Interview mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband: Wie steht es um die digitale Barrierefreiheit in Deutschland?

Herr Ertl, wie zufrieden sind Sie mit der bisherigen Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, kurz BFSG?

In Deutschland ist das Gesetz im vergangenen Jahr in Kraft getreten, um die EU-Richtlinie von 2018 umzusetzen. Angesichts dieses langen Vorlaufs waren die Erwartungen eigentlich hoch. Die Umsetzung ist bislang jedoch noch sehr enttäuschend. An den Normen wird teilweise noch gearbeitet. Die Marktüberwachung konnte erst im Herbst 2025 gegründet werden und ist bislang nicht spürbar. Das ist die staatliche Kontrollinstanz, die sicherstellt, dass Unternehmen bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei anbieten. Auch die Schlichtungsstelle beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung hat erst kürzlich Personal für ihre Aufgaben erhalten. Und Herstellerverbände behindern teilweise noch eine rechtskonforme Umsetzung. Trotzdem und auch wenn nur wenige Produkte und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des BFSG fallen: Das Gesetz gibt uns Verbraucherinnen und Verbrauchern, die davon betroffen sind, erstmals die Möglichkeit, Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft durchzusetzen.

Wo erleben Betroffene denn im Moment noch Lücken zwischen Anspruch und Realität?

Es ist zu spüren, dass viele Unternehmen versuchen, an der Barrierefreiheit zu arbeiten oder diese zumindest nach außen positiv darzustellen. Tatsächlich ist bisher aber noch kaum ein Produkt oder eine Dienstleistung vollständig barrierefrei. Das liegt einerseits daran, dass häufig noch das notwendige Wissen fehlt, andererseits aber auch an den weiterhin sehr langen Übergangsfristen. Beispielsweise dürfen ältere Zahlungsterminals noch bis Juni 2030 weiter genutzt werden. Neue Geräte müssten dann entsprechend der Verordnung zum BFSG barrierefrei nutzbar sein – sie sind es aber nicht. Banken, Online-Shops und Streamingdienste haben weiterhin zu viele Barrieren, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.

Welche Barrieren sind das denn? Und welche wären ohne großen finanziellen Aufwand zu beheben?

Entscheidend ist bei dieser Frage oft gar nicht die Art der Barrieren, sondern der Zeitpunkt, an dem bei Produkten und Dienstleistungen überhaupt an dieses Thema gedacht wurde oder wird. Wenn alles bereits fertig entwickelt ist, ist Barrierefreiheit häufig nur noch mit großem Aufwand oder teilweise gar nicht mehr herzustellen. Wenn etwa schon beim grafischen Entwurf einer Website nicht auf ausreichende Farbkontraste geachtet wird, zieht sich dieser Fehler durch die gesamte Entwicklung. Oder auch, wenn die Möglichkeit der Steuerung per Tastatur nicht bereits bei der Grundarchitektur mitgedacht wird: Dann ist es schwierig, die dafür notwendigen Bausteine im Nachhinein zu ergänzen oder auszutauschen.

Es gibt aber auch Defizite, die sich vergleichsweise schnell beheben lassen. Häufig sind das redaktionelle Themen wie fehlende oder unzureichende Beschreibungen von Grafiken, Bildern oder Schaltern auf einer Website. Wichtig ist, dass alle Beteiligten, die daran mitarbeiten, das notwendige Bewusstsein und Wissen mitbringen und das Thema von Beginn an berücksichtigen. Wir beraten die Betreiberinnen und Betreiber von Websites oder Apps deshalb auch immer dahingehend, bereits in Ausschreibungen die Dienstleister sehr konkret dazu zu verpflichten, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten.

Reicht es denn aus, nur solche formalen Standards zu erfüllen? Geht es nicht auch um praktische Benutzerfreundlichkeit?

Erst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Benutzerfreundlichkeit, also die so genannte Usability, bei einer sehbehinderten- oder blindenspezifischen Nutzung teilweise etwas ganz anderes bedeutet als bei einer Nutzung durch sehende Menschen. Eine gute Usability für blinde Menschen ist oft im Code einer Website festgeschrieben, deshalb bleibt das sehenden Nutzerinnen und Nutzern eher verborgen. Kontrast- und Vergrößerungssoftware wiederum sorgt dafür, dass sehbehinderte Menschen digitale Angebote anders erleben können.
Was übrigens positiv ist: Das BFSG fordert eine gute Usability nicht ausdrücklich, trotzdem hören wir inzwischen häufiger, dass Unternehmen entsprechende Tests durchführen und die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Entwicklungen einfließen lassen. Das halten wir für eine sinnvolle Ergänzung zur Barrierefreiheit, weil dadurch ein digitales Angebot entsteht, das sich nicht nur überhaupt von sehbehinderten Menschen nutzen lässt, sondern auch angenehm in der Bedienung ist. Das trägt zu einem positiven Einkaufserlebnis beziehungsweise zu höherer Kundenzufriedenheit bei.

Wie gut sind Unternehmen auf die Anforderungen vorbereitet – insbesondere kleine und mittlere Betriebe?

Wir beobachten, dass sich viele Unternehmen bislang vor allem aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Barrierefreiheit mit dem Thema beschäftigen, die darin liegenden Chancen aber noch zu wenig erkennen. Vieles wird deshalb häufig nicht mit der notwendigen Konsequenz und oftmals nur sehr zaghaft umgesetzt. Aber gut nutzbare Produkte und Dienstleistungen bedeuten mehr Kundinnen und Kunden und damit potenziell höhere Umsätze. Dennoch veröffentlichen viele Online-Shops zum Beispiel immer noch keine Informationen zur Barrierefreiheit auf ihren Seiten. Damit kommen sie ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach und bieten zugleich auch keinen klaren Weg an, um Barrieren zu melden. Außerdem verlassen sich Betreiberinnen und Betreiber von Online-Shops und anderen digitalen Angeboten noch zu häufig auf die Werbeversprechen sogenannter Accessibility-Overlays, also von Werkzeugen, die eine Website auf den ersten Blick, also an der Oberfläche, barrierefrei machen. Diese Werkzeuge stellen in der Praxis aber keine echte Barrierefreiheit her. Aktuell beobachten wir außerdem, dass KI-Tools damit werben, PDF-Dokumente automatisch in barrierefreie PDFs umzuwandeln. Damit lässt sich zwar Geld verdienen, aber auch hier wird dadurch oft keine echte Barrierefreiheit erreicht.

Ein Tipp übrigens noch für alle, die bei dem Thema Hilfe brauchen: Eine Anlaufstelle für kleinere Unternehmen ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die im Zuge des BFSGs den Auftrag erhalten hat, insbesondere kleine Unternehmen zu beraten.

Zum Thema Marktüberwachung, also der Kontrollinstanz, die das Thema Barrierefreiheit prüfen soll: Funktioniert das nach Ihrer Einschätzung schon ausreichend wirksam?

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen hat ihre Website erst Anfang Juni veröffentlicht. Bis dahin konnten Anfragen nur über eine Postadresse oder per E-Mail gestellt werden. Aber selbst diese Informationen waren nicht barrierefrei zugänglich. Nach unserer Erfahrung bleiben Anträge bislang unbeantwortet und wurden noch nicht bearbeitet. Anträge wegen Verstößen gegen den Medienstaatsvertrag (MStV), der die Barrierefreiheit audiovisueller Dienste regelt – wie beispielsweise von Streamingplattformen –, können nur über die Landesmedienanstalten gestellt werden. Wer versucht, sein Recht durchzusetzen, findet den Weg dorthin häufig nur schwierig oder gar nicht. Deshalb lautet meine klare Antwort: Nein. Die Marktüberwachung funktioniert derzeit noch nicht ausreichend und muss dringend wirksamer werden.

Wie unterstützt der DBSV Betroffene dabei, digitale Barrierefreiheit im Zweifel rechtlich durchzusetzen?

Wir haben im Juni 2025 das von Aktion Mensch geförderte Projekt „BFSG in Kraft – was nun?“ gestartet. Damit verfolgen wir drei wesentliche Ziele: Wir wollen Betroffene informieren, sie befähigen, eigene Erfahrungen bei der Durchsetzung der Rechte aus dem BFSG und MStV zu sammeln – und wir wollen eine bessere Usability für unsere Zielgruppe etablieren. Auf Informationsveranstaltungen erläutern wir Interessierten, wo genau der so genannte European Accessibility Act auf nationaler Ebene greift, also wo er in Deutschland in Form des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes angewendet wird. Wir erklären auch, was bis wann barrierefrei sein muss und was Barrierefreiheit eigentlich bedeutet.

Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Workshops dazu an, wie man digitale Barrieren melden kann. Die Teilnehmenden lernen dort gemeinsam und interaktiv, wie das funktioniert. Außerdem besprechen wir weitere Möglichkeiten der rechtlichen Durchsetzung. Viele Betroffene lassen sich auch individuell von uns beraten. Aktuell prüfen wir, ob wir eine feste Sprechstunde dafür einrichten.

Anhand eigener Verfahren wollen wir außerdem herausfinden, was bereits gut funktioniert und an welchen Stellen noch nachgebessert werden muss. Dabei möchten wir Unternehmen zugleich vermitteln, wo unsere Bedarfe liegen und wie ihre Produkte und Dienstleistungen gut nutzbar für uns werden können. Deshalb vermitteln wir blinde und sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer aus unserem Usability-Pool, die verschiedene unterstützende Technologien verwenden, als Testerinnen und Tester. Und wir beraten die Unternehmen vor entsprechenden Tests dazu, wie diese am besten organisiert werden sollten.

Was müsste sich in den kommenden Jahren konkret ändern, damit digitale Barrierefreiheit im Alltag selbstverständlich wird?

Da ist zum einen die Marktüberwachung, die sehr verspätet an den Start gegangen ist: Sie muss ihre Arbeit konsequent aufnehmen und zügig von allen Möglichkeiten Gebrauch machen, die ihr zur Verfügung stehen. Bei schwerwiegenden oder anhaltenden Verstößen müssen konsequent Strafen verhängt werden, die auch bis hin zu Marktverboten reichen sollten. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam geschützt werden. Außerdem müssen noch viel mehr Produkte und Dienstleistungen des täglichen Lebens barrierefrei werden. Das Thema darf nicht beim Einbau von Selbstbedienungs-Terminals enden –  der ganze Einkaufsprozess muss barrierefrei sein. Und das ist nur ein wichtiges von sehr vielen Anwendungsbeispielen.

Darüber hinaus müssen Dienstleister und Hersteller erkennen, welche Chancen durch Barrierefreiheit entstehen – sie dürfen sich in diesem Bereich nicht vom europäischen Wettbewerb abhängen lassen. Und: Betroffene müssen zu selbstbewussten Verbraucherinnen und Verbrauchern werden, die ihre Bedarfe bei jeder Gelegenheit deutlich kommunizieren. Mein persönlicher Slogan dazu: „Blinder Kunde mit Kaufkraft sucht Online-Shop zum Geldausgeben“.




„Arbeit:inklusiv!“: Das Digitalmagazin der Inklusionsämter zur beruflichen Teilhabe in neuem Gewand

Das nun vollständig digitale Magazin liefert auch weiterhin fundierte Fachinformationen zu allen Fragen rund um Beschäftigung, Arbeitsplatzgestaltung und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung. Es richtet sich damit an verschiedene Zielgruppen: Arbeitnehmer:innen mit Schwerbehinderung können sich zu ihren Rechten und Fördermöglichkeiten informieren, Arbeitgeber:innen erhalten konkrete Hinweise zu Unterstützungsleistungen und praktischen Lösungen für eine inklusive Arbeitsgestaltung. Und auch für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Inklusionsbeauftragte ist das Digitalmagazin eine verlässliche Informationsquelle für aktuelle Entwicklungen und rechtliche Grundlagen zum Thema.

Vielfältige Themen und Formate

Die Beiträge auf dem neuen Portal reichen von Reportagen über erfolgreiche Inklusionsprojekte bis zu Fachartikeln über technische Hilfsmittel und Arbeitsplatzanpassungen. Ergänzt werden die Texte durch Videos, Podcasts und interaktive Elemente. Das Digitalmagazin ist außerdem in Themenressorts gegliedert, so dass die passenden Inhalte leicht auffindbar sind – etwa Infos zu Gesetzesänderungen und Fördermöglichkeiten oder konkrete Praxisbeispiele.
Außerdem gibt es ab sofort einen besonderen Service: Wer möchte, kann nach regionalen Inhalten der lokalen Inklusions- oder Integrationsämter filtern und sich etwa Förderpreise, Schulungsangebote oder Veranstaltungen vor Ort anzeigen lassen.

Barrierefrei gestaltet

Das Magazin erscheint nicht mehr in Ausgaben, sondern fortlaufend. Die neue Gestaltung berücksichtigt dabei besonders die Bedürfnisse von Menschen mit Seheinschränkungen, etwa durch hohe Kontraste und eine speziell entwickelte Schriftart, die das Lesen erleichtert. Außerdem funktioniert das übersichtliche Layout ohne störende Scroll-Elemente und auf allen Endgeräten, also auf Smartphones, Tablets oder Desktop-Computern, gleichermaßen.

Keine Beiträge mehr verpassen

Wer möchte, kann sich kostenlos für die „Arbeit:inklusiv! Highlights“ registrieren – ein E-Mail-Update, das regelmäßig über neue Veröffentlichungen im Portal informiert. Diese Funktion gab es zwar auch schon vorher, sie wurde mit der Umgestaltung des Digitalmagazins aber ebenfalls überarbeitet, neugestaltet und umbenannt.




Das Kollektiv „be able“: Design als Werkzeug für Inklusion nutzen

Kreativität als Schlüssel zur Selbstbestimmung verstehen – und Design zur Entwicklung guter Lösungen einsetzen: Das ist, in aller Kürze, der Ansatz des Vereins „be able“. Das Kreativ-Kollektiv holt dafür Menschen mit und ohne Behinderung, Geflüchtete, Studierende oder Kreative an einen Tisch. Durch das gemeinsame Arbeiten erleben die Teilnehmer:innen, dass ihre Ideen zählen und umsetzbar sind. So werden aktive Gestalter:innen aus Menschen, die sonst häufig nur als Adressat:innen von Angeboten gesehen werden.

Wie das aussehen kann, zeigen beispielhaft drei Projekte, die der Verein anbietet:

In einem zweitägigen Programmier-Workshop für Schulen namens „Hacky Days“ entwickeln Schüler:innen konkrete Ideen für mehr Inklusion. Im Format „Match My Maker“ arbeiten kreative Tüftler:innen gemeinsam mit Menschen mit Behinderung daran, kostengünstige Hilfsmittel zu produzieren – und legen diese Lösungen von vorn herein Open Source an, die Programmierung ist also offen einsehbar und kann von anderen Menschen weiterentwickelt werden. Und im Workshop „Im blinden Fleck“ erkunden Industriedesign-Student:innen, welche Grenzen die eigene Wahrnehmung hat und wo vorhandene Orientierungssysteme noch nicht ausreichen, wie etwa taktile Wegweiser für blinde Menschen in Gebäuden.

Ein wichtiger Baustein bei all diesen Projekten das Arbeiten in so genannten „Co-Creation“-Prozessen. Das bedeutet, dass alle Lösungen immer gemeinsam mit der Zielgruppe entwickelt werden.

In den Workshops wird viel diskutiert, entworfen, gebaut und getestet. Und es fließen unterschiedliche Erfahrungen zusammen, die oft zu überraschenden Ergebnissen führen. Design wird so zu einem Werkzeug, mit dem sich Barrieren gezielt erkennen lassen – und zugleich neue Wege und Produkte entwickelt werden können, um diese zu überwinden.




Hör-Tipp: Erfindungen für mehr Barrierefreiheit, die heute alle Menschen nutzen

„Curb Cut“ heißt übersetzt „abgeschnittener Bordstein“. Das sind barrierearme Stellen an Straßen und Fußwegen, die für Menschen mit Rollstuhl und für Menschen mit Sehbehinderungen eingerichtet wurden, die sich mit einem Langstock orientieren. Menschen ohne Behinderungen profitieren aber auch davon, wenn sie mit Kinderwagen oder Koffer unterwegs sind oder wegen einer Verletzung vorübergehend abgesenkte Bordsteine brauchen. Auch viele digitale Tools wurden ursprünglich für Menschen mit Behinderungen entwickelt – beispielsweise die SMS oder die Spracheingabe und -ausgabe.

In der ersten Folge des Podcasts „Unlimited – Digital für alle“ geht es um die Geschichte dieser und anderer Hilfsmittel. Darüber hinaus wird auch diskutiert, wie solche Erfindungen in Zukunft ältere Menschen im Alltag unterstützen könnten.

Der Podcast wird seit Dezember 2025 von der Überwachungsstelle des Bundes für barrierefreie IT veröffentlicht und von einem inklusiven Team produziert. Er ist bei Spotify und bei Apple Podcasts zu hören. Bei Spotify gibt es auch ein Transkript jeder Folge als PDF, das online gelesen oder heruntergeladen werden kann.




Plattform für mehr Teilhabe: Unique United macht inklusive Angebote sichtbar und berät Unternehmen

Die Online-Plattform Unique United (auf Deutsch: „Einzigartige vereint“) richtet sich gezielt an Menschen mit Behinderungen. Sie bietet einen barrierearmen Zugang zu Jobs, Freizeit- und Reiseangeboten, Weiterbildungen sowie inklusiven Veranstaltungen. Das Portal gegründet hat Louis Kleemeyer, der selbst mit einer Lernbehinderung lebt. Er ging bei seiner Idee von seinen eigenen Erfahrungen mit Barrieren im Alltag aus und wollte mit dem Portal eine zentrale digitale Anlaufstelle schaffen, auf der inklusive Angebote sichtbar werden und gezielt gefunden werden können. Unique United ist daher barrierefrei gestaltet – beispielsweise durch Inhalte in Leichter Sprache, einer Vorlesefunktion oder anpassbaren Schriftgrößen und Kontrasten.

Finanziert wird Unique United über ein plattformbasiertes Geschäftsmodell. Das heißt: Unternehmen können unterschiedliche Pakete buchen, um mit ihren Angeboten gezielt Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Im Bereich der Stellenanzeigen versteht sich Unique United als eine Art spezialisierte Jobplattform, vergleichbar mit Stepstone, aber mit klarem Fokus auf Menschen mit Behinderungen. Ähnliche Modelle gibt es schon für Reiseangebote oder Veranstaltungen.

Ein weiterer Baustein des Portals: Unique United begleitet Unternehmen, sich inklusiver aufzustellen, indem es ihnen dabei hilft, zum Beispiel Stellenanzeigen barrierefrei zu formulieren, Unternehmenswebsites zugänglicher zu machen oder ihre Teams für das Thema Inklusion zu sensibilisieren. Das Ziel ist, Unsicherheiten abzubauen, die zum Beispiel oft dann noch vorhanden sind, wenn Mitarbeitende ohne Behinderung erstmals in Kontakt mit Bewerber:innen mit Behinderungen kommen.

Unique United berät Unternehmen darüber hinaus auch dazu, inklusive Projekte zu fördern. Und es begleitet Eventveranstalter dabei, ihre Veranstaltungen, Festivals und Workshops inklusiv und barrierefrei zu gestalten.

Hier geht es zur Plattform Unique United.




Neuer DIN-Standard für Leichte Sprache: Inhalte verständlich gestalten

Das neue Standardwerk mit dem sperrigen Namen „DIN SPEC 33429“ erklärt unter anderem, wodurch sich Leichte Sprache auszeichnet und wie sie sich von Einfacher Sprache unterscheidet: Letztere ist nicht ganz so reduziert, erlaubt komplexere Sätze und teilweise auch abstraktere Begriffe. Sie richtet sich deshalb an eine größere Zielgruppe, während Leichte Sprache stark darauf ausgelegt ist, dass sie für Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten gut verständlich ist.

Die DIN SPEC zeigt anhand vieler konkreter Beispiele, was dabei beachtet werden muss und wie Leichte Sprache in verschiedenen Medien sinnvoll angewendet wird. Das Standardwerk richtet sich damit an Behörden und Organisationen, aber auch an alle, die ihre Kommunikation barrierefrei gestalten möchten.

Die wichtigsten Regeln

Damit Texte verständlich bleiben, empfiehlt das neue Überblickswerk für Leichte Sprache unter anderem:

  • kurze, vertraute Wörter zu nutzen und schwierige Begriffe sofort zu erklären,
  • keine Metaphern oder doppeldeutigen Formulierungen zu verwenden,
  • Sätze kurz zu halten und pro Satz nur eine Aussage zu machen und
  • Informationen konkret und nah am Alltag zu beschreiben.

Wenn mehrere Punkte aufeinander folgen, tragen außerdem Listen zu einer besseren Verständlichkeit bei. Beispiele wiederum machen abstrakte Inhalte greifbarer.

Auch die Gestaltung ist wichtig: Eine gut lesbare Schrift, klare Abstände und ein ruhiges Layout erleichtern das Erfassen von Texten. Außerdem sollten Texte nicht über Bilder gelegt werden. Sofern Bilder ergänzend zum Text eingesetzt werden, sollte deren Verständlichkeit mit einer Prüfgruppe getestet werden.

Zum Erläutern von Abläufen eignen sich Erklärvideos oft besser als lange Texte in Leichter Sprache. Auch auf solche Formate sollten die Leichte-Sprache-Regeln entsprechend übertragen werden. Für Videos bedeutet das beispielsweise, dass darin langsam und klar gesprochen und pro Szene nur eine Botschaft transportiert werden sollte. Die gezeigten Bilder sollten immer genau das wiedergeben, was gerade gesagt wird, und der Inhalt sollte deutlich als „Video in Leichter Sprache“ gekennzeichnet werden.

Im Dokument wird zugleich betont, dass nicht jedes Medium für jede Zielgruppe gleich gut geeignet ist. Digitale Formate können zwar hilfreich sein, weil sie Text, Bild und Ton kombinieren. Gleichzeitig werden aber nicht alle Menschen mit digitalen Medien gut erreicht. Deshalb sind gedruckte Materialien weiterhin wichtig.

Anwendungsbeispiele: Webseiten und Apps

Webseiten und Apps beispielsweise sollten so aufgebaut und gestaltet sein, dass alle Inhalte in Leichter Sprache leicht auffindbar sind. Ein gut sichtbarer Link zu Inhalten in Leichter Sprache, eine einfache Navigation mit großen Buttons, kurze Bedienhinweise, klare Bilder, Alternativtexte, eine Vorlesefunktion – all das trägt zu mehr Barrierefreiheit und einer besseren Verständlichkeit bei.
Umsetzungsbeispiele wären etwa eine Stadtverwaltungs-Website, die einen direkten Einstiegspunkt zu Inhalten in Leichter Sprache anbietet, oder eine Krankenkassen-App, die einfache Icons verwendet und kurze Erklärvideos anbietet, mit denen sie das Einreichen von Unterlagen Schritt für Schritt erklärt.




Arbeitsmarkt-Inklusion in der Dauerkrise: Die Ergebnisse des Inklusionsbarometers Arbeit 2025

Mit der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt sah es 2024 gar nicht gut aus. Die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung stieg auf fast zwölf Prozent. Im Jahresdurchschnitt waren 175.236 Menschen mit Behinderung ohne Beschäftigung, das entspricht einem Anstieg um nahezu sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Oktober 2025 lag diese Zahl sogar schon bei rund 185.400, also knapp fünf Prozent mehr als noch im Oktober 2024.

Auch die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung in deutschen Unternehmen hat sich verschlechtert. Gesetzlich vorgeschrieben ist für alle Betriebe ab 20 Beschäftigten, fünf Prozent ihrer Belegschaft mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Diese Quote sank 2024 im Durchschnitt auf 4,4 Prozent – und damit auf den niedrigsten Stand seit Erscheinen des ersten Inklusionsbarometers 2013.

Strukturelle Benachteiligungen werden deutlich

Die Zahlen offenbaren außerdem ein strukturelles Problem: Obwohl es immer mehr Unternehmen gibt, die die Fünf-Prozent-Quote erfüllen müssten (aktuell: 180.359), kommen fast zwei Drittel dieser Pflicht nicht nach. Jedes vierte Unternehmen beschäftigt keinen einzigen Menschen mit Behinderung, weitere 35 Prozent erfüllen die gesetzliche Vorgabe nur teilweise.
Entsprechend schwierig bleibt es für Menschen mit Behinderung, einen Job zu finden. Unter drei Prozent aller arbeitslos gemeldeten Menschen mit Behinderung schafften 2024 den Schritt aus der Arbeitslosigkeit, während es bei Menschen ohne Behinderung über sechs Prozent waren.

Die Wirtschaftskrise verschärft die Situation

Ein großes Problem ist, dass durch die Wirtschaftskrise aktuell viele Arbeitsplätze in der Industrie, im Handwerk und in der Zeitarbeit wegfallen, also in Branchen, in denen Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig beschäftigt sind. Außerdem wirken sich bestimmte Effekte zeitverzögert auf deren Beschäftigungssituation aus: Sowohl wirtschaftliche Aufschwünge als auch Abschwünge spüren insbesondere Menschen mit Behinderung deutlich später. So wirkt sich etwa die Corona-Krise weiterhin negativ aus, aber auch der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine bleibt ein entscheidender Faktor. Der Strukturwandel hin zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft dämpft die Nachfrage nach Arbeitskräften weiter.

Hinzu kommt verschärfend, dass 2024 deutlich weniger Menschen mit Behinderung gefördert und weitergebildet wurden: An Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Eingliederung nahmen nur 55.600 Menschen mit Behinderung teil, das sind rund 10.000 weniger als noch im Jahr 2019.
Im Zusammenhang damit sieht die Aktion Menschen aber ein besonders großes Potential gerade in dieser so genannten „stillen Reserve“. Das sind Personen mit Behinderung, die die Suche nach einem Arbeitsplatz entmutigt aufgegeben haben, weil sie strukturell benachteiligt werden oder die Perspektiven ungünstig sind. Diese Menschen gezielt zu aktivieren und wieder auf den Arbeitsmarkt zu vermitteln, könnte sich sowohl auf die Teilhabe positiv auswirken als auch auf die Wertschöpfung und das gesamtwirtschaftliche Arbeitseinkommen.

Mangelnde Bereitschaft trotz Unterstützungsangeboten

Die Aktion Mensch beobachtet bei vielen Unternehmen allerdings einen regelrechten Widerstand dagegen, Menschen mit Behinderung einzustellen – und das, obwohl viele qualifizierte Fachkräfte unter ihnen sind und sich die Unterstützungsangebote für Unternehmen in den letzten Jahren verbessert haben. Zum Beispiel unterstützen seit 2022 die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)“ gezielt bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Auch Integrationsfachdienste, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagenturen und weitere Dienste halten eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten bereit: Finanzielle Förderungen, Beratung, praktische Hilfen bei der barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung. Die Angebote sind also da – sie müssten nur genutzt werden.




Umfrage des IW Köln zur Inklusion am Arbeitsplatz: Wie offen gehen Menschen im Job mit ihrer Behinderung um?

Das Institut der deutschen Wirtschaft, kurz „IW“, ist ein privates Forschungsinstitut. Es wird von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und dem Bundesverband der Deutschen Industrie getragen.
Jedes Jahr befragt es etwa 5.000 Beschäftigte zu verschiedenen Themen rund um ihren Beruf und ihren Arbeitsplatz. Dabei geht es zum Beispiel darum, welche Qualifikationen Menschen für ihren Job benötigen, welche Anforderungen die Unternehmen an ihre Mitarbeiter:innen stellen – zum Beispiel mit Blick auf Arbeitszeiten oder Arbeitsorganisation – und was sich die Beschäftigten umgekehrt von Unternehmen wünschen.

In der Beschäftigtenbefragung 2024 hat das IW Köln außerdem danach gefragt, wie Menschen mit Behinderungen ihre Situation im Beruf erleben. Eines der Ergebnisse: Viele Beschäftigte mit Behinderungen gehen im Arbeitsumfeld offen mit ihren Behinderungen um. Ein Arbeitsklima, in dem solch eine Offenheit möglich ist, wirkt sich gleich mehrfach positiv aus: Die Beschäftigten sind zufriedener und engagierter, außerdem empfinden sie weniger Stress am Arbeitsplatz. Für Unternehmen wiederum kann das ein Pluspunkt sein, wenn sie neue Mitarbeiter:innen gewinnen und im Betrieb halten möchten.

Die Befragung hat aber auch gezeigt, dass es in diesem Zusammenhang feine Unterschiede gibt: Es hängt sehr von der Art der Beeinträchtigung ab, ob und wem gegenüber Menschen im beruflichen Umfeld eine Behinderung kommunizieren oder nicht.




Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung: Interview mit Thomas Schramm von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Herr Schramm, Sie beraten Menschen, die sich wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit beruflich neu orientieren müssen. Wer kann sich von Ihnen unterstützen lassen?

Wer aus den genannten Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und einen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung hat, kann von uns unterstützt werden, sofern sein Unfallversicherungsträger uns damit beauftragt. Dabei ist es egal, wie schwerwiegend die gesundheitliche Beeinträchtigung ist. Denn nicht nur Schwerbehinderungen, sondern auch kleinste Gesundheitseinschränkungen können sich auf das Berufsleben auswirken. Ein Beispiel: Eine kleine Schnittverletzung am Zeigefinger führt möglicherweise dazu, dass ein Feinmechaniker mit seiner Führungshand seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Eine solche Verletzung würde nicht dazu führen, dass der Mechaniker eine Rente aus der Unfallversicherung erhält. Er müsste seinen Lebensunterhalt weiterhin komplett selbst erarbeiten. Wir helfen in solchen Fällen dabei, eine neue Stelle zu finden. Das machen wir übrigens auch vorbeugend: Wir unterstützen auch Menschen, die ihren Job aufgeben müssen, damit gar nicht erst eine Berufskrankheit eintritt.

Wie hilft „DGUV job“ bei einem solchen Berufswechsel?

Für das erste Beratungsgespräch besuchen wir die Menschen zu Hause. Das entlastet sie, schafft Vertrauen und hat den praktischen Vorteil, dass alle Unterlagen schnell zur Hand sind. Gleichzeitig bekommen wir einen Eindruck vom familiären Umfeld und den Lebensbedingungen. Für die berufliche Neuorientierung sind ja viele verschiedene Faktoren wichtig: Wie wirken sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf den Alltag und ein künftiges Berufsleben aus? Wie empfindet ein Mensch ganz persönlich seine neue Situation? Wie sind die Infrastruktur und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Ort? All das kann hilfreich sein, um gemeinsam weiter zu planen.

Im Anschluss an die erste Beratung bieten wir Unterstützung bei Stellenbewerbungen an: Wir helfen dabei, die Unterlagen zu optimieren und eine Strategie für die Bewerbungsphase zu entwickeln. Dazu gehört zum Beispiel, dass wir mit den Ratsuchenden ein positives Talent- und Potenzialprofil erarbeiten. Das bedeutet: Wir schreiben gemeinsam auf, was eine Person beruflich machen möchte und kann. Wir schauen so bewusst auf die Fähigkeiten und Möglichkeiten statt auf die eventuellen Einschränkungen. Das ist wichtig für die innere Haltung der Menschen und dafür, wie sie sich in den Bewerbungsverfahren darstellen, also ihre Stärken, Fähigkeiten und Potenziale zeigen.

Wenn wir alle Informationen beisammen haben, übertragen wir sie in unser IT-System und schicken der Person passende Stellenangebote. Seit 2023 gibt es außerdem eine App, mit der viele Funktionen im Bewerbungsmanagement direkt und digital selbst erledigt werden können.

Ist Ihre Unterstützung zeitlich begrenzt?

Nein, eine zeitliche Befristung gibt es nicht. Wir begleiten die Menschen so lange, bis sie eine neue Stelle oder eine andere Perspektive gefunden haben.

Die Berater:innen stellen im Rahmen von „DGUV job“ auch Kontakte zu Arbeitgeber:innen her. Wie wählen sie diese aus?

Die Unfallversicherungsträger pflegen überall in Deutschland Kontakte zu Unternehmen in ihren Regionen und tragen offene Stellen in unseren internen Stellenmarkt ein. Auf diesen können wir dann in der Beratung zugreifen. Darüber hinaus haben wir ein innovatives Rechercheinstrument, das täglich mehr als zwei Millionen freie Stellen aus einer Vielzahl an Quellen analysiert. Damit können wir die Möglichkeiten einer Person am jeweiligen regionalen Arbeitsmarkt noch besser einschätzen. Aus all diesen Informationen erarbeiten wir dann für die Menschen eine oder mehrere individuelle Strategien und machen konkrete Vorschläge. Der Vorteil ist die konkrete und pragmatische Analyse zur realistischen Umsetzung.

Die DGUV bietet in ihrem Online-Portal auch den „Wegweiser Berufsumstieg“ an, mit dem sich Menschen über mögliche neue Berufe und die Arbeitsbedingungen informieren können. Wie funktioniert dieses Programm?

Dieses Instrument steht allen Menschen offen, unabhängig von ihrem jeweiligen Versicherungsstatus. Interessierte können dort ihre Berufserfahrungen, Kenntnisse, Qualifikationen und ihre gesundheitliche Situation eintragen sowie ihre Wünsche und gesundheitlichen Anforderungen an einen künftigen Beruf angeben. Das Programm gleicht dann das Profil ab, und zwar mit allen nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberufen sowie Berufsbildern im Bereich der Hilfs- und Facharbeiter. Über ein Ampelsystem wird farblich dargestellt, wie gut bestimmte Berufe passen und welche möglichen gesundheitlichen Risiken es geben könnte. Zu allen Berufen sind außerdem weiterführende Informationen und ein Steckbrief im Portal „Berufenet“ der Bundesagentur für Arbeit verlinkt. Bevor jemand sich für einen neuen Beruf entscheidet, ist es aber immer sinnvoll, sich den regionalen Arbeitsmarkt sehr genau anzuschauen.

Können Sie auch Fördermöglichkeiten anbieten, wenn Menschen für einen neuen beruflichen Weg zum Beispiel eine Weiterbildung benötigen?

Grundsätzlich ja, dazu stimmen wir uns mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern ab. Was und wie genau gefördert werden kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab – zum Beispiel davon, in welcher Branche eine Person die besten Chancen hat, wirklich nachhaltig und mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit Fuß zu fassen. Auch die künftige finanzielle Situation der Menschen muss berücksichtigt werden: Können Menschen mit einem neuen Beruf wieder ein Einkommen verdienen, sodass sie nach Möglichkeit keine Sozialleistungen mehr benötigen? Das wird jeweils individuell geprüft, um zu entscheiden, welche Schulungen, Zertifizierungen oder Qualifikationen wir mit einer Förderung oder einer Bewilligung des Unfallversicherungsträgers unterstützen können.

Gibt es Branchen, in die Menschen besonders häufig oder selten wechseln?

Wir haben mit „DGUV job“ bisher mehr als 22.000 Menschen dabei begleitet, eine neue berufliche Zukunft zu gestalten. Dabei sind keine Prioritäten und Tendenzen zu erkennen, weil Menschen und ihre Berufswege sowie die Rahmenbedingungen einfach zu unterschiedlich sind. Manchmal können wir auch dabei unterstützen, in „exotische“ Nischenberufe zu wechseln, wo es oft weniger Konkurrenz gibt, sodass jemand sehr schnell eine neue Arbeit beginnen kann. Wir haben zum Beispiel Menschen begleitet, die neue Perspektiven in der Bestattungsberatung, im Fahrschulwesen, im öffentlichen Dienst oder auch in sehr interessanten Aufgaben im Wach- und Sicherheitswesen gefunden haben.  




Digitale Barrierefreiheit ist jetzt gesetzliche Pflicht – was sich dadurch verändert

Frau Meyer zu Bexten, warum ist digitale Barrierefreiheit so wichtig?

Inklusion hat in unserer modernen, digitalisierten Gesellschaft sehr an Bedeutung gewonnen – und ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten auch selbst immer digitaler geworden. Damit alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können – egal, ob mit oder ohne Behinderung –, ist es wichtig, dass auch der digitale Raum barrierefrei wird. Hinzu kommen die Auswirkungen des demografischen Wandels: Der Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft steigt und damit einhergehend auch die Zahl der Behinderungen. In Zukunft werden also immer mehr ältere Menschen digitale Angebote nutzen. Um auch sie nicht von der digitalen Welt auszuschließen, ist es sehr wichtig, diese Angebote so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können – unabhängig davon, ob diese Personen körperliche, sensorische oder geistige Einschränkungen haben.

Worüber sprechen wir dabei vor allem – über den öffentlichen Raum, über Verwaltung und Behörden oder auch über Unternehmen?

Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes geht es vor allem um die letzten beiden, das wiederum wird sich aber auf die gesamte Gesellschaft auswirken – also auch auf den öffentlichen Raum. Die Verwaltungen haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ohnehin immer stärker digitalisiert, digitale Barrierefreiheit ist für öffentliche Einrichtungen und Behörden schon seit 2018 durch entsprechende Gesetze geregelt und vorgeschrieben. Diese Regelungen sind dieses Jahr aber auch auf Unternehmen ausgeweitet worden, denn hier finden Kommunikation, Austausch, Einkaufen und Freizeitaktivitäten ja ebenfalls überwiegend digital statt – sei es über soziale Netzwerke, Online-Shops oder Streaming-Dienste.

Was genau muss also barrierefrei werden? Können Sie ein paar Beispiele nennen?

Das Gesetz gilt zum einen bei Produkten wie zum Beispiel Hardware-Systemen für Computer, Laptops, Tablets, Smartphones und so weiter. Zu diesen Gruppe zählen aber auch Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrscheinautomaten oder Check-in-Automaten, WLAN-Router, Smart-TVs, E-Book-Reader oder vergleichbare Geräte, die von Konsumierenden genutzt werden. Das Gesetz gilt zum anderen auch bei Dienstleistungen, das wären dann zum Beispiel Webseiten, Apps oder Tickets im öffentlichen Nahverkehr, aber auch Bankdienstleistungen für Konsumierenden, E-Books und die zugehörige Software – oder weitere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Davon abgesehen, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorhaben hier ab sofort erfüllen müssen, bietet ihnen das Gesetz auch eine sehr große Chance: Sie können ganz neue Zielgruppen erreichen und die Benutzerfreundlichkeit insgesamt verbessern.

Wie wird sichergestellt, dass das Gesetz auch überall eingehalten wird?

Das übernimmt die so genannte Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (kurz: MLBF) in Sachsen-Anhalt. Diese Stelle führt stichprobenartige Kontrollen durch. Bei Verstößen kann sie Nachbesserungen verlangen oder Bußgelder verhängen. Die zuständigen Behörden in den Bundesländern unterstützen die MLBF dabei. Sie müssen außerdem alle drei Jahre einen Bericht an die EU senden, der den Stand der Umsetzung dokumentiert.

Gibt es konkrete Werkzeuge oder Leitfäden für Unternehmen, die Sie besonders empfehlen können?

Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) bietet auf seiner Website dafür extra eine „Umsetzungshilfe“ an. Dort haben wir gemeinsam mit der hessischen Durchsetzungs- und Überwachungsstelle nützliche Infos und Tools zum Thema zusammengestellt. Die Hilfe ist gegliedert nach den verschiedenen Anforderungen, geht also darauf ein, ob es um Webseiten, mobile Apps, PDF-Dokumente, Videos oder die barrierefreie Kommunikation in Mailprogrammen wie Microsoft Outlook geht. Mit diesen Materialien lassen sich Webseiten, digitale Dokumente und mobile Anwendungen effektiv überprüfen und verbessern. Außerdem gibt es auf der Seite einen so genannten Standardanforderungskatalog, der weitere Orientierung bietet. Es gibt nämlich viele verschiedene Regelwerke, um digitale Barrierefreiheit umzusetzen, und aus dieser Vielzahl der Anforderungen müssen Unternehmen diejenigen identifizieren, die speziell auf sie zutreffen. Damit sie diese mühevolle Arbeit nicht vollständig selbst machen müssen, haben wir einen Katalog entwickelt, der bereits eine zuverlässige Vorauswahl trifft.

Gilt das alles auch für sehr kleine Unternehmen?

Das kommt darauf an. Für Kleine und Mittlere Unternehmen (kurz: KMU) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales spezielle Leitlinien veröffentlicht. Darin wird erklärt, ob ein Unternehmen vom Gesetz betroffen ist und welche Anforderungen konkret gelten. Außerdem sind die zentralen Themen aus dem Gesetz verständlich aufbereitet – und werden mit praxisnahen Beispielen näher erläutert. —