Impulse für eine bessere Arbeitswelt auf der A+A-Messe 2023 – LVR und LWL sind mit dabei und „im Fußballfieber“
Die Expert:innen von LVR und LWL arbeiten in ihrem eigenen Berufsalltag zum Beispiel in den bundesweit neu eingerichteten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) (↗ siehe Interview dazu hier im Blog). Sie kennen sich also sehr gut mit Fördermöglichkeiten für Unternehmen aus, können am Messestand aber zum Beispiel auch dazu beraten, wie Mitarbeiter:innen mit Behinderung in einen Betrieb eingegliedert und auch technisch unterstützt werden können.
LWL und LVR sind „Im Fußballfieber“
Am Messestand der beiden Inklusionsämter in NRW dreht sich dieses Jahr alles um die Inklusion im Fußball. Um etwa zu zeigen, wie spannend der Sport auch ganz ohne Bilder sein kann, ist das Blindenradio des 1. FC Köln zu Gast. Es führt den Gästen mit der „Audiobox“ vor, wie ein Fußballspiel rein auditiv begleitet zu einem tollen Hörerlebnis wird. Wer selbst ein wenig kicken möchte, kann auf eine Torwand schießen – oder in einer der „BolzBoxen“ Platz nehmen und dort sitzend ein Match gegeneinander spielen.
Für Currywurst & Co., Laugengebäck und Getränke am Messestand sorgen die Cateringunternehmen der Fußballclubs FC Schalke 04 und Alemannia Aachen. Dahinter stehen jeweils die VIA Integration gGmbH sowie die georgs.plus gGmbH. Beides sind Inklusionsbetriebe, sie beschäftigen also überdurchschnittlich viele Menschen mit Behinderungen.
Kongress zu Zukunftsthemen: LVR und LVR mit Fachvortrag zum BEM dabei
Parallel zur Messe veranstaltet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) einen Kongress zu den Zukunftsthemen in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und greift dabei besonders die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung auf. Im Fokus steht die Prävention, also das Ziel, Unfälle oder Erkrankungen im Arbeitsleben zu verhindern.
Ein Teil des Kongresses ist eine Veranstaltung der Inklusionsämter von LVR und LWL. Dabei steht das so genannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im Mittelpunkt, das im Sozialgesetzbuch verankert ist. Es verpflichtet alle Arbeitgeber:innen gesetzlich dazu, Arbeitnehmer:innen mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in den Job zu ermöglichen – und zwar immer dann, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres sechs Wochen lang am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Bei der insgesamt etwa dreistündigen Veranstaltung von LVR und LWL liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz, außerdem gibt es Tipps und Hinweise für Betriebe, wie sie die Maßnahme gut und richtig durchführen können. Der Vortrag ist allerdings nur für Gäste mit Kongress-Tickets zugänglich (Termin des Vortrags und Preise für den Kongress siehe unten).