Mit Unterstützung zurück in den Beruf: Jobcoaching hautnah

Wenn ein Mensch eine schwere Behinderung hat oder im Laufe seiner Karriere erkrankt, können am Arbeitsplatz manchmal Schwierigkeiten entstehen. So genannte Jobcoaches helfen dabei, solche Probleme aufzulösen oder unterstützen Menschen nach längerer Krankheit beim Wiedereinstieg in den Job. Diese geschulten „Arbeitstrainer“ besuchen die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum am Arbeitsplatz, unterstützen sie oder ihn gemeinsam mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder helfen dabei, eine schwierige Situation wieder zu verbessern. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bietet diese Form der Eins-zu-Eins-Betreuung schon seit rund 30 Jahren an.

Marie-Theres Hübner ist eine solche Arbeitstrainerin. Sie arbeitet als ausgebildete Ergotherapeutin in diesem Job und unterstützt seit Mai 2019 Menschen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen an ihrem Arbeitsplatz – zum Beispiel auch den Krankenpfleger Marc Prosser. Der folgende Film erzählt die Geschichte des 46-Jährigen, der nach einer psychischen Erkrankung mit der Unterstützung der Jobcoachin wieder in seinen Beruf eingestiegen ist:

Ihr könnt euch den Film übrigens auch im Videoportal des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe herunterladen mit Untertiteln oder ohne.




Welche Aufgaben hat eine Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“?

Herr Simon, Frau Sundermeier, in Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt 53 Fachstellen „Behinderte Menschen im Beruf“. An wen richtet sich das Beratungsangebot dieser Einrichtungen?

Olaf Simon (OS): Die Fachleute dort beraten vor allem Menschen mit Schwerbehinderung und ihre Arbeitgeber, aber auch Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und Menschen, die sich in Unternehmen um die Inklusion und das Betriebliche Eingliederungsmanagement kümmern. Wir unterstützen zum Beispiel Angestellte und Arbeitgeberinnen dabei, Arbeitsplätze behinderungsgerecht auszustatten oder Abläufe so zu organisieren, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung ihren Job gut machen können.

Linda Sundermeier (LS): Unser Ziel ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und Schwierigkeiten oder Konflikte so früh wie möglich zu lösen. Dafür besuchen wir Menschen mit Behinderung auch im Unternehmen, schauen uns die Arbeitsplätze an und geben Tipps. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung beschäftigen und Unterstützung brauchen, können sich jederzeit an uns wenden. Unsere Beratung ist immer kostenlos.

Stehen Betrieben finanzielle Zuschüsse zu, wenn sie einen Arbeitsplatz für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit Behinderung umgestalten möchten?

LS: Ja, wenn die oder der Angestellte mindestens 15 Stunden pro Woche im Unternehmen arbeitet, können die Fachstellen individuell angepasste Hilfsmittel fördern. Das kann zum Beispiel ein Telefonverstärker für einen Menschen mit Hörbehinderung sein oder eine Kühlweste für jemanden, der an Multipler Sklerose erkrankt ist. Darüber hinaus können Unternehmen auch weitere Zuschüsse vom Staat beantragen, wenn sie einen Arbeitsplatz oder die Zugänge zum Gebäude barrierefrei umbauen.

OS: Das Geld dafür stammt übrigens aus der Ausgleichsabgabe. Das ist ein Betrag, den alle Betriebe zahlen müssen, die nicht wie gesetzlich vorgeschrieben mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung vergeben haben. Diese Regelung gilt bei Betrieben mit mindestens 20 Angestellten. In Nordrhein-Westfalen wird die Ausgleichsabgabe vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe und vom Landschaftsverband Rheinland verwaltet und von den Fachstellen ausgezahlt. Manchmal sind auch die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit zuständig, die Geld aus weiteren Töpfen auszahlen können. Mit diesen Kostenträgern tauschen wir uns regelmäßig aus. Außerdem stehen wir in engem Kontakt mit anderen Einrichtungen wie dem Präventionsfachdienst Sucht und Psyche, dem LWL-Inklusionsamt Arbeit und den Integrationsfachdiensten.

Angenommen, ein Unternehmen möchte bei Ihnen einen Zuschuss für einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz beantragen. Wie funktioniert das genau?

LS: Zuerst vereinbaren wir einen Beratungstermin und schauen uns den Arbeitsplatz direkt im Betrieb an, um den es geht. Bei Bedarf werden wir dabei von Kolleginnen oder Kollegen unterstützt, die entweder aus den Fachdiensten für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung oder vom Technischen Beratungsdienst des LWL-Inklusionsamtes Arbeit dazukommen. Vor Kurzem hat beispielsweise jemand Kontakt mit mir aufgenommen, der infolge eines Hirntumors eine Sehbehinderung entwickelt hatte. Nach der medizinischen Therapie ging es ihm zwar wieder besser, er konnte aber trotzdem nicht gleich an seinen Arbeitsplatz in einem Büro zurückkehren. Eine Kollegin vom Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung und ich haben ihm und seinem Arbeitgeber daher empfohlen, einige Hilfsmittel anzuschaffen: einen Monitorschwenkarm, mit dem der Mitarbeiter seinen Computerbildschirm flexibel bewegen und näher zu sich heranziehen kann, eine Tastatur mit hohem Kontrast und sehr großen Buchstaben und eine Software, die ihm den Mauszeiger auf dem Bildschirm besser anzeigt. Für all diese Hilfsmittel kann der Arbeitgeber bei uns nun Zuschüsse beantragen.

Werden die Kosten für solche Hilfsmittel komplett übernommen?

LS: In diesem Fall ja, weil sie als Nachteilsausgleiche für einen Mitarbeiter mit Behinderung dienen. Meistens müssen die Unternehmen aber einen Eigenanteil zahlen, etwa dann, wenn ein Hilfsmittel auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb zugutekommt, die keine Behinderung haben. Ein Beispiel: Ein Industriebetrieb möchte für einen Lagerarbeiter mit einer Rückenerkrankung einen elektrischen Hubwagen anschaffen. Der Mitarbeiter ist auf diesen Hubwagen zwar angewiesen, die Anschaffung ist aber auch grundsätzlich vorteilhaft für das gesamte Unternehmen, weil auch alle anderen Kollegen nicht mehr so häufig schwere Lasten heben müssen. Der Arbeitgeber müsste in diesem Fall einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Wie hoch der Zuschuss seitens der Fachstellen ausfällt, hängt außerdem davon ab, wie viele Menschen mit Behinderung das Unternehmen beschäftigt, ob es also die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent erfüllt.

Können Sie auch dann weiterhelfen, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit Behinderung einen Konflikt innerhalb des Teams oder mit dem Arbeitgeber hat?

OS: Wir beraten auch bei solchen Schwierigkeiten, ja. In diesen Fällen suchen wir erst einmal das Gespräch und bemühen uns, zwischen den Parteien zu vermitteln. Bei Bedarf werden wir dabei vom Integrationsfachdienst unterstützt.

Was passiert, wenn sich ein Konflikt nicht lösen lässt und der Arbeitgeber einem Menschen mit Behinderung kündigen möchte?

OS: Für Menschen mit Schwerbehinderung gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Das LWL-Inklusionsamt Arbeit muss einer solchen Kündigung nämlich erst einmal zustimmen. Wenn ein Unternehmen eine entsprechende Entlassung beantragt, schauen wir uns den Fall im Auftrag des Inklusionsamts sehr genau an. Wir sprechen mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter, den Vorgesetzten und der Schwerbehindertenvertretung. Bei Bedarf holen wir auch externe Gutachten ein. Wir gehen jeden Fall neutral an, unser Ziel ist aber natürlich, dass alle Beteiligten sich gut einigen und das Arbeitsverhältnis idealerweise bestehen bleibt.

Unterstützen Sie auch Menschen mit Behinderung auf ihrem Berufsweg, die selbstständig arbeiten oder sich selbstständig machen möchten?

LS: Natürlich, Selbstständigen stehen dieselben Zuschüsse für Hilfsmittel zu wie Angestellten oder Beamten. Außerdem können angehende Gründerinnen und Gründer mit einer Behinderung ein Darlehen oder einen Zinszuschuss für ihr Unternehmen beantragen. Wir helfen zum Beispiel, wenn sich jemand als Steuerberater selbstständig machen und sein Büro einrichten möchte. Solche Darlehen gibt es übrigens auch für bereits aktive Selbstständige, die im laufenden Betrieb in ihr Unternehmen investieren wollen.


Über unsere Interviewpartner:innen





Innovationen für ein selbstbestimmtes Leben und Arbeiten

Aussteller aus der ganzen Welt zeigen bei der Messe unter anderem Hilfsmittel und Spielzeug für Kinder mit Behinderung, aber auch Alltagshilfen für Erwachsene. Daneben werden viele interessante Neuheiten rund um die Themen Kommunikation und barrierefreies Wohnen präsentiert.

Der Schwerpunkt der Fachmesse liegt in diesem Jahr auf Entwicklungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung: Die Gäste können zum Beispiel neue Rollstühle, Gehhilfen und behindertengerecht ausgestattete Kraftfahrzeuge kennenlernen und ausprobieren.

Blick in die Zukunft der Arbeitswelt: Messestand von LWL und LVR

Unter anderem sind auch die beiden großen Landschaftsverbände aus Westfalen (LWL) und dem Rheinland (LVR) im Themenpark „Menschen mit Behinderung und Beruf“ mit einem gemeinsamen Messe-Stand vertreten. Dort können die Besucherinnen und Besucher zum Beispiel einen Blick in die Zukunft der Arbeitswelt werfen: Wie können Roboter Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz unterstützen? Wie helfen digitale Assistenzsysteme im Arbeitsalltag? Welche neuen Arbeitsplätze und Aufgabenfelder eröffnen solche Lösungen für Menschen mit Behinderung?

Roboterarm und digitale Assistenzsysteme

Auf diese und weitere Fragen gibt es am Stand von LWL und LVR theoretische und praktische Antworten. Die Gäste können am Stand zum Beispiel einen Roboterarm der Firma IBG bestaunen, der Menschen mit Behinderung bei der Montage von Werkstücken unterstützt. Außerdem präsentiert die wertkreis Gütersloh gGmbH gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut aus Lemgo zwei digitale Assistenten für Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen. Dabei überprüfen zum Beispiel Kameras, ob bei der Montage eines Werkstücks jeder Arbeitsschritt richtig ausgeführt wurde. Falls dabei etwas verkehrt läuft, können die Nutzerinnen und Nutzer des Assistenten auf einem Bildschirm sehen, wie sie eventuell entstandene Fehler korrigieren können.

Beratung und Vorträge

Darüber hinaus können sich die Messe-Besucherinnen und -Besucher am Stand der Inklusionsämter aus Westfalen und dem Rheinland auch rund um das Thema Beruf beraten lassen. Im „Treffpunkt REHACARE“ finden außerdem verschiedene Vorträge zum Thema statt, die für alle Gäste kostenfrei zugänglich sind.




Individuelle Beratung für Menschen mit Behinderung im Beruf

Alltagshilfen, Rollstühle, Pflegehilfsmittel, Apps zur Kommunikation und unendlich vieles mehr – darum geht es vier Tage lang bei der REHACARE, einer großen internationalen Fachmesse zu den Themen Rehabilitation, Prävention, Inklusion und Pflege. Die Messe hat eine über 40-jährige Tradition und sendet damit immer wieder wichtige Impulse für Märkte, Wissenschaft und Politik. Der Schwerpunkt liegt dieses Jahr auf der Frage, wie Menschen mit einer Behinderung, einer chronischen Krankheit oder mit einer Pflegebedürftigkeit im Alter dabei unterstützt werden können, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Experten, Profis und Entscheider sind bei der REHACARE übrigens ebenso willkommen wie Menschen mit Behinderung und deren Angehörige!

Auch die Inklusionsämter des LVR (Landschaftsverband Rheinland) und LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) sind wieder mit einem gemeinsamen Messestand dabei. Im Themenpark „Menschen mit Behinderung und Beruf“ beraten sie individuell und ganztätig zu den Themen Übergang von der Schule in den Beruf, Kündigungsschutz, begleitende Hilfen im Arbeitsleben und Eingliederungshilfe. Zusätzlich können die Messebesucher viele Informationsmaterialien und Broschüren mitnehmen.

Blick auf den großen, hellen Eingangsbereich der Messe mit einem "WIllkommen"-Banner.
Foto: Messe Düsseldorf/ctillmann

Und: Dieses Jahr gibt es auch noch zwei Live-Stationen, an denen die beiden Landschaftsverbände in Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Düren (BFW) zeigen, wie der Berufsalltag für Menschen mit Sehbehinderung funktioniert. An der ersten Station bereitet ein Koch mit Sehbehinderung vor Publikum leckere Speisen zu, die anschließend von den Gästen verkostet werden dürfen. Er benutzt dabei spezielle Utensilien und zeigt so, wie Kochen auch mit einer Sehbehinderung sicher und gekonnt funktionieren kann. Interessierte Besucher können sich das Küchenwerkzeug, das er dafür benutzt – beispielsweise Lupen, Schneidebretter und Messer – auch aus der Nähe anschauen.
An der zweiten Station bekommen die Besucherinnen und Besucher einen kleinen Einblick in die Erfahrung von Menschen mit Sehbehinderung: Sie können sich hier mit der Unterstützung von Reha-Trainerinnen und -Trainern durch einen Selbsterfahrungsparcours bewegen.





Wahl der Schwerbehindertenvertretungen 2018: Infos und Beratung

Herr Vedder, Herr Römer, die gemeinsame Website der Inklusionsämter in Deutschland ist eine gute erste Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Behinderung und Beruf informieren wollen – also auch zum Thema Schwerbehindertenvertretung. Was genau bieten Sie dort an?

Vedder: Wir haben im Laufe der Jahre eine Art Lexikon zu verschiedenen Themen aufgebaut. Dort gibt es Informationsbroschüren, Vordrucke und anderes Material zum Download. Außerdem weisen wir unsere Besucher immer wieder auf nützliche Arbeitsmittel hin und zeigen gute Beispiele aus der Praxis.

Römer: Wir hatten im Jahr 2017 fast 20 Millionen Zugriffe auf unsere Seite, das Interesse ist also offenbar sehr groß. Dieses Jahr dürften es sogar noch mehr werden, denn allein bis Mai 2018 hatten wir schon rund 10 Millionen Aufrufe. Das hängt dieses Jahr vermutlich stark mit den Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen zusammen, die im Oktober anstehen. Darum geht es aktuell auch oft in unserem Forum.

Vedder:  Auch dieses ist sehr beliebt: Wir haben über 9.000 angemeldete Nutzer, die sich dort regelmäßig austauschen, und mehr als zwei Millionen Zugriffe.

Der Informationsbedarf scheint also sehr groß zu sein. An wen richtet sich Ihr Angebot?

Vedder: Das kommt ganz auf das Thema an. Wir bieten viele allgemeine Infos an, vor allem mit unseren Broschüren. Die sind für Laien genauso gut verständlich wie für Fachleute. Wir befassen uns aber auch mit Detailfragen, für die man als Leser schon etwas im Thema sein muss. Vor allem im Forum werden oft solche komplexen Sachverhalte diskutiert.

Römer: Es kann sich aber jeder im Forum anmelden, der das gern möchte, Vorwissen ist keine Voraussetzung. Die meisten unserer Nutzer arbeiten in Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräten oder Personalräten in Betrieben und Dienststellen in ganz Deutschland. Wir fragen das bei der Registrierung ab, damit wir einen besseren Überblick über die Tätigkeitsfelder unserer Nutzer bekommen. Fachlich bringen sich auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inklusionsämter in die laufenden Diskussionen ein.

Welche Themen tauchen im Forum besonders oft auf?

Vedder: Es geht oft um rechtliche Fragen rund um das Thema Beruf und Behinderung. Zum Beispiel können sich Vertreterinnen und Vertreter von Angestellten mit Behinderung – also die Schwerbehindertenvertretungen – unter bestimmten Umständen von der Arbeit freistellen lassen. Viele sind hier aber unsicher, wie die Rechtslage ist, und suchen im Forum Antworten.

Römer: Ein anderes Thema sind die Pflichten der Arbeitgeber. Beispielsweise müssen sie die Schwerbehindertenvertretungen an bestimmten Entscheidungsprozessen, Abläufen und Gesprächen beteiligen, wenn es Konflikte am Arbeitsplatz gibt oder wenn jemand mit Behinderung neu eingestellt werden soll. Auch dazu tauchen oft Fragen im Forum auf, weil das ein sehr komplexes Thema ist. Genauso ist es mit Einstellungs- und Bewerbungsverfahren: Hier wollen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber wissen, was sie erwartet, was sie beachten müssen, welche Rechte sie haben und was sie bei der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes oder der Bewerbung auf einen neuen Job beachten müssen oder sollten. Auch die Frage nach den Möglichkeiten finanzieller Förderung wird häufig gestellt.

Und was ist, wenn jemand mal eine ganz individuelle Frage hat, auf die sie oder er im Forum keine Antwort findet?

Römer: Dafür ist unsere Onlineberatung da, die unsere registrierten Nutzer in Anspruch nehmen können. Wir beiden werden dabei von drei Kollegen unterstützt: Albin Göbel, ehemaliger Mitarbeiter aus dem Inklusionsamt München, Matthias Günther vom Inklusionsamt Sachsen und Marco Hirsch vom Inklusionsamt Baden-Württemberg. Außerdem haben wir sehr aktive Mitglieder im Forum, die uns mit fundiertem Fachwissen in guten Beiträgen helfen – und so für große Kompetenz und Leben im Forum sorgen. Die Anmeldung im Forum ist übrigens kostenlos, es kann sich also jeder beraten lassen, der Hilfe braucht.

Kommen wir noch einmal zu den anstehenden Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen zurück. Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, fühlt sich schnell überfordert. Wie fangen Sie das auf?

Vedder: Die Broschüren auf unserer Seite bieten einen guten Einstieg ins Thema, auch für Fachfremde. In unserem Forum führen wir diesen Ansatz fort, indem wir Spezialfragen beantworten, die im Zusammenhang mit der Wahl immer wieder auftauchen. Das ist nämlich ein Knackpunkt: Es gibt viele gute allgemeine Infos, die aber nicht jedem Betrieb gleich die nötige Klarheit bringen. Fast alle, die sich damit beschäftigen (müssen), haben nach dem ersten Einlesen ins Thema individuellen Informationsbedarf.

Welche Fragen kommen besonders oft?

Vedder: Zum Beispiel möchten viele gern wissen, wie die Wahlen korrekt vorbereitet und durchgeführt werden müssen, damit sie später nicht angefochten werden können. Wir empfehlen hier immer als Erstes, beim Erstellen der Wahlunterlagen und der nötigen Beschlussfassungen sauber und sorgfältig zu arbeiten. Wir bieten hierfür auch Textvorlagen an, die konsequent unverändert eingesetzt werden sollten – dann ist man auf der sicheren Seite.

Römer: Auch das Einleiten der Wahlen ist immer wieder ein Thema. Hier helfen wir dabei, das richtige Verfahren zu wählen, denn es gibt zwei verschiedene. Die Wahl rechtzeitig einzuleiten und Kandidaten zu suchen, ist ebenfalls sehr wichtig, damit alles reibungslos funktioniert.

Vedder: Manchmal müssen auch mehrere Betriebe für die Wahl einer gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung zusammengefasst werden. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn die Betriebe sehr klein sind und nah beieinander liegen.

Römer: Zwei weitere Themen, die im Forum häufig angesprochen werden: „Aktives und passives Wahlrecht“ und „Befangenheit/Wahlwerbung“. Zum ersten Thema finden Interessierte nicht nur im Forum Antworten, sondern auch in unserer Broschüre zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung. Beim Thema Befangenheit und Wahlwerbung geht es darum, dass Kandidaten zwar am Wahlverfahren als Wahlvorstand oder Wahlleiter mitwirken, aber nur eingeschränkt Werbung für sich machen dürfen. Im Forum informieren wir, wann und in welchem Umfang das noch in Ordnung ist. –


Über unsere Interviewpartner





Hilfe und Schutz für Mädchen mit Behinderung, die Gewalt erfahren

Unser Linktipp zum Wochenende hat ausnahmsweise nichts mit dem Thema Arbeit zu tun. Wir finden aber, dass dieses Projekt unbedingt einen Hinweis verdient, weil es dabei um ein besonders wichtiges Thema geht: Um Gewalt nämlich, und zwar insbesondere um Gewalt gegen Mädchen mit Behinderung. Sie sind leider besonders oft solchen furchtbaren Situationen ausgesetzt und brauchen umso mehr passende, niedrigschwellige Hilfsangebote.

Das Mädchenhaus Bielefeld e. V. hat aktuell genau so ein Beratungsprojekt ins Leben gerufen, das vom Land NRW gefördert wird: Das Portal „Mädchen sicher inklusiv“ wendet sich explizit an Mädchen und junge Frauen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, die Gewalt erfahren haben, in einer Krisen- oder Notsituation stecken, sich nicht verstanden oder alleine mit ihren Problemen fühlen oder Hilfe und Schutz vor Gewalt suchen. Dazu stehen im Portal viele Informationen in gut verständlicher Sprache bereit, das Mädchenhaus bietet auf der Seite aber vor allem eine Online-Beratung und eine Telefon-Hotline an. Die Beraterinnen und Berater weisen auch gern den Weg zu einer Kontaktperson in der Nähe, die beraten, unterstützen und natürlich auch vor akuter Gewalt schützen kann.

Die Inhalte und Angebote der Seite sind übrigens nicht nur in der deutschen Alltagssprache aufbereitet, sondern stehen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS), in Leichter Sprache sowie auf Türkisch zur Verfügung.

Wichtig bei all dem: Keines der Mädchen, das dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte, braucht seinen Namen oder persönliche Daten anzugeben, wenn es das nicht will. Die Ansprechpersonen im Mädchenhaus sichern außerdem zu, dass niemand von der Kontaktaufnahme erfährt, es gilt also eine Schweigepflicht für die Beraterinnen und Berater. Natürlich wird auch nichts unternommen, was nicht vorher mit dem Mädchen oder der jungen Frau abgesprochen ist, die sich beraten lässt oder Hilfe und Schutz sucht.




Was ist eigentlich… eine Arbeitsassistenz?

Wozu gibt es Arbeitsassistenten und wie werden sie finanziert?

Einige Menschen mit einer Schwerbehinderung brauchen am Arbeitsplatz eine helfende Hand, um ihrer gelernten oder studierten Tätigkeit nachgehen zu können. Damit ihnen keine Nachteile gegenüber nicht behinderten Arbeitnehmern entstehen, gibt es die so genannten Arbeitsassistenten. Sie helfen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Handicap, sich im Arbeitsleben voll zu entfalten, so dass sie ihre Qualifikationen umfassend einsetzen und ihre Fähigkeiten ausbauen können. Damit werden bestehende Arbeitsverhältnisse gesichert, denn Arbeitsassistenten helfen, behinderungsbedingte Schwierigkeiten auszugleichen und Problemen am Arbeitsplatz vorzubeugen. Neben dieser Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben sichert eine Assistenz auch den sozialen Status des Menschen mit Handicap innerhalb der Gesellschaft. Die Leistungen der Assistenten werden übrigens, soweit sie der Erhaltung des Arbeitsplatzes dienen, aus der Ausgleichsabgabe finanziert.

Welche Aufgaben haben Arbeitsassistenten?

Arbeitsassistenten helfen schwerbehinderten Mitarbeiterinnen oder -Mitarbeitern zum Beispiel bei Außenterminen, bei denen sie sich in fremden und manchmal nicht barrierefreien Umgebungen zurechtzufinden müssen. Bewegungseingeschränkten Personen können sie etwa schwere Dinge tragen helfen oder Unterlagen anreichen. Blinde und sehbehinderte Menschen profitieren von einer Assistenz, weil diese ihnen zum Beispiel handschriftliche Texte vorlesen kann, und Gehörlose werden bei kommunikativen Tätigkeiten wie etwa Terminabsprachen oder Telefonaten unterstützt. Assistenten übernehmen also nur leichte Büro-, Buchhalterei- oder andere Innendienstjobs, die sie nach einer kurzen Anlern- und Einweisungsphase für die Person erledigen können, die sie begleiten. Dafür brauchen sie also keine Vor- oder Ausbildung.

Wer hat Anspruch auf eine Arbeitsassistenz?

Allen Arbeitnehmern mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent, die regelmäßig Hilfe brauchen und mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, steht eine Arbeitsassistenz zu. Auch Personen, die von der Agentur für Arbeit gleichgestellt wurden, haben ein Recht auf die Hilfe. Das gleiche gilt für Beschäftigte in Inklusionsbetrieben, die eine Wochenarbeitszeit von mindestens zwölf Stunden haben.

Wie kann man eine Arbeitsassistenz beantragen?

Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können einen entsprechenden Antrag an das zuständige Inklusionsamt stellen. Dazu gibt es standardisierte Formulare, die ausgefüllt eingereicht werden müssen. Zusätzlich müssen dem Antrag meist noch weitere Unterlagen beigefügt werden, etwa der Arbeitsvertrag oder der Schwerbehindertenausweis. Es kann auch vorkommen, dass eine Tätigkeitsbeschreibung der möglichen Assistenz nötig ist. Die vollständigen Unterlagen sendet die Antragstellerin oder der Antragsteller dann an das Inklusionsamt.

Wie läuft das weitere Antragsverfahren ab?

Sobald der Antrag beim zuständigen Amt eingegangen ist, wird er geprüft. Wenn eine Assistenz für die jeweilige Person infrage kommt, wird ihr oder ihm eine Fachberaterin oder ein Fachberater zugewiesen. Diese Fachkraft lernt den Menschen mit Behinderung dann erst einmal kennen und schaut sich seine Tätigkeit und die technische Ausstattung an seinem Arbeitsplatz an. Dafür besucht sie oder er den Arbeitsplatz, es wird über die Aufgaben gesprochen und die wichtigsten Arbeitsabläufe werden geklärt. Wenn es nötig ist, werden auch der Arbeitgeber und gegebenenfalls auch die gewählte Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen.
Auf diese Weise legen die Fachberaterinnen oder -berater in jedem Einzelfall das notwendige Budget für eine Assistenz fest. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach dem Einkommen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers sowie nach der Arbeitszeit und dem Umfang der benötigten Hilfe. Der Grund: Das Budget muss im Verhältnis zum Integrationserfolg stehen und darf deshalb höchstens 50 Prozent des Bruttolohns ausmachen.
Wenn die Hilfe am Arbeitsplatz bewilligt ist – das Verfahren dauert üblicherweise mehrere Wochen –, überweist das Inklusionsamt der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer jeden Monat das zuvor festgelegte Budget. Dieses Geld muss die Person dann selbst verwalten, darf sich eine passende Assistenz suchen und diese auch selbst engagieren. Damit wird ganz bewusst das Selbstbestimmungsrecht der Antragstellerin oder des Antragstellers betont.

Wie findet man eine Arbeitsassistenz?

Jeder Mensch mit Behinderung, dessen Antrag auf Assistenz bewilligt wurde, muss selbst eine Arbeitsplatz-Hilfe suchen und engagieren. Dazu sind entsprechende Stellenanzeigen in lokalen Medien oder regionale Aushänge meist am besten geeignet. Mittlerweile gibt es zudem auch im Netz einige Angebote, zum Beispiel spezielle Assistenz-Börsen. Hier einige Beispiel-Portale zum Stöbern:

www.assistenzboerse.de
www.stellenmarkt-sba.de
www.assistenz.org/jobs
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Weitere Informationen zu Arbeitsassistenzen sind auf den Seiten der Inklusionsämter zu finden. Darüber hinaus hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung zusammen mit der Aktion Mensch extra ein Handbuch zum Thema herausgebracht, das ein sehr guter erster Leitfaden ist.




VIER FRAGEN AN… Lars Hemme

In seiner Freizeit bloggt Lars Hemme über sein Leben mit 24-Stunden-Assistenz und über Themen wie Selbstbestimmtheit und Gleichberechtigung. Im Interview redet er mit uns darüber, wie er selbst Inklusion erlebt und was aus seiner Sicht jeder einzelne für ein Miteinander auf Augenhöhe tun kann.


#1: Herr Hemme, was bedeutet für Sie Inklusion im Beruf und bei der Arbeit?

Das ist eigentlich ganz einfach: Ich möchte, wie jeder Mensch, meinen Interessen und Fähigkeiten folgen und meinen Wunschberuf frei wählen können. Ich kann in meiner Situation sicherlich nicht jeden Beruf ausüben – aber das könnte eine Mensch ohne Behinderung auch nicht unbedingt, wenn ihm die notwendigen Fähigkeiten im Denken oder Tun fehlen. Trotzdem hat ja jeder individuelle Interessen und Stärken, die er in den Job einfließen lassen kann, wenn ihm denn die Chance gegeben wird, diese auch zu zeigen und zu nutzen.
Für mehr Inklusion im Berufsleben ist ein gutes Miteinander von Kolleginnen und Kollegen besonders wichtig, finde ich. Dazu gehört von allen Seiten auch, das natürliche Arbeitsklima mit all seinen „Aufs und Abs“ zu akzeptieren und einfach gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Ich denke, dass Inklusion dann funktioniert, wenn alle aufeinander zugehen und auch Kritik äußern dürfen und können. Wenn ich mich zum Beispiel nicht kollegial verhalte, dann müssen mich andere auch konstruktiv darauf hinweisen dürfen. Meine Behinderung darf ich selbst also nicht als Schutzschild sehen und einsetzen – denn das ist sie nicht.

#2: Was bremst Ihrer Meinung nach die Inklusion – bei der Arbeit, aber auch in der Gesellschaft insgesamt?

In den meisten Fällen funktioniert die Inklusion aus meiner Sicht deshalb nicht wie erhofft, weil Nicht-Behinderte immer noch zu wenige Berührungspunkte mit Menschen wie mir haben. Zugleich müssen beide Seiten eine gesunde Portion Enthusiasmus für ein gutes, gemeinsames Miteinander auf Augenhöhe mitbringen. Nur dann hat Inklusion eine Chance. Andererseits muss sich meiner Meinung nach jeder Mensch mit einer Behinderung – auch ich selbst – darüber im Klaren sein, dass sie oder er für andere Menschen immer etwas „anders“ ist. Wem das klar ist, der kann inkludiert werden. Dafür braucht es selbstverständlich Hilfen, zum Beispiel Assistenzleistungen oder technische Hilfsmittel. So ähnlich, wie etwa Flüchtlinge Sprachkurse erhalten, damit sie eine Chance haben, Teil der Gesellschaft zu werden, brauchen auch andere Personengruppen diese Unterstützung, nur eben auf andere Weise. Dabei gilt umgekehrt: Wenn ich zum Beispiel im Beruf auch nach dem ersten Kennenlernen der Teamkollegen im Arbeitsalltag weiterhin als etwas Besonderes oder Anderes betrachtet werde, kann ich nie ein gleichwertiges Mitglied im Team werden. Dann funktioniert Inklusion nicht.

#3: Mit welchen kleinen oder größeren Handlungen könnten einzelne Menschen aus Ihrer Sicht selbst zur Inklusion beitragen?

Jeder, der Inklusion verwirklichen möchte, sollte sich engagiert mit dem Thema auseinandersetzen. Nur so kann er dazu beitragen, den Prozess voranzutreiben. Das gilt nicht nur für Menschen ohne, sondern auch und gerade für Menschen mit Behinderung. Sie müssen aktiv auf die anderen Mitglieder der Gesellschaft zugehen und zeigen, dass sie ein Teil dieser sind und sein wollen. Inklusion kann nicht nur von einer Seite geleistet werden. Ich selbst zum Beispiel habe im Studium gemerkt, dass ich durch meine Teilnahme am gemeinsamen Alltag etwas wichtiges erreichen konnte: Ich wurde akzeptiert und konnte teilhaben. Das kann ich heute nach wie vor. Richard von Weizsäcker hat dazu einmal passende, schlaue Worte gesagt: „Was im Vorhinein nicht ausgegrenzt wird, muss hinterher auch nicht eingegliedert werden!“ Da ist viel Wahres dran. Dadurch, dass ich mich immer bemüht habe, mich nicht selbst auszugrenzen, haben mich auch die anderen nicht ausgegrenzt. Ich brauchte deshalb auch keine Wiedereingliederung.

#4: Wenn Sie Ihren Traum-Arbeitsplatz frei entwerfen könnten: Wie sähe dieser aus?

Inklusion bedeutet nicht, dass mir per se eine Sonderbehandlung zusteht. Daher sollte ich mir meinen Arbeitsplatz auch nur bis zu dem Punkt frei auswählen können, wie andere das auch tun dürfen. Ich glaube, dass niemand wirklich die völlige Freiheit hat, sich den Ort und die Umstände des Arbeitens ideal zu gestalten. Mir ist wichtig, dass ich auch hier gleichberechtigt mit anderen bin – und das heißt, dass ich genauso wie alle anderen mit den typischen Widrigkeiten des Lebens umgehen und mich damit arrangieren muss.
Aber: Als Mensch mit Behinderung habe ich Möglichkeiten, Nachteile auszugleichen, und das ist ebenfalls wichtig. Was in diesem Zusammenhang bedeutet, dass ich mich bemühen kann, meine Interessen und Fähigkeiten so zu platzieren und zu fördern, dass sich die Chance auf meinen Traum-Arbeitsplatz auftut. Ich habe das mittlerweile sogar geschafft. Ich arbeite jetzt schon länger an der Universität Paderborn und kann meine Neigungen und Fähigkeiten optimal in den Job einfließen lassen. Ich habe meinen Traum-Arbeitsplatz also sozusagen einfach selbst entworfen. Manchmal ist hier und da technische Unterstützung oder die Hilfe von anderen nötig, ich muss mir zum Beispiel ab und zu eine Akte aus dem Regal angeben oder eine Tür öffnen lassen. Die Kernaufgaben meines Berufs erledige ich aber selbstständig: Ich setze das mir gegebene Talent der Sprache ein und berate Menschen, die Anregungen und Hilfe beim Studium mit einer Behinderung brauchen.

Tja, und wenn ich mir doch etwas wünschen würde: An meinem Traum-Arbeitsplatz würden mir alle technischen und menschlichen Unterstützungen zur Verfügung stehen, die mir die Arbeit in meinem Beruf erleichtern würden – zum Beispiel elektrische Türen oder eine persönliche Assistenz. Das ist leider noch nicht selbstverständlich, wie ich selbst erlebt habe und wie es auch von anderen Menschen mit Behinderung in Deutschland immer wieder zu lesen ist. Der Grund dafür sind oft drastische finanzielle Einschnitte, gerade im öffentlichen Sektor. Das legt der Inklusion aus meiner Sicht unnötige Steine in den Weg – aber das ist noch einmal ein ganz anderes Thema. –




Ein Tag rund um die Inklusion im Beruf

Wo würden eigentlich Schülerinnen und Schüler, die eine Behinderung haben, nach ihrem Abschluss gerne arbeiten, und wie wünschen sie sich die künftige Arbeitswelt? Was genau ist „Social Franchising“ und was hat es mit Inklusion zu tun? Wie können Unternehmer in ihrer Firma eine Integrationsabteilung gründen und welche Fördermöglichkeiten gibt es dafür? Wie wird aus einer Geschäftsidee für ein neues Integrationsunternehmen oder eine Integrationsabteilung ein tragfähiges Geschäftsmodell? Was muss bei der Führung von Mitarbeitern beachtet werden? Und wenn ein Unternehmen mal größere Probleme am Markt hat: Wie kann Sanierungsmanagement dabei helfen, eine Krise abzuwenden und so Arbeitsplätze zu erhalten?

Auf all diese und noch mehr Fragen wird es am 1. März bei der LWL-Messe der Integrationsunternehmen Antworten geben. Die Veranstaltung findet im Messe- und Congresszentrum in der Halle Münsterland statt und ist für alle Besucher offen und kostenlos – genauso wie die insgesamt 26 Workshops, Seminare und Vorträge, die ihr an diesem Tag zwischen 9 und 16 Uhr auf der Messebühne und in drei Seminarräumen besuchen könnt. Die Veranstaltungen werden von verschiedenen Experten aus dem Themenfeld moderiert und gestaltet. Ihr könnt euch außerdem an den vielen Ständen der Integrationsunternehmen und der anderen Aussteller in der Halle informieren, euch an Mitmachaktionen beteiligen oder das kulinarische Angebot der gastronomischen Integrationsunternehmen genießen.

Die Messe bietet für alle Interessierten auch eine tolle Gelegenheit, sich mit Verantwortlichen aus Unternehmen und anderen Organisationen zu unterhalten und auszutauschen, die zur Messe kommen. Darunter sind zum Beispiel auch die Aktion Mensch e. V., das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, die Jobberatung der Industrie- und Handelskammer Nordwestfalen (IHK) und der Handwerkskammer Münster (HWK), das Jobcenter und die Wirtschaftsförderung der Stadt Münster und die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster.

Übrigens: Wer einen Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher bei den Workshops auf der LWL-Messe braucht: Jede Veranstaltung wird übersetzt! Außerdem ist die Messe ebenerdig und barrierefrei zugänglich. –


Eindrücke der letzten LWL-Messe im Jahr 2014

Fotos: Thorsten Arendt




Was sind eigentlich… Technische Beratungsdienste?

Technische Beratungsdienste fördern Menschen mit Behinderung im Beruf. Die Experten, die in ganz Deutschland bei solchen Diensten arbeiten, unterstützen zum Beispiel, wenn die Aufgabenverteilung in einem Betrieb wechselt. Sie helfen, Arbeitsplätze behinderungsgerecht umzugestalten und sie ermitteln, ob auf den Arbeitgeber ein finanzieller Mehraufwand zukommt. Sie beantworten auch organisatorische oder bürokratische Fragen und stehen bei Kündigungsverfahren sowohl der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer als auch dem Unternehmen oder der Organisation mit Rat und Tat zur Seite.


Herr Schrapper, wer kann die Hilfen des Technischen Beratungsdienstes beantragen?

Entweder können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung selbst einen entsprechenden Antrag auf Hilfen stellen, oder sie bitten ihre Fallmanagerin oder ihren Fallmanager darum, sie dabei zu unterstützen. Auch die Verantwortlichen eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Fachstelle in einem Kreis oder einer Stadt können die Hilfe beantragen, wenn sie einen ihrer Mitarbeiter mit Behinderung durch technische oder organisatorische Maßnahmen unterstützen wollen.

Wie werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Verantwortlichen des jeweiligen Unternehmens einbezogen – zum Beispiel dann, wenn ein Arbeitsplatz behinderungsbedingt umgebaut werden muss?

Es ist wichtig, dass alle an einem Strang ziehen. Deshalb tauschen wir uns von Anfang an regelmäßig mit allen Beteiligten aus. Wir hören genau zu und erarbeiten konkrete Vorschläge, wie die Arbeitsstätte oder der Arbeitsplatz auf die jeweilige Behinderung angepasst werden könnten. Der Technische Beratungsdienst unterstützt aber auch die jeweiligen Fallmanagerinnen und Fallmanager dabei, eine Fördersumme festzusetzen, wenn etwa ein neues Arbeitsgerät angeschafft werden soll oder bauliche Maßnahmen nötig sind. Dafür wird vorher die Situation vor Ort genau unter die Lupe genommen und mit allen Beteiligten darüber gesprochen.
Bei jeder dieser Beratungen gilt immer der Grundsatz: Menschen mit Behinderung sind Experten in eigener Sache. Sie wissen selbst meist am allerbesten, was nötig ist, damit sie gut arbeiten zu können. Zugleich muss sich jeder Mensch an seinem Arbeitsplatz mit der Hilfe wohlfühlen, die ihm dort angeboten wird. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird also von Anfang an eng von uns in den Prozess eingebunden. Das gleiche gilt auch für die führenden Personen eines Unternehmens oder einer Organisation, die die Verantwortung für ihre Teams tragen. Denn sie sind ja nicht weniger auf einen reibungslosen und erfolgreichen Verlauf angewiesen, zum Beispiel beim Umbau eines Arbeitsplatzes.

Porträtfoto von Frank Schrapper
Als Leiter des Technischen Beratungsdienstes des LWL-Inklusionsamt Arbeit ist Frank Schrapper Experte für barrierefreie Arbeitsplätze. Foto: LWL

Für wen gilt welches Angebot?

Jeder Mensch ist anders. Es sind vor allen die ganz individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten, die stark bestimmen, wie es bei jemandem im Job läuft. Wir beziehen das von Anfang an mit ein, unterstützen und begleiten also jeden Menschen unterschiedlich. Es gibt daher auch kein pauschales Angebot. Eine Rollstuhlfahrerin in der Montage beispielsweise benötigt eine andere Umgestaltung und andere Hilfen als ein junger Mann am gleichen Arbeitsplatz, der Lernschwierigkeiten hat. Wir schauen uns die Situation immer genau an, fragen nach, hören zu – und entscheiden dann, was im Einzelfall richtig und sinnvoll ist. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hör- oder Sehbehinderungen gibt es übrigens noch einmal jeweils einen eigenen Fachdienst, der auf diese Behinderungen spezialisiert ist.

Der Arbeitsplatz ist umgebaut, die Arbeitsabläufe sind optimal angepasst. Wie geht es weiter?

Meistens besuchen unsere Fallmanager nach sechs Monaten noch einmal das Unternehmen oder den Betrieb, in dem sie zuvor einen Menschen mit Behinderung begleitet haben. Sie sprechen dort erneut mit den Beteiligten, um nachzuhorchen, wie wirksam und nachhaltig die Änderungen am Arbeitsplatz funktioniert haben. Wenn die gewünschte Verbesserung doch nicht eingetreten ist, können sie die Begleitung einfach wieder aufgreifen und gemeinsam an neuen Lösungen arbeiten.
Bei manchen Behinderungen kann es auch sein, dass sich der körperliche oder geistige Zustand eines Menschen nach und nach verschlechtert. Dann begleiten unsere Experten die jeweilige Person auch über die übliche Dauer einer Betreuung hinaus intensiv – und vor allem dann, wenn im Betrieb im Laufe der Zeit noch einmal etwas verändert wird. –