Wie werden Menschen mit Sehbehinderung in NRW an ihrem Arbeitsplatz unterstützt?

In Nordrhein-Westfalen sind vor allem der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) dafür zuständig, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu bündeln und zu organisieren. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Sehbehinderung sind die so genannten Integrationsfachdienste im gesamten Bundesland gute erste Anlaufstellen, ebenso wie die Hilfsmittelberatungsstellen der beiden Berufsbildungswerke in Soest und in Düren. In Westfalen-Lippe gibt es darüber hinaus eine Einrichtung, deren Experten speziell blinde und sehbehinderte Berufstätige beraten und sie dabei unterstützen, entsprechende Leistungen am Arbeitsplatz zu beantragen: Den Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung beim LWL-Inklusionsamt Arbeit. Wir stellen das Angebot in diesem Artikel vor.

(Tipp für Leser aus dem Rheinland: Am Ende des Textes haben wir einige Informationen zu den Anlaufstellen für Menschen mit Sehbehinderungen aus dieser Region zusammengestellt.)


Welche Aufgaben hat der Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung, der an das LWL-Inklusionsamt Arbeit in Westfalen-Lippe angedockt ist? 

Beim Fachdienst arbeiten interne und externe Experten zusammen. Ihre Aufgabe ist es, berufstätige Menschen mit Sehbehinderungen aus Westfalen-Lippe an ihren Arbeitsplätzen zu unterstützen, damit diese so eigenständig wie möglich arbeiten können. Wenn auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in einem Betrieb zum Beispiel neue Aufgaben zukommen, kann der Fachdienst zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Integrationsfachdiensten dabei helfen, diese so zu gestalten, dass das gewünschte Ziel auch mit einer Seheinschränkung erreicht werden kann. Wenn jemand einen Job ganz neu beginnt, helfen die Experten außerdem dabei, den Arbeitsplatz von vornherein barrierefrei zu gestalten. Sie betreuen jeden Fall ganz individuell, informieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa über neue Hilfsmittel, beraten sie oder geben Schulungen. Im Zuge der NRW-weiten Initiative „Schule trifft Arbeitswelt“ (STAR) helfen sie auch Schülerinnen und Schülern kurz vor dem Abschluss dabei, ein Praktikum zu finden und sich für einen Beruf zu entscheiden. Das STAR-Angebot gilt übrigens auch für junge Menschen im Rheinland. Allerdings gibt es dort keinen eigenen Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen der Fachdienste – und wie wird festgestellt, welchen Unterstützungsbedarf eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mit Sehbehinderung hat?

In Westfalen-Lippe können sich grundsätzlich alle (angehenden) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer nachweislichen Sehbehinderung direkt an den Fachdienst wenden, um Unterstützung zu beantragen. Bevor es mit konkreten Maßnahmen losgeht, wird erst einmal das Sehvermögen der Person geprüft, die die Hilfe beantragen möchte. Anschließend wird die aktuelle Arbeitssituation genau begutachtet und dokumentiert. Auf dieser Grundlage ermitteln die Experten dann, welche Hilfsmittel nötig sind, damit die Arbeit ohne Barrieren erledigt werden kann.

Inwiefern können die Arbeitnehmer ebenso wie die Arbeitgeber mit entscheiden, was wie umgesetzt wird – wie stark sind diese beiden also in die Umgestaltung eines Arbeitsplatzes und in eventuelle Fördermaßnahmen involviert?

Sämtliche Lösungen werden immer gemeinsam mit dem Menschen mit der Sehbehinderung entwickelt, der die Hilfe beantragt hat. Damit sie oder er selbstständig arbeiten kann, muss einerseits eine gewisse Bereitschaft da sein, etwas zu verändern, zugleich muss sie oder er sich mit den Neuerungen natürlich auch wohlfühlen. Die Expertinnen und Experten des Fachdienstes beim LVR-Inklusionsamt und den Integrationsfachdiensten nehmen sich daher viel Zeit, um die Personen, die sie unterstützen, sowie deren Bedürfnisse und deren Fähigkeiten genau kennenzulernen. Erst dann kann ein Arbeitsplatz passend individuell umgestaltet werden. Es werden nie einfach nach standardisierten Vorgaben zum Beispiel technische Hilfsmittel empfohlen. Jeder Fall wird einzeln betrachtet – mit dem Ziel, eine optimale Lösung für alle Beteiligten zu finden, also auch für die Arbeitgeber.

Wie lange dauert die Umgestaltung oder Anpassung eines Arbeitsplatzes ab dem Erstkontakt?

Das kann von Fall zu Fall stark variieren. Wenn es ganz besonders eilig ist, zum Beispiel, weil sich die Sehfähigkeit eines Menschen plötzlich verschlechtert hat, bemühen sich die Experten natürlich sehr, möglichst unbürokratisch und schnell zu agieren. Dazu gibt es einen Hilfsmittelpool bei den beiden Berufsbildungswerken in Soest (Westfalen-Lippe) und Düren (Rheinland), aus dem in solchen Fällen geschöpft werden darf, so dass technische Hilfen auch mal sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können. Normalerweise werden solche Hilfen aber langfristig geplant und beantragt, so dass der gesamte Prozess inklusive des Antrags, der Feststellung des Bedarfs, dem Umbau des Arbeitsplatzes und den nötigen Schulungen mehrere Wochen dauern kann.

Was sind typische Hilfsmittel, mit denen die Voraussetzungen am Arbeitsplatz besonders schnell und einfach verbessert werden können?

Das sind vor allem technische Geräte wie größere Monitore, Monitor-Schwenkarme, Kamera-Lesegeräte, Großschrift-Programme, Braillezeilen, spezielle Leuchten und optische Hilfen, aber auch Tablets mit Lupenfunktion. Wichtig ist nichtsdestotrotz eine intensive und ganzheitliche Schulung zum fachgerechten Umgang mit diesen Geräten. Dabei helfen die so genannten Hilfsmittelspezialisten bei den beiden Berufsbildungswerken. Sie üben mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgiebig ein, wie ein Hilfsmittel benutzt werden muss – und daraus entsteht dann meist schnell eine viel größere Barriere- und Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz.

Wohin können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Sehbehinderung aus dem Rheinland wenden, für die der Fachdienst in Westfalen-Lippe nicht zuständig ist?

Die ersten Anlaufstellen im Rheinland sind, wie in Westfalen-Lippe auch, die örtlichen Integrationsfachdienste. Die Ansprechpartner dort beraten und helfen auch bei Fragen zu Kosten, Zuschüssen oder Schulungen weiter. Bei Bedarf stellen sie den Kontakt zu technischen Experten her, die für die behinderungsgerechte Arbeitsplatz-Gestaltung sorgen. Zu diesem Thema berät im Rheinland in erster Linie der technische Beratungsdienst des dortigen LVR-Inklusionsamtes, und zwar sowohl Unternehmen als auch schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Ganze ist kostenlos. Auch die Hilfsmittelberatungsstelle beim Berufsförderungswerk Düren im Rheinland ist ein guter Ansprechpartner für eine Erstberatung. Wer möchte, kann sich aber auch von spezialisierten Optikerinnen oder Orthoptisten in vielen Augenarztpraxen in der Region beraten lassen. Tipp: In der Broschüre „Sehbehinderung im Beruf“ hat der LVR seine Unterstützungsangebote für betroffene Menschen und Arbeitgeber kompakt zusammengefasst. –




Nicht in die Werkstatt, sondern auf den Arbeitsmarkt

Alles begann mit einem Praktikum bei der katholischen Kirchengemeinde St. Urbanus in Dorsten. Niklas Grewing, der eine inklusive Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besuchte, schaffte von dort aus im Jahr 2014 den Sprung in seinen Traumjob. Heute sorgt der 20-Jährige als Küster dafür, dass bei Gottesdiensten, Beerdigungen, Hochzeiten oder Taufen in der Dorstener Kirche alles rund läuft, erledigt die Garten- und Pflegearbeiten rund um das Gebäude und ist für das Waschen und Bügeln der kirchlichen Gewänder zuständig. Er verdient sein eigenes Geld und will sich bald eine eigene Wohnung und einen KFZ-Führerschein finanzieren.

Damit solche Lebenswege und Freiheiten für möglichst viele Menschen mit Schwerbehinderungen möglich werden, gibt es für Förderschülerinnen und -schüler in Deutschland verschiedene Programme, die von unterschiedlichen Organisationen und Institutionen getragen werden. In Nordrhein-Westfalen ist das beispielsweise das Angebot „Schule trifft Arbeitswelt“, kurz „STAR“, mit dem auch Niklas Grewing gefördert wurde (siehe Infokasten).

Niklas Grewing steht am Altar und zündet eine Kerze an.
Niklas Grewing hat seinen Traumberuf gefunden: Er ist Küster in einer Kirche in Dorsten. Das war auch mit Hilfe des Programms STAR möglich. Foto: LWL

Das erklärte Ziel dieses Programms: Es soll Förderschülerinnen und -schülern den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Bei STAR funktioniert das so: Die Jugendlichen werden bereits drei Jahre vor ihrem Schulabschluss von Experten aus so genannten Integrationsfachdiensten eng begleitet. Die jungen Menschen überlegen und planen dabei gemeinsam mit den Experten, welcher Beruf für sie später in Frage kommt, welche Fähigkeiten sie mitbringen oder noch weiterentwickeln könnten und welche Voraussetzungen der künftige Arbeitsplatz erfüllen müsste. Die Schülerin oder der Schüler kann auch erste Praktika in Betrieben oder bei Organisationen absolvieren, die sie oder er interessant findet, und wird dabei stets eng begleitet und beraten. Auf Wunsch können die Jugendlichen auch weitere Angebote nutzen: Sie können Seminare zur Berufsorientierung besuchen, kommunikative Hilfen in Anspruch nehmen, ein Mobilitätstraining oder ein betriebliches Arbeitstraining (Jobcoaching) machen oder technische Arbeitshilfen beantragen.

Diese Angebote hat auch Niklas Grewing wahrgenommen. Bei der Einarbeitung half zum Beispiel eine Arbeitstrainerin mit, die ihn mit einem Jobcoaching in der ersten Phase unterstützte. Sein Arbeitgeber, die St. Urbanus Kirchengemeinde, bekam darüber hinaus eine Einstellungsprämie und weitere finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt. Heute sind beide sehr zufrieden: Niklas Grewing in seinem Traumberuf, die Kirche mit ihrem hoch engagierten Küster.





Hilfe und Schutz für Mädchen mit Behinderung, die Gewalt erfahren

Unser Linktipp zum Wochenende hat ausnahmsweise nichts mit dem Thema Arbeit zu tun. Wir finden aber, dass dieses Projekt unbedingt einen Hinweis verdient, weil es dabei um ein besonders wichtiges Thema geht: Um Gewalt nämlich, und zwar insbesondere um Gewalt gegen Mädchen mit Behinderung. Sie sind leider besonders oft solchen furchtbaren Situationen ausgesetzt und brauchen umso mehr passende, niedrigschwellige Hilfsangebote.

Das Mädchenhaus Bielefeld e. V. hat aktuell genau so ein Beratungsprojekt ins Leben gerufen, das vom Land NRW gefördert wird: Das Portal „Mädchen sicher inklusiv“ wendet sich explizit an Mädchen und junge Frauen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, die Gewalt erfahren haben, in einer Krisen- oder Notsituation stecken, sich nicht verstanden oder alleine mit ihren Problemen fühlen oder Hilfe und Schutz vor Gewalt suchen. Dazu stehen im Portal viele Informationen in gut verständlicher Sprache bereit, das Mädchenhaus bietet auf der Seite aber vor allem eine Online-Beratung und eine Telefon-Hotline an. Die Beraterinnen und Berater weisen auch gern den Weg zu einer Kontaktperson in der Nähe, die beraten, unterstützen und natürlich auch vor akuter Gewalt schützen kann.

Die Inhalte und Angebote der Seite sind übrigens nicht nur in der deutschen Alltagssprache aufbereitet, sondern stehen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS), in Leichter Sprache sowie auf Türkisch zur Verfügung.

Wichtig bei all dem: Keines der Mädchen, das dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte, braucht seinen Namen oder persönliche Daten anzugeben, wenn es das nicht will. Die Ansprechpersonen im Mädchenhaus sichern außerdem zu, dass niemand von der Kontaktaufnahme erfährt, es gilt also eine Schweigepflicht für die Beraterinnen und Berater. Natürlich wird auch nichts unternommen, was nicht vorher mit dem Mädchen oder der jungen Frau abgesprochen ist, die sich beraten lässt oder Hilfe und Schutz sucht.




Kommunizieren ohne Hürden

Kurz eine Mail tippen, eben den Kontostand prüfen, fix den Weg für den nächsten Termin heraussuchen: Vieles lässt sich heute mit ein paar Klicks im Internet erledigen, was früher kompliziert und langwierig war.
Doch so einfach und selbstverständlich ist es nicht für jeden. Gerade das Web kann für viele Menschen voller Hürden sein, die sie teils kaum oder gar nicht überwinden können. Was in der Realität beispielsweise Treppen ohne Rampen sind, sind im Internet etwa zu kleine Schriftgrößen, unübersichtliche Webseitenstrukturen, schlecht programmierte Seiten oder schwer verständliche Texte.

Damit das in Zukunft besser wird, muss auch in der Internet-Kommunikation viel selbstverständlicher an Barrierefreiheit gedacht werden – doch was das genau bedeutet, wissen nur einige wenige Experten genau.




Was ist eigentlich… Jobcoaching?

Jobcoaching ist ein Angebot für Menschen mit Behinderung, die an ihrem Arbeitsplatz Schwierigkeiten haben – zum Beispiel, weil die Anforderungen des Jobs nicht gut zur Behinderung und den damit verbundenen Bedürfnissen passen.

Um solche und andere Probleme zu lösen, besucht ein so genannter Jobcoach, also ein „Arbeitstrainer“, die jeweilige Person regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg am Arbeitsplatz. Der Coach schaut sich die Situation genau an, analysiert die Lage, gibt Tipps und entwickelt anschließend in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten Strategien, mit denen die vorhandenen Probleme gelöst werden könnten.

Das Ziel ist immer, die Arbeitsbedingungen für alle Seiten zu verbessern und zugleich das selbstständige Arbeiten für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter zu fördern. Und: Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Menschen mit Behinderung coachen lassen, die gerade in einem Praktikum oder in der Ausbildung sind.

Wie genau funktioniert ein Jobcoaching?

Jedes Coaching wird genau auf die jeweilige Person, deren berufliche Situation und deren individuelle Bedürfnisse zugeschnitten. Die Abläufe, Ziele, Methoden und auch die Dauer der Maßnahme sind also jeweils unterschiedlich. Die individuellen Wünsche und Vorstellungen, aber auch Fähigkeiten und Talente stehen ganz im Mittelpunkt des Coachings. Je nach Situation werden mal mehr, mal weniger auch die Kollegen und Vorgesetzten eingebunden.

Im Durchschnitt dauert ein Coaching zwischen sechs und acht Monaten. Während dieser Zeit besucht der Arbeitstrainer die jeweilige Person regelmäßig am Arbeitsplatz – zu Anfang zwei Mal in der Woche für zwei bis vier Stunden, danach immer seltener, bis der Coach gar nicht mehr kommen muss. Es wird zielstrebig an Lösungen gearbeitet, jedoch ohne die Beteiligten zu überfordern.

Das Jobcoaching lässt sich darüber hinaus grob in drei Phasen teilen:

  • In der ersten Phase lernen sich der Coach und die betreute Person kennen. Dabei werden der Arbeitsplatz und die Strukturen des Unternehmens genau unter die Lupe genommen und erste Ideen entworfen, wie das gewünschte Ziel erreicht werden kann.
  • In einer zweiten Phase werden mögliche Strategien zur Lösung der Probleme besprochen. Das können konkret zum Beispiel Prioritätenlisten oder Ablaufpläne sein, die helfen, die Arbeit besser zu strukturieren.
    Wenn alle Beteiligten mit dem weiteren Vorgehen einverstanden sind, folgt eine Art Testphase, in der die neuen Lösungswege von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter oder auch von den Kollegen im Betrieb ausprobiert und eingeübt werden können.
  • In der dritten Phase werden die verbesserten Arbeitsabläufe weiter gefestigt, damit sie langfristig gut funktionieren.
Ein Mann arbeitet mit einer Braille-Zeile an seinem Computer.
Hilfstechnologie, wie etwa eine Braille-Zeile am Computer, schafft den Zugang zu PC und Smartphone auch für blinde Menschen. Foto: Michel Arriens/www.michelarriens.de via gesellschaftsbilder.de

Was ist, wenn die durch das Coaching gewünschte Verbesserung nicht eintritt?

Im Jahr 2015 führten über 82 Prozent der durchgeführten Jobcoachings in Westfalen-Lippe zum gewünschten Ziel – die Erfolgsquote ist also sehr hoch.
Wenn es trotzdem einmal nicht innerhalb der rund sechs bis acht Monate klappt, die ein Coaching normalerweise dauert, kann die Maßnahme verlängert werden. Damit können manches Mal neue Lösungswege gefunden und das vereinbarte Ziel kann doch noch erreicht werden.

Manchmal stößt ein Jobcoaching aber auch an Grenzen. Arbeitstrainer sind erfahrene Experten, die sehr gut einschätzen können, wann sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind und wann weder die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter noch das Unternehmen etwas beitragen können, um die Situation nachhaltig zu verändern.

Für wen ist das Jobcoaching gedacht?

Für berufstätige Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, also einem Schweregrad (Gdb) von mindestens 50. Auch Menschen mit einem Grad von weniger als 50, aber mehr als 30 Prozent, können ein Jobcoaching beantragen – vorausgesetzt, sie haben sich zuvor von der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit bei mindestens 15 Stunden liegt.

Wo und wie kann das Jobcoaching beantragt werden?

In Westfalen hilft das LWL-Inklusionsamt in Münster umfassend weiter. Es gibt auch noch weitere Inklusionsämter in ganz Deutschland, die ähnliche Angebote haben.




Digitale Lösungen für inklusive Bildung im Beruf gesucht!

Facebook, youtube & Co sind nur ein kleiner Teil der vielen digitalen Medien, die in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben eine immer größere Rolle spielen – mit positiven, negativen und auch noch nicht abzusehenden Auswirkungen. Für die positiven Effekte im Zusammenhang mit dem Thema Inklusion und Bildung interessiert sich aktuell das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ganz besonders. Mitte Februar 2017 hat es extra dazu ein neues Förderprogramm gestartet: „Inklusion durch digitale Medien in der beruflichen Bildung“. Bildungsträger wie zum Beispiel Hochschulen, aber auch Verbände und Unternehmen können daran teilnehmen und Ihre Ideen für besonders inklusive IT-Konzepte einreichen – Projekte und Entwicklungen etwa, die Lern- und Arbeitsprozesse vereinfachen, die berufliche Bildung fördern oder bestehende Strukturen in Betrieben und Organisationen verbessern oder vernetzen helfen. Besonders vielversprechende Ideen fördert das Ministerium bis zu drei Jahre lang.

…und wie geht das genau? Bewerbungsverfahren und Fristen

Wer sich mit seiner Idee bewerben möchte, kann das entweder bis zum 31. März oder bis 15. Juli 2017 tun. Die Projektskizze muss beim Projektträger, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) eingereicht werden. Das Zentrum übernimmt die erste von zwei Bewerbungsstufen und bewertet die digital und schriftlich eingereichten Ideen.
Wenn die Projektskizze positiv beurteilt wird, muss der Urheber anschließend einen förmlichen Förderantrag beim BMBF stellen – das ist die zweite und letzte Stufe des Verfahrens.




Barrierefreiheit in Echtzeit

Kurze Sätze, Passiv, Genitiv und Konjunktiv vermeiden, viele Absätze einfügen: Das sind, grob zusammengefasst, die Regeln der Leichten Sprache. Diese Variation des Deutschen ist dazu gedacht, die komplexe Grammatik des Deutschen so stark zu vereinfachen, dass jeder Mensch den Inhalt eines Textes gut verstehen kann – also auch diejenigen, die zum Beispiel keine Muttersprachler sind oder aus anderen Gründen alltägliche Texte kaum verstehen können.

Ein tolles Konzept, das nur einen einzigen kleinen Haken hat: Leichte Sprache ist in Deutschland bisher vor allem eine Schriftsprache. Sie kann also gelesen werden, wird aber (noch) nicht in Echtzeit gesprochen. Oder doch?

Anne Leichtfuß würde hier wohl vehement protestieren, denn ihr Job ist genau das: Live und simultan in Leichter Sprache reden, also komplexe Inhalte in leicht verständliche Sätze übersetzen – zum Beispiel bei Veranstaltungen. Sie ist bundesweit bisher die einzige, die diesen Job hat, die also als Simutandolmetscherin für Leichte Sprache arbeitet. Die TAZ hat dazu im letzten Jahr einen schönen Artikel veröffentlicht, den wir als Linktipp der Woche heute noch einmal wärmstens empfehlen möchten.




Inklusionsunternehmen: Ein Erfolgsmodell für alle Beteiligten

Der Veranstalter der Messe ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, kurz LWL. Der Direktor des Verbandes, Matthias Löb, und der LWL-Sozialdezernent Matthias Münning erklären im Interview, was es mit dem erfolgreichen Konzept „Inklusionsunternehmen“ auf sich hat.


Herr Löb, Herr Münning: Warum ist die LWL-Messe aus Ihrer Sicht so erfolgreich?

Matthias Löb: Eine erfolgreiche Messe kann man daran erkennen, dass sie nicht nach ein oder zwei Anläufen sang- und klanglos in der Versenkung verschwindet. Unsere Messe ist ein lebendiges Forum und ein spannender Marktplatz. Bei der dritten Veranstaltung im Jahr 2014 kamen schon rund 5.100 Besucherinnen und Besucher. Die Messe zeigt einerseits die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe und demonstriert anderseits deren Beschäftigungsleistungen.

Matthias Münning: Alle Aussteller – und viele sind seit dem ersten Mal dabei – legen sich für den Erfolg der Messe ungemein ins Zeug. Die vierte Auflage wird wieder viele Besucher anlocken, die mit diesem Thema bisher wenig vertraut sind. Neue Kunden werden so auf die Aussteller aufmerksam, potenzielle Firmengründer werden motiviert und junge Menschen mit Behinderung erhalten Anregungen für ihre Berufsorientierung und Jobsuche.

Wie haben sich die Inklusionsunternehmen in den vergangenen Jahren entwickelt?

Matthias Löb: Sehr gut. Seit dem Jahr 2008 stieg die Zahl der Inklusionsbetriebe und -abteilungen in Westfalen- Lippe von 57 auf 160. Im selben Zeitraum hat sich die Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze für Menschen in dieser besonderen Zielgruppe ebenfalls verdreifacht: Sie ist von 594 auf rund 1.900 angestiegen.

Matthias Münning: Was wir zudem herausheben können: Wir fördern inzwischen 50 Inklusionsabteilungen bei gewerblichen Unternehmen. Damit liegen wir im bundesweiten Vergleich wie bei der Zahl der Firmen insgesamt an der Spitze. Besonders erfreulich ist, dass die Unternehmen oft mehr Arbeitsplätze schaffen, als wir ursprünglich zu Beginn der Förderung mit ihnen vereinbart haben. Außerdem ist der Insolvenzanteil bei den Inklusionsunternehmen gering: Zwischen 2010 und 2014 sind gerade einmal acht Betriebe insolvent gegangen. Das ist prozentual deutlich weniger als bei Firmengründungen allgemein.

Überleben die Inklusionsunternehmen denn nur in besonderen Nischen? 

Matthias Münning: Nein, eben nicht. Es sind ganz normale Betriebe, die sich auf dem freien Markt behaupten müssen. Sie wirtschaften nicht in Schutzräumen, ihre Arbeitswelten sind also mitten drin im Leben. Sie arbeiten zum Beispiel im Garten- und Landschaftsbau, der Gebäudereinigung, als Hausmeisterdienste, Wäschereien, Metzgereien, Käsereien, in der Zweiradherstellung, als Näh- und Polsterdienstleister und in der industriellen Fertigung für die Automobilindustrie. Der Erfolg der Integrationsunternehmen ist groß.

Dennoch mussten Sie zwischenzeitlich die Förderung neuer Projekte begrenzen, weil die Haushaltslage bei den Ausgleichsabgabemitteln des LWL-Inklusionsamts schwierig ist. Wie geht es weiter?

Matthias Löb: Das so genannte „Fördermoratorium“ aus dem Jahr 2014 ist zumindest vorübergehend aufgehoben. Mit dem Förderprogramm „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ stellt der Bund den Ländern 150 Millionen Euro zur Verfügung, um neue Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen zu fördern. Aus unserem Anteil daran für Westfalen-Lippe und zusammen mit der Unterstützung des Landes NRW können wir in den kommenden Jahren 300 bis 400 neue Arbeitsplätze fördern. Ich bin mir sicher, dass uns das gut gelingen wird. Wir werden der Bundespolitik beweisen, dass das Geld bei uns gut angelegt ist und viele wertvolle Arbeitsplätze entstehen.

Matthias Münning: Wir reden Inklusion in der Arbeitswelt nicht nur herbei, das ist deutlich zu sehen. Das Engagement unseres Inklusionsamts führt zu Arbeitsverträgen auf dem Ersten Arbeitsmarkt und füllt Lohntüten mit regulärer Bezahlung. Mittel- und langfristig brauchen wir aber eine Lösung, um die dauerhaften Nachteilsausgleiche finanzieren zu können.

Wie beurteilen Sie die Chancen dafür?

Matthias Löb: Das lebhaft diskutierte neue Bundesteilhabegesetz schafft den unseligen Begriff „Inklusionsprojekt“ ab, wie die Firmen früher hießen. Ein „Projekt“, kann als zeitlich begrenzt verstanden werden, was aber nicht in unserem Sinne und dem der Unternehmen sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit und ohne Behinderung sein kann.

Matthias Münning: Stattdessen werden die Unternehmen nun „Inklusionsbetriebe“ genannt. Das kann als Aufwertung verstanden werden, und darin drückt sich auch eine Anerkennung dafür aus, dass die Firmen eine hohe Anzahl an Arbeitsplätzen geschaffen haben. Ich hoffe sehr, dass es nicht nur bei einer sprachlichen Renovierung bleibt. Unter Verantwortung des Bundes müssen wir mit allen Leistungsträgern verlässliche Lösungen finden, um die laufenden Leistungen für die Unternehmen auch für die Zukunft gewährleisten zu können.

Wer hat am Erfolgsmodell „Inklusionsbetrieb“ welchen Anteil?

Matthias Münning: Als Sozialdezernent bei einem der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderungen macht es mir sehr viel Spaß, zu sehen, wie sich in diesem Konzept Unternehmergeist und Marktorientierung mit sozialem Engagement und Inklusion verbinden. Unsere Leistungen führen nicht zu Passivität, sondern sie aktivieren und entlasten letztlich die öffentliche Hand.

Matthias Löb: Eines muss klar sein: Wir als LWL schaffen damit selbst keine Arbeitsplätze, sondern wir können nur für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen. Ich habe großen Respekt vor den Gründern, Eignern und Verantwortlichen der Inklusionsbetriebe. Sie gehen oftmals hohe wirtschaftliche Risiken ein und tragen ohne Bestandsgarantie alleine die unternehmerische Verantwortung. Das machen sie sehr gut – und dabei wollen wir sie weiter unterstützen. –




Eine positive Haltung und Hilfe von Experten

Vor fast 20 Jahren ging bei der Sternberg-Dental-Labor GmbH in Gesecke im Kreis Soest eine vielversprechende Bewerbung ein: Eine Frau mit Hörbehinderung interessierte sich für eine Stelle als Zahntechnikerin. Sie schien perfekt für die Aufgabe zu sein, und die Chefin des Labors, Karin Schulz, wollte die Bewerberin sehr gerne einstellen. Sie war aber etwas unsicher, ob und wie das im Arbeitsalltag funktionieren würde und was sie würde beachten müssen.

Sie wandte sich daher an eine Beratungsstelle des LWL, die genau für solche Situationen zur Verfügung steht: den Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung. Die Stelle unterstützt sowohl Unternehmen, die, wie das Dental-Labor, gern einen Menschen mit einer Hörbehinderung einstellen wollen, aber auch die (angehenden) Arbeitnehmer mit Behinderung.

Die Experten helfen bei allen Fragen weiter, bauen Barrieren ab – auch solche im Kopf –, und unterstützen dabei, die Zusammenarbeit im Arbeitsalltag optimal für alle Beteiligten zu gestalten.

Wie Inklusion am Arbeitsplatz dadurch, aber auch durch die positive Haltung aller Beteiligten klappt, zeigt dieser schöne Film am Beispiel des Dental-Labors.




„Vielfalt ist ein Teil der Lösung“

Frau Léon, eine aktuelle Zahl zum Einstieg: Im Jahr 2016 waren 13,4 Prozent aller Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland arbeitslos, das sind mehr als doppelt so viele im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung. Was sind Ihrer Meinung nach die Hauptgründe dafür?

Ganz einfach gesprochen: Es liegt an Vorurteilen. In unserer Gesellschaft kämpfen viele Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen immer noch mit den vielfältigen Vorbehalten ihrer Mitmenschen ohne Behinderung. Es fehlt hier ein breiter „Diversity“-Ansatz, der das Anderssein als wertvoll ansieht. Auch viele Unternehmen haben immer noch nicht erkannt, wie viel Potenzial durch diese Barrieren in unseren Köpfen auf der Strecke bleibt. Ich sehe das Problem hier vor allem bei denjenigen, die auf Einheitlichkeit abzielen, anstatt sich auf die Vielfalt unserer Gesellschaft einzulassen. Unterschiedlichkeit müsste viel öfter und selbstverständlicher als ökonomischer Erfolgsfaktor gesehen werden – und nicht als Nachteil. Der Fokus auf das Negative ist jedoch leider noch weit verbreitet, und damit lässt sich aus meiner Sicht auch die hohe Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung erklären. Übrigens: das Problem beschränkt sich nicht nur auf das Thema Behinderung. Es umfasst das Anderssein im Allgemeinen, und das ist in unserer Gesellschaft nach wie vor viel zu oft mit negativen Vorurteilen behaftet.

Welchen Beitrag leistet Ihr Unternehmen für die Inklusion?

Die Lufthansa Group hat 2014 die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet, eine Initiative aus der Wirtschaft, die die Vielfalt in Unternehmen und Institutionen fördern soll. Außerdem haben wir schon im Jahr 2003 eine so genannte „Integrationsvereinbarung“ im Konzern abgeschlossen, um die Integration behinderter Menschen in das Arbeitsumfeld zu fördern. Das bedeutet: Die Gesellschaften der Lufthansa-Group bekennen sich über eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Förderung behinderter Menschen und zu einem fairen und fürsorglichen Umgang. Darin ist auch festgeschrieben, dass wir insbesondere bei Nichterfüllung der Pflichtquote unsere gesellschaftliche Verantwortung auf anderem Weg wahrnehmen müssen, und zwar, indem wir die zusätzlichen Möglichkeiten der Behindertenförderung nutzen. So vergeben wir zum Beispiel Aufträge gezielt an Werkstätten für behinderte Menschen. Und: Wenn einer unserer schwerbehinderten Mitarbeiter seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und in seiner Gesellschaft keine geeignete andere Stelle vorhanden oder einzurichten ist, versuchen wir, ihn in einen anderen Teil des Konzerns zu vermitteln.

Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung bei der Lufthansa Group liegt bei 4,3 Prozent. In welchen Bereichen werden Sie eingesetzt – und woran liegt es, dass Sie die gesetzlich vorgegebene Quote von fünf Prozent nicht erfüllen?

Viele Arbeitsplätze in unseren operativen Arbeitsfeldern, also zum Beispiel im Flugbetrieb, setzen eine bestimmte körperliche und psychische Leistungsfähigkeit voraus, die nicht jeder Mensch hat. Unsere Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung ist im Geschäftsfeld Airline daher etwas niedriger, dafür erreichen andere Gesellschaften Quoten von bis zu 23 Prozent – in den Geschäftsfeldern Logistik oder Catering ist das zum Beispiel der Fall.

Wie wird Ihr Unternehmen in Zukunft mit dem Thema Inklusion und Diversity umgehen?

Wir möchten in Zukunft noch stärker alle Potenziale ausschöpfen. Wir sind der Ansicht, dass sich die Arbeitswelt in einem tief greifenden Wandel befindet und Vielfalt ein Teil der Lösung sein wird. Der demografische Wandel beispielsweise führt auch bei uns über kurz oder lang zu einem Rückgang von Nachwuchs- und Fachkräften. Für uns ist klar, dass eine Antwort auf diese Herausforderung nur in der Vielfalt der Belegschaft liegen kann. So kann man die Potenziale verschiedener Interessengruppen ausschöpfen und nicht nur allein dafür sorgen, dass Fachkräfte nachkommen. Zu dieser Vielfalt gehören natürlich auch Menschen mit Behinderung – wir setzen also auf die vielen verschiedenen Dimensionen von Diversity. Das schließt auch mit ein, dass wir als internationales Unternehmen allen Menschen unsere Dienstleistungen anbieten, unabhängig von Merkmalen wie Hautfarbe, Religion oder Herkunft. Und wir möchten selbst ebenso „divers“ sein wie unsere Kunden es sind.
Dabei reicht es insbesondere für Menschen mit Behinderung natürlich lange noch nicht aus, nur den barrierefreien Zugang zum Arbeitsplatz zu schaffen. Wir brauchen künftig nicht nur eine neue Arbeitsorganisation, die das individuelle Leistungsvermögen berücksichtigt, sondern auch ein neues Konzept für die gezielte Entwicklung und Förderung des Personals, das sich an den Stärken der Mitarbeiter orientiert – und nicht an ihren Schwächen. –