Was ist eigentlich… Jobcoaching?

Jobcoaching ist ein Angebot für Menschen mit Behinderung, die an ihrem Arbeitsplatz Schwierigkeiten haben zum Beispiel, weil die Anforderungen des Jobs nicht gut zur Behinderung und den damit verbundenen Bedürfnissen passen.

Um solche und andere Probleme zu lösen, besucht ein so genannter Jobcoach, also ein „Arbeitstrainer“, die jeweilige Person regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg am Arbeitsplatz. Der Coach schaut sich die Situation genau an, analysiert die Lage, gibt Tipps und entwickelt anschließend in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten Strategien, mit denen die vorhandenen Probleme gelöst werden könnten.

Das Ziel ist immer, die Arbeitsbedingungen für alle Seiten zu verbessern und zugleich das selbstständige Arbeiten für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter zu fördern. Und: Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Menschen mit Behinderung coachen lassen, die gerade in einem Praktikum oder in der Ausbildung sind.

Wie genau funktioniert ein Jobcoaching?

Jedes Coaching wird genau auf die jeweilige Person, deren berufliche Situation und deren individuelle Bedürfnisse zugeschnitten. Die Abläufe, Ziele, Methoden und auch die Dauer der Maßnahme sind also jeweils unterschiedlich. Die individuellen Wünsche und Vorstellungen, aber auch Fähigkeiten und Talente stehen ganz im Mittelpunkt des Coachings. Je nach Situation werden mal mehr, mal weniger auch die Kollegen und Vorgesetzten eingebunden.

Im Durchschnitt dauert ein Coaching zwischen sechs und acht Monaten. Während dieser Zeit besucht der Arbeitstrainer die jeweilige Person regelmäßig am Arbeitsplatz – zu Anfang zwei Mal in der Woche für zwei bis vier Stunden, danach immer seltener, bis der Coach gar nicht mehr kommen muss. Es wird zielstrebig an Lösungen gearbeitet, jedoch ohne die Beteiligten zu überfordern.

Das Jobcoaching lässt sich darüber hinaus grob in drei Phasen teilen:

  • In der ersten Phase lernen sich der Coach und die betreute Person kennen. Dabei werden der Arbeitsplatz und die Strukturen des Unternehmens genau unter die Lupe genommen und erste Ideen entworfen, wie das gewünschte Ziel erreicht werden kann.
  • In einer zweiten Phase werden mögliche Strategien zur Lösung der Probleme besprochen. Das können konkret zum Beispiel Prioritätenlisten oder Ablaufpläne sein, die helfen, die Arbeit besser zu strukturieren.
    Wenn alle Beteiligten mit dem weiteren Vorgehen einverstanden sind, folgt eine Art Testphase, in der die neuen Lösungswege von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter oder auch von den Kollegen im Betrieb ausprobiert und eingeübt werden können.
  • In der dritten Phase werden die verbesserten Arbeitsabläufe weiter gefestigt, damit sie langfristig gut funktionieren.
Ein Mann arbeitet mit einer Braille-Zeile an seinem Computer.
Hilfstechnologie, wie etwa eine Braille-Zeile am Computer, schafft den Zugang zu PC und Smartphone auch für blinde Menschen. Foto: Michel Arriens/www.michelarriens.de via gesellschaftsbilder.de

Was ist, wenn die durch das Coaching gewünschte Verbesserung nicht eintritt?

Im Jahr 2015 führten über 82 Prozent der durchgeführten Jobcoachings in Westfalen-Lippe zum gewünschten Ziel – die Erfolgsquote ist also sehr hoch.
Wenn es trotzdem einmal nicht innerhalb der rund sechs bis acht Monate klappt, die ein Coaching normalerweise dauert, kann die Maßnahme verlängert werden. Damit können manches Mal neue Lösungswege gefunden und das vereinbarte Ziel kann doch noch erreicht werden.

Manchmal stößt ein Jobcoaching aber auch an Grenzen. Arbeitstrainer sind erfahrene Experten, die sehr gut einschätzen können, wann sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind und wann weder die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter noch das Unternehmen etwas beitragen können, um die Situation nachhaltig zu verändern.

Für wen ist das Jobcoaching gedacht?

Für berufstätige Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, also einem Schweregrad (Gdb) von mindestens 50. Auch Menschen mit einem Grad von weniger als 50, aber mehr als 30 Prozent, können ein Jobcoaching beantragen – vorausgesetzt, sie haben sich zuvor von der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit bei mindestens 15 Stunden liegt.

Wo und wie kann das Jobcoaching beantragt werden?

In Westfalen hilft das LWL-Inklusionsamt in Münster umfassend weiter. Es gibt auch noch weitere Inklusionsämter in ganz Deutschland, die ähnliche Angebote haben.




Inklusionsunternehmen: Ein Erfolgsmodell für alle Beteiligten

Der Veranstalter der Messe ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, kurz LWL. Der Direktor des Verbandes, Matthias Löb, und der LWL-Sozialdezernent Matthias Münning erklären im Interview, was es mit dem erfolgreichen Konzept „Inklusionsunternehmen“ auf sich hat.


Herr Löb, Herr Münning: Warum ist die LWL-Messe aus Ihrer Sicht so erfolgreich?

Matthias Löb: Eine erfolgreiche Messe kann man daran erkennen, dass sie nicht nach ein oder zwei Anläufen sang- und klanglos in der Versenkung verschwindet. Unsere Messe ist ein lebendiges Forum und ein spannender Marktplatz. Bei der dritten Veranstaltung im Jahr 2014 kamen schon rund 5.100 Besucherinnen und Besucher. Die Messe zeigt einerseits die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe und demonstriert anderseits deren Beschäftigungsleistungen.

Matthias Münning: Alle Aussteller – und viele sind seit dem ersten Mal dabei – legen sich für den Erfolg der Messe ungemein ins Zeug. Die vierte Auflage wird wieder viele Besucher anlocken, die mit diesem Thema bisher wenig vertraut sind. Neue Kunden werden so auf die Aussteller aufmerksam, potenzielle Firmengründer werden motiviert und junge Menschen mit Behinderung erhalten Anregungen für ihre Berufsorientierung und Jobsuche.

Wie haben sich die Inklusionsunternehmen in den vergangenen Jahren entwickelt?

Matthias Löb: Sehr gut. Seit dem Jahr 2008 stieg die Zahl der Inklusionsbetriebe und -abteilungen in Westfalen- Lippe von 57 auf 160. Im selben Zeitraum hat sich die Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze für Menschen in dieser besonderen Zielgruppe ebenfalls verdreifacht: Sie ist von 594 auf rund 1.900 angestiegen.

Matthias Münning: Was wir zudem herausheben können: Wir fördern inzwischen 50 Inklusionsabteilungen bei gewerblichen Unternehmen. Damit liegen wir im bundesweiten Vergleich wie bei der Zahl der Firmen insgesamt an der Spitze. Besonders erfreulich ist, dass die Unternehmen oft mehr Arbeitsplätze schaffen, als wir ursprünglich zu Beginn der Förderung mit ihnen vereinbart haben. Außerdem ist der Insolvenzanteil bei den Inklusionsunternehmen gering: Zwischen 2010 und 2014 sind gerade einmal acht Betriebe insolvent gegangen. Das ist prozentual deutlich weniger als bei Firmengründungen allgemein.

Überleben die Inklusionsunternehmen denn nur in besonderen Nischen? 

Matthias Münning: Nein, eben nicht. Es sind ganz normale Betriebe, die sich auf dem freien Markt behaupten müssen. Sie wirtschaften nicht in Schutzräumen, ihre Arbeitswelten sind also mitten drin im Leben. Sie arbeiten zum Beispiel im Garten- und Landschaftsbau, der Gebäudereinigung, als Hausmeisterdienste, Wäschereien, Metzgereien, Käsereien, in der Zweiradherstellung, als Näh- und Polsterdienstleister und in der industriellen Fertigung für die Automobilindustrie. Der Erfolg der Integrationsunternehmen ist groß.

Dennoch mussten Sie zwischenzeitlich die Förderung neuer Projekte begrenzen, weil die Haushaltslage bei den Ausgleichsabgabemitteln des LWL-Inklusionsamts schwierig ist. Wie geht es weiter?

Matthias Löb: Das so genannte „Fördermoratorium“ aus dem Jahr 2014 ist zumindest vorübergehend aufgehoben. Mit dem Förderprogramm „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ stellt der Bund den Ländern 150 Millionen Euro zur Verfügung, um neue Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen zu fördern. Aus unserem Anteil daran für Westfalen-Lippe und zusammen mit der Unterstützung des Landes NRW können wir in den kommenden Jahren 300 bis 400 neue Arbeitsplätze fördern. Ich bin mir sicher, dass uns das gut gelingen wird. Wir werden der Bundespolitik beweisen, dass das Geld bei uns gut angelegt ist und viele wertvolle Arbeitsplätze entstehen.

Matthias Münning: Wir reden Inklusion in der Arbeitswelt nicht nur herbei, das ist deutlich zu sehen. Das Engagement unseres Inklusionsamts führt zu Arbeitsverträgen auf dem Ersten Arbeitsmarkt und füllt Lohntüten mit regulärer Bezahlung. Mittel- und langfristig brauchen wir aber eine Lösung, um die dauerhaften Nachteilsausgleiche finanzieren zu können.

Wie beurteilen Sie die Chancen dafür?

Matthias Löb: Das lebhaft diskutierte neue Bundesteilhabegesetz schafft den unseligen Begriff „Inklusionsprojekt“ ab, wie die Firmen früher hießen. Ein „Projekt“, kann als zeitlich begrenzt verstanden werden, was aber nicht in unserem Sinne und dem der Unternehmen sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit und ohne Behinderung sein kann.

Matthias Münning: Stattdessen werden die Unternehmen nun „Inklusionsbetriebe“ genannt. Das kann als Aufwertung verstanden werden, und darin drückt sich auch eine Anerkennung dafür aus, dass die Firmen eine hohe Anzahl an Arbeitsplätzen geschaffen haben. Ich hoffe sehr, dass es nicht nur bei einer sprachlichen Renovierung bleibt. Unter Verantwortung des Bundes müssen wir mit allen Leistungsträgern verlässliche Lösungen finden, um die laufenden Leistungen für die Unternehmen auch für die Zukunft gewährleisten zu können.

Wer hat am Erfolgsmodell „Inklusionsbetrieb“ welchen Anteil?

Matthias Münning: Als Sozialdezernent bei einem der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderungen macht es mir sehr viel Spaß, zu sehen, wie sich in diesem Konzept Unternehmergeist und Marktorientierung mit sozialem Engagement und Inklusion verbinden. Unsere Leistungen führen nicht zu Passivität, sondern sie aktivieren und entlasten letztlich die öffentliche Hand.

Matthias Löb: Eines muss klar sein: Wir als LWL schaffen damit selbst keine Arbeitsplätze, sondern wir können nur für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen. Ich habe großen Respekt vor den Gründern, Eignern und Verantwortlichen der Inklusionsbetriebe. Sie gehen oftmals hohe wirtschaftliche Risiken ein und tragen ohne Bestandsgarantie alleine die unternehmerische Verantwortung. Das machen sie sehr gut – und dabei wollen wir sie weiter unterstützen.




Ein Portal zur Jobsuche für Menschen mit Behinderung

Es gibt Zeiten im Leben, die für fast jeden sehr aufreibend und aufregend sind, weil damit ein neuer Abschnitt beginnt. Dazu zählt zum Beispiel, den ersten oder einen neuen Job zu finden. Man muss sich in dieser Zeit viel mit sich selbst und den eigenen Fähigkeiten und Vorstellungen auseinandersetzen, Lebensläufe und Bewerbungen schreiben, Stellenanzeigen lesen, sich schließlich bewerben und hoffen, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Wenn das gut klappt und beide Seiten zusammenpassen, darf man schließlich den ersehnten Arbeitsvertrag unterschreiben.

Wenn sich dieser Prozess besonders lange hinzieht und trotzdem nicht zum Erfolg führt, wird aus der anfangs noch vorhandenen Motivation oft schnell großer Frust. Spätestens, wenn sich die Absagen häufen, ist fast jeder verzweifelt. Das erleben Menschen mit Behinderung leider nach wie vor besonders häufig: Sie suchen im Schnitt ganze drei Monate länger nach einer geeigneten Stelle als nicht behinderte Menschen. Der Grund dafür sind entweder Arbeitgeber, die sich davor scheuen, Menschen mit Behinderung einzustellen, oder durch die Behinderung vorhandene Einschränkungen, die sich nicht mit dem Job vereinbaren lassen.

Dieses Problem will die Online-Jobbörse „Capjob“* lösen und so eine große Lücke schließen. Hier inserieren ausschließlich Unternehmen, die explizit Menschen mit Behinderung ansprechen wollen. Ansonsten funktioniert das Jobportal aber wie jedes andere auch: Interessierte können nach Jobs suchen, ein Profil mit Lebenslauf und weiteren Informationen anlegen und sich über neue Angebote auf dem Laufenden halten lassen. Dazu gibt es noch einige Sonderfunktionen. Die Interessenten können zum Beispiel die eigene Behinderung in die Suche mit einbeziehen und die Stellenangebote danach filtern – oder gleich im digitalen Lebenslauf die Hilfsmittel angeben, die sie am künftigen Arbeitsplatz brauchen werden.

* UPDATE: Das Portal heißt inzwischen myAbility.jobs. Ihr findet es hier.




5 Dinge, die ihr noch nicht über Budapest wusstet

#1: Der Zauberwürfel

Viele kennen ihn, viele lieben ihn, manche hassen ihn: Den bunten Zauberwürfel „Rubik’s cube“, den man bis zur Verzweiflung in alle Richtungen verdrehen kann und ihn doch nie wieder so hinkriegt, wie er am Anfang aussah. Dieses Spielzeug ist die Erfindung eines Bauingenieurs namens Ernő Rubik – und der stammt aus Budapest.

#2: Die Synagoge

In der ungarischen Hauptstadt steht weltweit die zweitgrößte Synagoge der Welt. Nur in New York gibt es ein noch größeres Gebäude.

#3: Der Bauch-Brauch

In manchen Städten wirft man Münzen in Brunnen, in anderen reibt man die Vorderseite von Metallstatuen, um nicht dick zu werden. Zum Beispiel in Budapest, wo vor der Basilica von San Esteban ein korpulenter Polizist aus Bronze steht, mit dem ein kurioser „Bauch-Brauch“ verbunden ist: Wer den rundlichen Vorbau des metallenen Gesetzeshüters reibt, soll dadurch selbst sein Leben lang vor Übergewicht geschützt sein.

#4: Die Behindertenpolitik

Auch in Ungarn gilt die Pflicht für Unternehmen ab einer bestimmten Größe, mindestens fünf Prozent Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Die Behindertenpolitik in Ungarn insgesamt wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auch auf einem guten Weg gesehen: Die Leistungen für Menschen mit Behinderung seien hier zwar noch nicht auf dem hohen Niveau der nordischen Länder, aber gut zugänglich und großzügig.

#5: Inklusionsunternehmen

Inklusionsunternehmen heißen in Ungarn zwar nicht offiziell so, es gibt aber Firmen, die sich diesem Modell annähern und die gleichen Ziele verfolgen – zum Beispiel die gemeinnützige GmbH Napra Forgó (zu Deutsch: „Sonnenblume“), eine Nonprofit-Zeitarbeitsfirma. Sie wurde schon vor 16 Jahren gegründet und liegt ganz knapp außerhalb der Hauptstadt. Ihr Ziel: Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren.




Was sind eigentlich… Technische Beratungsdienste?

Technische Beratungsdienste fördern Menschen mit Behinderung im Beruf. Die Experten, die in ganz Deutschland bei solchen Diensten arbeiten, unterstützen zum Beispiel, wenn die Aufgabenverteilung in einem Betrieb wechselt. Sie helfen, Arbeitsplätze behinderungsgerecht umzugestalten und sie ermitteln, ob auf den Arbeitgeber ein finanzieller Mehraufwand zukommt. Sie beantworten auch organisatorische oder bürokratische Fragen und stehen bei Kündigungsverfahren sowohl der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer als auch dem Unternehmen oder der Organisation mit Rat und Tat zur Seite.


Herr Schrapper, wer kann die Hilfen des Technischen Beratungsdienstes beantragen?

Entweder können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung selbst einen entsprechenden Antrag auf Hilfen stellen, oder sie bitten ihre Fallmanagerin oder ihren Fallmanager darum, sie dabei zu unterstützen. Auch die Verantwortlichen eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Fachstelle in einem Kreis oder einer Stadt können die Hilfe beantragen, wenn sie einen ihrer Mitarbeiter mit Behinderung durch technische oder organisatorische Maßnahmen unterstützen wollen.

Wie werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Verantwortlichen des jeweiligen Unternehmens einbezogen – zum Beispiel dann, wenn ein Arbeitsplatz behinderungsbedingt umgebaut werden muss?

Es ist wichtig, dass alle an einem Strang ziehen. Deshalb tauschen wir uns von Anfang an regelmäßig mit allen Beteiligten aus. Wir hören genau zu und erarbeiten konkrete Vorschläge, wie die Arbeitsstätte oder der Arbeitsplatz auf die jeweilige Behinderung angepasst werden könnten. Der Technische Beratungsdienst unterstützt aber auch die jeweiligen Fallmanagerinnen und Fallmanager dabei, eine Fördersumme festzusetzen, wenn etwa ein neues Arbeitsgerät angeschafft werden soll oder bauliche Maßnahmen nötig sind. Dafür wird vorher die Situation vor Ort genau unter die Lupe genommen und mit allen Beteiligten darüber gesprochen.
Bei jeder dieser Beratungen gilt immer der Grundsatz: Menschen mit Behinderung sind Experten in eigener Sache. Sie wissen selbst meist am allerbesten, was nötig ist, damit sie gut arbeiten zu können. Zugleich muss sich jeder Mensch an seinem Arbeitsplatz mit der Hilfe wohlfühlen, die ihm dort angeboten wird. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird also von Anfang an eng von uns in den Prozess eingebunden. Das gleiche gilt auch für die führenden Personen eines Unternehmens oder einer Organisation, die die Verantwortung für ihre Teams tragen. Denn sie sind ja nicht weniger auf einen reibungslosen und erfolgreichen Verlauf angewiesen, zum Beispiel beim Umbau eines Arbeitsplatzes.

Porträtfoto von Frank Schrapper
Als Leiter des Technischen Beratungsdienstes des LWL-Inklusionsamt Arbeit ist Frank Schrapper Experte für barrierefreie Arbeitsplätze. Foto: LWL

Für wen gilt welches Angebot?

Jeder Mensch ist anders. Es sind vor allen die ganz individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten, die stark bestimmen, wie es bei jemandem im Job läuft. Wir beziehen das von Anfang an mit ein, unterstützen und begleiten also jeden Menschen unterschiedlich. Es gibt daher auch kein pauschales Angebot. Eine Rollstuhlfahrerin in der Montage beispielsweise benötigt eine andere Umgestaltung und andere Hilfen als ein junger Mann am gleichen Arbeitsplatz, der Lernschwierigkeiten hat. Wir schauen uns die Situation immer genau an, fragen nach, hören zu – und entscheiden dann, was im Einzelfall richtig und sinnvoll ist. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hör- oder Sehbehinderungen gibt es übrigens noch einmal jeweils einen eigenen Fachdienst, der auf diese Behinderungen spezialisiert ist.

Der Arbeitsplatz ist umgebaut, die Arbeitsabläufe sind optimal angepasst. Wie geht es weiter?

Meistens besuchen unsere Fallmanager nach sechs Monaten noch einmal das Unternehmen oder den Betrieb, in dem sie zuvor einen Menschen mit Behinderung begleitet haben. Sie sprechen dort erneut mit den Beteiligten, um nachzuhorchen, wie wirksam und nachhaltig die Änderungen am Arbeitsplatz funktioniert haben. Wenn die gewünschte Verbesserung doch nicht eingetreten ist, können sie die Begleitung einfach wieder aufgreifen und gemeinsam an neuen Lösungen arbeiten.
Bei manchen Behinderungen kann es auch sein, dass sich der körperliche oder geistige Zustand eines Menschen nach und nach verschlechtert. Dann begleiten unsere Experten die jeweilige Person auch über die übliche Dauer einer Betreuung hinaus intensiv – und vor allem dann, wenn im Betrieb im Laufe der Zeit noch einmal etwas verändert wird. –




„Die Arbeitgeber werden immer optimistischer“

An einem sicheren Arbeitsplatz den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, mit einem Job, der den eigenen Fähigkeiten und Interessen entspricht: Das wünschen sich die meisten Menschen. Wer mit einer Behinderung lebt, hat es aber oft viel schwerer, eine Beschäftigung zu finden, die zu den eigenen Fähigkeiten passt. Viele Arbeitgeber:innen scheuen trotz Fachkräftemangel, Menschen mit Behinderung in ihren Betrieben einzustellen – sogar dann, wenn diese hervorragend ausgebildet sind. Warum das in Deutschland so ist, wollte die Aktion Mensch genauer wissen und hat das so genannte Inklusionsbarometer entwickelt.


Frau Marx, die Aktion Mensch gibt seit dem Jahr 2012 zusammen mit dem Handelsblatt Research Institute jährlich ein so genanntes „Inklusionsbarometer Arbeit“ heraus. Was ist das genau, wie funktioniert es und warum haben Sie damit begonnen?

Es gibt eine Vielzahl Faktoren, die verhindern, dass es eine gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit und ohne Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt. Um diese Einflüsse genauer betrachten zu können, haben wir beschlossen, sie erst einmal zusammenzutragen – und deshalb das Inklusionsbarometer entwickelt. Wir haben dafür 500 mittelständische Unternehmen und 802 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung befragt, wie sie das Klima in ihrer Firma empfinden. Zum Beispiel wollten wir wissen, ob Arbeitgeber Leistungsunterschiede im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung in ihrem Betrieb feststellen, oder ob die Arbeitnehmer passend zu ihren Fähigkeiten und Qualifikationen eingesetzt werden. Die Ergebnisse dieser Umfrage haben wir zusätzlich mit „harten“ Fakten unterfüttert, unter anderem sind hierbei die jüngsten Zahlen aus verschiedenen Quellen eingeflossen, etwa der Bundesagentur für Arbeit. Beispielsweise ist die Dauer der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung oder die Beschäftigungsquote wichtig, um die Situation zu analysieren. Das machen wir jedes Jahr seit 2012 aufs Neue.

Das Barometer sagte im Jahr 2015 aus, dass sich die Lage für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in vielen Bereichen verbessert hat. Wie sieht es im Jahr 2016 aus?

Das Inklusionsbarometer bringt auch dieses Jahr erst einmal gute Nachrichten: In der Arbeitswelt wird Inklusion immer alltäglicher. Der Grund dafür ist vor allem, dass die Unternehmen die Inklusion als solche positiver einschätzen. Sie sind dabei sogar zum ersten Mal optimistischer als die Mitarbeiter mit Behinderung. Trotzdem: Es gibt weiterhin großen Verbesserungsbedarf. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung hat sich nur leicht entspannt.

Das Inklusionsbarometer Arbeit 2016 als Infografik
Das Inklusionsbarometer Arbeit 2016 als Infografik. Illustration: Aktion Mensch

Können Sie das in Zahlen fassen?

Der Gesamtwert des Barometers ist von 101,1 auf 106,7 gestiegen – vereinfacht erklärt bedeutet diese wachsende Zahl eine positive Tendenz. Zugleich ist die Arbeitslosenquote zwar von 13,9 Prozent auf jetzt 13,4 Prozent gesunken, aber sie fällt wesentlich langsamer als die Quote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt insgesamt, die aktuell bei 6,4 Prozent liegt. Die Schere zwischen Arbeitslosen mit und ohne Behinderung geht also weiter auseinander. Auch die Dauer, die Menschen mit Behinderung im Schnitt arbeitslos sind, ist vergleichsweise lang: Sie suchen mehr als 100 Tage länger als Menschen ohne Behinderung nach einem Job.

Woran liegt es aus Ihrer Sicht, dass nach wie vor vergleichsweise viele Menschen mit Behinderung arbeitslos sind? Was könnte getan werden, um die Situation zu verbessern?

Ganz wichtig ist hier das Thema Barrierefreiheit. Im Moment ist nur die Hälfte der kleinen und mittelständischen Unternehmen barrierefrei – diese Firmen stellen aber in der Summe die meisten Arbeitsplätze. Für eine Verbesserung der Lage wäre es außerdem gut, wenn die Informationen über Förderprogramme transparenter für die Arbeitgeber wären. 96 Prozent der großen Unternehmen kennen die Instrumente und nutzen sie oft auch. Von den kleinen Unternehmen wissen dagegen nur 62 Prozent etwa von der staatlichen Förderung für Mitarbeiter mit Behinderung und nur 53 Prozent nehmen sie auch in Anspruch.

Wer oder was sind Ihrer Meinung nach die größten „Inklusions-Bremsen“ unserer Gesellschaft?

Es ist wichtig, bürokratische Hürden abzubauen, aber auch und vor allem die Hürden in den Köpfen vieler Arbeitgeber. Es ist sehr einfach, bei einem potenziellen neuen Mitarbeiter die Behinderung als Defizit zu sehen, anstatt darauf zu schauen, welche Fähigkeiten er mitbringt. Genau das sollten die Mitarbeiter in Personalabteilungen und Chefs aber tun. Dabei ist es egal, ob ein Mensch eine angeborene Behinderung hat oder diese im Laufe des Berufslebens „erworben“ hat. Themen wie ein betriebliches Eingliederungsmanagement und Gesundheitsförderung werden ja gerade in älter werdenden Belegschaften immer bedeutender.

Gibt es etwas, das Menschen mit Behinderung selbst tun können, um ihre Lage zu verbessern?

Sie müssen sich auf jeden Fall zutrauen, sich auf Stellen des ersten Arbeitsmarktes zu bewerben. Dabei sind unsere Sondersysteme mit den Förderschulen zurzeit noch ein Hemmschuh. Ich habe aber die Hoffnung, dass mit einem zunehmend inklusiven Bildungssystem auch diese Hürde immer häufiger überwunden wird. Wer früh zusammen lernt, findet es ganz automatisch selbstverständlicher, dass man später auch zusammen arbeitet.

Wie müsste für Sie die Unternehmenskultur der Zukunft aussehen, um eine vollständige Inklusion zu erreichen?

Eine solche Unternehmenskultur muss den Menschen und seine Fähigkeiten in den Mittelpunkt stellen. Zugleich muss Verschiedenheit als Normalität begriffen werden. Arbeitnehmer mit und ohne Behinderung müssen sich auf Augenhöhe begegnen und dürfen keine Berührungsängste miteinander haben. Eine inklusive Unternehmenskultur braucht vor allem diese Art der Begegnung und ein selbstverständlicheres Miteinander. Das muss heute vielfach erst noch gelernt werden. Aus meiner Sicht sind hier insbesondere die Arbeitgeber gefragt, diese Unternehmenskultur vorzuleben und mit anzustoßen.




Starthilfe bei der beruflichen Neuorientierung

Ein Krankenpfleger, der wegen eines Bandscheibenvorfalls plötzlich nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, ein Ingenieur, der bei einem Arbeitsunfall eine schwere Verletzung davonträgt, die nicht vollständig ausheilt, ein Bäcker, der eine Stauballergie entwickelt und die Backstube meiden muss: Arbeitsunfähigkeit kann sehr unterschiedliche Formen annehmen und jeden treffen. Die Vorfälle und Entwicklungen, die dazu führen, kommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fast immer unerwartet – und meistens ist danach auch eine berufliche Neuorientierung nötig.

Durch diese oftmals schwierige Phase begleiten die Experten des Verbundes der Deutschen Berufsförderwerke. Sie beraten und unterstützen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Umschulung und auch beim Wiedereinstieg in den Beruf nach einem Unfall. Es gibt auch präventive Angebote, also die Möglichkeit, frühzeitig Lösungen zu entwickeln, wenn bereits abzusehen ist, dass sich das Befinden eines Berufstätigen über kurz oder lang negativ verändern wird.

Angebote für Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Berufsförderwerke wenden sich mit ihrem Angebot übrigens nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch an Unternehmen. Sie helfen Firmen auf Wunsch bei der Bewältigung der vielen Herausforderungen des modernen Arbeitsmarktes zum Beispiel, wenn das Unternehmen einen Mangel an Fachkräften abfedern muss und dabei Unterstützung braucht.

Das Webangebot des Bundesverbandes, der übrigens mit rund 100 Standorten in Deutschland vertreten ist, bietet unter anderem Informationen zu den Voraussetzungen für den beruflichen Neustart. Außerdem wird dort erklärt, was der Verband genau bieten kann. Die Postleitzahlsuche hilft Interessierten, einen Ansprechpartner in der Nähe des eigenen Wohnortes zu finden. Die aufgeräumt wirkende Seite bietet damit einen guten Überblick über das Thema und macht “Erste-Hilfe”-Angebote zum Thema.




Barrierefreie Veranstaltungen planen

Die Räumlichkeiten sind gebucht, das Programm steht, die Catering-Firma weiß Bescheid. Das Event kann kommen oder? Noch nicht ganz. Was vielen Veranstaltern oft “durchrutscht”, ist das Thema Barrierefreiheit. Denn ob ein Event wirklich für alle Gäste zugänglich ist, hängt sowohl vom Veranstaltungsort ab als auch vom Programm und von der Kommunikation vor und während des Ereignisses  technisch wie inhaltlich. Diese Aspekte sollten am besten frühzeitig bedacht werden und direkt in die Planungen einfließen.

Was dabei wichtig ist und welche interessanten Möglichkeiten es gibt, Veranstaltungen bewusst barrierefrei zu gestalten, ist das Thema des Portals Ramp-up.me. Die Seite ist als Initiative des Vereins Sozialhelden e. V. entstanden und gibt viele Tipps und Hinweise rund um barrierefreie Planung von Events. Der Wunsch und das Ziel der Initiatoren ist es, eine vielfältigere und buntere Veranstaltungskultur schaffen, in der alle Menschen gleichberechtigt agieren und teilnehmen können und mit ihren Beiträgen gehört werden.




Was sind Inklusionsunternehmen?

Was genau sind Inklusionsunternehmen?

Inklusionsunternehmen sind gewöhnliche Betriebe, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Im Schnitt beschäftigen diese Firmen zwischen 25 und 50 Prozent Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlich schweren Handicaps. Sie haben deshalb aber keinen Sonderstatus, sondern müssen sich wie jedes andere Unternehmen auf dem freien Markt behaupten. In Westfalen-Lippe gibt es zur Zeit rund 160 Inklusionsbetriebe und -abteilungen, in denen etwa 2000 Menschen mit Behinderung beschäftigt sind. Die Firmen und Betriebe tragen damit zu einem inklusiven Arbeitsleben bei, weil sie Menschen mit Handicap dauerhafte und sozialversicherungspflichtige Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt bieten.

Welche Rolle spielt das LWL-Inklusionsamt in diesem Zusammenhang?

Der Landschaftsverband-Westfalen Lippe erfüllt als gemeinnütziger Träger viele soziale Aufgaben in der Region. Wir sind, als eine Einrichtung innerhalb dieses Trägers, sozusagen die „ausführende Hand“ in einem bestimmten Bereich. So sind wir zum Beispiel erster Ansprechpartner in der Region rund um das Thema Inklusionsunternehmen. Wir beraten Arbeitgeber unter anderem zu allen Fragen, die entstehen können, wenn Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung eingerichtet werden sollen, aber auch zu den Planungsschritten, den rechtlichen Grundlagen und den Fördermöglichkeiten. Außerdem analysieren wir die eigenen Ideen des Unternehmens und geben entsprechendes Feedback.

Wie werden Inklusionsunternehmen gefördert – und mit welchen Mitteln?

Der LWL hat unter anderem die Aufgabe, bereits bestehende Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen zu erhalten, indem er die Firmen mit Mitteln aus der so genannten „Ausgleichsabgabe“ unterstützt. Diesen Betrag müssen alle Unternehmen in Deutschland zahlen, die mehr als 20 Personen in ihrem Betrieb beschäftigen,  aber weniger als fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung besetzt haben. Darüber hinaus ist auch das Land Nordrhein-Westfalen eine wichtige Anlaufstelle für Fördermittel. Über das Programm „Integration unternehmen!“ kann es Zuschüsse zu Investitionskosten bewilligen, damit weitere Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen entstehen können. Der Bund stellt ebenfalls finanzielle Mittel bereit, die von den Unternehmen beantragt werden können, und zwar aus dem Programm „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“. Deutschland stellt seinen Ländern mit diesem Programm insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung, um die Inklusion in diesen Betrieben weiter voranzutreiben und neue Stellen zu schaffen. Des Weiteren beteiligen sich die Arbeitsagenturen und die Jobcenter mit Eingliederungszuschüssen. In den kommenden Jahren rechnen wir deshalb damit, dass es rund 300 bis 400 neue Arbeitsplätze in den Inklusionsunternehmen geben wird.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen?

Jeder interessierte Arbeitgeber kann als Starthilfe einen Investitionskostenzuschuss beantragen, der das Unternehmen finanziell entlastet, wenn dort ein neuer Arbeitsplatz für einen Menschen mit Schwerbehinderung eingerichtet werden soll. In den Inklusionsunternehmen kann dieser Zuschuss bis zu 80 Prozent der entstehenden Kosten (maximal 20.000 Euro) für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz betragen. Daneben gibt es auch die sogenannte Einzelfallhilfe, bei der die Förderung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes individuell festgelegt wird. Um eventuelle Minderleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Handicap auszugleichen, können die Unternehmen außerdem Lohnkostenzuschüsse beantragen. Diese liegen bei maximal 30 Prozent des Arbeitnehmerbruttolohns. Und: Für den besonderen Betreuungsaufwand am Arbeitsplatz stehen den Unternehmen jeden Monat 210 Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter mit Behinderung zu.

Wie wird der Kontakt zwischen den Firmen und potentiellen Interessentinnen oder Interessenten für einen Arbeitsplatz im jeweiligen Betrieb hergestellt?

Eine unserer Zielgruppen unter den potentiellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind Menschen mit Behinderung, die aus einer Werkstatt auf den Ersten Arbeitsmarkt wechseln wollen und können. Im Kontakt zu diesen möglichen Bewerberinnen und Bewerber stehen vor allem die so genannten Inklusionsfachdienste, die an das LWL-Inklusionsamt angegliedert sind, ebenfalls vom LWL finanziert werden und eng mit den Inklusionsunternehmen zusammenarbeiten. Aber auch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter helfen dabei, passende Arbeitskräfte mit Behinderung zu vermitteln.

Ist es wichtig, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer schon vorher mit Menschen mit Behinderung zusammengearbeitet haben?

Das schadet nicht, ist aber keine Bedingung. Viel entscheidender ist, dass die Arbeitgeber bereit sind, sich wirklich auf diesen Prozess einzulassen. Einen Menschen mit Schwerbehinderung in den eigenen Betrieb zu integrieren, kann mit vielen Herausforderungen verbunden sein – damit sollten sich die Arbeitgeber schon vorher auseinandergesetzt haben. Aber: Wenn im Vorfeld gut geplant und dieser Plan auch strukturiert umgesetzt wird, haben wir bisher immer nur den Fall beobachtet, dass die Umstellung auf das Modell „Inklusionsbetrieb“ eine echte Bereicherung für die Unternehmer ist. Bei den bisherigen Betrieben wirkte sich das neue Konzept sehr positiv auf das Betriebsklima aus, die Arbeitsergebnisse waren stets gut und die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren sehr loyal und motiviert bei der Sache.




Ein Wegweiser für mehr inklusive Arbeitsplätze

Viele Arbeitgeber scheuen sich davor, Menschen mit Behinderungen in ihren Unternehmen einzustellen die Gründe dafür sind aber oft einfach mangelnde Informationen und fehlende Erfahrungswerte rund um das Thema Inklusion am Arbeitsplatz.

Das will das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. gerne ändern und hat einen “Personalkompass Inklusion” erstellt: Der Ratgeber beantwortet viele Fragen rund um die Organisation, die Finanzierung und die Personalstrategie im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.