Neuer DIN-Standard für Leichte Sprache: Inhalte verständlich gestalten
Das neue Standardwerk mit dem sperrigen Namen „DIN SPEC 33429“ erklärt unter anderem, wodurch sich Leichte Sprache auszeichnet und wie sie sich von Einfacher Sprache unterscheidet: Letztere ist nicht ganz so reduziert, erlaubt komplexere Sätze und teilweise auch abstraktere Begriffe. Sie richtet sich deshalb an eine größere Zielgruppe, während Leichte Sprache stark darauf ausgelegt ist, dass sie für Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten gut verständlich ist.
Die DIN SPEC zeigt anhand vieler konkreter Beispiele, was dabei beachtet werden muss und wie Leichte Sprache in verschiedenen Medien sinnvoll angewendet wird. Das Standardwerk richtet sich damit an Behörden und Organisationen, aber auch an alle, die ihre Kommunikation barrierefrei gestalten möchten.
Die wichtigsten Regeln
Damit Texte verständlich bleiben, empfiehlt das neue Überblickswerk für Leichte Sprache unter anderem:
- kurze, vertraute Wörter zu nutzen und schwierige Begriffe sofort zu erklären,
- keine Metaphern oder doppeldeutigen Formulierungen zu verwenden,
- Sätze kurz zu halten und pro Satz nur eine Aussage zu machen und
- Informationen konkret und nah am Alltag zu beschreiben.
Wenn mehrere Punkte aufeinander folgen, tragen außerdem Listen zu einer besseren Verständlichkeit bei. Beispiele wiederum machen abstrakte Inhalte greifbarer.
Auch die Gestaltung ist wichtig: Eine gut lesbare Schrift, klare Abstände und ein ruhiges Layout erleichtern das Erfassen von Texten. Außerdem sollten Texte nicht über Bilder gelegt werden. Sofern Bilder ergänzend zum Text eingesetzt werden, sollte deren Verständlichkeit mit einer Prüfgruppe getestet werden.
Zum Erläutern von Abläufen eignen sich Erklärvideos oft besser als lange Texte in Leichter Sprache. Auch auf solche Formate sollten die Leichte-Sprache-Regeln entsprechend übertragen werden. Für Videos bedeutet das beispielsweise, dass darin langsam und klar gesprochen und pro Szene nur eine Botschaft transportiert werden sollte. Die gezeigten Bilder sollten immer genau das wiedergeben, was gerade gesagt wird, und der Inhalt sollte deutlich als „Video in Leichter Sprache“ gekennzeichnet werden.
Im Dokument wird zugleich betont, dass nicht jedes Medium für jede Zielgruppe gleich gut geeignet ist. Digitale Formate können zwar hilfreich sein, weil sie Text, Bild und Ton kombinieren. Gleichzeitig werden aber nicht alle Menschen mit digitalen Medien gut erreicht. Deshalb sind gedruckte Materialien weiterhin wichtig.
Anwendungsbeispiele: Webseiten und Apps
Webseiten und Apps beispielsweise sollten so aufgebaut und gestaltet sein, dass alle Inhalte in Leichter Sprache leicht auffindbar sind. Ein gut sichtbarer Link zu Inhalten in Leichter Sprache, eine einfache Navigation mit großen Buttons, kurze Bedienhinweise, klare Bilder, Alternativtexte, eine Vorlesefunktion – all das trägt zu mehr Barrierefreiheit und einer besseren Verständlichkeit bei.
Umsetzungsbeispiele wären etwa eine Stadtverwaltungs-Website, die einen direkten Einstiegspunkt zu Inhalten in Leichter Sprache anbietet, oder eine Krankenkassen-App, die einfache Icons verwendet und kurze Erklärvideos anbietet, mit denen sie das Einreichen von Unterlagen Schritt für Schritt erklärt.