„Inklusion lernen“: Kostenloses Webinar am 20. März 2024

Das Webinar informiert dazu, wie Unternehmen und Einrichtungen ein Bewusstsein für Behinderungen schaffen können, um stückweise die Inklusion im eigenen Betrieb voranzutreiben. 
Es gibt praktische Tipps zur Umsetzung und zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Außerdem gibt es die Möglichkeit, im Anschluss an den Vortrag der Expert:innen zum Thema eigene Anliegen vorzubringen. Das Webinar richtet sich unter anderem an inklusionsoffene Personalverantwortliche, Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenvertrauenspersonen, aber auch an alle weiteren Interessierten.

Zur Teilnahme wird die Video-Konferenzsoftware Zoom benötigt. Eine Anmeldung ist erforderlich, das Webinar ist aber kostenlos. Den Auftakt machen am 20. März um 15 Uhr die Expert:innen von myAbility, ab 16 Uhr können die Teilnehmer:innen eine halbe Stunde lang Fragen stellen. 

Alle Infos zum Webinar und den Link zur Anmeldung gibt es hier.




Wie die Berliner Verwaltung inklusiver werden will – auch ohne freie Stellen

Das Land Berlin übererfüllt zwar seine gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung, sie besetzen also mehr als die vorgeschriebenen fünf Prozent der Arbeitsplätze. Seit Ende August 2023 gilt in allen Verwaltungen Berlins samt Bezirken dennoch eine neue Regelung: Auch dann, wenn gerade keine Stelle frei ist, können Menschen mit Schwerbehinderung neu eingestellt werden. Warum und wie der Berliner Finanzsenator Stefan Evers das umsetzen will, erklärte er im August der Presse – und der Tagesspiegel hat es in diesem Artikel aufgeschrieben.

Demnach soll in so einem Fall soll das Beschäftigungsverhältnis vorerst auf bis zu zwei Jahre befristet werden. In diesem Zeitraum können die neuen Mitarbeiter:innen mit Schwerbehinderung eine freie Stelle in der Verwaltung suchen, die zu ihnen passt, und sich dort einarbeiten. Die neue Regelung gilt auch in den sogenannten nachgeordneten Dienststellen. Dazu zählt zum Beispiel das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Das erklärte Ziel dieser Maßnahmen laut Finanzsenator: dauerhafte Arbeitsverhältnisse.

Was es sonst noch für Möglichkeiten für die Verwaltungen geben soll, mehr Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen, und welche Fördertöpfe es dafür gibt, lest ihr im Tagesspiegel-Artikel.




Warum Leeroy Matata aufhört: Ein Artikel des RND zeichnet den Werdegang und Abschied des YouTubers nach

Leeroy Matata heißt eigentlich Marcel Gerber und kommt aus Köln. Er lebt mit Rollstuhl und sprach zu Beginn seiner YouTube-Karriere auf seinem Kanal genau darüber: über sein Leben mit einer körperlichen Behinderung. Was als sympathisches, einfach produziertes Format anfing, wurde mit steigender Bekanntheit des Kanals professioneller. Zugleich wurden auch die Fragen, die Matata seinen Gästen stellte, „knalliger“ und reißerischer, harmlosere Themen traten stärker in den Hintergrund. Unter anderem daran entzündete sich Kritik, bis der YouTuber Anfang Dezember 2023 den Schlusspunkt unter seine Karriere setzte.

Autor Matthias Schwarzer hat für das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aufgeschrieben, was bis zum Ausstieg des YouTubers alles geschah, was dieser in seinem letzten Video sagte und warum Inhalt und Ton der Kritik teilweise ebenfalls als schwierig zu bewerten sind.
Ein Problem dabei aber bleibt, meint Schwarzer: Marcel Gerber alias Leeroy Matata war nie und ist kein Journalist, hat also das Recherchieren und Fragenstellen nie gelernt. Laut RND fiel ihm das am Ende vermutlich auf die Füße.




Daumenkinos und digitale Animationen: Wie „Talking Hands“ hilft, spielerisch Gebärdensprache zu erlernen

Sowohl die gedruckten Daumenkinos als auch die digitale App von „Talking Hands“ stellen Wörter und Redewendungen aus der Deutschen Gebärdensprache bewegt dar und machen so sichtbar, wie die Handzeichen richtig ausgeführt aussehen müssen. Es wird einfacher, die Gebärden zu verstehen und zu lernen. Die beiden Angebote konzentrieren sich vor allem auf einfache Wörter und Begriffe, die in alltäglichen Gesprächssituationen nützlich sind – zum Beispiel „Danke“, „Entschuldigung“, „heute/hier“ oder „Fühlst du dich gut?“.

Im Good-News-Artikel erklären die Gründerinnen von „Talking Hands“ ihre Motivation und den Ursprung ihrer Idee. So wurde Laura Mohn durch ihre Schwester zu dem Projekt inspiriert, die das Down-Syndrom hat. Die Gründerin kennt also aus eigener Erfahrung die Schwierigkeiten, die in der Alltagskommunikation mit nicht mündlich sprechenden Menschen auftreten können.




Video-Tipp: Das Projekt „Mission AstroAccess“ will die Raumfahrt inklusiver machen

Das Weltall und Raumschiffe haben Michaela Benthaus schon immer fasziniert. Seit ihrer Kindheit träumt sie von einer Karriere in der Raumfahrt. Deshalb studiert sie heute in München Luft- und Raumfahrttechnik.
Den Wunsch, als Astronautin ins All zu fliegen, hatte sie allerdings schon aufgegeben: Seit einem Unfall mit dem Mountainbike vor ein paar Jahren hat Michaela Benthaus eine Querschnittlähmung.

Doch dann entdeckte sie „Mission AstroAccess“. Das US-amerikanische Projekt, das sich aus Spenden finanziert, möchte Ideen für eine inklusivere Raumfahrt ausprobieren und voranbringen. Michaela Benthaus bewarb sich, wurde angenommen und reiste Ende 2022 zusammen mit einem internationalen Team nach Houston im US-Bundesstaat Texas. Bei einem Parabelflug testeten die Teilnehmer:innen, die jeweils Geh-, Hör- und Sehbehinderungen haben, wie sich Raumfahrzeuge oder die Internationale Raumstation barrierefreier und inklusiver gestalten lassen. Viele dieser Lösungen könnten auch für Menschen ohne Behinderung nützlich sein, weil sie zum Beispiel die Sicherheit an Bord verbessern.

Für Menschen mit Behinderung könnten daraus langfristig Möglichkeiten entstehen, den Beruf Astronaut:in zu ergreifen. Michaela Benthaus hat dabei auch einen zukünftigen Weltraum-Tourismus im Blick.
Parallel zu „Mission AstroAccess“ hat übrigens auch die Europäische Raumfahrtagentur ESA einen Schritt zu einer inklusiveren Raumfahrt getan: Sie bildet in ihrem neuen Programm aktuell einen angehenden Astronauten mit körperlicher Behinderung aus.




Ausbildung in Inklusionsunternehmen: Infos von der bag if für Unternehmen und angehende Azubis

In Deutschland gibt es mehr als 900 Inklusionsunternehmen, in denen insgesamt rund 30.000 Menschen arbeiten. Das Besondere ist, dass mindestens 30 Prozent der Beschäftigten in diesen Firmen eine Behinderung haben. Alle Mitarbeiter:innen bekommen den gleichen Lohn für die die gleiche Arbeit. Und: Die Firmen wirtschaften alle auf dem ersten Arbeitsmarkt, konkurrieren also mit anderen Unternehmen, die manchmal gar nicht oder zumindest weniger inklusiv sind.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if) ist die Interessenvertretung all dieser Inklusionsunternehmen. Sie hat eine Website entwickelt, die das Thema Ausbildung innerhalb dieser Firmen in den Vordergrund stellt. Das Ziel ist, junge Menschen mit Behinderungen frühzeitig beim Einstieg in ihren ersten Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Die Seite bietet umfassende Informationen und Ratschläge für Arbeitgeber:innen und für angehende Azubis an, also für junge Menschen mit Behinderung, die kurz vor dem Schulabschluss stehen.

Anhand von konkreten Beispielen können Schüler:innen sich auf der Seite anschauen, wie eine Ausbildung in einem Inklusionsunternehmen aussehen kann und wie sie sich dabei unterstützen lassen können. Die Arbeitgeber:innen wiederum können sich über Fördermöglichkeiten und verschiedene Ausbildungsformen informieren, die sie in ihren Betrieben anbieten können.




Tipps für mehr Barrierefreiheit und Inklusion, Teil 1: Ein kostenloser Online-Kurs für Einfache Sprache

Einfache Sprache ist vor allem für Menschen gedacht, die Lernschwierigkeiten oder eine Lese-Rechtschreib-Schwäche haben oder die noch nicht so gut Deutsch sprechen. Zu diesen Zielgruppen gehören in Deutschland mindestens zehn Millionen Menschen. Gut verständliche Texte helfen aber natürlich allen Leser:innen. Anders als für die Leichte Sprache (die Unterschiede erklären wir hier genauer) gibt es für die Einfache Sprache kein festes Regelwerk, sondern nur Empfehlungen. Diese helfen dabei, einen Text gut aufzubauen und so zu formulieren, dass möglichst viele Menschen ihn problemlos lesen und verstehen können.

Der Selbstlernkurs „Einfache Sprache“ der Aktion Mensch erklärt diese Empfehlungen in kurzen Videos und auf übersichtlichen Info-Folien mit vielen Beispielen. Außerdem gibt es zwischendurch kleine Übungen. Den wichtigsten Tipp gibt Kursleiterin Conny Lopez am Schluss: Einfach anfangen und keine Angst haben, etwas falsch zu machen!




Das Projekt „Differgy“ – und wie es Unternehmen hilft, Autist:innen einzustellen

Nur rund 22 Prozent der Autist:innen in Deutschland gehen einer Tätigkeit nach, die ihren Qualifikationen entspricht (belegt durch eine Studie aus dem Jahr 2022, siehe Artikel). Autist:innen brauchen außerdem oft deutlich länger, um eine Arbeit zu finden. Und die Arbeitslosenquote ist unter ihnen fünfmal so hoch wie unter so genannten neurotypischen Arbeitnehmer:innen, also Menschen ohne neurologische Störungen.
Die Gründe sind vielfältig, fest steht jedoch: Schon im Bewerbungsprozess gibt es für Autist:innen viele Hürden, die den Verantwortlichen oft gar nicht bewusst sind. Zum Beispiel sind offene Stellen in der Regel schon so formuliert, dass sie eher Menschen ansprechen, die den Verfasser:innen der Texte ähneln. Sprache an sich ist oft unterbewusst voreingenommen, erklären Klara Vorwerk und Gesine Müller von Differgy im Artikel: Autist:innen könnten sich zum Beispiel durch Superlative und männlich konnotierte Wörter abgeschreckt fühlen.

Das Projektteam setzt daher an drei Stellen an, wenn es Unternehmen berät und aufklärt: Zunächst bei der so genannten inneren Vorarbeit, bei der bewusste oder unbewusste Stereotype thematisiert und aufgelöst werden sollen, die die Personalverantwortlichen haben. Danach wird gemeinsam der Bewerbungsprozess verbessert – und schließlich geht es darum, das „Onboarding“ zu gestalten, also die Einarbeitungsphase für autistische Mitarbeiter:innen. Denn auch hier ist oft ein Umdenken nötig. Für Autist:innen ist zum Beispiel die übliche gemeinsame Mittagspause nicht der beste Weg, um gut in den neuen Job zu kommen. Stattdessen ist für viele eher optimal, sich beim Einarbeiten ganz auf das Fachliche konzentrieren zu können.




Hör-Tipp zu den Special Olympics in Berlin: Eine inklusive Radiosendung in Einfacher Sprache

Die Sendung ist im vergangenen Sommer bei den deutschen Special Olympics entstanden. Damals bereiteten sich die Sportler:innen aus Deutschland auf den internationalen Wettkampf in diesem Jahr vor. Bei der nationalen Veranstaltung 2022 lernten sich die Radioreporter Lorenz Schröter und Nikolai Prodöhl kennen und beschlossen, eine gemeinsame Sendung zu produzieren. Sie sprechen darin mit verschiedenen Athlet:innen darüber, warum sie ihre Sportart und den Wettkampf mögen und was der Sport mit Freiheit und Selbstbewusstsein zu tun hat. Außerdem kommen Ärzt:innen zu Wort, die die Sportler:innen während des Wettbewerbs untersuchen. Das ist ein wichtiger Bestandteil der Special Olympics, denn viele Menschen mit Lernschwierigkeiten erfahren erst bei dieser Sportuntersuchung, dass sie zum Beispiel eine Brille brauchen oder eine Hörbehinderung haben.

Die Hörer:innen erfahren in der Sendung nicht nur viel über die Special Olympics, sondern auch darüber, wie inklusiver Journalismus funktioniert. Zwischen den Interviews und Eindrücken vom Wettkampfgelände sind die beiden Reporter zu hören, die im Studio an der Sendung arbeiten. Lorenz Schröter liest zum Beispiel Texte vor, die er in Einfacher Sprache für den Radiobeitrag geschrieben hat. Nikolai Prodöhl, der selbst eine Behinderung hat, prüft, ob die Texte gut zu verstehen sind. Und er erklärt, wann in der Radiosendung Musik eingespielt werden soll, weil Hörer:innen mit Lernschwierigkeiten nach einem langen Interview oder vielen Informationen eine Pause brauchen.




Fehlende Inklusion wird für Unternehmen teurer

Deutsche Unternehmen sind ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit Personen zu besetzen, die eine Schwerbehinderung haben. Wenn die Betriebe diese Quote unterschreiten, müssen sie eine Abgabe zahlen.
Bisher gibt es drei Stufen: Bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis 5 Prozent müssen die Arbeitgeber 140 Euro pro Arbeitsplatz zahlen, bei 2 bis weniger als 3 Prozent 245 Euro und bei weniger als 2 Prozent 360 Euro.

Mit dem neuen Gesetz, das 2024 in Kraft tritt, wird nun eine vierte Stufe eingeführt: Betriebe mit über 60 Beschäftigten, die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, müssen künftig 720 Euro pro Monat und nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz zahlen – also doppelt so viel wie bisher.

Bei der Debatte im Bundestag, in der der Gesetzentwurf diskutiert und abgestimmt wurde, waren die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und der Linken dafür. Sie wollen mit dem Gesetz eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben erreichen. Die AfD enthielt sich, CDU und CSU sprachen sich dagegen aus. Die Unionsfraktion argumentierte, es gehe nicht darum, dass die Unternehmen nicht dazu bereit seien, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen – stattdessen gebe es ein Problem bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen.

Der VdK wiederum, der größte Sozialverband in Deutschland, begrüßte den Gesetzentwurf und bezeichnete ihn als „eine gute Sache, weil Unternehmen monetär spüren, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht.“

Der Bundestag hat das Gesetz am 20. April 2023 verabschiedet, der Bundesrat billigte es am 12. Mai 2023. Es tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Für betroffene Unternehmen bedeutet das, dass sie die erhöhte Ausgleichsabgabe voraussichtlich erstmals im Frühjahr 2025 zahlen müssen.