Interview mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband: Wie steht es um die digitale Barrierefreiheit in Deutschland?
Herr Ertl, wie zufrieden sind Sie mit der bisherigen Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, kurz BFSG?
In Deutschland ist das Gesetz im vergangenen Jahr in Kraft getreten, um die EU-Richtlinie von 2018 umzusetzen. Angesichts dieses langen Vorlaufs waren die Erwartungen eigentlich hoch. Die Umsetzung ist bislang jedoch noch sehr enttäuschend. An den Normen wird teilweise noch gearbeitet. Die Marktüberwachung konnte erst im Herbst 2025 gegründet werden und ist bislang nicht spürbar. Das ist die staatliche Kontrollinstanz, die sicherstellt, dass Unternehmen bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei anbieten. Auch die Schlichtungsstelle beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung hat erst kürzlich Personal für ihre Aufgaben erhalten. Und Herstellerverbände behindern teilweise noch eine rechtskonforme Umsetzung. Trotzdem und auch wenn nur wenige Produkte und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des BFSG fallen: Das Gesetz gibt uns Verbraucherinnen und Verbrauchern, die davon betroffen sind, erstmals die Möglichkeit, Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft durchzusetzen.
Wo erleben Betroffene denn im Moment noch Lücken zwischen Anspruch und Realität?
Es ist zu spüren, dass viele Unternehmen versuchen, an der Barrierefreiheit zu arbeiten oder diese zumindest nach außen positiv darzustellen. Tatsächlich ist bisher aber noch kaum ein Produkt oder eine Dienstleistung vollständig barrierefrei. Das liegt einerseits daran, dass häufig noch das notwendige Wissen fehlt, andererseits aber auch an den weiterhin sehr langen Übergangsfristen. Beispielsweise dürfen ältere Zahlungsterminals noch bis Juni 2030 weiter genutzt werden. Neue Geräte müssten dann entsprechend der Verordnung zum BFSG barrierefrei nutzbar sein – sie sind es aber nicht. Banken, Online-Shops und Streamingdienste haben weiterhin zu viele Barrieren, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.
Welche Barrieren sind das denn? Und welche wären ohne großen finanziellen Aufwand zu beheben?
Entscheidend ist bei dieser Frage oft gar nicht die Art der Barrieren, sondern der Zeitpunkt, an dem bei Produkten und Dienstleistungen überhaupt an dieses Thema gedacht wurde oder wird. Wenn alles bereits fertig entwickelt ist, ist Barrierefreiheit häufig nur noch mit großem Aufwand oder teilweise gar nicht mehr herzustellen. Wenn etwa schon beim grafischen Entwurf einer Website nicht auf ausreichende Farbkontraste geachtet wird, zieht sich dieser Fehler durch die gesamte Entwicklung. Oder auch, wenn die Möglichkeit der Steuerung per Tastatur nicht bereits bei der Grundarchitektur mitgedacht wird: Dann ist es schwierig, die dafür notwendigen Bausteine im Nachhinein zu ergänzen oder auszutauschen.
Es gibt aber auch Defizite, die sich vergleichsweise schnell beheben lassen. Häufig sind das redaktionelle Themen wie fehlende oder unzureichende Beschreibungen von Grafiken, Bildern oder Schaltern auf einer Website. Wichtig ist, dass alle Beteiligten, die daran mitarbeiten, das notwendige Bewusstsein und Wissen mitbringen und das Thema von Beginn an berücksichtigen. Wir beraten die Betreiberinnen und Betreiber von Websites oder Apps deshalb auch immer dahingehend, bereits in Ausschreibungen die Dienstleister sehr konkret dazu zu verpflichten, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten.
Reicht es denn aus, nur solche formalen Standards zu erfüllen? Geht es nicht auch um praktische Benutzerfreundlichkeit?
Erst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Benutzerfreundlichkeit, also die so genannte Usability, bei einer sehbehinderten- oder blindenspezifischen Nutzung teilweise etwas ganz anderes bedeutet als bei einer Nutzung durch sehende Menschen. Eine gute Usability für blinde Menschen ist oft im Code einer Website festgeschrieben, deshalb bleibt das sehenden Nutzerinnen und Nutzern eher verborgen. Kontrast- und Vergrößerungssoftware wiederum sorgt dafür, dass sehbehinderte Menschen digitale Angebote anders erleben können.
Was übrigens positiv ist: Das BFSG fordert eine gute Usability nicht ausdrücklich, trotzdem hören wir inzwischen häufiger, dass Unternehmen entsprechende Tests durchführen und die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Entwicklungen einfließen lassen. Das halten wir für eine sinnvolle Ergänzung zur Barrierefreiheit, weil dadurch ein digitales Angebot entsteht, das sich nicht nur überhaupt von sehbehinderten Menschen nutzen lässt, sondern auch angenehm in der Bedienung ist. Das trägt zu einem positiven Einkaufserlebnis beziehungsweise zu höherer Kundenzufriedenheit bei.
Wie gut sind Unternehmen auf die Anforderungen vorbereitet – insbesondere kleine und mittlere Betriebe?
Wir beobachten, dass sich viele Unternehmen bislang vor allem aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Barrierefreiheit mit dem Thema beschäftigen, die darin liegenden Chancen aber noch zu wenig erkennen. Vieles wird deshalb häufig nicht mit der notwendigen Konsequenz und oftmals nur sehr zaghaft umgesetzt. Aber gut nutzbare Produkte und Dienstleistungen bedeuten mehr Kundinnen und Kunden und damit potenziell höhere Umsätze. Dennoch veröffentlichen viele Online-Shops zum Beispiel immer noch keine Informationen zur Barrierefreiheit auf ihren Seiten. Damit kommen sie ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach und bieten zugleich auch keinen klaren Weg an, um Barrieren zu melden. Außerdem verlassen sich Betreiberinnen und Betreiber von Online-Shops und anderen digitalen Angeboten noch zu häufig auf die Werbeversprechen sogenannter Accessibility-Overlays, also von Werkzeugen, die eine Website auf den ersten Blick, also an der Oberfläche, barrierefrei machen. Diese Werkzeuge stellen in der Praxis aber keine echte Barrierefreiheit her. Aktuell beobachten wir außerdem, dass KI-Tools damit werben, PDF-Dokumente automatisch in barrierefreie PDFs umzuwandeln. Damit lässt sich zwar Geld verdienen, aber auch hier wird dadurch oft keine echte Barrierefreiheit erreicht.
Ein Tipp übrigens noch für alle, die bei dem Thema Hilfe brauchen: Eine Anlaufstelle für kleinere Unternehmen ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die im Zuge des BFSGs den Auftrag erhalten hat, insbesondere kleine Unternehmen zu beraten.
Zum Thema Marktüberwachung, also der Kontrollinstanz, die das Thema Barrierefreiheit prüfen soll: Funktioniert das nach Ihrer Einschätzung schon ausreichend wirksam?
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen hat ihre Website erst Anfang Juni veröffentlicht. Bis dahin konnten Anfragen nur über eine Postadresse oder per E-Mail gestellt werden. Aber selbst diese Informationen waren nicht barrierefrei zugänglich. Nach unserer Erfahrung bleiben Anträge bislang unbeantwortet und wurden noch nicht bearbeitet. Anträge wegen Verstößen gegen den Medienstaatsvertrag (MStV), der die Barrierefreiheit audiovisueller Dienste regelt – wie beispielsweise von Streamingplattformen –, können nur über die Landesmedienanstalten gestellt werden. Wer versucht, sein Recht durchzusetzen, findet den Weg dorthin häufig nur schwierig oder gar nicht. Deshalb lautet meine klare Antwort: Nein. Die Marktüberwachung funktioniert derzeit noch nicht ausreichend und muss dringend wirksamer werden.
Wie unterstützt der DBSV Betroffene dabei, digitale Barrierefreiheit im Zweifel rechtlich durchzusetzen?
Wir haben im Juni 2025 das von Aktion Mensch geförderte Projekt „BFSG in Kraft – was nun?“ gestartet. Damit verfolgen wir drei wesentliche Ziele: Wir wollen Betroffene informieren, sie befähigen, eigene Erfahrungen bei der Durchsetzung der Rechte aus dem BFSG und MStV zu sammeln – und wir wollen eine bessere Usability für unsere Zielgruppe etablieren. Auf Informationsveranstaltungen erläutern wir Interessierten, wo genau der so genannte European Accessibility Act auf nationaler Ebene greift, also wo er in Deutschland in Form des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes angewendet wird. Wir erklären auch, was bis wann barrierefrei sein muss und was Barrierefreiheit eigentlich bedeutet.
Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Workshops dazu an, wie man digitale Barrieren melden kann. Die Teilnehmenden lernen dort gemeinsam und interaktiv, wie das funktioniert. Außerdem besprechen wir weitere Möglichkeiten der rechtlichen Durchsetzung. Viele Betroffene lassen sich auch individuell von uns beraten. Aktuell prüfen wir, ob wir eine feste Sprechstunde dafür einrichten.
Anhand eigener Verfahren wollen wir außerdem herausfinden, was bereits gut funktioniert und an welchen Stellen noch nachgebessert werden muss. Dabei möchten wir Unternehmen zugleich vermitteln, wo unsere Bedarfe liegen und wie ihre Produkte und Dienstleistungen gut nutzbar für uns werden können. Deshalb vermitteln wir blinde und sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer aus unserem Usability-Pool, die verschiedene unterstützende Technologien verwenden, als Testerinnen und Tester. Und wir beraten die Unternehmen vor entsprechenden Tests dazu, wie diese am besten organisiert werden sollten.
Was müsste sich in den kommenden Jahren konkret ändern, damit digitale Barrierefreiheit im Alltag selbstverständlich wird?
Da ist zum einen die Marktüberwachung, die sehr verspätet an den Start gegangen ist: Sie muss ihre Arbeit konsequent aufnehmen und zügig von allen Möglichkeiten Gebrauch machen, die ihr zur Verfügung stehen. Bei schwerwiegenden oder anhaltenden Verstößen müssen konsequent Strafen verhängt werden, die auch bis hin zu Marktverboten reichen sollten. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam geschützt werden. Außerdem müssen noch viel mehr Produkte und Dienstleistungen des täglichen Lebens barrierefrei werden. Das Thema darf nicht beim Einbau von Selbstbedienungs-Terminals enden – der ganze Einkaufsprozess muss barrierefrei sein. Und das ist nur ein wichtiges von sehr vielen Anwendungsbeispielen.
Darüber hinaus müssen Dienstleister und Hersteller erkennen, welche Chancen durch Barrierefreiheit entstehen – sie dürfen sich in diesem Bereich nicht vom europäischen Wettbewerb abhängen lassen. Und: Betroffene müssen zu selbstbewussten Verbraucherinnen und Verbrauchern werden, die ihre Bedarfe bei jeder Gelegenheit deutlich kommunizieren. Mein persönlicher Slogan dazu: „Blinder Kunde mit Kaufkraft sucht Online-Shop zum Geldausgeben“.