Was sind Inklusionsunternehmen?
Was genau sind Inklusionsunternehmen?
Inklusionsunternehmen sind gewöhnliche Betriebe, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Im Schnitt beschäftigen diese Firmen zwischen 25 und 50 Prozent Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlich schweren Handicaps. Sie haben deshalb aber keinen Sonderstatus, sondern müssen sich wie jedes andere Unternehmen auf dem freien Markt behaupten. In Westfalen-Lippe gibt es zur Zeit rund 160 Inklusionsbetriebe und -abteilungen, in denen etwa 2000 Menschen mit Behinderung beschäftigt sind. Die Firmen und Betriebe tragen damit zu einem inklusiven Arbeitsleben bei, weil sie Menschen mit Handicap dauerhafte und sozialversicherungspflichtige Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt bieten.
Welche Rolle spielt das LWL-Inklusionsamt in diesem Zusammenhang?
Der Landschaftsverband-Westfalen Lippe erfüllt als gemeinnütziger Träger viele soziale Aufgaben in der Region. Wir sind, als eine Einrichtung innerhalb dieses Trägers, sozusagen die „ausführende Hand“ in einem bestimmten Bereich. So sind wir zum Beispiel erster Ansprechpartner in der Region rund um das Thema Inklusionsunternehmen. Wir beraten Arbeitgeber unter anderem zu allen Fragen, die entstehen können, wenn Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung eingerichtet werden sollen, aber auch zu den Planungsschritten, den rechtlichen Grundlagen und den Fördermöglichkeiten. Außerdem analysieren wir die eigenen Ideen des Unternehmens und geben entsprechendes Feedback.
Wie werden Inklusionsunternehmen gefördert – und mit welchen Mitteln?
Der LWL hat unter anderem die Aufgabe, bereits bestehende Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen zu erhalten, indem er die Firmen mit Mitteln aus der so genannten „Ausgleichsabgabe“ unterstützt. Diesen Betrag müssen alle Unternehmen in Deutschland zahlen, die mehr als 20 Personen in ihrem Betrieb beschäftigen, aber weniger als fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung besetzt haben. Darüber hinaus ist auch das Land Nordrhein-Westfalen eine wichtige Anlaufstelle für Fördermittel. Über das Programm „Integration unternehmen!“ kann es Zuschüsse zu Investitionskosten bewilligen, damit weitere Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen entstehen können. Der Bund stellt ebenfalls finanzielle Mittel bereit, die von den Unternehmen beantragt werden können, und zwar aus dem Programm „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“. Deutschland stellt seinen Ländern mit diesem Programm insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung, um die Inklusion in diesen Betrieben weiter voranzutreiben und neue Stellen zu schaffen. Des Weiteren beteiligen sich die Arbeitsagenturen und die Jobcenter mit Eingliederungszuschüssen. In den kommenden Jahren rechnen wir deshalb damit, dass es rund 300 bis 400 neue Arbeitsplätze in den Inklusionsunternehmen geben wird.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen?
Jeder interessierte Arbeitgeber kann als Starthilfe einen Investitionskostenzuschuss beantragen, der das Unternehmen finanziell entlastet, wenn dort ein neuer Arbeitsplatz für einen Menschen mit Schwerbehinderung eingerichtet werden soll. In den Inklusionsunternehmen kann dieser Zuschuss bis zu 80 Prozent der entstehenden Kosten (maximal 20.000 Euro) für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz betragen. Daneben gibt es auch die sogenannte Einzelfallhilfe, bei der die Förderung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes individuell festgelegt wird. Um eventuelle Minderleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Handicap auszugleichen, können die Unternehmen außerdem Lohnkostenzuschüsse beantragen. Diese liegen bei maximal 30 Prozent des Arbeitnehmerbruttolohns. Und: Für den besonderen Betreuungsaufwand am Arbeitsplatz stehen den Unternehmen jeden Monat 210 Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter mit Behinderung zu.
Wie wird der Kontakt zwischen den Firmen und potentiellen Interessentinnen oder Interessenten für einen Arbeitsplatz im jeweiligen Betrieb hergestellt?
Eine unserer Zielgruppen unter den potentiellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind Menschen mit Behinderung, die aus einer Werkstatt auf den Ersten Arbeitsmarkt wechseln wollen und können. Im Kontakt zu diesen möglichen Bewerberinnen und Bewerber stehen vor allem die so genannten Inklusionsfachdienste, die an das LWL-Inklusionsamt angegliedert sind, ebenfalls vom LWL finanziert werden und eng mit den Inklusionsunternehmen zusammenarbeiten. Aber auch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter helfen dabei, passende Arbeitskräfte mit Behinderung zu vermitteln.
Ist es wichtig, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer schon vorher mit Menschen mit Behinderung zusammengearbeitet haben?
Das schadet nicht, ist aber keine Bedingung. Viel entscheidender ist, dass die Arbeitgeber bereit sind, sich wirklich auf diesen Prozess einzulassen. Einen Menschen mit Schwerbehinderung in den eigenen Betrieb zu integrieren, kann mit vielen Herausforderungen verbunden sein – damit sollten sich die Arbeitgeber schon vorher auseinandergesetzt haben. Aber: Wenn im Vorfeld gut geplant und dieser Plan auch strukturiert umgesetzt wird, haben wir bisher immer nur den Fall beobachtet, dass die Umstellung auf das Modell „Inklusionsbetrieb“ eine echte Bereicherung für die Unternehmer ist. Bei den bisherigen Betrieben wirkte sich das neue Konzept sehr positiv auf das Betriebsklima aus, die Arbeitsergebnisse waren stets gut und die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren sehr loyal und motiviert bei der Sache.