Ausbildung in Inklusionsunternehmen: Infos von der bag if für Unternehmen und angehende Azubis

In Deutschland gibt es mehr als 900 Inklusionsunternehmen, in denen insgesamt rund 30.000 Menschen arbeiten. Das Besondere ist, dass mindestens 30 Prozent der Beschäftigten in diesen Firmen eine Behinderung haben. Alle Mitarbeiter:innen bekommen den gleichen Lohn für die die gleiche Arbeit. Und: Die Firmen wirtschaften alle auf dem ersten Arbeitsmarkt, konkurrieren also mit anderen Unternehmen, die manchmal gar nicht oder zumindest weniger inklusiv sind.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if) ist die Interessenvertretung all dieser Inklusionsunternehmen. Sie hat eine Website entwickelt, die das Thema Ausbildung innerhalb dieser Firmen in den Vordergrund stellt. Das Ziel ist, junge Menschen mit Behinderungen frühzeitig beim Einstieg in ihren ersten Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Die Seite bietet umfassende Informationen und Ratschläge für Arbeitgeber:innen und für angehende Azubis an, also für junge Menschen mit Behinderung, die kurz vor dem Schulabschluss stehen.

Anhand von konkreten Beispielen können Schüler:innen sich auf der Seite anschauen, wie eine Ausbildung in einem Inklusionsunternehmen aussehen kann und wie sie sich dabei unterstützen lassen können. Die Arbeitgeber:innen wiederum können sich über Fördermöglichkeiten und verschiedene Ausbildungsformen informieren, die sie in ihren Betrieben anbieten können.




Begleitet den Schritt in die Selbstständigkeit wagen: Gründungsberatung und Mentoring für Frauen mit Behinderung

Frau Sautter, was steckt hinter Ihrem Projekt?

Wir möchten mit B.E.S.S.E.R. insbesondere Frauen mit Behinderung auf ihrem beruflichen Weg begleiten und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Dabei unterstützen wir sie ganz bewusst schon, bevor sie sich dazu entscheiden, zu gründen, beziehungsweise in der Startphase ihrer Erwerbstätigkeit. Wir orientieren uns stark am individuellen Bedarf der einzelnen Person und beraten und betreuen dazu passend. Das klassische Wissen darüber, wie ein Unternehmen gegründet wird, verknüpfen wir mit ganz spezifischen Themen, die vor allem Menschen mit Behinderung betreffen.

Sie haben mit Ihrem Projekt auch ein Mentoring-Programm aufgebaut. Wie funktioniert das?

Wir haben zunächst gezielt nach Frauen mit Berufs- und Führungserfahrung gesucht, die dazu bereit sind, andere Frauen aus ähnlichen Arbeitsumfeldern zu beraten, vor allem solche mit Behinderung. Die Mentorinnen bilden anschließend ein Tandem mit je einer Mentee – also einer meist jüngeren Frau, die sich selbstständig machen möchte und sich bei uns für das Programm beworben hat. Die berufserfahrenen Frauen teilen dann im direkten Kontakt und über einen längeren Zeitraum hinweg ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihr Netzwerk mit ihrer Mentee.

Wie viele dieser Mentoring-Tandems haben Sie im Rahmen des Programms schon zusammengestellt?

In der ersten Runde im Frühjahr 2022 waren die Anmeldungen etwas schleppend, wir konnten insgesamt nur zwölf Zweierteams aus Mentorinnen und Mentees bilden. Das führen wir darauf zurück, dass es aufgrund der gesellschaftlichen Situation für viele wohl erst einmal nicht mehr so attraktiv war, sich selbstständig zu machen – sprich, wegen der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und den wirtschaftlichen Folgen für Europa. Ende Juni 2023 startete eine zweite Runde. Dafür haben sich über 20 Frauen beworben, die gern beraten werden möchten. Wir konnten leider nur 15 davon ins Programm aufnehmen. Der Bedarf scheint also wieder vorhanden zu sein.

Wie profitieren die Mentees davon?

Die Frauen melden uns zurück, dass ihnen der Austausch sehr dabei hilft, ihre Stärken zu erkennen und diese zu entwickeln, aber auch dabei, Ängste abzubauen, Ziele zu definieren oder neue Perspektiven zu entdecken. Oft genügt allein schon die Tatsache, dass ihnen jemand zuhört und den Rücken stärkt. Diese „weichen Faktoren“ in der Mentoring-Beziehung sind oft sogar wichtiger als „harte Faktoren“ wie praktische Tipps zur Gründung – denn diese könnte ja genauso gut auch eine gewöhnliche Gründungsberaterin geben. Beim Mentoring-Programm geht es dagegen vor allem um den individuellen Austausch miteinander – auch mit uns vom Hildegardis-Verein und mit anderen Mentor:innen. Denn zu Beginn, in der Halbzeit und zum Abschluss des Programms findet jeweils ein zweitägiges Seminar statt, bei dem alle zusammenkommen. Das empfinden viele als sehr gewinnbringend.

Und welche positiven Effekte entstehen für die Mentor:innen?

Sie erfahren das Mentoring ebenfalls als Bereicherung, denn sie können ihren eigenen beruflichen Werdegang noch einmal reflektieren, ihre Beratungskompetenzen erweitern, andere Lebensentwürfe entdecken und ihr Netzwerk ausbauen. Frühere Mentor:innen sagen zum Beispiel, dass es besonders interessant für sie gewesen ist, Gedankenanstöße und Informationen zu bekommen, die sonst in ihrem Lebens- und Berufsalltag kaum eine Rolle spielen. Oder sie waren überrascht, wie viel sie einbringen konnten, gerade auch bei persönlichen Fragen. Eine sagte zum Beispiel, dass sie das in sie gesetzte Vertrauen als Geschenk erlebt hat.

Wie wurden die Mentees ausgewählt und was macht sie aus?

Wir haben das Mentoring über viele verschiedene Kanäle ausgeschrieben, unter anderem über Hochschulen, Selbsthilfeorganisationen, Partnernetzwerke wie die Bundesagentur für Arbeit, über Fachmedien, aber auch über Influencer:innen in den sozialen Medien. Die Mehrzahl unserer Mentees ist weiblich, das Alter variiert zwischen Anfang 20 und Mitte 50. Viele möchten sich in den Bereichen Inklusive Dienstleistungen, Gesundheitsmanagement oder Coaching selbständig machen. Wir haben aber auch sehr interessante „Ausreißerinnen“ dabei, zum Beispiel eine promovierte Sozialpädagogin Anfang 30, die mit Rollstuhl lebt und eine barrierefreie Pension eröffnen möchte. Die Geschäftsideen sind breit gefächert. Sie reichen von einem Assistenzdienst, einer Wirtschaftsberatung oder einem Co-Working-Space für Menschen mit Behinderung über die freischaffende Arbeit als 3D-Künstler bis hin zu einer Fußpflege-Praxis. Viele der Mentees empfinden die Selbständigkeit als letzte Möglichkeit, eine Arbeit zu haben, weil sie bis dahin keine Anstellung finden konnten, die zu ihnen passte. Ein Großteil möchte sich daher selbst einen Arbeitsplatz schaffen, der es ihnen ermöglicht, ihre Fähigkeiten zu entfalten. Hinter diesem Wunsch verbirgt sich also ein oft jahrelanger Prozess des Scheiterns in einem wenig flexiblen System.

Wie stellen Sie sicher, dass das Mentoring-Programm für die Teilnehmerinnen gut zugänglich, also barrierefrei und inklusiv ist?

Wir gestalten die Veranstaltungen, die wir anbieten, möglichst ohne Hürden, und zwar sowohl vor Ort als auch in den Videokonferenzen. Dazu stellen wir vorab schriftliche Materialien zur Verfügung, die für Screenreader geeignet sind, oder liefern ausführliche Bildbeschreibungen für Menschen mit Sehbehinderungen. Für Menschen mit Hörbehinderungen sind außerdem Schrift- und/oder Gebärdensprachdolmetscher:innen dabei – oder wir stellen Induktionsschleifen bereit. Die Räume vor Ort sind bei allen Veranstaltungen barrierefrei zugänglich. Bei all dem helfen uns unsere langjährigen Erfahrungen aus anderen inklusiven Projekten, die der Hildegardis-Verein seit mehr als 15 Jahren anbietet.

Wie oft treffen sich die Mentorinnen und Mentees und über welchen Zeitraum? Wie viel Zeit muss eine Mentorin also für das Projekt mitbringen?

Das ist jeweils sehr unterschiedlich. Die gemeinsame Arbeit im Tandem findet digital statt, idealerweise einmal im Monat für eine bis eineinhalb Stunden. Manche Tandems treffen sich aber auch häufiger, je nach Bedarf der Mentees und den Möglichkeiten der Mentor:innen. Letztere sind außerdem oft auch abseits der Treffen sehr aktiv, schauen sich zum Beispiel Business-Pläne an, vermitteln Kontakte oder sehen Unterlagen für die Mentees durch.

Wie werden die Themen und Ziele für das Mentoring vereinbart?

Die Ausgangssituationen der Mentees sind auch wieder sehr verschieden. Deswegen geben sie die Themen und Ziele individuell vor und vereinbaren zusammen mit den Mentor:innen die Reihenfolge, in der diese besprochen werden sollen. Dabei geht es zum Beispiel um Business- oder Finanz-Pläne, aber auch um die Frage: Soll ich mich überhaupt selbständig machen? Und, wenn ja, mit was für einer Gründungsidee? Natürlich machen die Mentor:innen auch selbst Vorschläge und weisen darauf hin, welche Punkte im Gründungsprozess aus ihrer Sicht wichtig sind. Das ist das Schöne am Mentoring: Der Austausch ist sehr dynamisch, offen und individuell, es gibt also kein starres Raster. In unserem Mentoring-Handbuch geben wir als Ergänzung aber auch einige Tipps, wie die Arbeit im Tandem besonders gut funktionieren kann.

Was geschieht, wenn ein Konflikt oder Problem innerhalb der Mentoring-Beziehungen auftritt?

Wenn sich Fragen oder Probleme ergeben, können sich die Teilnehmerinnen bei uns in der Geschäftsstelle melden. Wir versuchen dann, zu helfen. Wenn das nicht ausreicht, können die Mentees und Mentor:innen online eine Supervision machen – entweder allein oder im Tandem.  Wenn auch das nicht weiterhilft, wird die Mentoring-Beziehung notfalls aufgelöst, und wir versuchen, neue Tandems zu bilden. Denn das ist meist sinnvoller, als ein Tandem weiter bestehen zu lassen, in dem es dauerhaft knirscht.

Wie geht es in Zukunft mit Ihrem Projekt weiter?

Für das Mentoring sind zwei Durchgänge geplant. Eine Verlängerung dieser Laufzeit ist seitens des Ministeriums, das das Projekt finanziert, leider nicht vorgesehen. Der Hildegardis-Verein ist aber jetzt schon dabei, weitere Projekte zum Thema Inklusion zu entwerfen. Wir denken unter anderem an ein Mentoring für Menschen mit psychischen Behinderungen und an ein so genanntes Reverse-Mentoring, bei dem umgekehrt Menschen mit Behinderungen Menschen ohne Behinderungen beraten und begleiten. —




Das Projekt „Differgy“ – und wie es Unternehmen hilft, Autist:innen einzustellen

Nur rund 22 Prozent der Autist:innen in Deutschland gehen einer Tätigkeit nach, die ihren Qualifikationen entspricht (belegt durch eine Studie aus dem Jahr 2022, siehe Artikel). Autist:innen brauchen außerdem oft deutlich länger, um eine Arbeit zu finden. Und die Arbeitslosenquote ist unter ihnen fünfmal so hoch wie unter so genannten neurotypischen Arbeitnehmer:innen, also Menschen ohne neurologische Störungen.
Die Gründe sind vielfältig, fest steht jedoch: Schon im Bewerbungsprozess gibt es für Autist:innen viele Hürden, die den Verantwortlichen oft gar nicht bewusst sind. Zum Beispiel sind offene Stellen in der Regel schon so formuliert, dass sie eher Menschen ansprechen, die den Verfasser:innen der Texte ähneln. Sprache an sich ist oft unterbewusst voreingenommen, erklären Klara Vorwerk und Gesine Müller von Differgy im Artikel: Autist:innen könnten sich zum Beispiel durch Superlative und männlich konnotierte Wörter abgeschreckt fühlen.

Das Projektteam setzt daher an drei Stellen an, wenn es Unternehmen berät und aufklärt: Zunächst bei der so genannten inneren Vorarbeit, bei der bewusste oder unbewusste Stereotype thematisiert und aufgelöst werden sollen, die die Personalverantwortlichen haben. Danach wird gemeinsam der Bewerbungsprozess verbessert – und schließlich geht es darum, das „Onboarding“ zu gestalten, also die Einarbeitungsphase für autistische Mitarbeiter:innen. Denn auch hier ist oft ein Umdenken nötig. Für Autist:innen ist zum Beispiel die übliche gemeinsame Mittagspause nicht der beste Weg, um gut in den neuen Job zu kommen. Stattdessen ist für viele eher optimal, sich beim Einarbeiten ganz auf das Fachliche konzentrieren zu können.




Fehlende Inklusion wird für Unternehmen teurer

Deutsche Unternehmen sind ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit Personen zu besetzen, die eine Schwerbehinderung haben. Wenn die Betriebe diese Quote unterschreiten, müssen sie eine Abgabe zahlen.
Bisher gibt es drei Stufen: Bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis 5 Prozent müssen die Arbeitgeber 140 Euro pro Arbeitsplatz zahlen, bei 2 bis weniger als 3 Prozent 245 Euro und bei weniger als 2 Prozent 360 Euro.

Mit dem neuen Gesetz, das 2024 in Kraft tritt, wird nun eine vierte Stufe eingeführt: Betriebe mit über 60 Beschäftigten, die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, müssen künftig 720 Euro pro Monat und nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz zahlen – also doppelt so viel wie bisher.

Bei der Debatte im Bundestag, in der der Gesetzentwurf diskutiert und abgestimmt wurde, waren die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und der Linken dafür. Sie wollen mit dem Gesetz eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben erreichen. Die AfD enthielt sich, CDU und CSU sprachen sich dagegen aus. Die Unionsfraktion argumentierte, es gehe nicht darum, dass die Unternehmen nicht dazu bereit seien, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen – stattdessen gebe es ein Problem bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen.

Der VdK wiederum, der größte Sozialverband in Deutschland, begrüßte den Gesetzentwurf und bezeichnete ihn als „eine gute Sache, weil Unternehmen monetär spüren, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht.“

Der Bundestag hat das Gesetz am 20. April 2023 verabschiedet, der Bundesrat billigte es am 12. Mai 2023. Es tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Für betroffene Unternehmen bedeutet das, dass sie die erhöhte Ausgleichsabgabe voraussichtlich erstmals im Frühjahr 2025 zahlen müssen.




Wie Künstliche Intelligenzen Menschen mit Behinderung darstellen – und warum die Systeme noch viel dazulernen müssen

KI-Systeme sind immer nur so gut wie die Daten, mit denen sie trainiert wurden. Genau das ist auch bei der Künstlichen Intelligenz „Midjourney“ das Problem, sobald sie mit Inhalten abseits des „Mainstreams“ konfrontiert wird. Das stellt Andi Weiland bei seinem Test für das Online-Magazin ‚Die neue Norm‘ fest. Die KI hat nämlich offenbar große Schwierigkeiten, ein genaues Verständnis von Menschen mit Behinderung und dem Thema Inklusion zu entwickeln. Das liegt daran, dass sie vorher vermutlich mit Bildern trainiert wurde, die nur wenige oder gar keine echten Menschen mit Behinderungen zeigen. Der Künstlichen Intelligenz stehen deshalb nicht genügend Beispiele zur Verfügung, um zu verstehen, wie diese Personen tatsächlich aussehen und sich verhalten. Deswegen kann die KI derzeit kaum Bilder generieren, die lebensnah und klischeefrei sind. Vor allem fehlt es laut Weiland oft an Nuancen, die etwa die individuellen Erfahrungen, Herausforderungen und Fähigkeiten darstellen, die jede Person mit Behinderung hat.

Auf einigen Fotos wird zum Beispiel eine Person mit Behinderung gezeigt, die von einer anderen Person getragen wird, anstatt eine Mobilitätshilfe zu verwenden. Sie wirkt hilflos oder von anderen abhängig aufgrund ihrer Behinderung – ein gängiges Klischee. Auch sind oft Fotos zu sehen, auf denen Menschen mit Behinderung isoliert dargestellt werden, anstatt in eine Gruppe oder Gemeinschaft integriert. Das ist ebenfalls nicht realistisch, sondern ein Vorurteil.

Damit Künstliche Intelligenzen wie „Midjourney“ künftig dazu beitragen können, mehr Diversität auf Fotos etwa in Medien und Werbung zu erzeugen, müssen sie dazulernen. Die Entwickler der Systeme müssen vor allem die Datensätze viel diverser gestalten, mit denen sie die KIs trainieren, kritisiert Andi Weiland – sie müssen ihren Systemen also eine ausreichende Anzahl echter Bilder zur Verfügung stellen, die zum Beispiel Menschen mit Behinderungen in möglichst vielfältigen, realistischen Situationen zeigen. Außerdem müssen KIs regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie sich im Verlauf nicht erneut voreingenommen oder diskriminierend verhalten.




Tipps für Arbeitgeber:innen, Teil 3: Förderprogramme suchen und finden

Wer die Filterfunktion des Förderfinders nutzen möchte, muss angeben, in welchem Bundesland und für welches Beschäftigungsverhältnis gesucht wird – und, ob Regel- und Sonderförderungen angezeigt werden sollen. Das Tool zeigt anschließend eine Liste der passenden Programme an. In den Detailansichten wird unter anderem genauer erklärt, wer die Förderung beantragen muss oder wie hoch die Förderhöhe sein kann. Außerdem sind dort – meistens – Informationen und Kontaktdaten zu den einzelnen Förderprogrammen zu finden.
Manchmal fehlen diese Infos leider. Der kurze Überblick über die jeweilige Förderung hilft aber bereits sehr dabei, eine Vorstellung des Programms zu bekommen und sich damit anschließend gezielt weiter zu informieren.

…zum Schluss noch eine Empfehlung:

Selbst die aufwändigste Internet-Recherche führt manchmal nicht zur gesuchten Antwort. Unser Tipp: Sprecht direkt euren zuständigen Integrationsfachdienst an, denn diese Beratungsstellen können eure Fragen am schnellsten und besten beantworten. Die Fachdienste sind nämlich auf Inklusion im Arbeitsleben spezialisiert, beraten Arbeitgeber:innen und Unternehmen zu allen erdenklichen Fragen rund um dieses Thema und kennen sich sehr gut mit Förderprogrammen aus.




Doppeltes Engagement für Inklusion: Der Sonderpreis „Vorbild Inklusion“ 2023 geht nach Westerkappeln und Plettenberg

Die 14 Mitarbeiter:innen der B.A.C. Bike Assembly Crew GmbH in Westerkappeln bauen individuelle Fahrräder für mehrere Hersteller aus Deutschland. Das Unternehmen sitzt im Norden von NRW und wurde 2018 von Sven Stoffers und Mathis Wortmeier gegründet. In der Firma sind ein hohes technisches Verständnis und genaues Arbeiten gefragt. Und obwohl das Unternehmen wegen seiner geringen Größe eigentlich keine Quoten erfüllen muss, beschäftigt es mittlerweile dennoch vier Menschen mit Behinderung. Hinzu kommen vier Kollegen und Kolleginnen, die auf Außenarbeitsplätzen der Ledder Werkstätten für B.A.C. arbeiten. Perspektivisch sollen noch weitere hinzukommen. Wegen dieses außerordentlichen Engagements belegt das Unternehmen in diesem Jahr den ersten Platz beim Sonderpreis „Vorbild Inklusion“.

Der zweite Platz geht an die Office Point GmbH aus Plettenberg im Sauerland. Cornelia Pallas gründete den Betrieb vor mehr als 20 Jahren. Sie selbst ist an einer fortschreitenden Hörschädigung erkrankt und mittlerweile vollständig taub. Davor arbeitete sie als Bilanzbuchhalterin in einer Führungsposition in einem größeren Industrieunternehmen – die Anforderungen waren aber irgendwann so hoch, dass sie sie nicht mehr erfüllen konnte. Stattdessen machte sie sich selbstständig, damit sie ihre Arbeit zu ihren Bedürfnissen passend organisieren konnte.
Mittlerweile beschäftigt sie sieben Mitarbeiterinnen in der Office Point GmbH. In Schleswig-Holstein betreibt sie außerdem zwei Akustik-Fachgeschäfte mit insgesamt fünf Mitarbeiter:innen. In Plettenberg sind es sieben, drei davon haben eine Behinderung. —




Nur noch wenige Tage bis zur LWL-Messe am 15. März 2023

Seit 2012 widmet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe den Inklusionsunternehmen in der Region alle zwei bis drei Jahre eine eigene Messe. Nachdem die Veranstaltung 2020 wegen der Corona-Pandemie ausfallen musste, findet sie in diesem Jahr wieder statt – anders als sonst aber nicht in der Halle Münsterland, sondern erstmals in der Messe Dortmund.

Die Besucher:innen erwartet dort unter anderem ein vielseitiges Programm aus Seminaren und Vorträgen, das Einblicke, Impulse und Hilfestellungen aus der Praxis gibt. Als Dozent:innen sind zum Beispiel Verantwortliche aus langjährigen Inklusionsunternehmen mit dabei, die auf der Messe von ihren Erfahrungen erzählen. Darüber hinaus beantworten verschiedene Expert:innen Fragen zur Gründung oder Führung eines Inklusionsunternehmens, informieren über die rechtlichen Grundlagen und erklären die Besonderheiten bei der Jobvermittlung.

Begleitend findet auch eine Jobbörse statt, die Interessierten und Arbeitssuchenden zusätzlich die Möglichkeit bietet, mit Inklusionsunternehmen in der Region Westfalen-Lippe in Kontakt zu kommen und sich auszutauschen.

Auf einen Blick

Wann? Mittwoch, 15. März 2023, 9–17 Uhr
Wo? Messe Dortmund, Halle 3

Der Eintritt ist kostenlos. Die Messe ist barrierefrei gestaltet. Für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung gibt es am Info-Stand kostenlose Unterstützungsangebote. Die Messe Dortmund stellt auf ihren Seiten außerdem einige Hinweise zur Anreise bereit.

Alles weitere ist auf www.lwl-messe.de zu finden. Die Website wird laufend aktualisiert.




Infos, Impulse und reger Austausch: Die LWL-Messe der Inklusionsunternehmen 2023

Was sind Inklusionsunternehmen – und warum sind sie wichtig für die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt?

Inklusionsunternehmen heißen so, weil sie besonders viele Menschen mit Schwerbehinderung in ihren Betrieben auf festen Arbeitsplätzen beschäftigen (30 bis 50 Prozent ihrer Stellen). Allein in der Region Westfalen-Lippe gibt es inzwischen über 170 solcher Unternehmen, in denen rund 2.170 Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten. Damit liegt Westfalen bundesweit an der Spitze.
Da der Arbeitsmarkt in Deutschland insgesamt noch längst nicht für alle Menschen gleichberechtigt zugänglich ist, spielen Inklusionsunternehmen mit ihrem Engagement eine besonders wichtige Rolle. Sie werden deshalb mit Fördergeldern unterstützt, um zum Beispiel die Mehrkosten für die Einrichtung inklusiver Arbeitsplätze abzufangen.

Dieses Geld kommt unter anderem aus der so genannten Ausgleichsabgabe. Diesen Betrag müssen alle Unternehmen in Deutschland zahlen, die eine bestimmte Größe haben, aber im Verhältnis dazu nicht genug oder sogar gar keine Menschen mit Behinderung in ihren Betrieben beschäftigen. Bei Unternehmen ab 20 Mitarbeiter:innen ist in Deutschland eine Quote von 5 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Inklusionsunternehmen übererfüllen diese bei weitem. Wie andere Unternehmen auch müssen sie sich dennoch auf dem freien Markt behaupten und mit anderen Betrieben in Konkurrenz treten, sie wirtschaften also nicht in Schutzräumen.

Inklusionsunternehmen gibt es in vielen verschiedenen Branchen, zum Beispiel im Einzelhandel, in der Gastronomie, der Gebäudereinigung, bei Hausmeisterdiensten, in Wäschereien, in der IT-Branche oder in der industriellen Fertigung für die Automobilindustrie.

Infos und Austausch zum Thema Arbeit und Inklusion

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist einer der größten Unterstützungszahler für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Er fördert diese Betriebe, um die Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voranzutreiben. Damit das Thema darüber hinaus stärker ins öffentliche Bewusstsein rückt, hat der Verband im Jahr 2012 zur ersten LWL-Messe der Inklusionsunternehmen eingeladen. Seither treffen sich dort alle drei Jahre verschiedene Inklusionsbetriebe aus der Region sowie andere Akteur:innen und präsentieren ihre Arbeit. Die Messe ist außerdem ein Begegnungsort für alle Interessierten, um sich zum Thema Arbeit und Inklusion zu informieren, auszutauschen und zu vernetzen.

Blick in die LWL-Messe 2014
Foto: LWL

Vielfältige Seminare und Vorträge – und eine Jobbörse

Auch dieses Jahr findet auf der LWL-Messe wieder ein vielseitiges Programm aus Seminaren und Vorträgen statt, die Einblicke, Impulse und Hilfestellungen aus der Praxis geben. Als Dozent:innen sind zum Beispiel Verantwortliche aus langjährigen Inklusionsunternehmen mit dabei, die auf der Messe von ihren Erfahrungen erzählen. Darüber hinaus beantworten verschiedene Expert:innen Fragen zur Gründung oder Führung eines Inklusionsunternehmens, informieren über die rechtlichen Grundlagen und erklären die besonderen Dynamiken bei der Jobvermittlung.
Begleitend findet außerdem eine Jobbörse statt, die Interessierten und Arbeitssuchenden zusätzlich die Möglichkeit bietet, mit Inklusionsunternehmen in der Region Westfalen-Lippe in Kontakt zu kommen und sich auszutauschen.




Inklusionsbarometer Arbeit 2022: Situation etwas schlechter als im Vorjahr

Das Gesamtergebnis des Inklusionsbarometers Arbeit (mehr dazu unten) ist etwas schlechter als im letzten Jahr: Der Wert liegt 2022 bei 113,2 im Vergleich zu 114,2 im Vorjahr. Ein Wert über 100 bedeutet aber grundsätzlich, dass sich die Lage verbessert, und das ist erfreulicherweise auch dieses Jahr wieder der Fall. Eine weitere gute Nachricht: Nach Jahren der Krise sinken die Arbeitslosenzahlen wieder. Gleichzeitig ist jedoch die Anzahl der langzeitarbeitslosen Menschen mit Behinderung weiter gestiegen, und zwar um über fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Inklusionsklima schlechter

Beim Inklusionsklima, dem eine repräsentative Umfrage zugrunde liegt, zeigt ein Barometerwert von über 50 grundsätzlich ein positives Klima an. Dieser Wert wurde zwar auch 2017 bei der letzten Erhebung nicht erreicht. Aber er ist dieses Jahr in allen Regionen Deutschlands sogar noch weiter gesunken. Nordrhein-Westfalen etwa war 2017 mit einem Wert von 43,5 noch Spitzenreiter, dieses Jahr lag der Wert nur noch bei 40. Schlusslicht ist und bleibt der Süden Deutschlands mit einem Wert von 38 (im Vergleich zu 40 im Vorjahr).

Weiterhin viel Aufklärungsarbeit nötig

Außerdem stellte sich heraus, dass 41 Prozent der kleinen Unternehmen, die mindestens einen Menschen mit Behinderung beschäftigen, die staatliche Förderung für solche Arbeitsplätze nicht kennen. Das sind zwar zwei Prozent mehr als im Vorjahr, doch zeigt diese eher kleine Veränderung, dass nach wie vor viel Aufklärungsarbeit bei diesem Thema nötig ist. Gerade für kleine Unternehmen spielen finanzielle Fragen aber vermutlich eine große Rolle bei der Überlegung, ob sie einen Arbeitsplatz für einen Menschen mit Behinderung einrichten können oder wollen – daher könnte es sich positiv auswirken, wenn die staatliche Förderung bekannter wäre.

Weitere Fakten im Überblick

  • Wenn einmal ein Arbeitsverhältnis besteht, bleibt es deutlich häufiger auch erhalten als früher. Im Jahr 2021 gab es mit 19.746 so wenig Anträge auf Kündigung von Menschen mit Behinderung wie noch nie seit Erscheinen des ersten Inklusionsbarometers im Jahr 2013. Diese Entwicklung hat sich 2022 weiter stabilisiert. Den größten Fortschritt hat Bayern gemacht. Hier wurden 24,1 Prozent weniger Anträge auf Kündigung gestellt als im Vorjahr.

  • Ganz anders sieht die Situation für Menschen mit Behinderung aus, die doch arbeitslos geworden sind. Im vergangenen Jahr gelang nur drei Prozent von ihnen die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt. Bei Menschen ohne Behinderung waren es sieben Prozent. Das heißt: Arbeitslose ohne Behinderung haben eine mehr als doppelt so hohe Chance, eine Wiederanstellung zu finden, als Arbeitslose mit Behinderung.

  • Die Mehrheit der Unternehmen sieht in der Digitalisierung eine Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Zugleich haben aber nur drei Prozent in Folge der Digitalisierung auch Menschen mit Behinderung eingestellt.

  • Rund 173.000 Unternehmen in Deutschland sind gesetzlich dazu aufgefordert, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzen, die eine Behinderung haben. Dieser Pflicht kommen aber nur 40 Prozent der Unternehmen im vorgeschriebenen Umfang nach.25 Prozent beschäftigen überhaupt keine Arbeitnehmer:innen mit Behinderung, sondern zahlen stattdessen die sogenannte Ausgleichsabgabe in voller Höhe.

  • Im Kontrast dazu machen die Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, vor allem positive Erfahrungen damit: 80 Prozent geben laut der Befragung im Rahmen des Inklusionsklimabarometers an, dass sie keine Leistungsunterschiede zwischen Kolleg:innen mit und ohne Behinderung wahrnehmen.
Grafik mit den wichtigsten Ergebnissen des Inklusionsbarometers Arbeit 2022
Grafik: Aktion Mensch