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Inklusion auf dem Arbeitsmarkt: Private Unternehmen in der Pflicht

Unser Fundstück der Woche ist ein Artikel der Neuen Westfälischen (NW), in dem es um die Rolle privater Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt geht. Die Kritik: Viele dieser Unternehmen kämen ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, mindestens fünf Prozent Menschen mit Behinderung in ihren Teams zu beschäftigen.

Screenshot des Artikels auf nw.de

Obwohl es mit der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Verhältnis zu den vergangenen Jahren aufwärts geht, gibt es offenbar vor allem in Nordrhein-Westfalen Nachholbedarf. Hier waren laut der Neuen Westfälischen (NW) zuletzt rund 13 Prozent aller Menschen mit Behinderung, die dem Bundesland leben, arbeitslos gemeldet. Die bundesweite Quote liegt bei 11,2 Prozent.

Der Sozialverband VdK sieht die Ursache dafür vor allem bei privaten Arbeitgebern, „die ihrer gesetzlichen Beschäftigungspflicht [von Menschen mit Behinderung (Anmerkung der Redaktion)] nicht oder nur unzureichend nachkommen“. Der Hintergrund: Bei öffentlichen Arbeitgebern in der Region hätten durchschnittlich 6,5 Prozent der Belegschaft eine Behinderung, während die privaten Unternehmerinnen und Unternehmer im Durchschnitt nur 4,4 Prozent erreichten.
Diesen Zustand und den Umgang der Wirtschaft generell mit dem Thema Beschäftigungsquote insgesamt kritisierte der SoVB kürzlich bei einer Anhörung im NRW-Landesparlament.

Die Zusammenhänge und Details dazu hat die Neue Westfälische in diesem Artikel zum Thema zusammengefasst und kritisch kommentiert. Unser Fundstück der Woche!

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