Fehlende Inklusion wird für Unternehmen teurer

Deutsche Unternehmen sind ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit Personen zu besetzen, die eine Schwerbehinderung haben. Wenn die Betriebe diese Quote unterschreiten, müssen sie eine Abgabe zahlen.
Bisher gibt es drei Stufen: Bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis 5 Prozent müssen die Arbeitgeber 140 Euro pro Arbeitsplatz zahlen, bei 2 bis weniger als 3 Prozent 245 Euro und bei weniger als 2 Prozent 360 Euro.

Mit dem neuen Gesetz, das 2024 in Kraft tritt, wird nun eine vierte Stufe eingeführt: Betriebe mit über 60 Beschäftigten, die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, müssen künftig 720 Euro pro Monat und nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz zahlen – also doppelt so viel wie bisher.

Bei der Debatte im Bundestag, in der der Gesetzentwurf diskutiert und abgestimmt wurde, waren die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und der Linken dafür. Sie wollen mit dem Gesetz eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben erreichen. Die AfD enthielt sich, CDU und CSU sprachen sich dagegen aus. Die Unionsfraktion argumentierte, es gehe nicht darum, dass die Unternehmen nicht dazu bereit seien, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen – stattdessen gebe es ein Problem bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen.

Der VdK wiederum, der größte Sozialverband in Deutschland, begrüßte den Gesetzentwurf und bezeichnete ihn als „eine gute Sache, weil Unternehmen monetär spüren, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht.“

Der Bundestag hat das Gesetz am 20. April 2023 verabschiedet, der Bundesrat billigte es am 12. Mai 2023. Es tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Für betroffene Unternehmen bedeutet das, dass sie die erhöhte Ausgleichsabgabe voraussichtlich erstmals im Frühjahr 2025 zahlen müssen.




Wie Künstliche Intelligenzen Menschen mit Behinderung darstellen – und warum die Systeme noch viel dazulernen müssen

KI-Systeme sind immer nur so gut wie die Daten, mit denen sie trainiert wurden. Genau das ist auch bei der Künstlichen Intelligenz „Midjourney“ das Problem, sobald sie mit Inhalten abseits des „Mainstreams“ konfrontiert wird. Das stellt Andi Weiland bei seinem Test für das Online-Magazin ‚Die neue Norm‘ fest. Die KI hat nämlich offenbar große Schwierigkeiten, ein genaues Verständnis von Menschen mit Behinderung und dem Thema Inklusion zu entwickeln. Das liegt daran, dass sie vorher vermutlich mit Bildern trainiert wurde, die nur wenige oder gar keine echten Menschen mit Behinderungen zeigen. Der Künstlichen Intelligenz stehen deshalb nicht genügend Beispiele zur Verfügung, um zu verstehen, wie diese Personen tatsächlich aussehen und sich verhalten. Deswegen kann die KI derzeit kaum Bilder generieren, die lebensnah und klischeefrei sind. Vor allem fehlt es laut Weiland oft an Nuancen, die etwa die individuellen Erfahrungen, Herausforderungen und Fähigkeiten darstellen, die jede Person mit Behinderung hat.

Auf einigen Fotos wird zum Beispiel eine Person mit Behinderung gezeigt, die von einer anderen Person getragen wird, anstatt eine Mobilitätshilfe zu verwenden. Sie wirkt hilflos oder von anderen abhängig aufgrund ihrer Behinderung – ein gängiges Klischee. Auch sind oft Fotos zu sehen, auf denen Menschen mit Behinderung isoliert dargestellt werden, anstatt in eine Gruppe oder Gemeinschaft integriert. Das ist ebenfalls nicht realistisch, sondern ein Vorurteil.

Damit Künstliche Intelligenzen wie „Midjourney“ künftig dazu beitragen können, mehr Diversität auf Fotos etwa in Medien und Werbung zu erzeugen, müssen sie dazulernen. Die Entwickler der Systeme müssen vor allem die Datensätze viel diverser gestalten, mit denen sie die KIs trainieren, kritisiert Andi Weiland – sie müssen ihren Systemen also eine ausreichende Anzahl echter Bilder zur Verfügung stellen, die zum Beispiel Menschen mit Behinderungen in möglichst vielfältigen, realistischen Situationen zeigen. Außerdem müssen KIs regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie sich im Verlauf nicht erneut voreingenommen oder diskriminierend verhalten.




Tipps für Arbeitgeber:innen, Teil 3: Förderprogramme suchen und finden

Wer die Filterfunktion des Förderfinders nutzen möchte, muss angeben, in welchem Bundesland und für welches Beschäftigungsverhältnis gesucht wird – und, ob Regel- und Sonderförderungen angezeigt werden sollen. Das Tool zeigt anschließend eine Liste der passenden Programme an. In den Detailansichten wird unter anderem genauer erklärt, wer die Förderung beantragen muss oder wie hoch die Förderhöhe sein kann. Außerdem sind dort – meistens – Informationen und Kontaktdaten zu den einzelnen Förderprogrammen zu finden.
Manchmal fehlen diese Infos leider. Der kurze Überblick über die jeweilige Förderung hilft aber bereits sehr dabei, eine Vorstellung des Programms zu bekommen und sich damit anschließend gezielt weiter zu informieren.

…zum Schluss noch eine Empfehlung:

Selbst die aufwändigste Internet-Recherche führt manchmal nicht zur gesuchten Antwort. Unser Tipp: Sprecht direkt euren zuständigen Integrationsfachdienst an, denn diese Beratungsstellen können eure Fragen am schnellsten und besten beantworten. Die Fachdienste sind nämlich auf Inklusion im Arbeitsleben spezialisiert, beraten Arbeitgeber:innen und Unternehmen zu allen erdenklichen Fragen rund um dieses Thema und kennen sich sehr gut mit Förderprogrammen aus.




Doppeltes Engagement für Inklusion: Der Sonderpreis „Vorbild Inklusion“ 2023 geht nach Westerkappeln und Plettenberg

Die 14 Mitarbeiter:innen der B.A.C. Bike Assembly Crew GmbH in Westerkappeln bauen individuelle Fahrräder für mehrere Hersteller aus Deutschland. Das Unternehmen sitzt im Norden von NRW und wurde 2018 von Sven Stoffers und Mathis Wortmeier gegründet. In der Firma sind ein hohes technisches Verständnis und genaues Arbeiten gefragt. Und obwohl das Unternehmen wegen seiner geringen Größe eigentlich keine Quoten erfüllen muss, beschäftigt es mittlerweile dennoch vier Menschen mit Behinderung. Hinzu kommen vier Kollegen und Kolleginnen, die auf Außenarbeitsplätzen der Ledder Werkstätten für B.A.C. arbeiten. Perspektivisch sollen noch weitere hinzukommen. Wegen dieses außerordentlichen Engagements belegt das Unternehmen in diesem Jahr den ersten Platz beim Sonderpreis „Vorbild Inklusion“.

Der zweite Platz geht an die Office Point GmbH aus Plettenberg im Sauerland. Cornelia Pallas gründete den Betrieb vor mehr als 20 Jahren. Sie selbst ist an einer fortschreitenden Hörschädigung erkrankt und mittlerweile vollständig taub. Davor arbeitete sie als Bilanzbuchhalterin in einer Führungsposition in einem größeren Industrieunternehmen – die Anforderungen waren aber irgendwann so hoch, dass sie sie nicht mehr erfüllen konnte. Stattdessen machte sie sich selbstständig, damit sie ihre Arbeit zu ihren Bedürfnissen passend organisieren konnte.
Mittlerweile beschäftigt sie sieben Mitarbeiterinnen in der Office Point GmbH. In Schleswig-Holstein betreibt sie außerdem zwei Akustik-Fachgeschäfte mit insgesamt fünf Mitarbeiter:innen. In Plettenberg sind es sieben, drei davon haben eine Behinderung. —




Nur noch wenige Tage bis zur LWL-Messe am 15. März 2023

Seit 2012 widmet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe den Inklusionsunternehmen in der Region alle zwei bis drei Jahre eine eigene Messe. Nachdem die Veranstaltung 2020 wegen der Corona-Pandemie ausfallen musste, findet sie in diesem Jahr wieder statt – anders als sonst aber nicht in der Halle Münsterland, sondern erstmals in der Messe Dortmund.

Die Besucher:innen erwartet dort unter anderem ein vielseitiges Programm aus Seminaren und Vorträgen, das Einblicke, Impulse und Hilfestellungen aus der Praxis gibt. Als Dozent:innen sind zum Beispiel Verantwortliche aus langjährigen Inklusionsunternehmen mit dabei, die auf der Messe von ihren Erfahrungen erzählen. Darüber hinaus beantworten verschiedene Expert:innen Fragen zur Gründung oder Führung eines Inklusionsunternehmens, informieren über die rechtlichen Grundlagen und erklären die Besonderheiten bei der Jobvermittlung.

Begleitend findet auch eine Jobbörse statt, die Interessierten und Arbeitssuchenden zusätzlich die Möglichkeit bietet, mit Inklusionsunternehmen in der Region Westfalen-Lippe in Kontakt zu kommen und sich auszutauschen.

Auf einen Blick

Wann? Mittwoch, 15. März 2023, 9–17 Uhr
Wo? Messe Dortmund, Halle 3

Der Eintritt ist kostenlos. Die Messe ist barrierefrei gestaltet. Für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung gibt es am Info-Stand kostenlose Unterstützungsangebote. Die Messe Dortmund stellt auf ihren Seiten außerdem einige Hinweise zur Anreise bereit.

Alles weitere ist auf www.lwl-messe.de zu finden. Die Website wird laufend aktualisiert.




Infos, Impulse und reger Austausch: Die LWL-Messe der Inklusionsunternehmen 2023

Was sind Inklusionsunternehmen – und warum sind sie wichtig für die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt?

Inklusionsunternehmen heißen so, weil sie besonders viele Menschen mit Schwerbehinderung in ihren Betrieben auf festen Arbeitsplätzen beschäftigen (30 bis 50 Prozent ihrer Stellen). Allein in der Region Westfalen-Lippe gibt es inzwischen über 170 solcher Unternehmen, in denen rund 2.170 Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten. Damit liegt Westfalen bundesweit an der Spitze.
Da der Arbeitsmarkt in Deutschland insgesamt noch längst nicht für alle Menschen gleichberechtigt zugänglich ist, spielen Inklusionsunternehmen mit ihrem Engagement eine besonders wichtige Rolle. Sie werden deshalb mit Fördergeldern unterstützt, um zum Beispiel die Mehrkosten für die Einrichtung inklusiver Arbeitsplätze abzufangen.

Dieses Geld kommt unter anderem aus der so genannten Ausgleichsabgabe. Diesen Betrag müssen alle Unternehmen in Deutschland zahlen, die eine bestimmte Größe haben, aber im Verhältnis dazu nicht genug oder sogar gar keine Menschen mit Behinderung in ihren Betrieben beschäftigen. Bei Unternehmen ab 20 Mitarbeiter:innen ist in Deutschland eine Quote von 5 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Inklusionsunternehmen übererfüllen diese bei weitem. Wie andere Unternehmen auch müssen sie sich dennoch auf dem freien Markt behaupten und mit anderen Betrieben in Konkurrenz treten, sie wirtschaften also nicht in Schutzräumen.

Inklusionsunternehmen gibt es in vielen verschiedenen Branchen, zum Beispiel im Einzelhandel, in der Gastronomie, der Gebäudereinigung, bei Hausmeisterdiensten, in Wäschereien, in der IT-Branche oder in der industriellen Fertigung für die Automobilindustrie.

Infos und Austausch zum Thema Arbeit und Inklusion

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist einer der größten Unterstützungszahler für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Er fördert diese Betriebe, um die Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voranzutreiben. Damit das Thema darüber hinaus stärker ins öffentliche Bewusstsein rückt, hat der Verband im Jahr 2012 zur ersten LWL-Messe der Inklusionsunternehmen eingeladen. Seither treffen sich dort alle drei Jahre verschiedene Inklusionsbetriebe aus der Region sowie andere Akteur:innen und präsentieren ihre Arbeit. Die Messe ist außerdem ein Begegnungsort für alle Interessierten, um sich zum Thema Arbeit und Inklusion zu informieren, auszutauschen und zu vernetzen.

Blick in die LWL-Messe 2014
Foto: LWL

Vielfältige Seminare und Vorträge – und eine Jobbörse

Auch dieses Jahr findet auf der LWL-Messe wieder ein vielseitiges Programm aus Seminaren und Vorträgen statt, die Einblicke, Impulse und Hilfestellungen aus der Praxis geben. Als Dozent:innen sind zum Beispiel Verantwortliche aus langjährigen Inklusionsunternehmen mit dabei, die auf der Messe von ihren Erfahrungen erzählen. Darüber hinaus beantworten verschiedene Expert:innen Fragen zur Gründung oder Führung eines Inklusionsunternehmens, informieren über die rechtlichen Grundlagen und erklären die besonderen Dynamiken bei der Jobvermittlung.
Begleitend findet außerdem eine Jobbörse statt, die Interessierten und Arbeitssuchenden zusätzlich die Möglichkeit bietet, mit Inklusionsunternehmen in der Region Westfalen-Lippe in Kontakt zu kommen und sich auszutauschen.




Inklusionsbarometer Arbeit 2022: Situation etwas schlechter als im Vorjahr

Das Gesamtergebnis des Inklusionsbarometers Arbeit (mehr dazu unten) ist etwas schlechter als im letzten Jahr: Der Wert liegt 2022 bei 113,2 im Vergleich zu 114,2 im Vorjahr. Ein Wert über 100 bedeutet aber grundsätzlich, dass sich die Lage verbessert, und das ist erfreulicherweise auch dieses Jahr wieder der Fall. Eine weitere gute Nachricht: Nach Jahren der Krise sinken die Arbeitslosenzahlen wieder. Gleichzeitig ist jedoch die Anzahl der langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderung weiter gestiegen, und zwar um über fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Inklusionsklima schlechter

Beim Inklusionsklima, dem eine repräsentative Umfrage zugrunde liegt, zeigt ein Barometerwert von über 50 grundsätzlich ein positives Klima an. Dieser Wert wurde zwar auch 2017 bei der letzten Erhebung nicht erreicht. Aber er ist dieses Jahr in allen Regionen Deutschlands sogar noch weiter gesunken. Nordrhein-Westfalen etwa war 2017 mit einem Wert von 43,5 noch Spitzenreiter, dieses Jahr lag der Wert nur noch bei 40. Schlusslicht ist und bleibt der Süden Deutschlands mit einem Wert von 38 (im Vergleich zu 40 im Vorjahr).

Weiterhin viel Aufklärungsarbeit nötig

Außerdem stellte sich heraus, dass 41 Prozent der kleinen Unternehmen, die mindestens einen Menschen mit Behinderung beschäftigen, die staatliche Förderung für solche Arbeitsplätze nicht kennen. Das sind zwar zwei Prozent mehr als im Vorjahr, doch zeigt diese eher kleine Veränderung, dass nach wie vor viel Aufklärungsarbeit bei diesem Thema nötig ist. Gerade für kleine Unternehmen spielen finanzielle Fragen aber vermutlich eine große Rolle bei der Überlegung, ob sie einen Arbeitsplatz für einen Menschen mit Behinderung einrichten können oder wollen – daher könnte es sich positiv auswirken, wenn die staatliche Förderung bekannter wäre.

Weitere Fakten im Überblick

  • Wenn einmal ein Arbeitsverhältnis besteht, bleibt es deutlich häufiger auch erhalten als früher. Im Jahr 2021 gab es mit 19.746 so wenig Anträge auf Kündigung von Menschen mit Behinderung wie noch nie seit Erscheinen des ersten Inklusionsbarometers im Jahr 2013. Diese Entwicklung hat sich 2022 weiter stabilisiert. Den größten Fortschritt hat Bayern gemacht. Hier wurden 24,1 Prozent weniger Anträge auf Kündigung gestellt als im Vorjahr.

  • Ganz anders sieht die Situation für Menschen mit Behinderung aus, die doch arbeitslos geworden sind. Im vergangenen Jahr gelang nur drei Prozent von ihnen die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt. Bei Menschen ohne Behinderung waren es sieben Prozent. Das heißt: Arbeitslose ohne Behinderung haben eine mehr als doppelt so hohe Chance, eine Wiederanstellung zu finden, als Arbeitslose mit Behinderung.

  • Die Mehrheit der Unternehmen sieht in der Digitalisierung eine Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Zugleich haben aber nur drei Prozent in Folge der Digitalisierung auch Menschen mit Behinderung eingestellt.

  • Rund 173.000 Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich dazu aufgefordert, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzen, die eine Behinderung haben. Dieser Pflicht kommen aber nur 40 Prozent der Unternehmen im vorgeschriebenen Umfang nach.25 Prozent beschäftigen überhaupt keine Arbeitnehmer:innen mit Behinderung, sondern zahlen stattdessen die sogenannte Ausgleichsabgabe in voller Höhe.

  • Im Kontrast dazu machen die Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, vor allem positive Erfahrungen damit: 80 Prozent geben laut der Befragung im Rahmen des Inklusionsklimabarometers an, dass sie keine Leistungsunterschiede zwischen Kolleg:innen mit und ohne Behinderung wahrnehmen.
Grafik mit den wichtigsten Ergebnissen des Inklusionsbarometers Arbeit 2022
Grafik: Aktion Mensch



Der Fachkräftemangel als Inklusionsmotor (?)

„Ein knappes Zehntel der Deutschen ist schwerbehindert. Nur gut die Hälfte von ihnen hat einen Job. Bei den Nichtbehinderten sind es über 80 Prozent. Was läuft da schief?“, fragt Andreas Monning gleich zu Beginn seines Kommentars – und fasst damit die nach wie vor unausgeglichene Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zusammen.

Ausgerechnet der Fachkräftemangel, der schon länger ein großes wirtschaftliches Problem ist, könnte nun zugleich der Motor für mehr Inklusion im Arbeitsleben sein, analysiert Monning – und stellt fest, dass der Anteil an Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter, die einen Job haben, zwischen 2009 bis 2017  tatsächlich um vier Prozent angestiegen ist. Vor allem große Unternehmen mit Tausenden und Zehntausenden von Mitarbeiter:innen scheinen die Chance erkannt zu haben, denn laut Monning inserieren sie inzwischen sehr viel häufiger Stellen, die explizit an Menschen mit Behinderung gerichtet sind.




Exoskelette einfach erklärt: Körperliche Unterstützung bei der Arbeit und im Alltag (mit Video)

Herr Daub, der Begriff „Exoskelett“ klingt für Laien etwas technisch. Was steckt dahinter?

Ein Exoskelett ist ein Assistenzsystem, das direkt am Körper getragen wird. Es entlastet den Bewegungsapparat durch eine zusätzliche Kraftunterstützung. Unsere Muskeln und Gelenke sind auf dynamische Bewegungen ausgelegt, beispielsweise aufs Laufen. Wenn jemand aber immer wieder schwere Lasten heben oder den Bewegungsapparat lange in einer fast unbewegten Stellung halten muss, können die Muskeln schnell erschöpfen. Das kann ein Risiko für Verletzungen sein. Dem wirken Exoskelette entgegen.

Wo kommt diese Kraftunterstützung denn her? Werden Exoskelette mit einem Motor betrieben?

Mal ja, mal nein, es gibt passive und aktive Systeme. Die am weitesten verbreiteten industriellen Exoskelette arbeiten passiv. Sie haben Federn oder Expander, die unter mechanischer Spannung stehen und bei bestimmten Körperhaltungen ihre Energie wieder freisetzen. Dadurch geben sie bei bestimmten Bewegungen automatisch Kraft hinzu, die sonst die Muskeln im Körper allein aufbringen müssten. Bestimmte Körperbereiche werden so gezielt unterstützt und entlastet. Es gibt in dieser Kategorie noch weitere Unterschiede, manche Systeme haben etwa harte Schalen, manche bestehen fast nur aus elastischen Bändern und Bandagen. Letztere sind die so genannten soften Exoskelette oder – das ist der internationale Begriff – „Exosuits“. Es gibt aber immer häufiger auch aktive Systeme, die elektrisch betrieben sind.  

Wann ist welches System sinnvoll?

Das kommt darauf an. Wenn technische Maßnahmen oder eine Veränderung der Arbeitsabläufe nicht mehr ausreichen, um eine Person am Arbeitsplatz ausreichend zu entlasten, können Exoskelette eine gute zusätzliche Möglichkeit sein, egal, ob aktiv oder passiv. Aktive Exoskelette können aber vor allem dann sehr sinnvoll sein, wenn ein höherer Kraftaufwand bei einer Arbeit anfällt oder die benötigte Unterstützung individuell unterschiedlich ist. Das Exoskelett lässt sich nämlich viel genauer auf die Bedürfnisse der Person oder eine bestimmte Tätigkeit einstellen. Wenn etwa Gewichte stark variieren, also beispielsweise Pakete zwischen zwei und 25 Kilogramm bewegt werden müssen, kann die Unterstützung bei aktiven Systemen daraufhin angepasst werden. Mit solchen Anforderungen beschäftigt sich übrigens auch ein Teil unserer Forschung sehr intensiv.

Sie sagen, dass mit den Exoskeletten immer bestimmte Körperbereiche unterstützt werden. Es gibt also unterschiedliche Varianten, je nachdem, ob jemand zum Beispiel eher mit den Armen oder eher aus den Beinen arbeitet?

Ja, wobei die meisten Exoskelette darauf ausgelegt sind, den Oberkörper gerade und aufrecht zu halten – das sind die „Rückenexos“ – oder den Armen bei Überkopftätigkeiten die Last abzunehmen, das sind die „Schulterexos“. Es gibt darüber hinaus auch noch Systeme für den Nacken, den Daumen oder die Handkraft.

Bei welchen Arbeiten unterstützen die Rücken- und Schultersysteme?

Die Systeme für den Rücken werden dann eingesetzt, wenn schwere Bauteile oder Behälter angehoben oder abgelegt werden müssen, oder wenn jemand über längere Zeit in einer nach vorne geneigten Haltung arbeiten muss. Ein typisches Anwendungsfeld für Rückenexos ist zum Beispiel die Logistik, wie schon bei den aktiven Systemen erklärt: Dort müssen Menschen oft und häufig schwere Pakete heben und tragen. Die Schulter-Exoskelette helfen wiederum bei Tätigkeiten, bei denen die Arme lange oben gehalten werden, zum Beispiel bei Montage- oder Schweißarbeiten (→ siehe Video).

Wann gilt ein Exoskelett als „gelungen“, was muss es dafür alles erfüllen?

 Die Anwender:innen würden sagen: Das Exoskelett sollte am besten so gut wie gar nichts wiegen, beim Tragen nicht zu spüren sein, nicht einschränken und trotzdem möglichst stark unterstützen. Das klingt nach der sprichwörtlichen „eierlegenden Wollmilchsau“, die erst noch erfunden werden muss. So perfekt lässt sich das aus technischen Gründen natürlich nicht umsetzen – ein paar Kompromisse sind also immer nötig. Deshalb gibt es auf dem Markt derzeit auch mehr als 100 verschiedene Exoskelette zu kaufen: Keines ist rundum perfekt, jedes Einzelne löst aber für bestimmte Anwender:innen ganz konkrete Probleme und Anwendungsfälle sehr gut. Das bedeutet wiederum, dass jeweils das am besten geeignete Exoskelett gefunden werden muss.

Es gibt Exoskelette also schon in vielen verschiedenen Versionen und für fast jeden Anwendungsfall. Könnten sie dann nicht auch für Menschen interessant sein, bei denen es weniger um ein Verhindern von Verletzungen geht, sondern für die die unterstützende Funktion im Vordergrund steht – sprich, für Menschen mit einer körperlichen Behinderung?

Das ist ein sehr guter Gedanke. Exoskelette könnten tatsächlich Menschen mit Behinderungen im Berufsleben unterstützen, manchmal vielleicht sogar überhaupt erst eine Teilhabe ermöglichen. Auch die Exoskelett-Hersteller haben das erkannt, also dass in den Systemen noch eine ganz andere Chance abseits der industriellen Anwendung liegt. Menschen mit erworbenen oder angeborenen körperlichen Einschränkungen könnten davon nach meiner Einschätzung künftig sicher sehr profitieren – und so zum Teil entweder überhaupt wieder arbeiten können oder aber leichter.

Kennen Sie ein Beispiel, in dem das schon der Fall ist?

Ja, auf der Rehacare-Messe hatten wir in unserem Symposium „Technische Assistenz und berufliche Rehabilitation“ einen Vortrag, in dem es um einen Museumsmitarbeiter ging, der eine neurologische Erkrankung hat. Sein Beruf ist es, Scheren auf traditionelle Weise zu fertigen. Im Museumsbetrieb sind die Maschinen, die dafür verwendet werden, denkmalgeschützt. Technische Anpassungen daran, um ihm die Arbeit zu erleichtern, sind also ausgeschlossen. Seit über einem Jahr nutzt er bei seiner Arbeit nun ein Exoskelett, das seine Hand unterstützt und ihm so dabei hilft, die neurologisch bedingt fehlende Kraft auszugleichen. Laut seiner Aussage kann er seine Tätigkeit dadurch besser, länger und vor allem schmerzfrei ausführen. Dem Museum bleibt damit ein wertvoller Mitarbeiter erhalten – und er selbst kann seinen Job weiterhin ausführen. —


Tipp

Vergangenes Jahr haben wir für unseren Blog bereits mit Hans-Jürgen Schrage gesprochen, dem Scherenmonteur, um den es auch auf dem RehaCare-Symposium ging. Hier geht es zum Interview!






Die weltweit die größte Messe für Inklusion ist wieder in Düsseldorf: die RehaCare 2022 vom 14. Bis 17. September 2022

Der gemeinsame Auftritt der beiden Inklusionsämter aus dem Rheinland und aus Westfalen-Lippe steht dieses Jahr unter dem Motto „102 Jahre Schwerbehindertenvertretung“. Die Ämter informieren unter anderem über die Meilensteine in der Geschichte der Schwerbehindertenvertretungen, die es schon seit Anfang des 20. Jahrhunderts gibt.

Wer möchte, kann sich auch beraten lassen

Die Inklusionsämter beraten die Besucherinnen auch – entweder direkt am Stand oder auf einer „Round-Table-Fläche“, wo ausführlichere Gespräche möglich sind. Als unterstützende Expert:innen sind dort zum Beispiel Kolleg:innen aus der LVR-Eingliederungshilfe mit dabei, aber auch aus dem LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe, den Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammer und den Integrationsfachdiensten.

Die Themen, die in den Beratungsgesprächen je nach Bedarf aufgegriffen werden können, sind entsprechend breit gefächert: Es kann um den Übergang von der Schule ins Arbeitsleben gehen, aber auch um die Eingliederungshilfe, um Leistungen zur Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt, um Begleitende Hilfen, um Förderungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder um die Planung und Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen.

Technische Hilfsmittel und digitale Assistenzsysteme

Ebenfalls vertreten ist das Fraunhofer-Institut, das unter anderem technische Hilfsmittel vorführt – zum Beispiel ein Exoskelett. Aber auch digitale Assistenzsysteme können sich die Besucher:inne anschauen, die unter anderem im im Pilotprojekt „OmniAssist“ des LWL zum Einsatz kommen (in unserem Blog haben wir kürzlich hier ein Interview zu diesem Projekt veröffentlicht). Wer möchte, kann außerdem von Mittwoch bis Freitag im offenen „Vortrags-Forum“ an jeweils einer Infoveranstaltung von LWL und LVR teilnehmen. Das Forum ist für alle Besucher:innen kostenfrei zugänglich. Hier geht es zum Programm.

Kulinarischer Tipp: „Wo ist Tom?“

Wer gerne mal einer Konditorin bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen und gebackene Spezialitäten von ihr kosten möchte, kann die Chance bei der RehaCare nutzen und sich die Arbeit des Inklusionsbetriebs „Wo ist Tom?“ anschauen, einem Café aus Köln, das dieses Jahr zu Besuch ist. Dazu serviert ein Barista des Cafés verschiedene Kaffeevariationen.