungsrelevanten Aufgaben und setzen sie dann in alltäglichen Ausbildungssituationen ein. So entsteht eine neue, motivierende Lernumgebung, weil die Lerninhalte durch die virtuellen Elemente sehr spielerisch vermittelt werden. Die Ausbilder:innen können die Inhalte außerdem über ein Redaktionssystem verwalten, bearbeiten und erweitern. Darüber hinaus gibt es ergänzende Elemente in einer E-Learning-Umgebung, wie das Beispiel oben zeigt.

Gab es Herausforderungen bei der Entwicklung dieser Lerninhalte?

Ja, denn die Entwicklung solcher Inhalte erfordert viel Fachwissen in Informationstechnologie und eine gute technische Ausstattung. Es ist wichtig, dass die digitalen Lernumgebungen in den Ausbildungsräumen funktionieren. Außerdem müssen die Lehrkräfte die notwendige Medienkompetenz mitbringen, um die Technik einzusetzen. Regelmäßige Schulungen sind hier ein sehr wichtiger Baustein. Wir haben im Projekt auch darauf geachtet, dass die Inhalte genau zu den Bedürfnissen der Azubis passen. Sie wurden von Anfang an in die Entwicklung einbezogen, damit wir sicherstellen konnten, dass die Lernmodule auch wirklich hilfreich und motivierend sind.

Wie nehmen die Azubis und Ausbilder:innen diese neue Technologie an?

Die Azubis sind meistens neugierig und offen. Viele berichten, dass ihnen die Anwendung Spaß macht und sie damit leichter lernen können, außerdem können sich die meisten vorstellen, die HoloLens und die dazugehörige App häufiger zu benutzen. Insgesamt bestätigen die Rückmeldungen deutlich, dass die Lernanwendung ein motivierendes und angemessenes Medium ist, um Lerninhalte im Rahmen der genannten Ausbildungsberufe zu vermitteln. Für die Ausbilder:innen wiederum bedeutet es anfangs natürlich erst einmal mehr Aufwand, die Lerninhalte im Rahmen des Projekts neu zu entwickeln. Sobald die Anwendung aber einmal läuft, geben auch sie positive Rückmeldungen.

Was machen Sie mit den Ergebnissen und Erkenntnissen aus dem Projekt – und wer profitiert davon?

Die Erfahrungen mit Mixed Reality, die wir in „EdAL 4.0“ gesammelt haben, sollen dabei helfen, die Anwendungen auf andere Bereiche zu übertragen. Wir möchten also dafür sorgen, dass sie langfristig auch in anderen Berufsfeldern eingesetzt werden können. Davon profitieren alle 51 Berufsbildungswerke, aber auch Einrichtungen außerhalb davon haben schon Interesse bekundet. Das ist sehr gut, denn wir wollen die Möglichkeiten von Mixed Reality gern in die Breite tragen. Einige der Elemente, die schon dafür geeignet sind: Fachtexte in einfacher Sprache, die die Ausbildungsinhalte dennoch in der nötigen Fachlichkeit wiedergeben; die Sprachausgabe all dieser Texte; ein Roboter-Hologramm, das hilfreiche Erklärungen im Rahmen des Zusammenhangs liefert, in dem es angewendet wird – und eine intuitiv bedienbare Benutzeroberfläche der App, die wir im Projekt entwickelt haben.

Wie stellen Sie sicher, dass die Inhalte des Projekts auch nach dem Ende der Laufzeit verfügbar bleiben?

Wir haben im Rahmen des Projekts das schon beschriebene Redaktionssystem entwickelt, mit dem die Ausbilder:innen vorhandene Inhalte eigenständig bearbeiten und erweitern können. Schulungen sorgen dafür, dass sie die Technik sicher anwenden können. Die Inhalte sind für die Projektbeteiligten ohne technischen Support nutzbar. Das wird auch nach Ende der Förderphase so bleiben. Wenn andere Nutzer:innen und/oder Inhalte hinzukommen sollen, ist technischer Support allerdings nötig. Wir sind sehr daran interessiert, den entwickelten Prototyp in einer nächsten Stufe für andere Ausbildungseinrichtungen nutzbar zu machen. Das geht dann aber nur mit entsprechenden finanziellen Mitteln. —




Viel Unterstützung für andere leisten

Konzentriert blickt Anja Grune auf die Liste, die vor ihr an der Wand hängt. Aufgeführt sind dort die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims »Wohlbehagen im Lukaspark«. In der blitzsauberen Küche schaut sie gerade nach, wer Fleisch isst und wer sich lieber vegetarisch ernährt, wer eine spezielle Diät einhalten muss oder bestimmte Nahrungsmittel nicht essen darf. „Das ist immer unterschiedlich“, sagt die junge Frau mit der Brille und der roten Schürze. „Bei 120 Menschen, die mittags hier zum Essen kommen, müssen wir schon aufpassen, dass jeder das Richtige bekommt.“

Anja Grune ist eine von 32 Menschen mit psychischen, körperlichen oder geistigen Handicaps, die für das Integrationsunternehmen Dienstleistungen für Gesundheitswesen GmbH (DfG) arbeiten. Der Betrieb betreut im Auftrag des Pflegeunternehmens »Wohlbehagen« vor allem demente ältere Frauen und Männer in insgesamt vier Pflegeeinrichtungen in Hagen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen arbeiten mit den Beschäftigten des Pflegheims im Stadtteil Eckesey eng zusammen und sind mit vollem Einsatz und Spaß dabei. Alle duzen sich gegenseitig und die Stimmung auf den drei Etagen des gemütlich eingerichteten Hauses wirkt ausnehmend gut. Sie übernehmen sämtliche Dienste rund um die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner, geben Essen aus, bereiten das Kaffeetrinken vor, spülen Geschirr.

Stetiger Ausbau seit 2010

Das Pflegeunternehmen »Wohlbehagen «, das vor 22 Jahren mit ambulanten Diensten startete, beschäftigt mittlerweile 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein fünftes Heim entsteht Anfang Juli diesen Jahres. Auch für die neue Einrichtung will Willi Strüwer wieder auf die integrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DFG setzen. Das Unternehmen wird vom LWL unterstützt, indem es Leistungen zum Ausgleich für Minderleistung der Menschen mit Behinderung und, oder einen Zuschuss zum Besonderen Betreuungsaufwand erhält. „Wir werden dann sicherlich noch sechs bis acht weitere Beschäftigte mit Behinderungen einstellen“, sagt der Betriebsleiter der DFG und Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtunternehmens. 

Entstanden ist die DFG aus einer langjährigen Zusammenarbeit des Pflegedienstes mit einem bestehenden Integrationsunternehmen. Die dort angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernahm das neu gegründete Unternehmen DFG im Jahr 2009 und baute seither kräftig aus. Seit 2012 zum Beispiel ist Dennis Behrendt dabei, ein aufgeschlossener 28-Jähriger, der ebenfalls in der Küche Essen vorbereitet, aber auch an anderen Stellen eingesetzt werden kann. „Dennis ist sehr flexibel“, sagt Willi Strüwer, der auf Probebeschäftigung und eine intensive Einarbeitung Wert legt. Den jungen Mann beobachtet der Sozialpädagoge gerne bei der Arbeit. „Es ist einfach sehr schön zu sehen, wie ein Mensch, der allgemein als hilfsbedürftig betrachtet wird, seinerseits sehr viel Unterstützung für andere leistet.“ Für die Seniorinnen und Senioren zum Beispiel, denen Dennis Behrendt mit einem Lächeln und ein paar Worten das Essen an den Tisch bringt, aber auch für die Pflegekräfte und Krankenschwestern, die sich dank der Unterstützung des ortsansässigen Hageners mehr Zeit für ihre Aufgaben nehmen können.

Engmaschige Betreuung

Dieses Miteinander findet Willi Strüwer sehr wichtig. Das Unternehmen schafft es zudem, kleinere Konflikte, die hier wie an jedem Arbeitsplatz entstehen, durch eine engmaschige Betreuung schnell beizulegen. Monatliche Teamtreffen sorgen für Kontinuität. Zudem hat die DFG einen Pfarrer freiberuflich beschäftigt, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen auch schon aus dem Vorgängerunternehmen kennt. „Er ist Ansprechpartner und steht allen zur Verfügung, wenn es mal Reibereien gibt“, sagt Willi Strüwer. „Die Stimmung darf nicht leiden. Denn am Ende arbeiten wir alle dafür, dass sich unsere Bewohnerinnen und Bewohner wohlfühlen können.“ —




Auf Sperrmülltour im Kreis Lippe

Der Entsorgungsbetrieb hat 48 Mitarbeiter, viele von ihnen haben eine Behinderung oder waren lange arbeitslos. „Der Job war für mich ein echter Glücksgriff“, freut sich Frank Garz, der sich zuvor vier Jahre lang mit Zeitarbeit durchgeschlagen hat. Eine feste Stelle war auch für Björn Richter zuvor nicht drin, er sortierte und verkaufte früher Bücher. Der 43-Jährige ist ebenfalls froh, dass es heute anders ist: Er und seine Kollegen sind fest und unbefristet bei der AGA angestellt.

Frank Garz steuert den weißen Siebeneinhalb-Tonner, mit dem die kleine Truppe bei ihren Fahrten einen strammen Plan schafft. Zehn verschiedene Orte sind es durchschnittlich pro Tour, die angefahren werden müssen. „Wir entlasten uns bei der Arbeit gegenseitig und passen aufeinander auf“, sagt Garz und blickt zu seinem Kollegen Klaus-Dieter Weiß, der auf dem Beifahrersitz Platz genommen hat und zustimmend nickt. Der 52-Jährige hat eine angeborene Sprachstörung, Konzentrationsschwierigkeiten und ein stark eingeschränktes Arbeitstempo, er darf nur leichte bis mittelschwere Arbeiten erledigen. Für das Team ist das kein Problem: Jeder hilft einfach dort, wo der andere Schwierigkeiten hat.

Zusätzlich werden die Routen von der AGA bewusst so geplant, dass die Mitarbeiter nach einer körperlichen Belastung längere Ruhepausen einlegen können. Ein Prinzip, das auch Björn Richter schätzt, der ebenfalls eine Behinderung hat. Er kann nicht gut sehen und muss sich wegen seiner Diabetes-Erkrankung regelmäßig Spritzen setzen. Mit dem Job ist das aber gut zu vereinbaren. Und: „Die anderen haben immer eine Auge darauf, dass ich mich nicht übernehme.“ Der 43-Jährige sitzt zwischen seinen beiden Kollegen in der Fahrerkabine des Lasters, einem von sechs Fahrzeugen, die im Kreis Lippe fünf Tage die Woche unterwegs sind. Mit dem Fuhrpark werden pro Jahr 162.000 Kilometer zurückgelegt, immer im Team aus einem Fahrer und zwei Beifahrern.

Drei AGA-Mitarbeiter vor einem weißen LKW, der vor einem großen Gebäude steht
Björn Richter, Klaus-Dieter Weiß und Frank Garz (von links) sind für die AGA im Kreis Lippe unterwegs. Foto: Thorsten Arendt.

Die AGA ist eines der ältesten Integrationsunternehmen in Westfalen-Lippe. Es begleitet seit der Gründung im Jahr 1987 Jugendliche und Erwachsene dabei, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. ‚Integration durch Arbeit‘ ist das Motto der Firma, die vorwiegend Menschen mit Behinderungen, psychischen Problemen oder nach einer Langzeitarbeitslosigkeit beschäftigt. „Bei anderen Firmen bekommen diese Menschen oft keine Chance, obwohl sie gute Arbeit leisten“, erklärt Jens Fillies, einer der Geschäftsführer. Auch sein Kollege Ulrich Schlotthauer weiß: „Es geht nicht so sehr um die Kraft des einzelnen Mitarbeiters, sondern um das ‚Gewusst wie‘“. Damit kennen sich beide Chefs gut aus. Sie sind Experten in der Entsorgungsbranche, wissen, wie die Teams organisiert, worauf dabei geachtet und welche Fähigkeiten vermittelt werden müssen: „Dann können drei Leute mit Sackkarren und einer Ladebordwand auch schon mal ganze Möbelberge versetzen.“

Guter Ruf in der Region

Das Unternehmen erfüllt eine wichtige Aufgabe, die zugleich dem gesamten Gebiet dient. „Die AGA ist politisch gewollt und wird von einem breiten gesellschaftlichen Konsens in der Region getragen“, bestätigt Dr. Axel Lehmann, der Landrat des Kreises Lippe. Seit zwanzig Jahren sorgt das Unternehmen nicht nur dafür, dass Sperrmüll abgefahren wird, sondern übernimmt auch die Verwertung und Entsorgung im hauseigenen Recyclinghof. Bis zu 35 Tonnen weiterverwendbare Wertstoffe kommen hier jeden Tag zusammen, die meist mit vielen Leuten aufwändig in Handarbeit zerlegt und sortiert werden.

Die AGA ist damit auch ein Beschäftigungsprojekt, sagt Jens Fillies. Zugleich arbeitet es ökologisch, weil sehr viele Schadstoffe sauber entsorgt werden können. Unter dem Strich rechnet sich das Unternehmen sogar besser für die Menschen in der Region, weil es so nachhaltig ist. Der Kreis Lippe arbeitet eng mit dem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb zusammen. Vor zwei Jahren wurden die Verträge verlängert, die die Aufgabenverteilung zwischen den Entsorgungsbetrieben regeln. Der AGA sichert diese Vereinbarung bis 2024 zu, dass sie die Sperrmüll-Abfuhr und -Verwertung für den Kreis übernehmen darf.

Landrat Dr. Axel Lehmann und AGA-Geschäftsführer Jens Fillies vor einem weißen LKW mit AGA-Aufschrift
Landrat Dr. Axel Lehmann (links) und Geschäftsführer Jens Fillies arbeiten eng zusammen. Foto: Thorsten Arendt

Der Leiter des Recyclinghofs Roy Schnormeier beobachtet vor allem, dass seine Teams durch die Arbeit Tugenden wie Pünktlichkeit, Fleiß und Teamarbeit an sich wiederentdecken – und ergänzt, dass Angestellte wie Frank Garz hier auch das Führen und Delegieren lernen. Viele seiner Leute seien wirklich fit für den ersten Arbeitsmarkt, unterstreicht der Betriebsleiter. Er selbst wechselte aus der freien Wirtschaft in das Integrationsunternehmen. Die Handicaps der Mitarbeiter waren für ihn nie ein Problem – im Gegenteil: „Für mich ist das neu, das ein Unternehmen auf diese Weise soziales Engagement mit Wirtschaftlichkeit verbindet. Das ist für mich eine sehr faszinierende Erfahrung.“




Gemeinsam wachsen

Günter Bruns stützt sich mit der linken Hand auf einen Stapel kantiger Stahlprofile, der auf einem Laster vor seiner Werkshalle liegt. Mit der anderen Hand streicht der Unternehmer über die Innenseite eines der Profile. Er prüft dabei ein massives Metallteil, das in den dünnen Spezialstahl geschweißt ist. „Der Einsatz ist sehr sauber gearbeitet“, sagt der Geschäftsführer von Metallbau Bruns zufrieden. Das muss auch so sein, denn später werden die fertigen Stahlprofile zu Teleskop-Auslegern für Auto- und Anhängerkrane, Hubarbeitsbühnen und Radlader zusammengesetzt und müssen große Lasten tragen.

Die Einsätze bezieht der 67-Jährige vom Unternehmen Transfair Montage, das gleich gegenüber von Bruns’ eigener Werkshalle im Ortsteil Maria Veen der Gemeinde Reken liegt. Das Besondere: Die Firma ist ein Integrationsunternehmen. 41 der 71 Mitarbeiter haben eine Behinderung. Hinter der Firma steht die Josefs-Gesellschaft aus Köln, die rechtlich unabhängig von Transfair ist, aber dennoch eng mit dem Integrationsbetrieb zusammenarbeitet. Weil diese Kooperation so gut funktioniert, hat Günter Bruns, der sich vor 13 Jahren selbstständig machte, seine Firma mit dem Integrationsunternehmen zum „Fachzentrum Metall“ zusammengeschlossen. Seitdem wachsen die Firmen Wand an Wand – und davon profitieren alle. „Das hier ist wie mehrmals sechs Richtige“, findet Bruns.

Günter Bruns prüft ein fertig gearbeitetes Metallteil
Günter Bruns ist Geschäftsführer von Metallbau Bruns, ein Unternehmen, das eng mit Transfair Reken kooperiert. Hier prüft er ein fertig gearbeitetes Metallteil. Foto: Thorsten Arendt

Auch für Alexander Ulrich ist die Arbeitsweise des Fachzentrums ein echter Gewinn. Der heute 28-jährige Mitarbeiter bei Transfair hat bei einem Autounfall seinen rechten Arm verloren. Dank einer computergesteuerten Fräsmaschine kann er aber weiterhin seinen Job machen. Das hochmoderne Gerät schaffte der Integrationsbetrieb unter anderem mit Mitteln des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe an. In einer schallgeschützten Kabine fräst die CNC-Maschine alle Werkstücke exakt so, wie Ulrich und seine Kollegen es vorher programmiert haben. Auch die althergebrachten Fräsen kann der junge Mann selbst bedienen – für kompliziertere Musterstücke ist das nach wie vor gefragt. Transfair Montage gibt es schon seit zwei Jahrzehnten. Während dieser Zeit ist es auch in anderen Bereichen gewachsen und hat sein Repertoire ständig erweitert. „Wir können heute E-Technik, Stahl und Eis“, beschreibt Jürgen Böbisch, seit sechs Jahren technischer Geschäftsführer, das vielseitige Unternehmen. Der Grund für diesen Satz: Der Betrieb hat vor gut einem Jahr mitten im Dörfchen Maria Veen eine hochmoderne Eisdiele eröffnet – die Eis Lounge. Auch diese jüngste Tochter ist ein Integrationsunternehmen.

Lange Geschichte und neue Pläne für die Zukunft

Im E-Technik-Bereich von Transfair wiederum hat Recep Öztürk aus Borken einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Mit drei Jahren erkrankte er an Kinderlähmung, seither lebt der 43-Jährige mit Rollstuhl. Er arbeitet heute in einer hellen und modernen Halle, die das Unternehmen einen Steinwurf entfernt vom Metall-Zentrum errichtet hat. Der Industrie-Elektroniker und seine Kollegen bestücken und löten hier mit großer Sorgfalt Platinen und Netzteile und verdrahten Schaltungen. Die Platinen werden später beispielsweise in Schaltschränken und Kabelbäumen von Hubsteigern verbaut.

Recep Öztürk bearbeitet in der Transfair-Werkstatt Schaltungen
Recep Öztürk verarbeitet Platinen, Netzteile und Schaltungen. Der Rollstuhlfahrer ist im Elektrotechnikbereich von Transfair tätig. Foto: Thorsten Arendt

Neben der Qualität der Produkte müssen natürlich auch die Zahlen stimmen. Darum kümmert sich seit fünf Jahren Thomas Spaan als kaufmännischer Geschäftsführer des Unternehmens. Der gelernte Banker und Betriebswirt führt zusammen mit einem Kollegen außerdem die Muttergesellschaft von Transfair Montage, den katholischen Träger Benediktushof. Seit über einem Jahrhundert bildet diese Organisation Menschen mit Behinderungen aus und ist seit noch längerer Zeit ein Partner der Wirtschaft. Die große Erfahrung von Spaan und seinen Kollegen ist auch für die Kunden ein Argument. „Metallbau Bruns ist nicht unser einziger Industrie-Kunde, aber auf jeden Fall einer der wichtigsten für die Entwicklung des Integrationsunternehmens“, unterstreicht der kaufmännische Geschäftsführer. Und das soll auch in Zukunft so bleiben.

Günter Bruns hat seinerseits viel vor mit dem wachsenden Gewerbegebiet in Maria Veen, das durch eine Bahnstrecke und große Autobahnen gut an die Umgebung angebunden ist. Die Voraussetzungen für eine Erweiterung sind also optimal – auch für Transfair Montage, das wie die anderen Firmen künftig weiter wachsen und noch mehr hochwertige Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung anbieten will. –




„Kuschelkurs geht nicht, wenn man im Wettbewerb bestehen muss“

Sie hat es geschafft: Für Adelheid Hoffbauer steht die Rente an. Nur kann sich im Integrationsunternehmen »Die Brücke« in Bad Lippspringe niemand ein Arbeiten ohne sie so recht vorstellen. Sie ist nicht nur Selfmade-Unternehmerin, sondern auch die Mitgründerin der Wäscherei in Ostwestfalen. Der Betrieb expandiert und ist voriges Jahr in eine neue Produktionshalle am bisherigen Standort gezogen. Momentan arbeiten hier 33 Menschen, davon 16 mit einer Behinderung. Und es gibt noch ehrgeizigere Pläne: Die Geschäftsleitung strebt eine Verdoppelung der Kapazitäten und der Beschäftigten innerhalb von drei Jahren an. 60 Menschen sollen hier künftig insgesamt arbeiten. Adelheid Hoffbauer will dann allerdings schon in Rente sein. „Definitiv“, sagt sie und nickt ihrer Schwiegertochter Christiane Hoffbauer zu, die neben ihr sitzt. Die junge Diplom-Pädagogin ist für die psychosoziale Betreuung im Unternehmen verantwortlich und wird einmal die Geschäftsführung der Wäscherei übernehmen. Und noch ein weiteres Familienmitglied arbeitet in diesem Betrieb: Adelheid Hoffbauers Tochter, die Ende 1996 zugleich einer der Hauptgründe war, »Die Brücke« überhaupt aus der Taufe zu heben.

Die Gründung war ein großer Schritt

„Meine Tochter hat eine Lernbehinderung. Das Unternehmen sollte ihr und anderen Menschen mit Behinderungen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bieten“, sagt Adelheid Hoffbauer. »Die Brücke« gehört damit zu den Vorläufern der heutigen Integrationsunternehmen in Westfalen- Lippe.

Adelheid und Christiane Hoffbauer in der Wäscherei
Generationswechsel in der Familie: Adelheid Hoffbauer (li.) mit ihrer Schwiegertochter Christiane Hoffbauer. Foto: Thorsten Arendt

Selbst einen Betrieb zu gründen war für die Unternehmerin ein großer Schritt – aber ein nötiger, wie sie sich erinnert. Ihre Tochter hatte über drei Jahre lang einen Hauswirtschafts-Lehrgang für Jugendliche mit schweren Lernbehinderungen beim Kolping-Berufsförderungszentrum in Paderborn besucht. Das Pilotprojekt nach der Förderschule qualifizierte damals zwölf Menschen für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Nur gab es für sie dort keine Arbeit, stellten die Eltern fest. „Die lernen unheimlich viel im Berufsförderungszentrum, und es macht traurig, wenn dann nach drei Jahren nichts mehr ist.“ Und so kamen die Hoffbauers auf eine Idee: Sie entschlossen sich, eine Wäscherei aufzumachen. Adelheid Hoffbauers früh verstorbener Mann Dirk war Mehrheitsgesellschafter einer Firma für Leinwände in Kinos, das alte Rohrlager stand seinerzeit leer. Die Familie richtete es her und machte daraus die Keimzelle der heutigen »Brücke«: „Innerhalb eines halben Jahres haben wir das alles hier umgebaut.“ Der Paderborner Kolping-Diözesanverband wurde Teilhaber und zeigte den Hoffbauers den Kontakt zum LWL auf, der das Projekt förderte und unterstützte. „Das war Pionierarbeit“, sagt Adelheid Hoffbauer und erinnert sich, wie sie sich vor 18 Jahren mit dem LWL, dem Arbeitsamt und dem Kolpingbildungswerk an einen Tisch setzte. „Ich hatte furchtbare Angst davor, dass der Betrieb scheitert. Wir sind ein großes Risiko eingegangen.“ Sie wäre damals auch nicht allein auf die Idee gekommen, sagt sie. Aber ihr Mann machte ihr Mut. Nach seinem Tod übernahm die gelernte Grund- und Hauptschullehrerin das Zepter. „Heute würde ich mir das auch allein zutrauen“, sagt sie. Die meiste Unterstützung kam vom LWL. „Und alle, die heute vom Landschaftsverband aus involviert sind, waren damals auch schon da“, sagt sie und freut sich über diese Kontinuität in der Betreuung.

Beratung in allen Angelegenheiten

Als kürzlich der Neubau für die Wäscherei anstand, der ebenfalls vom LWL mit gefördert wurde, stellte Adelheid Hoffbauer fest, dass sich die Zeiten geändert haben. Aber zum Positiven: Die betriebswirtschaftliche Beratung der Handwerkskammer Münster zum Beispiel gab es damals noch nicht, alle Aufgaben in diesem Bereich erledigte die Finanzbuchhaltung ihres Mannes. „Wir schauten bei Neuanstellungen schon immer genau darauf: Was kannst du?“, blickt Adelheid Hoffbauer zurück. „Bei uns kommt es aber eben überhaupt nicht darauf an, was man alles nicht kann.“ Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gemäß ihrer Kompetenzen eingesetzt. „Das mussten wir erst lernen, ebenso wie das betriebswirtschaftliche Denken.“ Denn, so sagt die heute erfahrene Chefin: „Kuschelkurs geht nicht, wenn man im Wettbewerb bestehen muss.“ Christiane Hoffbauer ergänzt aber auch: „Die Arbeit muss machbar sein und die Menschen müssen das Gefühl haben, dass sie ihren Lebensunterhalt hier selbstständig verdienen können.“

Christiane Hoffbauer bedient eine große Waschmaschine in der Wäscherei Die Brücke
Christiane Hoffbauer bedient die großen Waschmaschinen. Foto: Thorsten Arendt

»Die Brücke« bietet heute moderne und helle Arbeitsplätze – hauptsächlich für Frauen. Derzeit arbeiten nur zwei Männer in der Wäscherei, auch wenn der Betrieb ursprünglich mit vier jungen Männern startete. „Denen war das hier zu sauber“, sagt Adelheid Hoffbauer und lacht laut zusammen mit ihrer Schwiegertochter. „Wir hätten aber gerne noch einen Wäscher zum Befüllen der Maschinen. Das ist für Frauen sehr anstrengend.“ Der Anspruch an die Qualität und Ordnung ist hoch – das geht bis in die Details. „Kreuz und quer gepackte Frotteetücher? Das akzeptieren unsere Kunden nicht“, sagt Adelheid Hoffbauer und schüttelt den Kopf.

Kunden setzen auf Kontinuität

So, wie fast alle Mitarbeiter der ersten Stunde auch heute noch in der »Brücke« arbeiten, sind auch die Kunden aus den Großraum Paderborn der Wäscherei treu geblieben. Bildungshäuser waren die ersten Kunden, die ihre Wäsche in Bad Lippspringe waschen und bügeln ließen. Heute türmen sich die Pakete und Wannen sortiert in der neuen Regalwand hinter dem Laden, der von 7:30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet ist. Hotels, Restaurants und Senioreneinrichtungen gehören ebenso zum Kundenstamm wie private Bad Lippspringer. Auch das Bistum Paderborn vertraut dem »Brücke«-Team: „Wir machen die ganze Domwäsche für das Bistum“, sagt Adelheid Hoffbauer. „Und natürlich wollen alle pünktlich ihre Wäsche haben. Da geht es hier manchmal ganz schön rund.“ –