Selbstlernkurse zu digitaler Barrierefreiheit: Warum das Thema spätestens jetzt wichtig ist (nicht nur für Designer:innen)

Je nach Rolle, Vorwissen und Arbeitsbereich sind in der digitalen Barrierefreiheit unterschiedliche Inhalte wichtig:

  • Für Designer:innen, die direkt mit digitalen Benutzeroberflächen und visuellen Systemen arbeiten, geht es vor allem um eins: die Prinzipien und Regeln der barrierefreien Gestaltung kennenzulernen und sicher anwenden zu können.

  • Wer in Redaktionen, Kommunikation oder Verwaltung arbeitet, sollte lernen, verständliche Texte zu schreiben, barrierefreie Word- oder PDF-Dokumente zu erstellen und die Regeln der Einfachen Sprache anzuwenden.

  • Für fachübergreifende Teams, etwa in der IT, im Projektmanagement oder in Organisationen, hilft es oft, erst einmal einen Überblick über digitale Barrieren zu bekommen und zu erfahren, wie beispielsweise Websites überhaupt auf Barrierefreiheit überprüft werden können.

Wir haben dazu drei passende Selbstlernkurse herausgesucht:

🧠 Gehirngerecht Digital – Onlinekurs für Designer:innen

Dieser fundierte Selbstlernkurs richtet sich speziell an Produkt-, Marken- und UX-/UI-Designer:innen ohne weitere Vorkenntnisse. Er vermittelt in über 30 Lektionen die wichtigsten Anforderungen an barrierefreie Gestaltung auf Grundlage der WCAG- Standards (= Web Content Accessibility Guidelines, auf Deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte). Der Kurs vermittelt zum Beispiel, welche unterstützenden Technologien Menschen mit Behinderung überhaupt nutzen – und was deshalb bei der Gestaltung von Websites und Apps generell beachtet werden muss. Dabei geht es etwa um den Aufbau einer Seite oder App, um Kontraste und Farben, Schrift und Typographie und vieles andere mehr. Der Workshop hilft außerdem dabei, die eigenen Design-Entscheidungen richtig zu dokumentieren und an Entwickler zu kommunizieren.

Im Kurs enthalten sind neben den Lektionen ein digitales Arbeitsbuch und – nach erfolgreichem Abschluss – ein Zertifikat.
Netter Bonus: Das Zertifikat kann auf LinkedIn mit dem persönlichen Profil verknüpft werden.

Kosten: 290 € (inklusive Mehrwertsteuer)


🧩 Aktion Mensch – Kostenlose E-Learning-Kurse zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit

Die Aktion Mensch bietet mehrere kostenfreie, digitale Kurse zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit – zwei davon besonders geeignet für Redaktionen, Verwaltungen, NGOs oder Kommunikationsabteilungen:

  • Selbstlernkurs „Einfache Sprache“: Wie komplexe Inhalte verständlich und inklusiv formuliert werden (Umfang: ca. 10 Stunden; → diesen Kurs hatten wir in unserem Blog hier schon einmal genauer vorgestellt)

  • Selbstlernkurs „Barrierefreie Word- und PDF-Dokumente erstellen“ (Umfang: ca. 8 Stunden)

Der Einstieg ist jederzeit möglich. Für beide Kurse ist kein Vorwissen nötig. Sie sind kostenlos, eine einmalige Registrierung ist jedoch erforderlich.


👩‍🏫 eGov-Campus – Gratis-Onlinekurs „Digitale Barrierefreiheit – Teilhabe für alle“

Der eGov-Campus ist eine Bildungsplattform, die vom deutschen IT-Planungsrat betrieben wird. Der Selbstlernkurs ist also staatlich gefördert und deshalb kostenfrei. Er richtet sich an alle Berufsgruppen – von Verwaltung über IT bis hin zu Kommunikation. Der Kurs ist ideal für Einsteiger:innen und Projektteams, die sich einen fundierten Überblick über das Thema verschaffen möchten.

Der Workshop kann im eigenen Tempo absolviert werden. Vom Anbieter wird der Umfang auf etwa 14 Wochen geschätzt – bei einem wöchentlichen Zeitaufwand von 6–9 Stunden pro Modul. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt aber stark vom individuellen Vorwissen und der eigenen Geschwindigkeit ab, eine Verkürzung ist also möglich.

Beispiele aus dem Kurs:

  • Warum digitale Barrierefreiheit nötig und wichtig ist
  • Die Rechtslage in Deutschland
  • Checklisten für barrierefreie Webseiten
  • Testmethoden zur Überprüfung der Zugänglichkeit von Websites

Auch für diesen Kurs ist kein Vorwissen nötig. Er ist kostenlos, eine einmalige Registrierung ist aber erforderlich.




Fachstelle für kulturelle Teilhabe: Wie Mecklenburg-Vorpommern inklusive Kultur fördern will

Frau Kriemann, Sie haben Anfang des Jahres in der „Fachstelle für kulturelle Teilhabe“ zu arbeiten begonnen. Welche Ziele und Aufgaben hat diese Einrichtung?

Die Fachstelle soll Kulturschaffende sowie Kunst- und Kultureinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern dabei unterstützen, Zugänge für alle zu schaffen und Barrieren abzubauen. Ich werde in diesem Jahr zum Beispiel kostenfreie Fortbildungen anbieten, in denen ich inklusive kulturelle Formate vorstelle und erkläre, wie bei Veranstaltungen, in Programmen und in der Öffentlichkeitsarbeit Leichte Sprache eingesetzt werden kann. Außerdem berate ich Kulturschaffende, die ihr Programm inklusiver gestalten möchten, die also mit inklusiven Teams und für ein Publikum aus Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten wollen. Ich berate nicht nur per E-Mail und Telefon, sondern biete auch Besuche an. Manchmal lässt sich so leichter klären, welche Barrieren und Bedarfe es gibt und welche Expert:innen in eigener Sache in der jeweiligen Kultursparte schon aktiv sind. Umgekehrt berate ich auch Kulturschaffende, für die die Kulturbranche zum Beispiel wegen einer Behinderung oder aus anderen Gründen bisher weniger zugänglich ist als für andere Menschen. Darüber hinaus plane ich, an Vernetzungstreffen in der Region teilzunehmen. Und ich werde auch für die Menschen selbst, die in der Kultur und in den Bereichen Inklusion und Diversität (auf Deutsch: Vielfalt) arbeiten, neue Möglichkeiten des Kontakts miteinander schaffen.

Arbeiten Sie in der Fachstelle in einem Team?

Nein, in der „Fachstelle für kulturelle Teilhabe“ arbeite ich allein. Sie ist aber an die Organisation „Kultur Land MV“ angebunden, die im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Kulturschaffende unterstützt. Zu „Kultur Land MV“ gehören mehrere kulturelle Fachstellen. Mit den Kolleg:innen dort arbeite ich themenübergreifend zusammen, zum Beispiel indem wir Kulturschaffende gemeinsam bei Anträgen für Fördergelder helfen oder sie miteinander vernetzen. Manchmal planen wir auch gemeinsam Veranstaltungen und unterstützen uns dabei gegenseitig mit unseren Erfahrungen.

Welchen beruflichen Hintergrund haben Sie?

Ich habe Kulturwissenschaften studiert. Vor meinem jetzigen Beruf habe ich als Referentin für kulturelle Teilhabe im Landesministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten gearbeitet. Dort war ich also auch schon dafür verantwortlich, Inklusion und Diversität in der Kultur voranzutreiben und die damit verbundenen Veränderungen zu begleiten und zu steuern. Ich bin daher schon gut mit Kulturschaffenden in Mecklenburg-Vorpommern vernetzt.

Sind in der „Fachstelle für kulturelle Teilhabe“ seit Anfang des Jahres schon Anfragen von Kulturträgern oder -einrichtungen eingegangen?

Ja, es haben sich bereits einige Kulturschaffende an mich gewandt, sowohl solche aus Kultureinrichtungen als auch selbstständige Kulturschaffende. Es haben sich auch Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, Behindertenbeiräte und andere Organisationen gemeldet, die ursprünglich nicht aus der Kultur kommen, aber gerne kulturelle Angebote aufbauen oder diese stärken möchten. In den Anfragen geht es zum Beispiel darum, dass sich Kulturschaffende besser vernetzen oder eine Veranstaltung barrierefrei gestalten möchten. Einige interessieren sich auch für den so genannten Teilhabefonds. Aus diesem Geldtopf unterstützt das Land seit 2024 Kulturprojekte, die inklusiv oder divers aufgestellt sind, mit bis zu 5.000 Euro pro Jahr. Diesen Fonds verwalte ich ab diesem Jahr in der Fachstelle.

Welche Voraussetzungen muss ein Projekt erfüllen, um sich auf eine Förderung aus diesem Fonds zu bewerben?

Aus dem Teilhabefonds können inklusive und diverse Kulturprojekte gefördert werden, die Kunst und Kultur gleichberechtigt zugänglich machen wollen und in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet werden oder sich inhaltlich mit unserem Bundesland beschäftigen. Sowohl Einzelpersonen als auch Vereine und andere Organisationen können sich bewerben. Die Antragsfrist für die diesjährige Förderrunde endet am 16. März 2025.

Im vergangenen Jahr hat das Land Mecklenburg-Vorpommern über den Fonds bereits 15 Projektträger gefördert. Was für Projekte sind das?

Aus dem Fonds wurden zum Beispiel ein Filmfestival und das „reflektor – Festival der Kommunikation“ mitfinanziert, das im April 2025 an der Hochschule Wismar stattfinden wird. Es beschäftigt sich anhand von Vorträgen, Workshops und anderen Veranstaltungen mit den Themen Inklusion und Exklusion. Darüber hinaus wurden mit dem Fonds auch Leitsysteme für Kultureinrichtungen gefördert, damit sich unter anderem Menschen mit Sehbehinderung dort selbstständig orientieren können. Die Organisation „Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern“ hat ebenfalls einen Zuschuss bekommen, um mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz Tastmodelle von Kunstobjekten zu entwickeln. Menschen mit Sehbehinderung haben dann in sogenannten Prüfgruppen ausprobiert, ob diese Tastmodelle funktionieren, also wirklich barrierefrei nutzbar sind. Auch die „Mad Artists“ aus Rostock werden aktuell über den Teilhabefonds gefördert. Das ist eine Kreativgruppe, die unter anderem Trick- und Kurzfilme gestaltet. Die Projekte, die wir fördern, sind also sehr vielfältig.




Der „Wahl-Checker“ zur Bundestagswahl 2025: Die Wahlprogramme der Parteien besser verstehen

„andererseits“ gibt es seit 2020. Das Magazin steht für inklusiven Journalismus im deutschsprachigen Raum, veröffentlicht große Recherchen und erklärt komplexe Themen in einfacher und verständlicher Sprache. Es behandelt Politik, Gesellschaft und aktuelle Themen und möchte besonders Menschen erreichen, die sonst nur schwer Zugang zu Nachrichten haben. Das Ziel ist, Barrieren abzubauen und allen Menschen wichtige Informationen zugänglich zu machen.

Kurz vor der Bundestagwahl in Deutschland am 23. Februar 2025 ist das besonders wichtig, die für viele Menschen mit Behinderung an sich schon mit einigen Hindernissen verbunden ist. Wofür darüber hinaus die einzelnen Parteien wirklich stehen, welche Position sie zu konkreten Fragen haben und was sie umsetzen wollen – das geht aus den oft sehr komplizierten Parteiprogrammen für viele Menschen nicht hervor, und zwar unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.

Die Redaktion hat deshalb einen Wahl-Checker entwickelt, ein barrierefreies Online-Tool, das politische Informationen zu insgesamt zehn Themen in einfacher Sprache aufbereitet. Es geht darin zum Beispiel um Fragen zur Atomkraft, zum Bürgergeld oder zur Barrierefreiheit in Unternehmen. Das Team analysierte, was die einzelnen Parteien in ihren Parteiprogrammen zu diesen Themen sagen, und übersetzte diese Aussagen in einfache Sprache. Damit werden auch eher vage formulierte Positionen der Parteien klar und sind so für alle gut zu verstehen. Mit dem Wahl-Checker können außerdem die Positionen verschiedener Parteien zu den zehn Themen miteinander verglichen werden.




Tipps für den Start oder Wiedereinstieg in den Beruf: Das Portal REHADAT Bildung

Das Portal REHADAT Bildung ist ein Angebot des Instituts der Deutschen Wirtschaft. In der Rubrik „Meinen Beruf finden“ bietet es einen Überblick über mögliche Berufsfelder, etwa Elektronik, Gesundheit, Landwirtschaft und Medien. Darüber hinaus wird zu Seiten der Bundesagentur für Arbeit verlinkt, auf denen sämtliche Ausbildungsberufe vorgestellt und verschiedene Tests zur beruflichen Orientierung angeboten werden.
Wer wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung den alten Beruf aufgeben musste und nun wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen möchte, kann sich auch über Weiterbildungen, Umschulungen und Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

In einer „Infothek“ hat das REHADAT-Team Projekte zusammengestellt, die Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg zu ihrem Wunschberuf sowie beim Übergang zwischen Schule und Ausbildung unterstützen. Hier gibt es auch Informationen zu Mentorenprogrammen, Auslandsaufenthalten und den Beratungsangeboten der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammern. Letztere beraten und informieren Betriebe, die junge Menschen mit Behinderungen ausbilden oder einstellen möchten.

In der Infothek finden junge Bewerber:innen außerdem Checklisten, die ihnen dabei helfen, sich auf einen Termin bei der Berufsberatung oder auf ein Vorstellungsgespräch vorzubereiten. Sie können hier beispielsweise prüfen, ob sie im Lebenslauf oder im Anschreiben ihrer Bewerbung an alles gedacht haben.

Diese und noch viele weitere Infos und Tipps gibt es auf www.rehadat-bildung.de!




Tagungen und Konferenzen barrierefrei planen: Worauf es ankommt

Frau Anderssen, wann ist eine Tagung oder Konferenz barrierefrei?

Das hängt davon ab, wer teilnehmen möchte. Grundsätzlich ist es wichtig, dass der Veranstaltungsort baulich barrierefrei ist. Alle Räume müssen für Menschen mit Rollstuhl oder Gehbehinderung erreichbar und zugänglich sein – und zwar sowohl der Publikumsbereich als auch die Bühnen. Es muss genug barrierefreie Toiletten geben und Glastüren müssen kontrastreich markiert sein, damit sie keine Gefahr für Menschen mit Sehbehinderung darstellen. Auch alle Wege im Gebäude sollten klar mit Schildern markiert werden, falls es vor Ort kein solches Leitsystem gibt. Wir empfehlen, mit Checklisten zu arbeiten, um bei der Planung nichts zu vergessen. Wenn die Verantwortlichen den Veranstaltungsort vorab anschauen, sollten sie auch einen Zollstock mitnehmen und prüfen, ob die Türen wirklich breit genug sind. Das erspart ihnen ärgerliche Überraschungen am Veranstaltungstag.
Das Gebäude muss außerdem für alle erreichbar und gut zu finden sein. Das heißt: Mindestens eine barrierefreie Haltestelle eines ebenfalls barrierefreien öffentlichen Verkehrsmittels ist in der Nähe. Den Weg von der Haltestelle zum Veranstaltungsort müssen die Verantwortlichen so beschreiben, dass auch Menschen mit Sehbehinderung und Menschen mit Lernschwierigkeiten ihn problemlos finden können.

Woran sollten Verantwortliche bei der Planung noch denken?

Es ist sehr hilfreich, schon bei der Anmeldung abzufragen, was die Teilnehmenden brauchen. Wie viele Rollstuhlplätze werden benötigt? Wer bringt eine Assistenz mit? Wie viele Personen brauchen welche Dolmetschung? Es gibt in Deutschland bisher weder genügend Schrift- und Gebärdensprachdolmetschende noch genügend Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Leichte Sprache. Wer also ganz sicher gehen will, fragt diese Fachkräfte direkt an, sobald der Veranstaltungstermin feststeht. Falls eine bestimmte Dienstleistung dann doch nicht benötigt wird, lässt sich die Anfrage meistens noch stornieren.
In der Einladung zur Veranstaltung und auf der Website sollten Interessierte außerdem schon vorab Infos über den Veranstaltungsort und die Barrierefreiheit dort finden. Die Gäste werden auch wissen wollen, ob sie sich aktiv an Diskussionen beteiligen können oder nicht.

Welche Tipps haben Sie für Veranstalter:innen, die zum ersten Mal ein barrierefreies Event organisieren?

Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema, deshalb muss ganzheitlich gedacht und geplant werden. Die Veranstalterinnen und Veranstalter sollten daher alle Personen einbeziehen und informieren, die etwas zur Veranstaltung beitragen. Das sind die Moderatorinnen und Moderatoren sowie die Referierenden, die zum Beispiel während ihrer Vorträge Folien beschreiben sollten, damit auch blinde Menschen alle Informationen bekommen. Aber auch das Service-Personal für Empfang, Garderobe und Catering muss sich auskennen. Zu einer Veranstaltung gehören ja auch Pausen, in denen ebenfalls ein inklusives Miteinander möglich sein sollte. Gibt es beim Catering beispielsweise ein Schild mit den Speisen, das auch Rollstuhlnutzende gut sehen und lesen können? Sind neben Stehtischen auch niedrige, unterfahrbare Tische vorhanden, an denen Menschen mit Rollstuhl bequem essen können? Dort sollten zugleich Stühle bereitstehen, damit sich alle aussuchen können, wo und mit wem sie gemeinsam essen möchten.
Dasselbe gilt für die Veranstaltungsräume. Dort müssen einerseits die Plätze gekennzeichnet sein, von denen aus die Gebärdensprachdolmetschenden und der Bildschirm mit der Schriftdolmetschung gut zu sehen sind. Das ist sehr wichtig für Menschen mit Hörbehinderung. Andererseits sollten sich aber alle Teilnehmenden ihre Plätze frei aussuchen können.

Wann und warum können Personen sich nicht aussuchen, wo sie sitzen möchten?

Ich habe schon erlebt, dass bei Veranstaltungen die Dolmetschung in Leichte Sprache auf bestimmte Bereiche im Raum beschränkt war. Es gab „Flüsterecken“, wo den Gästen mit Lernschwierigkeiten die Inhalte in Leichter Sprache von der dolmetschenden Person zugeflüstert wurden – oft in abgelegenen Ecken, wo es die übrigen Gäste nicht stören sollte. Das ist allerdings nicht inklusiv und kann sogar sehr unangenehm für die Personen sein, die die Leichte Sprache brauchen. Wir empfehlen, stattdessen mit Kopfhörern zu arbeiten, so wie beim Fremdsprachen-Dolmetschen auch. Dann können die Nutzerinnen und Nutzer ihre Plätze frei wählen – und je nach Bedarf die Kopfhörer auf- oder wieder absetzen. Auch die Plätze für Rollstuhlnutzende sollten im ganzen Raum verteilt sein.

Gibt es weitere typische „Fettnäpfchen“, die unerfahrene Veranstalter:innen und ihre Teams vermeiden sollten?

Wenn Menschen einen Blindenführ- oder Assistenzhund mitbringen, wollen die Personen des Service-Teams den Hund häufig begrüßen. So etwas ist sehr nett gemeint, aber die Tiere sind hochkonzentriert, während sie arbeiten. Deshalb dürfen sie nicht ungefragt gestreichelt oder gar gefüttert werden. Menschen sollten auch den Augenkontakt mit den Hunden vermeiden. Die Tiere müssen trotzdem mit Wasser versorgt werden, im Catering-Bereich sollte für die Pause also ein Wassernapf bereitstehen.

Wenn es um Barrierefreiheit geht, wird meistens auch über Kosten gesprochen. Sind barrierefreie Veranstaltungen wirklich teurer?

Darauf möchte ich antworten: ‚Ja, aber.‘ Selbstverständlich bedeuten die Dienstleistungen von Dolmetschenden oder die zusätzliche Technik – etwa ein separater Funkkanal für die Leichte Sprache – zusätzliche Kosten im Vergleich zu Veranstaltungen, bei denen nicht auf Barrierefreiheit geachtet wird. Durch Bedarfsabfragen und frühzeitige Anfragen bei den Dienstleistenden lassen sich diese Kosten in der Regel aber reduzieren. Doch viele Aspekte von Barrierefreiheit kosten gar kein zusätzliches Geld, etwa die Suche nach einem barrierefreien Veranstaltungsort oder ausreichend hohe Kontraste bei den Einladungskarten oder E-Mails, damit sie für Menschen mit Sehbehinderung gut zu lesen sind.

Kann eine hybride Veranstaltung – also eine Veranstaltung vor Ort, die auch digital übertragen wird – eine Alternative sein, falls sich analog keine Barrierefreiheit umsetzen lässt?

Veranstaltende sollten nicht auf ein hybrides Format ausweichen, weil sie keinen barrierefreien Raum gefunden oder womöglich gar nicht danach gesucht haben. Eine solche Veranstaltung kann durchaus mehr Teilhabe ermöglichen, zum Beispiel für Referierende und Gäste, die nicht anreisen könnten. Trotzdem sollten die Verantwortlichen sich immer vor Ort um Barrierefreiheit bemühen. Ihnen muss außerdem bewusst sein, dass hybride Veranstaltungen mehr Aufwand bedeuten.

Was ist wichtig, damit eine hybride Tagung gut funktioniert?

Zuallererst eine stabile Internetverbindung, außerdem sind gute Kameras und Mikrofone wichtig, um das Zwei-Sinne-Prinzip zu erfüllen – also sicherzustellen, dass auch Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung alles verfolgen können. Die Veranstaltenden müssen außerdem vorab entscheiden, ob digital zugeschaltete Gäste sich an der Diskussion beteiligen können oder nur zuhören und zusehen sollen. Gerade bei barrierefreier Interaktivität stoßen hybride Formate nämlich oft noch an ihre Grenzen. Die Online-Teilnehmenden sollten sich nicht nur mit mündlichen Beiträgen, sondern auch per Text oder Video beteiligen können, damit es wirklich barrierefrei ist. Es braucht also entsprechend viel Personal, um die Fragen auf allen Kanälen zu beantworten. In jedem Fall müssen für die digital zugeschalteten Gäste Untertitel sowie die Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache zugänglich sein. Es gibt dafür gute Lösungen, diese müssen aber technisch gut vorbereitet und bei der Auswahl der Videokonferenz-Software mitbedacht und vorab getestet werden. Wenn das erfüllt ist, kann ein hybrides Format großen Mehrwert erzeugen.




Tipps für mehr Barrierefreiheit und Inklusion, Teil 3: Die „Teilhabe 4.0“-Toolbox

Das Portal „Teilhabe 4.0“ ist eine Sammlung aus Werkzeugen, Checklisten, Leitfäden und Informationen und richtet sich nach eigenen Angaben an Mitarbeiter:innen der Arbeitsbereiche Management, Beschaffung, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklung – aber auch alle anderen Interessierten können die Toolbox nutzen. Mit dem „Tool-Finder“ können Suchergebnisse gezielt nach konkretem Bedarf gefiltert werden. Daraufhin erscheinen etwa Informationen zu Assistenztechnologien, Einfacher oder Leichter Sprache, der Entwicklung von Apps, inklusivem Design oder zu rechtlichen Grundlagen.

Wie die Beiträge in der Toolbox aussehen und aufgebaut sind, stellen wir anhand von drei Beispielen vor.

Screenshot des Toolbox-Eintrags „Check-Artikel“
Übersichtsseite des Eintrags „Check-Artikel“. Screenshot: Toolbox Teilhabe 4.0 | Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV)

Mit dem digitalen Fragebogen werden schrittweise verschiedene Qualitätsanforderungen an einen Text abgeklopft – beispielsweise, ob im Artikel eine diskriminierungsfreie Sprache verwendet wurde. Direkt bei der Frage wird auf weiterführende Angebote wie die Website leidmedien.de verlinkt, die konkrete Tipps zur Erfüllung dieser Anforderung geben.

Screenshot einer Beispiel-Frage aus dem Fragebogen „Check-Artikel“
Beispiel-Frage aus dem Fragebogen „Check-Artikel“. Screenshot: Toolbox Teilhabe 4.0 | Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV)

Eine weitere Frage in der „Check-Artikel“-App ist, ob der Wechsel zu einer anderen Sprache, beispielweise zu Englisch, im Artikel korrekt gekennzeichnet wurde. Der Hintergrund: Screenreader können einen Sprachwechsel nicht ohne weiteres erkennen, wenn das Fremdwort ungewöhnlich oder selten ist und daher nicht im Duden vorkommt. Deshalb ist es notwendig, in solchen Fällen das Attribut „lang“ (für „language“) einzufügen und zu markieren, dass die Sprache in einem oder über mehrere Wörter hinweg zu Englisch wechselt. Auch Abkürzungen können durch ein eigenes Attribut gekennzeichnet und so für Screenreader lesbar aufgelöst werden – oder sie werden von vorn herein vermieden, was ebenfalls eine barrierefreie Lösung beim Schreiben von Texten ist.

Screenshot einer Beispiel-Frage aus dem Fragebogen „Check-Artikel“
Beispiel-Frage aus dem Fragebogen „Check-Artikel“. Screenshot: Toolbox Teilhabe 4.0 | Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV)

So geht es Schritt für Schritt weiter, bis idealerweise alle Anforderungen an den Text geprüft wurden und erfüllt sind. Am Ende gibt es einen Bericht, der zeigt, was schon erfüllt ist und welche Bereiche des Textes noch bearbeitet werden sollten. Das Tool „Check-Artikel“ hilft so dabei, an einem ganz konkreten Anwendungsfall und fast wie nebenbei eine Menge darüber lernen, worauf es beim barrierefreien Schreiben und Veröffentlichen von Texten ankommt – und die gefundenen Probleme direkt zu beheben.

Übrigens: Das Tool „Check-Text“ ist sehr ähnlich aufgebaut, bei diesem geht es aber darum, in Microsoft Word verfasste Texte auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Dafür gelten nämlich etwas andere Anforderungen als für Web-Artikel.


Screenshots eines Abschnitts zu Alternativtexten aus dem Toolbox-Eintrag „Barrierefrei Texten fürs Web“.
Abschnitt zu Alternativtexten aus dem Toolbox-Eintrag „Barrierefrei Texten fürs Web“. Screenshot: Toolbox Teilhabe 4.0 | Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Volmarstein (KBV)

In diesem Kapitel werden in mehreren Teilabschnitten die wichtigsten Infos zu den einzelnen Bereichen kompakt und anschaulich aufbereitet, die beachtet werden sollten. Außerdem gibt es immer wieder Beispiele und weiterführende Links. Interessierte können sich so sehr fundiert mit dem Thema beschäftigen und schrittweise die eigene Redaktionsarbeit an die Anforderungen anpassen.


Screenshot des Toolbox-Eintrags „Modularer Leitfaden für Entwickler:innen“

Wird dieser Leitfaden befolgt und entsprechend gefiltert, taucht in den Suchergebnissen beispielsweise ein Test-Tool auf, mit dem der Kontrast einer Anwendung überprüft werden kann, oder ein Dossier von Microsoft rund um inklusives Design – das allerdings auf Englisch ist.

Insgesamt enthält die Toolbox über 200 Einträge zu verschiedenen Arbeitsbereichen. Diese Tatsache und die drei vorgestellten Beispiele zeigen schon, was die besondere Qualität dieses Portals ist: Es sammelt und strukturiert fundiertes Wissen und nützliche Werkzeuge für ganz verschiedene Zielgruppen und Anwendungsfälle so, dass sie leicht zugänglich, schnell auffindbar und gut aufzunehmen sind. Mit eigenen Recherchen im Netz lässt sich das kaum oder gar nicht erreichen. Einziges Manko der Toolbox: Manche externen Inhalte gibt es nur auf Englisch, was für einige Nutzer:innen eine sprachliche Hürde sein könnte.

Unabhängig davon sind die Inhalte, die in den Beiträgen der Toolbox zusammengetragen werden, stets anschaulich und kompakt aufbereitet – und dennoch sind gerade die weiterführenden Inhalte tiefgreifend genug, dass auch eine fachliche Auseinandersetzung mit einem Thema möglich ist.




„Einfach Politik“: Ein Heft in einfacher Sprache zur Europawahl 2024

Was ist die Europäische Union? Wen können die Bürger:innen bei der Europawahl wählen? Wie geht es nach der Wahl im Parlament weiter? Das und vieles mehr ist im Heft der BPB in sechs übersichtlich gegliederten Kapiteln erklärt.
Die Leser:innen können darin nachlesen, wie der Wahlkampf funktioniert und wie sie sich selbst in einer Partei engagieren können. Ein Kapitel bietet Fragen und Beispiele als konkrete Hilfen für die Wahlentscheidung, ein weiteres erklärt den Ablauf im Wahllokal, die Briefwahl und wie Wähler:innen ein barrierefreies Wahllokal finden. Nach diesem fundierten Überblick beantwortet das letzte Kapitel eine allgemeinere, aber nicht weniger wichtige Frage: „Warum sollten Sie Ihr Wahlrecht nutzen?“

Wir finden, dass das Heft ein tolles Angebot ist, das gut informiert und Spaß macht. Es steht als barrierefreie PDF-Datei auf dieser Seite unter dem Abschnitt „Hinweise“ zum Download zur Verfügung und kann dort außerdem kostenlos als gedruckte Version bestellt sowie als Hörbuch heruntergeladen werden. Unterhalb davon sind zusätzlich viele Online-Artikel verlinkt, in denen die Bundeszentrale für Politische Bildung einzelne Themen rund um die Wahl in einfacher Sprache erklärt.




Tipps für mehr Barrierefreiheit und Inklusion, Teil 2: Anleitung für gute Bildbeschreibungen in sozialen Medien

Sehr viele Bilder, die auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen gepostet werden, haben keine Bildbeschreibung. Für blinde Menschen ist das ein Problem, weil die Bilder oft wichtige Informationen enthalten. Der DBSV hat außerdem in einer Umfrage herausgefunden, dass viele blinde Menschen sich auch eine Beschreibung für Bilder wünschen, die „nur“ dekorativ sind.

Der Verband erklärt in seinem Beitrag deshalb übersichtlich in vier Schritten, was einen guten Beschreibungstext – auch Alternativtext genannt – ausmacht. Außerdem sind Anleitungen verlinkt, in denen verschiedene soziale Medien Schritt für Schritt erläutern, wie Nutzer:innen ihren Beiträgen solche Beschreibungstexte hinzufügen können.

Hier geht es zum Beitrag des DBSV. Und hier gibt es die Anleitung als PDF zum Herunterladen.




Mobbing am Arbeitsplatz: Infos und Tipps für Betroffene vom Rechtsexperten Martin Wolmerath

Herr Wolmerath, als Jurist befassen Sie sich mit rechtlichen Fragen. Zählt das Thema Mobbing mit dazu?

Mobbing ist eine sehr perfide Strategie und ein menschenverachtendes Werkzeug, mit dem Konflikte am Arbeitsplatz „gelöst“ werden. Es ist also ein Phänomen, in dessen Folge viele rechtliche Aspekte zum Tragen kommen können – es handelt sich aber nicht um einen juristischen Begriff an sich (mehr Infos zu Mobbing und der Geschichte des Begriffs siehe unten, Anm. d. Red.). Trotzdem müssen sich Rechtsanwälte wie ich immer wieder damit befassen. Zum Beispiel, wenn eine von Mobbing betroffene Person herausfinden möchte, welche arbeitsrechtlichen Schritte sie oder er in solch einer Situation gehen kann und dabei Unterstützung braucht.

Damit sprechen Sie einen wunden Punkt an. Müssen Betroffene selbst nachweisen, dass sie Mobbing ausgesetzt sind?

Ja, für rechtliche Schritte kann das wichtig sein. Aber es gibt dafür eine gute Möglichkeit, die wir auch in unserem Mobbing-Ratgeber aufzeigen: Betroffene können ein „Mobbingtagebuch“ führen. Damit sind zwei Vorteile verbunden. Durch das Niederschreiben des Erlebten kann die Person ihre Situation reflektieren und zum Teil aufarbeiten, je nach Bedarf auch mit der Unterstützung einer Therapeutin oder eines Therapeuten, weil das ja sehr belastende Erlebnisse sind. Zugleich entsteht auf diese Weise eine Sammlung des Erlebten, also aller Ereignisse, Verletzungen und ungerechten Handlungen seitens der mobbenden Personen. Auf diese Sammlung können Dritte bei Bedarf zurückgreifen, wenn sie die Betroffenen von außen unterstützen – also Ärzt:innen, Therapeut:innen und auch Rechtsanwält:innen. Die ganz wichtige Erkenntnis dabei: Was einmal zu Papier gebracht ist, kann nicht mehr in Vergessenheit geraten.

Sind Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung öfter Mobbing ausgesetzt als Menschen ohne Behinderung?

Grundsätzlich ist es so, dass Mobbing alle treffen kann, genauso aber auch alle selbst zur Mobberin oder zum Mobber werden können. Es gibt also keinen „Prototypen“ auf jeder Seite, mit dem sich voraussagen lässt, wer mobben und wen es treffen wird. Zugleich ist das Risiko, am Arbeitsplatz in eine Mobbingsituation zu geraten, größer für Menschen, die einer so genannten Minderheit angehören. Das kann die einzige Raucherin in einer ansonsten aus Nichtrauchern bestehenden Arbeitsgruppe sein, ein sich vegan ernährender Beschäftigter unter ansonsten Fleisch essenden Arbeitskolleg:innen, aber auch eine Arbeitnehmerin mit Schwerbehinderung in einer Gruppe von Beschäftigten ohne Behinderung. Entscheidend ist also die Zusammensetzung der Gruppe. Hinzu kommen noch weitere Aspekte wie das Arbeitsklima, der Umgang miteinander, das Verständnis füreinander, der Arbeitsdruck und vor allem die soziale Kompetenz der Vorgesetzten. Um Mobbing zu verhindern, ist es so oder so wichtig, dass Vorgesetzte und Arbeitskolleg:innen ein solches Verhalten weder akzeptieren noch dulden.

Welche praktischen Tipps haben Sie für Mobbingbetroffene?

Mein wichtigster Rat ist: Suchen Sie sich Hilfe. Denn wenn Sie raus aus Ihrer akuten Situation wollen, müssen Sie aktiv werden, so schwierig das auch ist. Sprechen Sie mir Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre Situation, wenden Sie sich an Ihre Schwerbehindertenvertretung, lassen Sie sich von Ihrem Betriebsrat, Ihrer Personal- oder Ihrer Mitarbeitervertretung vertraulich beraten. In vielen Betrieben und Dienststellen gibt es außerdem Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Thema Mobbing, in denen spezielle Ansprechpersonen vorgesehen sind. Darüber hinaus kann es ratsam sein, mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten zu sprechen, um nicht allein damit zu bleiben, die Situation besser zu verstehen – und schrittweise besser damit umgehen zu können. —






Informativ und interaktiv: Neues E-Learning-Angebot der BIH rund um berufliche Teilhabe

Das BIH hat ein Online-Selbstlernportal gestartet, in dem aktuell schon zwei alltagsnahe Videos ausführlich die Themen „SGB IX im Personalmanagement“ und „Versammlung der schwerbehinderten Menschen“ behandeln. Weitere Episoden zu anderen Themen sind bereits geplant, wie etwa zu Inklusionsvereinbarungen, Barrierefreiheit, Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV-Wahö) oder Kirchenrecht. Letzteres ist beispielsweise wichtig für die Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten-Vertretungen in Unternehmen und den Arbeitgeber:innen in Einrichtungen, die von Kirchen getragen werden – etwa Kitas und Schulen.

Wie ist das Angebot aufgebaut und was wird vermittelt?

Das aktuell bereits abrufbare Video zum SGB IX etwa erklärt an einem Fallbeispiel den Umgang mit einer Situation, in der ein Mitarbeiter seinem Chef nach vielen Jahren der Zusammenarbeit mitteilt, dass er eine Schwerbehinderung hat. Anhand dieses Beispiels werden die ersten Schritte erklärt, die in solch einer Situation sinnvoll und angebracht sind, außerdem geht es um die Pflichten der Arbeitgeber:innen, die Rechte der Beschäftigten, mögliche Leistungen durch den Staat und um das Kündigungsrecht. Alle Themen werden von verschiedenen Protagonist:innen in kurzen, schauspielerisch dargestellten Videosequenzen vorgestellt. Ergänzend gibt es interaktive Lernvideos, 3D-Animationen und weiteres Info-Material. Außerdem können die Nutzer:innen durch Quizelemente das erworbene Wissen vertiefen.  

Für wen sind die Inhalte auf der Plattform gedacht?

Das E-Learning-Angebot der BIH richtet sich an Inklusionsbeauftragte, Arbeitgeber:innen, Schwerbehindertenvertretungen, Personalabteilungen und an Betriebs- oder Personalräte. Aber auch alle anderen können das kostenlose Angebot nutzen.