Texte in Leichter Sprache bestehen aus kurzen Sätzen, in denen keine Fremdwörter vorkommen. Sie sind vor allem für Menschen mit Lernschwierigkeiten gedacht und für Menschen, die (noch) nicht so gut Deutsch sprechen. Die Leichte Sprache kann aber auch für alle anderen Leserinnen und Leser nützlich sein, glaubt der Journalist Holger Fröhlich. Für seine Kolumne im Magazin brand eins sucht er deshalb jeden Monat einen komplizierten Text aus und überträgt ihn in Leichte Sprache. Ein schönes Beispiel ist die Übersetzung einiger „Fußball-Regeln 2017/18“ der FIFA. Der Verband hat darin unter anderem die Vorschriften für den Torjubel beschrieben:
Welcher Rasen erlaubt ist und was passiert, wenn ein Spieler einen Schuh verloren hat: Das lest ihr in unserem Fundstück der Woche!
Welche Aufgaben hat eine Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“?
Herr Simon, Frau Sundermeier, in Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt 53 Fachstellen „Behinderte Menschen im Beruf“. An wen richtet sich das Beratungsangebot dieser Einrichtungen?
Olaf Simon (OS): Die Fachleute dort beraten vor allem Menschen mit Schwerbehinderung und ihre Arbeitgeber, aber auch Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und Menschen, die sich in Unternehmen um die Inklusion und das Betriebliche Eingliederungsmanagement kümmern. Wir unterstützen zum Beispiel Angestellte und Arbeitgeberinnen dabei, Arbeitsplätze behinderungsgerecht auszustatten oder Abläufe so zu organisieren, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung ihren Job gut machen können.
Linda Sundermeier (LS): Unser Ziel ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und Schwierigkeiten oder Konflikte so früh wie möglich zu lösen. Dafür besuchen wir Menschen mit Behinderung auch im Unternehmen, schauen uns die Arbeitsplätze an und geben Tipps. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung beschäftigen und Unterstützung brauchen, können sich jederzeit an uns wenden. Unsere Beratung ist immer kostenlos.
Stehen Betrieben finanzielle Zuschüsse zu, wenn sie einen Arbeitsplatz für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit Behinderung umgestalten möchten?
LS: Ja, wenn die oder der Angestellte mindestens 15 Stunden pro Woche im Unternehmen arbeitet, können die Fachstellen individuell angepasste Hilfsmittel fördern. Das kann zum Beispiel ein Telefonverstärker für einen Menschen mit Hörbehinderung sein oder eine Kühlweste für jemanden, der an Multipler Sklerose erkrankt ist. Darüber hinaus können Unternehmen auch weitere Zuschüsse vom Staat beantragen, wenn sie einen Arbeitsplatz oder die Zugänge zum Gebäude barrierefrei umbauen.
OS: Das Geld dafür stammt übrigens aus der Ausgleichsabgabe. Das ist ein Betrag, den alle Betriebe zahlen müssen, die nicht wie gesetzlich vorgeschrieben mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung vergeben haben. Diese Regelung gilt bei Betrieben mit mindestens 20 Angestellten. In Nordrhein-Westfalen wird die Ausgleichsabgabe vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe und vom Landschaftsverband Rheinland verwaltet und von den Fachstellen ausgezahlt. Manchmal sind auch die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit zuständig, die Geld aus weiteren Töpfen auszahlen können. Mit diesen Kostenträgern tauschen wir uns regelmäßig aus. Außerdem stehen wir in engem Kontakt mit anderen Einrichtungen wie dem Präventionsfachdienst Sucht und Psyche, dem LWL-Inklusionsamt Arbeit und den Integrationsfachdiensten.
Angenommen, ein Unternehmen möchte bei Ihnen einen Zuschuss für einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz beantragen. Wie funktioniert das genau?
LS: Zuerst vereinbaren wir einen Beratungstermin und schauen uns den Arbeitsplatz direkt im Betrieb an, um den es geht. Bei Bedarf werden wir dabei von Kolleginnen oder Kollegen unterstützt, die entweder aus den Fachdiensten für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung oder vom Technischen Beratungsdienst des LWL-Inklusionsamtes Arbeit dazukommen. Vor Kurzem hat beispielsweise jemand Kontakt mit mir aufgenommen, der infolge eines Hirntumors eine Sehbehinderung entwickelt hatte. Nach der medizinischen Therapie ging es ihm zwar wieder besser, er konnte aber trotzdem nicht gleich an seinen Arbeitsplatz in einem Büro zurückkehren. Eine Kollegin vom Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung und ich haben ihm und seinem Arbeitgeber daher empfohlen, einige Hilfsmittel anzuschaffen: einen Monitorschwenkarm, mit dem der Mitarbeiter seinen Computerbildschirm flexibel bewegen und näher zu sich heranziehen kann, eine Tastatur mit hohem Kontrast und sehr großen Buchstaben und eine Software, die ihm den Mauszeiger auf dem Bildschirm besser anzeigt. Für all diese Hilfsmittel kann der Arbeitgeber bei uns nun Zuschüsse beantragen.
Werden die Kosten für solche Hilfsmittel komplett übernommen?
LS: In diesem Fall ja, weil sie als Nachteilsausgleiche für einen Mitarbeiter mit Behinderung dienen. Meistens müssen die Unternehmen aber einen Eigenanteil zahlen, etwa dann, wenn ein Hilfsmittel auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb zugutekommt, die keine Behinderung haben. Ein Beispiel: Ein Industriebetrieb möchte für einen Lagerarbeiter mit einer Rückenerkrankung einen elektrischen Hubwagen anschaffen. Der Mitarbeiter ist auf diesen Hubwagen zwar angewiesen, die Anschaffung ist aber auch grundsätzlich vorteilhaft für das gesamte Unternehmen, weil auch alle anderen Kollegen nicht mehr so häufig schwere Lasten heben müssen. Der Arbeitgeber müsste in diesem Fall einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Wie hoch der Zuschuss seitens der Fachstellen ausfällt, hängt außerdem davon ab, wie viele Menschen mit Behinderung das Unternehmen beschäftigt, ob es also die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent erfüllt.
Können Sie auch dann weiterhelfen, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit Behinderung einen Konflikt innerhalb des Teams oder mit dem Arbeitgeber hat?
OS: Wir beraten auch bei solchen Schwierigkeiten, ja. In diesen Fällen suchen wir erst einmal das Gespräch und bemühen uns, zwischen den Parteien zu vermitteln. Bei Bedarf werden wir dabei vom Integrationsfachdienst unterstützt.
Was passiert, wenn sich ein Konflikt nicht lösen lässt und der Arbeitgeber einem Menschen mit Behinderung kündigen möchte?
OS: Für Menschen mit Schwerbehinderung gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Das LWL-Inklusionsamt Arbeit muss einer solchen Kündigung nämlich erst einmal zustimmen. Wenn ein Unternehmen eine entsprechende Entlassung beantragt, schauen wir uns den Fall im Auftrag des Inklusionsamts sehr genau an. Wir sprechen mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter, den Vorgesetzten und der Schwerbehindertenvertretung. Bei Bedarf holen wir auch externe Gutachten ein. Wir gehen jeden Fall neutral an, unser Ziel ist aber natürlich, dass alle Beteiligten sich gut einigen und das Arbeitsverhältnis idealerweise bestehen bleibt.
Unterstützen Sie auch Menschen mit Behinderung auf ihrem Berufsweg, die selbstständig arbeiten oder sich selbstständig machen möchten?
LS: Natürlich, Selbstständigen stehen dieselben Zuschüsse für Hilfsmittel zu wie Angestellten oder Beamten. Außerdem können angehende Gründerinnen und Gründer mit einer Behinderung ein Darlehen oder einen Zinszuschuss für ihr Unternehmen beantragen. Wir helfen zum Beispiel, wenn sich jemand als Steuerberater selbstständig machen und sein Büro einrichten möchte. Solche Darlehen gibt es übrigens auch für bereits aktive Selbstständige, die im laufenden Betrieb in ihr Unternehmen investieren wollen.
Über unsere Interviewpartner:innen
„einzigNaht“: Maßgeschneiderte Kleidung für Kinder mit Behinderung
Mal eben kurz in die Stadt fahren und einen neuen Strampler oder Pullover für die Kleinen kaufen: Für die Eltern von Kindern mit einer körperlichen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung ist das meist nicht möglich. Babys oder Kleinkinder, die zum Beispiel eine Magensonde oder einen Nierenkatheder haben, können Kleidung von der Stange oft gar nicht nicht tragen. Schlauch oder Sonde hängen aus diesen Klamotten lose heraus – oder die Kleidungsstücke passen schlicht nicht.
Sandra und Christian Brunner haben sich deshalb mit ihrem Label „einzigNaht“ auf die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und Erkrankungen spezialisiert. Sie nähen maßgeschneiderte Bodys, Hosen und Shirts aus bunten, kindgerechten Stoffen. Die Kleidungsstücke werden an die Körpermaße und -proportionen jedes einzelnen Kindes individuell angepasst. Außerdem lassen sie genug Platz und haben bei Bedarf kleine Öffnungen für Sonden oder andere Hilfsmittel.
Im Interview mit dem Magazin StartupValley erzählen die beiden, wie sie auf die Idee zu ihrem Startup kamen, welche Herausforderungen sie seit der Gründung gemeistert haben – und wie sie „einzigNaht“ zu einem inklusiven Unternehmen weiterentwickeln möchten. Ein tolles Projekt – und deshalb unser Fundstück der Woche.
„Inklusion andersherum – Wenn der Lehrer blind ist“
Dass Christof Müller nach seinem Studium eine Stelle als Lehrer an einer Regelschule antrat, war für ihn damals nicht selbstverständlich, denn er ist blind. Der Radiosender SWR2 hat den Pädagogen einen Tag lang bei der Arbeit begleitet und diese Eindrücke in der Reportage „Inklusion andersherum – Wenn der Lehrer blind ist“ im Podcast-Format aufbereitet.
Christof Müller erklärt in dem gut 20-minütigen Beitrag zum Beispiel, wie er Arbeitsblätter für seine Klassen vorbereitet, schriftliche Klausuren korrigiert und seinen Unterricht organisiert. Auch seine Schülerinnen und Schüler kommen zu Wort und erzählen, wie sie den Unterricht mit ihrem blinden Lehrer erleben.
Unser Fundstück der Woche!
Zahl des Jahres: 1,27 Millionen
Seit 2013 untersucht die Aktion Mensch für ihr Inklusionsbarometer Arbeit jedes Jahr zusammen mit dem Handelsblatt Research Institute, wie sich die berufliche Inklusion auf dem deutschen Arbeitsmarkt entwickelt.
Mit den aktuellen Ergebnissen setzt sich nun der positive Trend der letzten Jahre fort: Die Zahl der Menschen mit Behinderung, die eine Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, steigt stetig an (2015: 1,15 Mio., 2016: 1,18 Mio., 2017: 1,23 Mio., 2018: 1,25 Mio.). Wie die Aktion Mensch diese Zahlen genau ermittelt, haben wir hier erklärt.
Auch die Arbeitslosenquote sinkt
Eine weitere schöne Nachricht: Die Arbeitslosenquote ist erneut gesunken und liegt jetzt bei 11,2 Prozent (2018: 11,7 Prozent, 2017: 12,4 Prozent). Der Wert des so genannten Lagebarometers ist deshalb auch von 107,2 auf 107,7 Punkte gestiegen. Mit dieser Zahl beschreibt die Aktion Mensch in der Studie, wie sich die berufliche Inklusion insgesamt entwickelt: Sinkt der Wert unter 100, bedeutet das eine Verschlechterung; Werte über 100 Punkten zeigen eine Verbesserung an.
Die Ergebnisse des Inklusionsbarometers 2019 in der Übersicht. Illustration: Aktion Mensch
„Trotzdem Handlungsbedarf“
Die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt ist also weiter im Aufschwung. Dennoch gibt es noch eine Menge zu tun, sagt die Aktion Mensch. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung ist beispielsweise nach wie vor mehr als doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung (11,2 Prozent im Vergleich zu 5,2 Prozent). Außerdem waren Menschen mit Behinderung im Jahr 2019 im Schnitt 359 Tage (2018: 366 Tage) auf Jobsuche – das sind 100 Tage mehr als Menschen ohne Behinderung.
Vier Fragen an… Gregor Doepke, kommmitmensch-Kampagne
#1: Herr Doepke, wen möchten Sie mit Ihrer Kampagne ansprechen – und was möchten Sie erreichen?
„kommmitmensch“ richtet sich an Betriebe und öffentliche Einrichtungen. Unser Ziel ist es, dort für sichere Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen und ihnen dabei zu helfen, gesund zu bleiben. Damit das gelingt, müssen alle im Unternehmen dieses Thema im Kopf haben: Wie können wir schwere oder sogar tödliche Arbeitsunfälle vermeiden? Wie können wir aus Fehlern lernen und was können wir tun, damit sie gar nicht erst passieren? Leben auch die Vorgesetzten im Unternehmen vor, dass ihnen Sicherheit und Gesundheit wichtig sind? Unsere Kampagne besteht nicht nur aus einzelnen Aktionen, sondern soll einen echten Kulturwandel in möglichst vielen Betrieben anstoßen.
#2: Wie unterstützen Sie Betriebe und Organisationen bei diesem „Kulturwandel“?
Oft beginnt damit ein längerer Prozess, den die Mehrzahl der Beteiligten aber als spannend empfinden und für den sie gerne bereit sind, sich zu engagieren. Ein Beispiel: Wir stellen auf unserer Website eine Toolbox bereit, also eine Art „Werkzeugkasten“ zum Mitmachen. Darin sind etwa ein Arbeitsposter und Fragekarten für den „kommmitmensch-Dialog“ enthalten. Die Fragekarten werden gern genutzt und sind dazu gedacht, im Team eines Betriebs oder innerhalb einer Gruppe von Vertreterinnen und Vertretern der Abteilungen ein Gespräch anzuregen: Wo wünscht sich wer welche Veränderungen? Welche Verbesserungsmöglichkeiten sehen die Beteiligten – und wo genau? Mit den Karten und unseren anderen kostenfreien Tools können Betriebe herausfinden, welchen Stellenwert Sicherheit und Gesundheit in ihrer Unternehmenskultur aktuell schon haben. Dabei kann manchmal herauskommen, dass die Verantwortlichen erst dann reagieren, wenn schon ein Unfall passiert ist – das wäre im Sinne der Prävention zu spät, dann sollten im Betrieb möglichst schnell entsprechende Veränderungen angestoßen werden. Vielleicht kümmern sich aber auch schon jetzt alle Verantwortlichen im Betrieb gemeinsam darum, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern richtig gut geht und sie sich wohl fühlen. Das wäre der Optimalzustand. Dafür muss ein Unternehmen zwar einiges investieren, aber es gewinnt dabei auch: gesunde und zufriedene Mitarbeiter nämlich. Und die schaffen erwiesenermaßen mehr und leisten bessere Arbeit.
#3: Welche Rolle spielt das Thema Barrierefreiheit am Arbeitsplatz bei Ihrer Kampagne?
Die Schwerpunkte von „kommmitmensch“ sind zwar Gesundheit und Sicherheit, diese Themen hängen aber sehr eng mit Barrierefreiheit zusammen. Menschen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung brauchen als „Grundausstattung“ ohnehin erst einmal eine barrierefreie Arbeitsumgebung, damit sie ihren Job überhaupt machen können und erfolgreich sind. Ein gemeinsames Arbeiten auf Augenhöhe trägt zu einem guten Betriebsklima bei – und das ist sehr wichtig, um gesund zu bleiben. Das gleiche gilt übrigens auch für Veranstaltungen wie etwa Messen oder Seminare. Auch die müssen barrierefrei gestaltet sein, damit wirklich jeder teilnehmen und sich einbringen kann. Viele Organisatorinnen und Organisatoren haben bei der Planung vor allem die Gäste ihrer Veranstaltungen im Blick. Wir raten dazu, unbedingt auch an die Menschen zu denken, die auf der Bühne eine Aufgabe übernehmen: Gibt es Headsets für die Vortragenden, die kein Mikrofon festhalten können? Stehen höhenverstellbare Stehpulte und nicht zu steile Rampen für Menschen mit Rollstuhl bereit? Solche und viele andere Tipps haben wir in einer Broschüre zusammengetragen, die kostenlos bei uns heruntergeladen werden kann.
#4: Ihrer Erfahrung nach: Haben Veranstalterinnen und Veranstaltern das Thema Barrierefreiheit schon gut im Kopf – oder sehen Sie noch Verbesserungsbedarf?
Viele haben das Thema ganz gut im Blick, es gibt aber immer noch einiges zu tun. Die Branchenstudie „Meeting- und Event-Barometer“ zum Beispiel hat untersucht, wie barrierefrei Kongresse, Messen und Freizeitveranstaltungen – zum Beispiel Konzerte – gestaltet sind. Das Ergebnis: Nur 35 Prozent der Organisatorinnen und Organisatoren, die für die Studie befragt wurden, schätzen ihr Angebot als vollkommen barrierefrei ein. Dabei muss man aber eines bedenken: Viele haben beim Stichwort ‚Barrierefreiheit‘ vor allem bauliche Begebenheiten im Kopf, die aber erst einmal nur für Menschen wichtig sind, die mit dem Rollstuhl oder einer Gehhilfe unterwegs sind. Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung werden dabei oft vergessen, genauso wie Menschen mit geistiger Behinderung. Wir möchten auch hier mit unserer Broschüre ein wenig Aufklärungsarbeit leisten und einen Überblick geben, welche Barrieren bei Events entstehen und wie Veranstalterinnen und Veranstalter sie beseitigen können.
Vier Fragen an… Christoph Beyer
#1: Herr Beyer, welche Aufgaben hat eine Schwerbehindertenvertretung – und warum ist das ein anspruchsvoller Job?
Die Vertrauenspersonen müssen sich zum Beispiel in sehr unterschiedliche Themen einarbeiten und ein gewisses Verhandlungsgeschick mitbringen. Außerdem müssen sie sich durchsetzen können, denn sie vertreten ja die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung und der Personen, die ihnen gleichgestellt sind. Das ist nicht einfach. Diese Aufgaben beginnen schon an dem Tag, an dem ein Arbeitsverhältnis anfängt, also mit der Einstellung, und können sich bis zu einem Verfahren um eine mögliche Kündigung ziehen. Die Schwerbehindertenvertretungen vermitteln dabei ständig zwischen der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, den Beschäftigten und oft auch externen Partnern, zum Beispiel dem Inklusionsamt, der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung. Vor allem am Anfang stoßen sie dabei manchmal auf Widerstände und müssen sich dann dem Arbeitgeber gegenüber behaupten. Wenn das aber erst einmal geschafft ist, können die Vertrauenspersonen sehr viel bewegen.
#2: Welche Fragen oder Schwierigkeiten tauchen bei Schwerbehindertenvertretungen im Moment besonders häufig auf?
In jedem Betrieb sind die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schwerbehinderung unterschiedlich – und so sind auch die Herausforderungen immer andere, mit denen die Vertrauenspersonen konfrontiert sind. Es gibt aber einige Punkte, die für alle Schwerbehindertenvertretungen derzeit schwierig sind. Im Moment bauen zum Beispiel viele Unternehmen in Deutschland Stellen ab, obwohl die Wirtschaft seit Jahren im Aufschwung ist. Von solchen Kündigungen sind auch viele Menschen mit Schwerbehinderung betroffen. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben deshalb alle Hände voll zu tun, damit möglichst viele ihren Job behalten können oder eine andere Stelle im Unternehmen finden. Eine andere große Herausforderung ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den meisten Unternehmen immer älter werden. Dadurch steigt auch das Risiko einer Schwerbehinderung. Die Vertrauenspersonen wollen ihre Kolleginnen und Kollegen natürlich dabei unterstützen, gesund zu bleiben. Das ist zusätzliche Arbeit, denn sie setzen sich ja auch weiterhin dafür ein, den Arbeitsplatz des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin zu erhalten, wenn dann doch eine Schwerbehinderung eintritt.
#3: Bei einigen Veranstaltungen auf dem A+A-Kongress, die Sie moderieren, geht es auch um die Digitalisierung. Welche Rolle spielt dieses Thema für die Inklusion?
Die Arbeitswelt verändert sich durch die Digitalisierung sehr stark. Das birgt Risiken, mit denen wir uns dringend auseinandersetzen müssen, aber auch Chancen. Spezielle Roboter und digitale Systeme zum Beispiel können Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz unterstützen, anstatt sie zu ersetzen. Die Maschine übernimmt dann nur noch die Aufgaben, die der Mitarbeiter aufgrund seiner Behinderung nicht erledigen kann. In Zukunft können so ganz neue Arbeitsfelder entstehen. Risiken entstehen durch die Digitalisierung vor allem für Menschen mit Behinderung, die schon längere Zeit im Beruf sind: Wenn sich ihr Arbeitsplatz sehr stark verändert, müssen sie neue Abläufe einüben oder lernen, mit neuer Soft- oder Hardware umzugehen. Das ist für viele oft schwierig.
#4: Was können die Inklusionsämter des LVR und des LWL tun, um Unternehmen, Betriebe und die Schwerbehindertenvertretungen bei diesem Wandel zu unterstützen?
Die Technischen Beratungsdienste der Inklusionsämter sind gute und kompetente Ansprechpartner, sowohl für die Betriebe als auch für die Schwerbehindertenvertretungen. Sie helfen mit Informationen und unterstützen Menschen mit Behinderung und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie sind aber auch eine Art Schnittstelle zwischen den Unternehmen und bestimmten Abteilungen der Landschaftsverbände, die zum Beispiel Fördermittel bewilligen. Wenn ein Unternehmen schon dabei ist, sich digital zu verändern, kann es auch einen der Integrationsfachdienste (IFD) in der Region ansprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung von den IFD finanziell dabei unterstützt werden, zum Beispiel eine Weiterbildung zu machen. Außerdem können die Integrationsfachdienste Jobcoaches vermitteln, die am Arbeitsplatz neue Abläufe mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einüben.
Wie die Digitalisierung neue Jobchancen für Menschen mit Behinderung schaffen kann
Frau Große-Coosmann, Herr Rötgers, welche Möglichkeiten bieten digitale Assistenzsysteme für Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz?
Anja Große-Coosmann (GC): Digitale Assistenzsysteme sind für uns deshalb sehr interessant, weil sie Menschen schrittweise durch komplexe Arbeitsabläufe führen können – und zwar ohne, dass ein Mensch der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter ständig über die Schulter schauen muss. Wer mit einem System wie dem unseren arbeitet, kann zum Beispiel Montagetätigkeiten weitestgehend selbstständig ausführen. Wir haben dazu oberhalb eines Werktisches zwei Beamer angebracht. Sie strahlen jeweils das Bauteil an, das als nächstes verbaut werden muss. Gleichzeitig wird ein kurzes Anleitungsvideo direkt auf den Werktisch projiziert, das Schritt für Schritt durch die Montage führt. Unterhalb des Films erscheint jede Arbeitsanweisung auch noch einmal als Text (siehe Video unten).
Ulrich Rötgers (UR): Das System kann aber noch mehr, denn es führt nicht nur durch die jeweilige Aufgabe, sondern prüft auch mit Hilfe von Sensoren, ob das richtige Bauteil entnommen wurde. Erst dann wird der nächste Arbeitsschritt freigegeben. Das System gewährleistet also auch gleich eine Qualitätssicherung. Außerdem ist es sehr nutzerfreundlich, denn die Anleitungsvideos können beliebig oft angeschaut werden. Dadurch können die Nutzerinnen und Nutzer ihr Arbeitstempo selbst bestimmen und eigenständig arbeiten.
Anja Große-Coosmann führt in diesem Video vor, wie das Assistenzsystem arbeitet.
Warum haben Sie ein eigenes System entwickelt – gab es so etwas auf dem Markt nicht schon?
UR: Es gibt natürlich schon etliche digitale Assistenzsysteme, die für unsere Zwecke allerdings nur sehr bedingt geeignet sind. Für uns wäre es viel zu aufwändig gewesen, ein fertiges System zu kaufen und es umzurüsten. Wir haben uns deshalb an das Fraunhofer-Institut in Lemgo gewandt und gemeinsam ein eigenes entwickelt, das genau auf unsere Anforderungen zugeschnitten ist.
GC: Für uns war vor allem wichtig, dass das System möglichst flexibel ist, weil es durch viele verschiedene Montagearbeiten führen soll. Dafür haben wir einen Baukasten entwickelt, mit dem wir beliebig viele Arbeitsanleitungen und Einzelschritte anlegen können. Die Einrichtung ist sehr einfach: Wir fotografieren mit dem Smartphone jedes Bauteil und filmen jeden Montageschritt ab. Diese Fotos und Videos lassen sich später mit einem Klick einem bestimmten Arbeitsschritt zuordnen. Dann schreiben wir einen Anleitungstext und bei Bedarf Hinweise zur Arbeitssicherheit dazu – und fertig ist die Programmierung. Wir benötigen also nicht ständig einen IT-Experten, der uns das aufsetzt, sondern können das System in wenigen Stunden für einen neuen Auftrag umrüsten.
Ulrich Rötgers und sein Team wollen Ende 2020 mit der Produktion des Werktisch-Systems starten. Foto: LWL
Für welche Branchen ist das System geeignet?
GC: Das ist eigentlich nicht beschränkt, wobei ein Schwerpunkt im Moment noch in der Montage liegt. Grundsätzlich kann das System für fast alle Aufgaben konfiguriert werden, die sich mit einzelnen Arbeitsschritten abbilden lassen. Es lässt sich auch an verschiedenste Arbeitsplätze anpassen, nicht nur an Werktische. Zum Beispiel können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit auch lernen, neue Maschinen zu bedienen, und zwar mit Hilfe von Erklärvideos und Arbeitsanweisungen.
Welche Kundinnen und Kunden wollen Sie mit Ihrem digitalen Assistenten ansprechen?
UR: Zunächst einmal investieren wir damit in die Zukunft der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Die Arbeitswelt wird sich durch die Digitalisierung schnell und massiv verändern. In der Industrie laufen die meisten einfacheren Produktions- und Arbeitsschritte schon jetzt automatisiert. Im Umkehrschluss werden die von Menschen ausgeführten Aufgaben künftig immer komplexer werden. Bisher sind es aber gerade die relativ einfachen Arbeitsabläufe, die auch unsere Teams in den Werkstätten erledigen – das wird in absehbarer Zukunft nicht mehr gefragt sein. Um mit diesem Wandel Schritt zu halten und auch in Zukunft attraktive Aufträge zu bekommen, müssen wir uns anpassen. Digitale Assistenzsysteme bieten da eine große Chance, denn damit können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig auch komplexere Arbeitsabläufe ausführen.
Könnte das auch für Unternehmen eine Strategie sein?
GC: Selbstverständlich, denn es gibt ja auch in Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt viele Aufgaben, die Menschen mit Behinderung mit digitaler Unterstützung selbstständig ausführen könnten. Langfristig können wir uns vorstellen, das Assistenzsystem auch für externe Kunden zu bauen. Es soll außerdem den Menschen in Werkstätten den Schritt auf den Ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Zum Beispiel könnte ein Unternehmen uns vorab die Aufgaben zeigen, die dort künftig eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter mit Behinderung übernehmen soll. Mit dem Assistenten könnten wir diese Abläufe schon in der Werkstatt einüben. So ließen sich die Einarbeitungszeiten am neuen Arbeitsplatz deutlich verkürzen.
UR: Übrigens wollen wir ausdrücklich jedes Unternehmen damit ansprechen, nicht nur inklusive Betriebe. Mit unserem System können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nämlich etwa auch ungeschultes Personal anleiten und einarbeiten, ohne dass ständig eine Fachkraft dabei sein muss. Und für Menschen mit Migrationshintergrund sind die Anleitungsvideos ein gutes Instrument, wenn sie noch nicht so gut Deutsch sprechen. Damit können sie relativ schnell und ohne Sprachbarrieren neue Aufgaben lernen und übernehmen. Wir haben übrigens auch schon einige positive Rückmeldungen von Unternehmen bekommen, die regelmäßig neue Aufträge bearbeiten oder die mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen haben. Das Projekt könnte wirklich ein spannendes Geschäftsmodell für uns werden.
Anja Große-Coosmann von der wertkreis Gütersloh gGmbH demonstriert, wie das System zum Beispiel Schritt für Schritt durch Montage-Aufgaben führt. Foto: LWL
Wann können Sie die ersten fertigen Systeme liefern?
GC: Wenn alles klappt, bauen wir Ende 2020 die ersten Assistenzsysteme für externe Kunden. Im Moment sind wir aber noch in der Testphase. In den nächsten Monaten werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung den Prototypen noch einmal auf Herz und Nieren testen, damit wir wirklich alle Fehler beseitigen und das System weiter verbessern können.
UR: Einiges haben wir aber sowieso von Anfang an eingeplant. Der Arbeitstisch zum Beispiel ist elektrisch höhenverstellbar und unterfahrbar, so dass Menschen mit Rollstuhl gut daran arbeiten können. Die Anleitungsvideos lassen sich problemlos auch in Gebärdensprache und in Leichter Sprache einspielen, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit geistigen Behinderungen können die Anleitungen auch ausschließlich in Bildern hinterlegt werden. Wir wollen aber ein wirklich rundum durchdachtes System ausliefern, deshalb nehmen wir uns auch die Zeit dafür. An der Vermarktung arbeiten wir parallel trotzdem weiter. Nächstes Jahr stehen schon vier Info-Veranstaltungen in unserem Kalender, auf denen wir unser System vorstellen, uns vernetzen und mit Interessenten ins Gespräch kommen wollen – und wenn sich dann nichts mehr verschiebt, geht es Ende des Jahres los mit der Produktion.
Mit den Händen, dem Gesicht und dem ganzen Körper sprechen
#1: Gibt es weltweit nur eine einzige Gebärdensprache?
Nein, es werden sehr viele Gebärdensprachen verwendet – weltweit sind es insgesamt 137, sagt die Fachzeitschrift „Ethnologue“.
#2: Wie viele Menschen sind gehörlos und verwenden eine Gebärdensprache?
Rund 0,1 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind gehörlos, sagt der Deutsche Gehörlosen-Bund. Das entspricht rund 83.000 Menschen. Weltweit sind es etwa 70 Millionen. Die Deutsche Gebärdensprache gebrauchen in Deutschland rund 200.000 bis 300.000 Menschen ständig oder gelegentlich.
# 3: Wenn jemand eine fremde Gebärdensprache lernt: Hat er sie oder er dann einen Akzent?
Ja, wenn Gehörlose eine fremde Gebärdensprache lernen und sie verwenden, können Muttersprachlerinnen und Muttersprachler ihnen das manchmal ansehen – zum Beispiel, wenn die Fremdsprachlerinnen und Fremdsprachler bestimmte Handformen aus der eigenen Muttersprache benutzen. Dadurch entsteht, wie in den Lautsprachen, ein Akzent: Man wird zwar verstanden, doch das Gegenüber kann sehen, dass nicht in der Muttersprache kommuniziert wird.
#4: Bestehen Gebärdensprachen nur aus Gesten mit den Händen?
Nein, Handformen und -bewegungen sind zwar ein sehr wichtiger Teil der Gebärdensprachen, sie bestehen aber genauso auch aus Gesichtsausdrücken, der Körperhaltung und lautlos gesprochenen Wörtern. Über die Mimik werden zum Beispiel Gefühle ausgedrückt und gezeigt, ob einem etwas gefällt oder ob man etwas spannend oder langweilig findet. Ebenso wichtig kann es sein, wo und wie die Gesten ausgeführt werden – zum Beispiel nah am Körper oder mit ausgestrecktem Arm ein Stück davor. Die gleiche Handbewegung kann dann jeweils ein anderes Wort bedeuten.
#5: Neben den Gebärdensprachen gibt es ein so genanntes Fingeralphabet. Was ist das und wie wird es verwendet?
Das Fingeralphabet ergänzt die Gebärdensprache und dient dazu, Wörter zu buchstabieren. Für jeden Buchstaben des geschriebenen Alphabets gibt es ein Zeichen, das mit der Hand dargestellt wird. Diese Zeichen werden genutzt, um beispielsweise Namen oder Begriffe zu buchstabieren, für die es (noch) keine Gebärde gibt.
# 6: Wie und wann sind Gebärdensprachen entstanden?
Genauso wie die gesprochenen Sprachen sind Gebärdensprachen so genannte „natürliche Sprachen“. Das bedeutet, dass sie vor vielen Jahrhunderten entstanden sind und sich im Laufe der Zeit stetig weiterentwickelt haben. Allerdings wurden sie gesellschaftlich lange nicht als gleichwertige Kommunikationsform zu den Lautsprachen akzeptiert. Ab 1880 waren Gebärdensprachen in den Schulen sogar fast weltweit verboten, weil gehörlose Schülerinnen und Schüler die Lautsprache des jeweiligen Landes lernen sollten.
#7: Hat die Deutsche Gebärdensprache die gleiche Grammatik wie gesprochenes oder geschriebenes Deutsch?
Nein, die Deutsche Gebärdensprache hat eine ganz eigene Grammatik. So werden Sätze zum Beispiel ganz anders aufgebaut als in der gesprochenen Sprache: Zeitangaben wie „heute“ oder „morgen“ stehen in der Gebärdensprache immer am Satzanfang, danach folgen Ortsangaben. Fragewörter wie „warum“ oder „was“ stehen immer am Ende. Eine Frage wie „Gehst du mit mir ins Café?“ wird außerdem genauso gebärdet wie der Aussagesatz „Du gehst mit mir ins Café“. Dass eine Frage gestellt wird, erkennt das Gegenüber nur am Gesichtsausdruck der Person, die sie formuliert – die Mimik ist also das Fragezeichen.
#8: Wo kann ich die Deutsche Gebärdensprache lernen?
In Deutschland bieten viele Volkshochschulen entsprechende Sprachkurse an. Darüber hinaus gibt es auch einige Gebärdensprachschulen und Vereine, bei denen du die DGS lernen kannst.
Barrierefrei und inklusiv: die Bundesgartenschau Heilbronn 2019
Herr Reinwald, was ist Ihr Job bei der Bundesgartenschau?
Uns war es von Anfang an wichtig, dass alle Menschen die BUGA erleben und genießen können – ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Meine Aufgabe ist es, alles dafür Nötige zu organisieren. Ich war und bin noch bis Oktober an allen Planungen beteiligt, die das Gelände und die Veranstaltungen der Gartenschau betreffen. Ich betreue und koordiniere zum Beispiel die Arbeitsgruppe „aktiv-inklusiv!“, die sich dafür eingesetzt hat, die BUGA inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Dafür haben wir unter anderem mit Behindertenverbänden, Vereinen, Werkstätten, Schulen und der Inklusionsbeauftragten der Stadt Heilbronn zusammengearbeitet.
Wo beginnt für Sie Barrierefreiheit bei einer solchen Veranstaltung, die noch dazu im Grünen stattfindet?
Mit der Anreise, denn die muss einwandfrei funktionieren, damit unsere Besucherinnen und Besucher entspannt bei uns ankommen können und nicht vorher übermäßig viel selbst planen müssen. Für Menschen, die mit Rollstuhl unterwegs sind, gibt es in der Nähe des Eingangs „Wohlgelegen“ viele Behindertenparkplätze, außerdem verkehren zwischen den weiter entfernten Parkplätzen und dem Eingang rollstuhlgerechte Shuttle-Busse. Für einen barrierefreien Kartenkauf haben wir abgesenkte Kassenschalter eingerichtet. Für Menschen mit Sehbehinderung stehen am Eingang taktile Lagepläne bereit, damit sie sich eigenständig orientieren können. Und für Menschen mit Hörbehinderung haben wir einen Infopoint eingerichtet, an dem geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutscher Gebärdensprache Auskunft geben.
Barrierefreiheit beginnt schon bei der Anreise: zwischen den weiter entfernten Parkplätzen und den Eingängen verkehren mehrere Shuttle-Busse. Foto: BUGA Heilbronn 2019 GmbH
Wie barrierefrei ist das Gartenschaugelände selbst?
Nahezu komplett. Lediglich an einer Treppe auf einer Insel, der „Forscherinsel“, gibt es aus baulichen Gründen keinen Zugang für Menschen mit Rollstuhl. Überall sonst kommen Menschen mit Gehbehinderung gut weiter. Zwar können sie nicht immer die allerkürzesten Wege nutzen, aber es gibt Zugänge zu allen Ausstellungsbereichen. In den Themengärten etwa haben wir darauf geachtet, dass der Untergrund mit Rollstühlen befahrbar ist.
Auch die Aussichtsplattformen und die Holzstege an den Seen und am Neckar sind ohne bauliche Hindernisse zugänglich. Dort gibt es für Menschen mit Sehbehinderung außerdem so genannte Aufmerksamkeitsfelder: Noppen aus Metall markieren dort gefährliche Stellen wie zum Beispiel Absturzkanten, an denen sie besonders gut auf den Weg achten müssen. Die Restaurants, Cafés und Ausstellungsräume auf dem Gelände sind mit Rampen ausgestattet, die Türen und Flure der Gebäude sind breit genug gebaut, damit Rollstühle bequem hindurchpassen. Die Theken und Tische in den Restaurants und Cafés sind außerdem unterfahrbar. Und unsere Speisekarten haben wir für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung in Brailleschrift gedruckt.
In den Themengärten wurde darauf geachtet, dass die Untergründe der Wege mit Rollstühlen befahrbar sind. Foto: BUGA Heilbronn 2019 GmbH
Wie Sie beschrieben haben, können sich die meisten Besucherinnen und Besucher gut auch ohne Begleitpersonen auf Ihrem Gelände bewegen und orientieren. Welche Angebote halten Sie für Menschen mit Behinderung bereit, die die Gartenschau dennoch nicht allein besuchen können oder möchten?
Wir bieten Führungen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache an. Blinde Besucherinnen und Besucher oder Menschen mit starken Sehbehinderungen können sich von einer Person aus unserem Team bei ihrem Rundgang über das Gelände begleiten lassen. Und Menschen mit Rollstuhl, die nicht allein fahren können oder wollen, können ehrenamtliche Helfer als Schiebehilfe anfragen. Außerdem vermieten wir gegen eine Gebühr elektrische Rollstühle, der Preis richtet sich nach der Nutzungsdauer. Ein besonderes Angebot sind unsere Tandem-Führungen, bei denen Menschen mit und ohne geistige Beeinträchtigungen als Team andere Besuchergruppen über das BUGA-Gelände führen.
Das klingt nach einem vorbildlichen Konzept und zugleich nach sehr großem Aufwand. Ist so eine barrierefreie Gestaltung teurer als nicht-inklusive Konzepte, auch wenn sie von Anfang an mit geplant wird? Und gibt es Fördertöpfe dafür?
Mehrkosten lassen sich oft vermeiden, wenn Barrierefreiheit bereits in der Planung des Geländes berücksichtigt wird und auch bauliche Aspekte wie zum Beispiel breitere Türen und Flure frühzeitig mit eingeplant werden. Durch zusätzliche Angebote wie die Toilette für alle, die wir mit einem Lifter und einem Wickeltisch für Erwachsene ausgestattet haben, wird die barrierefreie Gestaltung dagegen tatsächlich teurer. Auch für die individuelle Begleitung von Menschen mit Behinderung fallen natürlich Mehrkosten an. Diese Angebote wurden im Rahmen des Förderprogramms „Impulse Inklusion 2018“ des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg finanziell unterstützt, das auch 2019 weiterläuft.
Sie beschäftigen dieses Jahr erstmals auch Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtig in Ihrem Team. Wie viele Menschen arbeiten bei Ihnen und in welchen Bereichen sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt?
Insgesamt beschäftigen wir 16 Frauen und Männer mit Behinderung fest bei uns, die vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gearbeitet haben. Sie arbeiten je nach Vorliebe und Fähigkeiten in ganz verschiedenen Bereichen: in der Grünpflege, im Hausmeisterservice, am Einlass, in der Busfahrerlounge, im Kurierdienst, im Fahrradparkhaus oder an unseren Verleihstationen für Bollerwagen und Rollstühle. Der Stadt- und Landkreis Heilbronn bezuschusst alle 16 Stellen im Rahmen des Programms „Budget für Arbeit“.
Wie kam es dazu, dass diese neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Werkstatt zu Ihnen gewechselt haben?
Wir wollten von Anfang an auch Menschen mit Behinderung bei der BUGA beschäftigen und haben vorab die möglichen Tätigkeiten abgesteckt. In Zusammenarbeit mit Stadt und Landkreis Heilbronn, der Werkstatt der Stiftung Lichtenstern und der Lebenswerkstatt Heilbronn haben wir in den beiden Werkstätten nach Interessenten für diese Jobs gesucht. Die 16 Menschen mit Behinderung, die wir eingestellt haben, wurden vor dem Start der Gartenschau während ihrer Einarbeitungsphase von Jobcoaches betreut und begleitet. Diese haben zum Beispiel mit ihnen Arbeitsabläufe trainiert. Außerdem wurden die Abläufe und Arbeitsplätze so organisiert und strukturiert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung ihre Aufgaben gut erfüllen können. Dabei werden sie jetzt noch von den Jobcoaches unterstützt und bis zum Ende der BUGA auch weiterhin.
Wie geht es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung nach dem Ende der Bundesgartenschau weiter?
Ein wichtiges Ziel unseres Pilotprojektes ist es, Menschen mit Behinderung den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Sie fassen bei der BUGA Fuß und sammeln wichtige Erfahrungen. Da viele dieser Arbeitsplätze sehr eng an die Bundesgartenschau selbst geknüpft sind, enden die Arbeitsverhältnisse mit dem Ende der Veranstaltung. Wir unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber schon jetzt dabei, eine passende Anschlussbeschäftigung zu finden – sofern sie das möchten. Wir haben dazu unsere Partner und Sponsoren, Firmen aus der Region, die Stadt und den Landkreis Heilbronn schon angesprochen, die entsprechende Stellen schaffen oder vermitteln können. Wer keinen neuen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt möchte, kann übrigens auch wieder an seinen Werkstatt-Arbeitsplatz zurückkehren – dafür hat sich aber bisher noch niemand entschieden.