Plattform für mehr Teilhabe: Unique United macht inklusive Angebote sichtbar und berät Unternehmen

Die Online-Plattform Unique United (auf Deutsch: „Einzigartige vereint“) richtet sich gezielt an Menschen mit Behinderungen. Sie bietet einen barrierearmen Zugang zu Jobs, Freizeit- und Reiseangeboten, Weiterbildungen sowie inklusiven Veranstaltungen. Das Portal gegründet hat Louis Kleemeyer, der selbst mit einer Lernbehinderung lebt. Er ging bei seiner Idee von seinen eigenen Erfahrungen mit Barrieren im Alltag aus und wollte mit dem Portal eine zentrale digitale Anlaufstelle schaffen, auf der inklusive Angebote sichtbar werden und gezielt gefunden werden können. Unique United ist daher barrierefrei gestaltet – beispielsweise durch Inhalte in Leichter Sprache, einer Vorlesefunktion oder anpassbaren Schriftgrößen und Kontrasten.

Finanziert wird Unique United über ein plattformbasiertes Geschäftsmodell. Das heißt: Unternehmen können unterschiedliche Pakete buchen, um mit ihren Angeboten gezielt Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Im Bereich der Stellenanzeigen versteht sich Unique United als eine Art spezialisierte Jobplattform, vergleichbar mit Stepstone, aber mit klarem Fokus auf Menschen mit Behinderungen. Ähnliche Modelle gibt es schon für Reiseangebote oder Veranstaltungen.

Ein weiterer Baustein des Portals: Unique United begleitet Unternehmen, sich inklusiver aufzustellen, indem es ihnen dabei hilft, zum Beispiel Stellenanzeigen barrierefrei zu formulieren, Unternehmenswebsites zugänglicher zu machen oder ihre Teams für das Thema Inklusion zu sensibilisieren. Das Ziel ist, Unsicherheiten abzubauen, die zum Beispiel oft dann noch vorhanden sind, wenn Mitarbeitende ohne Behinderung erstmals in Kontakt mit Bewerber:innen mit Behinderungen kommen.

Unique United berät Unternehmen darüber hinaus auch dazu, inklusive Projekte zu fördern. Und es begleitet Eventveranstalter dabei, ihre Veranstaltungen, Festivals und Workshops inklusiv und barrierefrei zu gestalten.

Hier geht es zur Plattform Unique United.




Neuer DIN-Standard für Leichte Sprache: Inhalte verständlich gestalten

Das neue Standardwerk mit dem sperrigen Namen „DIN SPEC 33429“ erklärt unter anderem, wodurch sich Leichte Sprache auszeichnet und wie sie sich von Einfacher Sprache unterscheidet: Letztere ist nicht ganz so reduziert, erlaubt komplexere Sätze und teilweise auch abstraktere Begriffe. Sie richtet sich deshalb an eine größere Zielgruppe, während Leichte Sprache stark darauf ausgelegt ist, dass sie für Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten gut verständlich ist.

Die DIN SPEC zeigt anhand vieler konkreter Beispiele, was dabei beachtet werden muss und wie Leichte Sprache in verschiedenen Medien sinnvoll angewendet wird. Das Standardwerk richtet sich damit an Behörden und Organisationen, aber auch an alle, die ihre Kommunikation barrierefrei gestalten möchten.

Die wichtigsten Regeln

Damit Texte verständlich bleiben, empfiehlt das neue Überblickswerk für Leichte Sprache unter anderem:

  • kurze, vertraute Wörter zu nutzen und schwierige Begriffe sofort zu erklären,
  • keine Metaphern oder doppeldeutigen Formulierungen zu verwenden,
  • Sätze kurz zu halten und pro Satz nur eine Aussage zu machen und
  • Informationen konkret und nah am Alltag zu beschreiben.

Wenn mehrere Punkte aufeinander folgen, tragen außerdem Listen zu einer besseren Verständlichkeit bei. Beispiele wiederum machen abstrakte Inhalte greifbarer.

Auch die Gestaltung ist wichtig: Eine gut lesbare Schrift, klare Abstände und ein ruhiges Layout erleichtern das Erfassen von Texten. Außerdem sollten Texte nicht über Bilder gelegt werden. Sofern Bilder ergänzend zum Text eingesetzt werden, sollte deren Verständlichkeit mit einer Prüfgruppe getestet werden.

Zum Erläutern von Abläufen eignen sich Erklärvideos oft besser als lange Texte in Leichter Sprache. Auch auf solche Formate sollten die Leichte-Sprache-Regeln entsprechend übertragen werden. Für Videos bedeutet das beispielsweise, dass darin langsam und klar gesprochen und pro Szene nur eine Botschaft transportiert werden sollte. Die gezeigten Bilder sollten immer genau das wiedergeben, was gerade gesagt wird, und der Inhalt sollte deutlich als „Video in Leichter Sprache“ gekennzeichnet werden.

Im Dokument wird zugleich betont, dass nicht jedes Medium für jede Zielgruppe gleich gut geeignet ist. Digitale Formate können zwar hilfreich sein, weil sie Text, Bild und Ton kombinieren. Gleichzeitig werden aber nicht alle Menschen mit digitalen Medien gut erreicht. Deshalb sind gedruckte Materialien weiterhin wichtig.

Anwendungsbeispiele: Webseiten und Apps

Webseiten und Apps beispielsweise sollten so aufgebaut und gestaltet sein, dass alle Inhalte in Leichter Sprache leicht auffindbar sind. Ein gut sichtbarer Link zu Inhalten in Leichter Sprache, eine einfache Navigation mit großen Buttons, kurze Bedienhinweise, klare Bilder, Alternativtexte, eine Vorlesefunktion – all das trägt zu mehr Barrierefreiheit und einer besseren Verständlichkeit bei.
Umsetzungsbeispiele wären etwa eine Stadtverwaltungs-Website, die einen direkten Einstiegspunkt zu Inhalten in Leichter Sprache anbietet, oder eine Krankenkassen-App, die einfache Icons verwendet und kurze Erklärvideos anbietet, mit denen sie das Einreichen von Unterlagen Schritt für Schritt erklärt.




Arbeitsmarkt-Inklusion in der Dauerkrise: Die Ergebnisse des Inklusionsbarometers Arbeit 2025

Mit der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt sah es 2024 gar nicht gut aus. Die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung stieg auf fast zwölf Prozent. Im Jahresdurchschnitt waren 175.236 Menschen mit Behinderung ohne Beschäftigung, das entspricht einem Anstieg um nahezu sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Oktober 2025 lag diese Zahl sogar schon bei rund 185.400, also knapp fünf Prozent mehr als noch im Oktober 2024.

Auch die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung in deutschen Unternehmen hat sich verschlechtert. Gesetzlich vorgeschrieben ist für alle Betriebe ab 20 Beschäftigten, fünf Prozent ihrer Belegschaft mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Diese Quote sank 2024 im Durchschnitt auf 4,4 Prozent – und damit auf den niedrigsten Stand seit Erscheinen des ersten Inklusionsbarometers 2013.

Strukturelle Benachteiligungen werden deutlich

Die Zahlen offenbaren außerdem ein strukturelles Problem: Obwohl es immer mehr Unternehmen gibt, die die Fünf-Prozent-Quote erfüllen müssten (aktuell: 180.359), kommen fast zwei Drittel dieser Pflicht nicht nach. Jedes vierte Unternehmen beschäftigt keinen einzigen Menschen mit Behinderung, weitere 35 Prozent erfüllen die gesetzliche Vorgabe nur teilweise.
Entsprechend schwierig bleibt es für Menschen mit Behinderung, einen Job zu finden. Unter drei Prozent aller arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderung schafften 2024 den Schritt aus der Arbeitslosigkeit, während es bei Menschen ohne Behinderung über sechs Prozent waren.

Die Wirtschaftskrise verschärft die Situation

Ein großes Problem ist, dass durch die Wirtschaftskrise aktuell viele Arbeitsplätze in der Industrie, im Handwerk und in der Zeitarbeit wegfallen, also in Branchen, in denen Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig beschäftigt sind. Außerdem wirken sich bestimmte Effekte zeitverzögert auf deren Beschäftigungssituation aus: Sowohl wirtschaftliche Aufschwünge als auch Abschwünge spüren insbesondere Menschen mit Behinderung deutlich später. So wirkt sich etwa die Corona-Krise weiterhin negativ aus, aber auch der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bleibt ein entscheidender Faktor. Der Strukturwandel hin zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft dämpft die Nachfrage nach Arbeitskräften weiter.

Hinzu kommt verschärfend, dass 2024 deutlich weniger Menschen mit Behinderung gefördert und weitergebildet wurden: An Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Eingliederung nahmen nur 55.600 Menschen mit Behinderung teil, das sind rund 10.000 weniger als noch im Jahr 2019.
Im Zusammenhang damit sieht die Aktion Menschen aber ein besonders großes Potential gerade in dieser so genannten „stillen Reserve“. Das sind Personen mit Behinderung, die die Suche nach einem Arbeitsplatz entmutigt aufgegeben haben, weil sie strukturell benachteiligt werden oder die Perspektiven ungünstig sind. Diese Menschen gezielt zu aktivieren und wieder auf den Arbeitsmarkt zu vermitteln, könnte sich sowohl auf die Teilhabe positiv auswirken als auch auf die Wertschöpfung und das gesamtwirtschaftliche Arbeitseinkommen.

Mangelnde Bereitschaft trotz Unterstützungsangeboten

Die Aktion Mensch beobachtet bei vielen Unternehmen allerdings einen regelrechten Widerstand dagegen, Menschen mit Behinderung einzustellen – und das, obwohl viele qualifizierte Fachkräfte unter ihnen sind und sich die Unterstützungsangebote für Unternehmen in den letzten Jahren verbessert haben. Zum Beispiel unterstützen seit 2022 die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)“ gezielt bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Auch Integrationsfachdienste, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagenturen und weitere Dienste halten eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten bereit: Finanzielle Förderungen, Beratung, praktische Hilfen bei der barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung. Die Angebote sind also da – sie müssten nur genutzt werden.




Umfrage des IW Köln zur Inklusion am Arbeitsplatz: Wie offen gehen Menschen im Job mit ihrer Behinderung um?

Das Institut der deutschen Wirtschaft, kurz „IW“, ist ein privates Forschungsinstitut. Es wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Bundesverband der Deutschen Industrie getragen.
Jedes Jahr befragt es etwa 5.000 Beschäftigte zu verschiedenen Themen rund um ihren Beruf und ihren Arbeitsplatz. Dabei geht es zum Beispiel darum, welche Qualifikationen Menschen für ihren Job benötigen, welche Anforderungen die Unternehmen an ihre Mitarbeiter:innen stellen – zum Beispiel mit Blick auf Arbeitszeiten oder Arbeitsorganisation – und was sich die Beschäftigten umgekehrt von Unternehmen wünschen.

In der Beschäftigtenbefragung 2024 hat das IW Köln außerdem danach gefragt, wie Menschen mit Behinderungen ihre Situation im Beruf erleben. Eines der Ergebnisse: Viele Beschäftigte mit Behinderungen gehen im Arbeitsumfeld offen mit ihren Behinderungen um. Ein Arbeitsklima, in dem solch eine Offenheit möglich ist, wirkt sich gleich mehrfach positiv aus: Die Beschäftigten sind zufriedener und engagierter, außerdem empfinden sie weniger Stress am Arbeitsplatz. Für Unternehmen wiederum kann das ein Pluspunkt sein, wenn sie neue Mitarbeiter:innen gewinnen und im Betrieb halten möchten.

Die Befragung hat aber auch gezeigt, dass es in diesem Zusammenhang feine Unterschiede gibt: Es hängt sehr von der Art der Beeinträchtigung ab, ob und wem gegenüber Menschen im beruflichen Umfeld eine Behinderung kommunizieren oder nicht.




Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung: Interview mit Thomas Schramm von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Herr Schramm, Sie beraten Menschen, die sich wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit beruflich neu orientieren müssen. Wer kann sich von Ihnen unterstützen lassen?

Wer aus den genannten Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und einen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung hat, kann von uns unterstützt werden, sofern sein Unfallversicherungsträger uns damit beauftragt. Dabei ist es egal, wie schwerwiegend die gesundheitliche Beeinträchtigung ist. Denn nicht nur Schwerbehinderungen, sondern auch kleinste Gesundheitseinschränkungen können sich auf das Berufsleben auswirken. Ein Beispiel: Eine kleine Schnittverletzung am Zeigefinger führt möglicherweise dazu, dass ein Feinmechaniker mit seiner Führungshand seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Eine solche Verletzung würde nicht dazu führen, dass der Mechaniker eine Rente aus der Unfallversicherung erhält. Er müsste seinen Lebensunterhalt weiterhin komplett selbst erarbeiten. Wir helfen in solchen Fällen dabei, eine neue Stelle zu finden. Das machen wir übrigens auch vorbeugend: Wir unterstützen auch Menschen, die ihren Job aufgeben müssen, damit gar nicht erst eine Berufskrankheit eintritt.

Wie hilft „DGUV job“ bei einem solchen Berufswechsel?

Für das erste Beratungsgespräch besuchen wir die Menschen zu Hause. Das entlastet sie, schafft Vertrauen und hat den praktischen Vorteil, dass alle Unterlagen schnell zur Hand sind. Gleichzeitig bekommen wir einen Eindruck vom familiären Umfeld und den Lebensbedingungen. Für die berufliche Neuorientierung sind ja viele verschiedene Faktoren wichtig: Wie wirken sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf den Alltag und ein künftiges Berufsleben aus? Wie empfindet ein Mensch ganz persönlich seine neue Situation? Wie sind die Infrastruktur und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Ort? All das kann hilfreich sein, um gemeinsam weiter zu planen.

Im Anschluss an die erste Beratung bieten wir Unterstützung bei Stellenbewerbungen an: Wir helfen dabei, die Unterlagen zu optimieren und eine Strategie für die Bewerbungsphase zu entwickeln. Dazu gehört zum Beispiel, dass wir mit den Ratsuchenden ein positives Talent- und Potenzialprofil erarbeiten. Das bedeutet: Wir schreiben gemeinsam auf, was eine Person beruflich machen möchte und kann. Wir schauen so bewusst auf die Fähigkeiten und Möglichkeiten statt auf die eventuellen Einschränkungen. Das ist wichtig für die innere Haltung der Menschen und dafür, wie sie sich in den Bewerbungsverfahren darstellen, also ihre Stärken, Fähigkeiten und Potenziale zeigen.

Wenn wir alle Informationen beisammen haben, übertragen wir sie in unser IT-System und schicken der Person passende Stellenangebote. Seit 2023 gibt es außerdem eine App, mit der viele Funktionen im Bewerbungsmanagement direkt und digital selbst erledigt werden können.

Ist Ihre Unterstützung zeitlich begrenzt?

Nein, eine zeitliche Befristung gibt es nicht. Wir begleiten die Menschen so lange, bis sie eine neue Stelle oder eine andere Perspektive gefunden haben.

Die Berater:innen stellen im Rahmen von „DGUV job“ auch Kontakte zu Arbeitgeber:innen her. Wie wählen sie diese aus?

Die Unfallversicherungsträger pflegen überall in Deutschland Kontakte zu Unternehmen in ihren Regionen und tragen offene Stellen in unseren internen Stellenmarkt ein. Auf diesen können wir dann in der Beratung zugreifen. Darüber hinaus haben wir ein innovatives Rechercheinstrument, das täglich mehr als zwei Millionen freie Stellen aus einer Vielzahl an Quellen analysiert. Damit können wir die Möglichkeiten einer Person am jeweiligen regionalen Arbeitsmarkt noch besser einschätzen. Aus all diesen Informationen erarbeiten wir dann für die Menschen eine oder mehrere individuelle Strategien und machen konkrete Vorschläge. Der Vorteil ist die konkrete und pragmatische Analyse zur realistischen Umsetzung.

Die DGUV bietet in ihrem Online-Portal auch den „Wegweiser Berufsumstieg“ an, mit dem sich Menschen über mögliche neue Berufe und die Arbeitsbedingungen informieren können. Wie funktioniert dieses Programm?

Dieses Instrument steht allen Menschen offen, unabhängig von ihrem jeweiligen Versicherungsstatus. Interessierte können dort ihre Berufserfahrungen, Kenntnisse, Qualifikationen und ihre gesundheitliche Situation eintragen sowie ihre Wünsche und gesundheitlichen Anforderungen an einen künftigen Beruf angeben. Das Programm gleicht dann das Profil ab, und zwar mit allen nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberufen sowie Berufsbildern im Bereich der Hilfs- und Facharbeiter. Über ein Ampelsystem wird farblich dargestellt, wie gut bestimmte Berufe passen und welche möglichen gesundheitlichen Risiken es geben könnte. Zu allen Berufen sind außerdem weiterführende Informationen und ein Steckbrief im Portal „Berufenet“ der Bundesagentur für Arbeit verlinkt. Bevor jemand sich für einen neuen Beruf entscheidet, ist es aber immer sinnvoll, sich den regionalen Arbeitsmarkt sehr genau anzuschauen.

Können Sie auch Fördermöglichkeiten anbieten, wenn Menschen für einen neuen beruflichen Weg zum Beispiel eine Weiterbildung benötigen?

Grundsätzlich ja, dazu stimmen wir uns mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern ab. Was und wie genau gefördert werden kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab – zum Beispiel davon, in welcher Branche eine Person die besten Chancen hat, wirklich nachhaltig und mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit Fuß zu fassen. Auch die künftige finanzielle Situation der Menschen muss berücksichtigt werden: Können Menschen mit einem neuen Beruf wieder ein Einkommen verdienen, sodass sie nach Möglichkeit keine Sozialleistungen mehr benötigen? Das wird jeweils individuell geprüft, um zu entscheiden, welche Schulungen, Zertifizierungen oder Qualifikationen wir mit einer Förderung oder einer Bewilligung des Unfallversicherungsträgers unterstützen können.

Gibt es Branchen, in die Menschen besonders häufig oder selten wechseln?

Wir haben mit „DGUV job“ bisher mehr als 22.000 Menschen dabei begleitet, eine neue berufliche Zukunft zu gestalten. Dabei sind keine Prioritäten und Tendenzen zu erkennen, weil Menschen und ihre Berufswege sowie die Rahmenbedingungen einfach zu unterschiedlich sind. Manchmal können wir auch dabei unterstützen, in „exotische“ Nischenberufe zu wechseln, wo es oft weniger Konkurrenz gibt, sodass jemand sehr schnell eine neue Arbeit beginnen kann. Wir haben zum Beispiel Menschen begleitet, die neue Perspektiven in der Bestattungsberatung, im Fahrschulwesen, im öffentlichen Dienst oder auch in sehr interessanten Aufgaben im Wach- und Sicherheitswesen gefunden haben.  




Digitale Barrierefreiheit ist jetzt gesetzliche Pflicht – was sich dadurch verändert

Frau Meyer zu Bexten, warum ist digitale Barrierefreiheit so wichtig?

Inklusion hat in unserer modernen, digitalisierten Gesellschaft sehr an Bedeutung gewonnen – und ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten auch selbst immer digitaler geworden. Damit alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können – egal, ob mit oder ohne Behinderung –, ist es wichtig, dass auch der digitale Raum barrierefrei wird. Hinzu kommen die Auswirkungen des demografischen Wandels: Der Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft steigt und damit einhergehend auch die Zahl der Behinderungen. In Zukunft werden also immer mehr ältere Menschen digitale Angebote nutzen. Um auch sie nicht von der digitalen Welt auszuschließen, ist es sehr wichtig, diese Angebote so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können – unabhängig davon, ob diese Personen körperliche, sensorische oder geistige Einschränkungen haben.

Worüber sprechen wir dabei vor allem – über den öffentlichen Raum, über Verwaltung und Behörden oder auch über Unternehmen?

Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes geht es vor allem um die letzten beiden, das wiederum wird sich aber auf die gesamte Gesellschaft auswirken – also auch auf den öffentlichen Raum. Die Verwaltungen haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ohnehin immer stärker digitalisiert, digitale Barrierefreiheit ist für öffentliche Einrichtungen und Behörden schon seit 2018 durch entsprechende Gesetze geregelt und vorgeschrieben. Diese Regelungen sind dieses Jahr aber auch auf Unternehmen ausgeweitet worden, denn hier finden Kommunikation, Austausch, Einkaufen und Freizeitaktivitäten ja ebenfalls überwiegend digital statt – sei es über soziale Netzwerke, Online-Shops oder Streaming-Dienste.

Was genau muss also barrierefrei werden? Können Sie ein paar Beispiele nennen?

Das Gesetz gilt zum einen bei Produkten wie zum Beispiel Hardware-Systemen für Computer, Laptops, Tablets, Smartphones und so weiter. Zu diesen Gruppe zählen aber auch Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrscheinautomaten oder Check-in-Automaten, WLAN-Router, Smart-TVs, E-Book-Reader oder vergleichbare Geräte, die von Konsumierenden genutzt werden. Das Gesetz gilt zum anderen auch bei Dienstleistungen, das wären dann zum Beispiel Webseiten, Apps oder Tickets im öffentlichen Nahverkehr, aber auch Bankdienstleistungen für Konsumierenden, E-Books und die zugehörige Software – oder weitere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Davon abgesehen, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorhaben hier ab sofort erfüllen müssen, bietet ihnen das Gesetz auch eine sehr große Chance: Sie können ganz neue Zielgruppen erreichen und die Benutzerfreundlichkeit insgesamt verbessern.

Wie wird sichergestellt, dass das Gesetz auch überall eingehalten wird?

Das übernimmt die so genannte Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (kurz: MLBF) in Sachsen-Anhalt. Diese Stelle führt stichprobenartige Kontrollen durch. Bei Verstößen kann sie Nachbesserungen verlangen oder Bußgelder verhängen. Die zuständigen Behörden in den Bundesländern unterstützen die MLBF dabei. Sie müssen außerdem alle drei Jahre einen Bericht an die EU senden, der den Stand der Umsetzung dokumentiert.

Gibt es konkrete Werkzeuge oder Leitfäden für Unternehmen, die Sie besonders empfehlen können?

Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) bietet auf seiner Website dafür extra eine „Umsetzungshilfe“ an. Dort haben wir gemeinsam mit der hessischen Durchsetzungs- und Überwachungsstelle nützliche Infos und Tools zum Thema zusammengestellt. Die Hilfe ist gegliedert nach den verschiedenen Anforderungen, geht also darauf ein, ob es um Webseiten, mobile Apps, PDF-Dokumente, Videos oder die barrierefreie Kommunikation in Mailprogrammen wie Microsoft Outlook geht. Mit diesen Materialien lassen sich Webseiten, digitale Dokumente und mobile Anwendungen effektiv überprüfen und verbessern. Außerdem gibt es auf der Seite einen so genannten Standardanforderungskatalog, der weitere Orientierung bietet. Es gibt nämlich viele verschiedene Regelwerke, um digitale Barrierefreiheit umzusetzen, und aus dieser Vielzahl der Anforderungen müssen Unternehmen diejenigen identifizieren, die speziell auf sie zutreffen. Damit sie diese mühevolle Arbeit nicht vollständig selbst machen müssen, haben wir einen Katalog entwickelt, der bereits eine zuverlässige Vorauswahl trifft.

Gilt das alles auch für sehr kleine Unternehmen?

Das kommt darauf an. Für Kleine und Mittlere Unternehmen (kurz: KMU) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales spezielle Leitlinien veröffentlicht. Darin wird erklärt, ob ein Unternehmen vom Gesetz betroffen ist und welche Anforderungen konkret gelten. Außerdem sind die zentralen Themen aus dem Gesetz verständlich aufbereitet – und werden mit praxisnahen Beispielen näher erläutert. —




Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle: Wo Benachteiligung zugenommen hat – und warum Vielfalt im Beruf noch keine Normalität ist

Immer mehr Menschen wenden sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, weil sie Benachteiligung erleben. Das umfasst alle vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschützten Merkmale – neben Behinderungen oder chronischen Erkrankungen also zum Beispiel auch Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Herkunft, des Alters oder der Religion.

Für den Bereich Arbeit und Inklusion zeigt der Bericht, dass 2024 in über einem Viertel der Fälle Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung von Benachteiligungen betroffen waren. Im Job passiert das zum Beispiel bei Bewerbungen, wenn mögliche Anstellungen wegen Vorurteilen oder Barrieren nicht zustandekommen, oder am Arbeitsplatz, wenn Unterstützung fehlt oder Rechte nicht ernst genommen werden.

Die Zahlen zeigen, dass Betroffene sich offenbar eher trauen, Hilfe einzufordern. Zugleich machen die gestiegenen Anfragen aber auch deutlich, dass Inklusion im Arbeitsleben noch längst nicht selbstverständlich ist. Damit sich das ändert, muss es nicht nur Gesetze geben, die besser greifen. Es sind auch mehr Arbeitgeber nötig, die barrierefreie Strukturen schaffen, eine offene Haltung an den Tag legen und den Mut haben, alte Muster zu hinterfragen.

Der Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle: Die wichtigsten Zahlen und Entwicklungen im Überblick

  • 2024 erreichten die Antidiskriminierungsstelle über 11.000 Beratungsanfragen – fast dreimal so viele wie 2019.
  • Rund ein Viertel der Fälle betraf Diskriminierung wegen Behinderung oder chronischer Krankheit.
  • Etwa ein Drittel aller gemeldeten Fälle spielte sich im Lebensbereich Arbeitsleben ab (Bewerbung, Beschäftigung, Kündigung).
  • Besonders stark gestiegen sind die Fälle von Benachteiligung bei Bewerbungen und fehlender Barrierefreiheit.



Veranstaltungstipp im September: Die Messen „Zukunft Personal Europe 2025“ und „REHACARE 2025“

Die „Zukunft Personal Europe 2025“ findet dieses Jahr in Köln statt und feiert dort ihr 25-jähriges Jubiläum. Sie steht deshalb unter dem Motto „Time for New Beginnings“ (deutsch: Zeit für neue Anfänge). Den Besucher:innen bietet die Veranstaltung ein umfangreiches Programm mit Vorträgen und Workshops zu Themen wie Personalentwicklung, Führung, gesundes Arbeiten, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Eine zentrale Frage ist: Was braucht die Arbeitswelt von morgen – und wer bringt sie jetzt auf den Weg?

Das Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe ist auf der „Zukunft Personal“ unter dem Motto „Inklusion wirkt“ gemeinsam mit dem Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbands Rheinland und den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) vertreten.

Das Standteam informiert über die Arbeit inklusiver Unternehmen und berät Arbeitgeber:innen direkt vor Ort unter anderem zu diesen Themen:

  • Förderungen für Unternehmen, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen oder neu einstellen,
  • barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung,
  • Unterstützung bei Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), zum Kündigungsschutz sowie zur Prävention am Arbeitsplatz, damit Mitarbeitende gesund bleiben, und
  • Förderung von Inklusionsbetrieben.

REHACARE 2025: Mehr als 850 Aussteller

Welche Innovationen braucht eine inklusive Gesellschaft – und welche gibt es bereits? Das ist die Leitfrage der diesjährigen REHACARE in Düsseldorf. Über 850 Aussteller aus mehr als 40 Ländern zeigen auf der Fachmesse zum Beispiel Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderungen im Alltag und im Beruf unterstützen können, etwa digitale Assistenzsysteme und Pflegehilfen. Außerdem können Besucher:innen im Sport-Center inklusive Sportarten kennenlernen und sich im Programm des „Treffpunkt REHACARE“ über verschiedenste Themen rund um ein selbstbestimmtes Leben und eine inklusive Gesellschaft informieren.

Ein Schwerpunkt der Fachmesse ist wieder das Thema Berufliche Teilhabe. Darum geht es auch am gemeinsamen Stand der beiden Landschaftsverbände, die unter dem Motto „Beratung. Teilhabe. Perspektive.“ zu individueller Beratung und fachlichem Austausch einladen. Neben Fachleuten der Inklusionsämter von LWL und LVR sind auch Expert:innen aus der Eingliederungshilfe, den Integrationsfachdiensten (IFD), den LWL- und LVR-Landesjugendämtern sowie aus dem Bereich soziale Teilhabe am Stand vertreten.

Menschen mit und ohne Behinderungen können sich zu folgenden Themen informieren und beraten lassen:

  • Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber:innen und Beschäftigte mit Schwerbehinderung,
  • Kündigungsschutz,
  • Teilhabeberatung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
  • Übergang Schule-Arbeitswelt im Rahmen des Programms KAoA-STAR („Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt“),
  • Eingliederungshilfe und Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM),
  • Wechsel aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und
  • Fragen zur Sozialen Teilhabe, beispielsweise zu Mobilität, Assistenzleistungen, Unterstützung im Alltag und zur Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und Trägern vor Ort.

Tipp: Freier Eintritt mit Gutscheincode

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit vergibt für beide Messen eine begrenzte Anzahl kostenfreier Eintrittsgutscheine. Dazu einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Gutschein – ZP 2025“ oder „Gutschein – Rehacare 2025“ an ina-info@lwl.org schreiben.




Die Portale „DGUV job“ und „Wegweiser Berufsumstieg“: Unterstützung bei Berufswechsel und Gesundheitsschutz

Welchen gesundheitlichen Belastungen und Risiken sind Arbeitnehmer:innen in der heutigen Arbeitswelt ausgesetzt? Wie können sie in einen neuen Beruf wechseln, der zu ihren Fähigkeiten und Interessen passt? Und wie erkennen sie, wann sie über einen solchen Wechsel nachdenken sollten?

Im „Wegweiser Berufsumstieg“ der DGUV finden Arbeitnehmer:innen Antworten, Tipps und beispielhafte Erfolgsgeschichten rund um diese Fragen. Über die Berufssuche können sie mögliche alternative Berufe finden, die zu ihrem bisherigen Werdegang, ihren Stärken und Wünschen passen. Außerdem sind Beratungsstellen und weiterführende Informationsquellen verlinkt.

Auch Menschen, die wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht in ihrem bisherigen Job weiterarbeiten können, finden im „Wegweiser Berufsumstieg“ Anregungen für die berufliche Neuorientierung. Wer möchte, kann sich darüber hinaus aber auch an das Team von „DGUV job“ wenden, das bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützt. Die Berater:innen nutzen unter anderem eine spezialisierte Suchmaschine, um passende Jobangebote zu finden und vorzuschlagen. Sie können außerdem Kontakte zu Arbeitgeber:innen herstellen und über Fördermöglichkeiten informieren. Auf Wunsch helfen sie Ratsuchenden auch dabei, Bewerbungsunterlagen zusammenzustellen und sich auf Vorstellungsgespräche vorzubereiten.

Hier geht es zum „Wegweiser Berufsumstieg“ und hier zum Portal „DGUV job“.




Digitale Hilfe für die Seele: Die „Glücklich-App“

Frau Aust, Sie entwickeln die „Glücklich-App“ mit. Wie kam es zu der Idee?​

Hinter der Glücklich-App stehen die Lebenshilfe Hamburg und der Forschungsbereich Neuropsychologie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Die Idee zur App hatte das UKE: Es wollte verhaltenstherapeutische Angebote in Leichter Sprache über eine App anbieten, um insbesondere für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Unterstützung im Alltag anzubieten. Die Erfahrung zeigt, dass diese Gruppe ein erhöhtes Risiko zur Entwicklung einer psychischen Erkrankung hat, beispielsweise einer Depression. Ursprünglich war die Idee, das Angebot direkt in die App COGITO einzubauen. Diese ist ebenfalls ein Projekt des UKE und war bereits unter dem Namen „MKT & mehr“ (MKT: Abkürzung für „Metakognitives Training“) veröffentlicht. Es zeigte sich jedoch schnell, dass neben Übungen in Leichter Sprache auch eine vereinfachte App-Navigation entscheidend für die betreffende Gruppe ist. Deshalb haben wir die Glücklich-App als neues, separates Angebot aufgebaut.

Wie finanzieren Sie das Projekt und welches Ziel verfolgen Sie damit?

Dank einer drei Jahre dauernden Förderung durch die Aktion Mensch und der Weiterförderung der Techniker Krankenkasse Hamburg, konnten wir gemeinsam die Struktur und die Navigation der Glücklich-App entwickeln und erste Inhalte dafür entwerfen. Unser Leitgedanke war es, eine kostenfreie, barrierefreie App auf den Markt zu bringen, die die Nutzer:innen eigenständig bedienen können. Nach unseren Beobachtungen gab es bisher keine Gesundheits-App für diesen Personenkreis. Von daher freuen wir uns, dass mit dieser App zugleich ein Best-Practice-Beispiel (auf Deutsch: Beispiel für das beste Verfahren) entstanden ist, das auch andere Anbieter von Gesundheits-Apps hoffentlich zum Nachahmen inspiriert. Das nötige Wissen stellen wir übrigens auch auf unserer Homepage zur Verfügung.
Die App selbst gibt es für alle Nutzer:innen kostenlos in den App-Stores. Sie kann sogar offline genutzt werden, also ohne Internetverbindung. Dank einer Förderung durch die Techniker Krankenkasse Hamburg entwickeln wir die App derzeit außerdem weiter.

Welche Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen waren dabei wichtig – und welche Rolle spielte das in der Entwicklung der App?​

Die Glücklich-App richtet sich zwar in erster Linie an die schon erwähnte Zielgruppe, sie kann aber grundsätzlich von allen Menschen genutzt werden, weil alle von Inhalten in Leichter Sprache und klaren App-Strukturen ohne Ablenkungen profitieren können. Wenn der Screenreader des Endgeräts aktiviert ist, lassen sich alle Inhalte vorlesen, die Übungen sind außerdem zusätzlich mit jeweils einer Audiodatei hinterlegt. Wir haben auch einen spielerischen Anreiz eingebaut: Durch das Sammeln von Sternen können die Nutzer:innen jede Woche einen Gold-, Silber- oder Bronze-Status erwerben.
Diese Funktionen wurden auch deshalb so entwickelt, weil wir die Zielgruppe schon zu Beginn dieses Prozesses mit einbezogen und deren Ideen berücksichtigt haben. Zum Beispiel haben wir Fokusgruppen aus Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gebildet, die die Funktionen der App diskutiert und wertvolle Impulse gegeben haben. Sie haben die App außerdem schon in einem frühen Stadium verwendet, während das Entwicklerteam sie dabei beobachtet hat. Und zum Schluss hat die Zielgruppe die fertige App durchgetestet und Feedback dazu gegeben. Auch der Inhalt, also die Aufgaben in Leichter Sprache, wurden einer Prüfung unterzogen.
In der jetzigen Weiterentwicklung ist die Testgruppe ebenfalls in technische und inhaltliche Neuerungen, Änderungen und Prüfungen eingebunden. Aktuell entwickeln wir die Themen, die Navigation und die Struktur der App weiter. Auch daran sind Menschen aus der Zielgruppe maßgeblich beteiligt und geben uns wertvolle Rückmeldungen.

App-Bildschirm mit Themenübersicht der Glücklich-App
Die Glücklich-App ist klar strukturiert und in einfacher Sprache verfasst. Grafik: UKM

Wie wurde die Wirksamkeit der App getestet? Und was kam dabei heraus?​

Das UKE hat im Jahr 2023 eine Online-Befragung zur App durchgeführt. 100 Personen, die nach eigenen Angaben depressive Symptome haben, nahmen daran teil. Weil das Interesse so groß war, konnten wir sogar eine Kontrollgruppe bilden, die die App in dem Testzeitraum von vier Wochen nicht nutzen durfte. Die abschließende Befragung derjenigen, die die App nutzten, hat gezeigt, dass sich ihre depressiven Symptome im Vergleich zur Kontrollgruppe deutlich verbessert hatten. Die App ist also wirksam. Außerdem gab es durchweg positive Rückmeldungen zur Anwendung an sich. 97 Prozent der Teilnehmenden sagten, dass sie mit der Glücklich-App die Behandlung erhalten haben, die sie sich wünschten. Ebenfalls 97 Prozent würden die App Freund:innen empfehlen. 95 Prozent gaben an, dass die App ihnen dabei geholfen hat, mit emotionalen Problemen umzugehen. Als besonders gut wurden die einfache Bedienung, die hilfreichen Tipps und die Erinnerungen an die Übungen hervorgehoben. Verbesserungsvorschläge gab es natürlich auch, zum Beispiel wünschten sich viele einen Erinnerungsmodus, der individuell eingestellt werden kann. Diese Funktion haben wir dank dieses Feedbacks schnell ergänzt.

Gibt es Pläne, die App weiterzuentwickeln oder zusätzliche Funktionen hinzuzufügen?​

Die Förderung der Techniker Krankenkasse Hamburg läuft noch bis Ende 2026. Bis dahin planen wir weitere Inhalte, aktuell beispielsweise zum Thema „Angst“. Hierfür haben wir schon einige Übungen in Leichte Sprache übersetzt. Das UKE entwickelt parallel bereits Übungen für das Themenpaket „Ausgrenzung und Vorurteile“. Darüber hinaus sind erst einmal keine weiteren technischen Funktionen geplant. Um unser Selbsthilfe-Instrument dauerhaft aktuell halten und weiterentwickeln zu können, sind wir aktuell auf der Suche nach einer Anschlussfinanzierung. Wir wünschen uns sehr, dass wir hier eine Möglichkeit finden, um die digitale und gesundheitliche Teilhabe von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen mit unserem Angebot weiter voranzutreiben. —