„Inklusion lernen“: Kostenloses Webinar am 20. März 2024

Das Webinar informiert dazu, wie Unternehmen und Einrichtungen ein Bewusstsein für Behinderungen schaffen können, um stückweise die Inklusion im eigenen Betrieb voranzutreiben. 
Es gibt praktische Tipps zur Umsetzung und zu Weiterbildungsmöglichkeiten. Außerdem gibt es die Möglichkeit, im Anschluss an den Vortrag der Expert:innen zum Thema eigene Anliegen vorzubringen. Das Webinar richtet sich unter anderem an inklusionsoffene Personalverantwortliche, Gleichstellungsbeauftragte und Behindertenvertrauenspersonen, aber auch an alle weiteren Interessierten.

Zur Teilnahme wird die Video-Konferenzsoftware Zoom benötigt. Eine Anmeldung ist erforderlich, das Webinar ist aber kostenlos. Den Auftakt machen am 20. März um 15 Uhr die Expert:innen von myAbility, ab 16 Uhr können die Teilnehmer:innen eine halbe Stunde lang Fragen stellen. 

Alle Infos zum Webinar und den Link zur Anmeldung gibt es hier.




Wie die Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderte Akademiker:innen unterstützt (Interview)

Herr Jüdes, Sie und Ihr Team unterstützen Akademiker:innen mit Schwerbehinderung bei der Jobsuche. Wie stehen zurzeit deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt?

In vielen Unternehmen fehlen Fach- und auch Führungskräfte. Unser Team bekommt Anfragen und Stellenausschreibungen von Unternehmen zugesandt. In manchen Berufen sind es mehr Stellen als passende Bewerber:innen, die wir betreuen und vermitteln könnten. Die Chancen stehen insgesamt also recht gut. Wie in allen Gruppen wird es allerdings auch für Arbeitssuchende mit Uni-Abschluss schwieriger, je älter sie sind.

Wie helfen Sie Arbeitssuchenden dabei, eine neue Stelle zu finden?

Wir beginnen mit einem klassischen Erstgespräch: Welchen Studienabschluss hat die Person? Hat sie auch promoviert? Welche weiteren Qualifikationen bringt sie mit, was waren bisher ihre Schwerpunkte? Wir möchten zusammen mit den Arbeitssuchenden einschätzen, welches Arbeitsfeld passen könnte und welche beruflichen Ziele sie jeweils verfolgen. Wichtig ist auch, ob jemand in eine andere Stadt umziehen kann und wie weit diese weg sein darf. Wir versuchen außerdem gemeinsam herauszufinden, welche Auswirkungen eine Behinderung auf die gewünschte Tätigkeit hat, ob es also im Interesse der arbeitssuchenden Person wäre, den Arbeitgeber darüber zu informieren und früh über mögliche Hilfsmittel zu sprechen. Wenn all das geklärt ist, suchen wir gemeinsam nach passenden Stellenangeboten und geben Tipps für die Bewerbung. Manche Arbeitssuchenden machen sich Sorgen, ob sie im Bewerbungsverfahren bestehen können, weil sie zum Beispiel wegen einer Erkrankung lange aussetzen mussten oder sich aus anderen Gründen länger nicht mehr auf Stellen beworben haben. Deshalb bieten wir ihnen bei Bedarf ein fünftägiges Coaching an.

Was passiert in diesem Coaching?

Wir üben mit den Arbeitssuchenden intensiv, sich in Vorstellungsgesprächen zu gut präsentieren. Neben diesem klassischen Bewerbungstraining laden wir außerdem Entscheider:innen aus der Wirtschaft ein. Sie erzählen, worauf sie in Bewerbungsgesprächen achten. Mit diesem Wissen können die Bewerber:innen sich später besser vermarkten. Das ist nicht zuletzt deshalb wichtig, weil bei vielen Verantwortlichen in Unternehmen leider immer noch Vorurteile und Bedenken gegenüber Akademiker:innen mit Schwerbehinderung vorhanden sind.

Umgekehrt wenden sich aber ja auch Arbeitgeber:innen an Sie, die gezielt Menschen mit Behinderung einstellen möchten. Wie können Sie sie unterstützen?

Für Unternehmen ist erst einmal die Arbeitsagentur vor Ort zuständig. Wir kommen immer dann zusätzlich ins Spiel, wenn für eine Stelle eine Person mit akademischem Abschluss gesucht wird. In diesem Fall veröffentlichen wir die Stellenanzeige oder -ausschreibung und beraten die Verantwortlichen bei Bedarf dabei, wie sie diese Anzeige formulieren sollten. Meistens haben wir zwischen 600 und 800 offene Stellen in unserem Portal. Wir prüfen bei jeder Anzeige, ob wir direkt jemanden vermitteln können und welche finanzielle Förderung in Frage kommt. Alle Stelleninformationen verschicken wir außerdem anonymisiert über einen sehr großen E-Mail-Verteiler. Mit diesem Newsletter erreichen wir auch ehemalige Bewerber:innen, die inzwischen schon einen Job gefunden haben, sich aber vielleicht beruflich noch einmal verändern möchten. Umgekehrt bekommen Unternehmen über einen ähnlichen Newsletter anonymisierte Profile der Bewerber:innen, aus denen nur die Qualifikationen und der Wohnort hervorgehen. Auf diese Weise können wir schon etliche Stellen vermitteln. Manchmal müssen wir aber auch mehr beraten und erst einmal falsche Erwartungen auflösen.

Welche falschen Erwartungen gibt es zum Beispiel?

Meistens geht es darum, dass Unternehmen das Stellenprofil sehr eng gefasst haben. Wir weisen sie dann auf mögliche Alternativen hin. Für Bürotätigkeiten, Stellen in der Verwaltung oder auch Führungsaufgaben suchen Firmen zum Beispiel häufig nach Verwaltungswissenschaftler:innen oder Menschen mit einem BWL- oder VWL-Abschluss. Lehrer:innen oder Menschen, die im Journalismus gearbeitet oder Sprachwissenschaften studiert haben, kommen dafür aber durchaus auch in Frage. Auch im wissenschaftlichen Bereich sollten sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitssuchende inhaltlich verwandte Studiengänge in Betracht ziehen. Wir möchten beide Seiten dazu ermutigen, ihren Blick etwas zu weiten und dadurch für alle die Chancen zu erhöhen.

In welche Branchen und Unternehmen vermitteln Sie besonders häufig neue Mitarbeiter:innen mit Schwerbehinderung auf einen Arbeitsplatz?

Das ist sehr breit gefächert. Wir bekommen zum Beispiel Stellenanzeigen von großen Unternehmen, Bundesministerien und anderen öffentlichen Arbeitgebern, Vereinen und Bundesverbänden, die Bewerber:innen für klassische Bürojobs suchen. Im wissenschaftlichen Bereich gehören Unis, das Robert-Koch-Institut, Fraunhofer-Institute und ähnliche Einrichtungen zu unserem Netzwerk. Viele Unternehmen suchen Ingenieure und IT-Spezialist:innen – insbesondere in der IT können wir die große Nachfrage gar nicht bedienen. Auch Menschen, die Rechtswissenschaften, Betriebs- oder Volkswirtschaft studiert haben, sind gefragt.





Inklusionspreise 2024: Jetzt bewerben!

Der Inklusionspreis für die Wirtschaft 2024 prämiert erfolgreiche Praxisbeispiele für Inklusion in der Arbeitswelt. Vergeben wird die Auszeichnung von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Verein Charta der Vielfalt e. V. und der Arbeitgeber:inneninitiative UnternehmensForum. Sie richtet sich an kleine und große Unternehmen sowie an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Bis zum 31. März 2024 können diese entweder selbst eine Bewerbung einreichen oder von anderen für den Preis vorgeschlagen werden. Die Voraussetzung: Zwischen Oktober 2021 und März 2024 muss der Betrieb ein Projekt begonnen oder eine besondere Aktion durchgeführt haben, um Menschen mit Behinderung einzustellen, auszubilden oder weiterzubeschäftigen. Bei größeren Unternehmen achtet die Jury außerdem darauf, ob es neben Einzelprojekten auch ein Konzept oder eine Strategie für Inklusion und Barrierefreiheit gibt.
↗ Alle Informationen und das Bewerbungsformular gibt es hier.

Die Freudenberg-Stiftung und die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if) vergeben jedes Jahr den Rudolf-Freudenberg-Preis, der mit 5.000 Euro dotiert ist. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Innovative Geschäftsideen und -konzepte“. Inklusionsunternehmen, die neue oder besondere Produkte oder Dienstleistungen, eine erfolgreiche Marketingstrategie oder andere besondere Konzepte auf den Weg gebracht haben und ihre Erfahrungen an andere Inklusionsbetriebe weitergeben möchten, können sich bis zum 15. März 2024 bewerben.
↗ Alle Informationen rund um die Bewerbung sind in diesem PDF-Dokument zusammengefasst.

Und noch ein Tipp: Neben diesen beiden größeren, bundesweit ausgeschriebenen Preisen werden immer wieder auch regionale oder branchenspezifische Inklusionspreise vergeben. In Rheinland-Pfalz ist zurzeit beispielsweise der Landespreis Inklusion.Plus ausgeschrieben, Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2024. Schwerbehindertenvertretungen von Betrieben aus der Chemie-, Energie- oder ähnlichen Branchen, die Inklusionsprojekte auf den Weg gebracht haben, können sich noch bis zum 2. April 2024 um den Inklusionspreis der IGBCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) bewerben.




Was ist eigentlich… eine Inklusionsvereinbarung?




Wie die Berliner Verwaltung inklusiver werden will – auch ohne freie Stellen

Das Land Berlin übererfüllt zwar seine gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung, sie besetzen also mehr als die vorgeschriebenen fünf Prozent der Arbeitsplätze. Seit Ende August 2023 gilt in allen Verwaltungen Berlins samt Bezirken dennoch eine neue Regelung: Auch dann, wenn gerade keine Stelle frei ist, können Menschen mit Schwerbehinderung neu eingestellt werden. Warum und wie der Berliner Finanzsenator Stefan Evers das umsetzen will, erklärte er im August der Presse – und der Tagesspiegel hat es in diesem Artikel aufgeschrieben.

Demnach soll in so einem Fall soll das Beschäftigungsverhältnis vorerst auf bis zu zwei Jahre befristet werden. In diesem Zeitraum können die neuen Mitarbeiter:innen mit Schwerbehinderung eine freie Stelle in der Verwaltung suchen, die zu ihnen passt, und sich dort einarbeiten. Die neue Regelung gilt auch in den sogenannten nachgeordneten Dienststellen. Dazu zählt zum Beispiel das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Das erklärte Ziel dieser Maßnahmen laut Finanzsenator: dauerhafte Arbeitsverhältnisse.

Was es sonst noch für Möglichkeiten für die Verwaltungen geben soll, mehr Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen, und welche Fördertöpfe es dafür gibt, lest ihr im Tagesspiegel-Artikel.




LWL-Seminarprogramm 2024 für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Führungskräfte: Anmeldung hat begonnen

Grund- und Aufbaukurse

Sie wurden gerade neu in eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) gewählt, tragen Personalverantwortung in einem inklusiven Unternehmen oder arbeiten sich als Inklusionsbeauftragte:r neu ein? Dann erfahren Sie in diesen Grundkursen alles, was für diese Tätigkeiten wichtig ist.

Achtung: Die Grundkurse sind sehr gefragt und schnell ausgebucht. Sie müssen also schnell sein oder sich gegebenenfalls auf eine Warteliste setzen lassen.
Das gleiche gilt übrigens auch für die Aufbaukurse für Schwerbehindertenvertretungen (mit oder ohne Übernachtung), in denen Sie bereits vorhandenes Wissen vertiefen können.

Weitere Themen: Arbeitsplatzgestaltung, Eingliederungsmanagement, systemische Beratung

Sie sind Arbeitgeber:in und möchten Arbeitsplätze behinderungsgerecht oder gleich Ihren ganzen Betrieb barrierefrei gestalten? Sie suchen nach Beratungsangeboten oder möchten wissen, welche finanzielle Unterstützung Ihnen für solche inklusiven Maßnahmen zusteht? Oder möchten Sie sich für Ihre Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung in dieses Thema einarbeiten? Dann besuchen Sie am besten das dreitägige Seminar „Behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung“, das im März, November und Dezember 2024 angeboten wird.

Was beim Thema „Prävention und Kündigungsschutz nach dem SBG IX“ zu beachten ist, erfahren Schwerbehindertenvertretungen, Personalverantwortliche und Inklusionsbeauftragte im gleichnamigen Seminar im Dezember 2024. An drei Unterrichtstagen geht es unter anderem darum, wann das LWL-Inklusionsamt Arbeit einer Kündigung seitens des Betriebs zustimmen muss, wann SBV und Personal- oder Betriebsrat einbezogen werden müssen und wie sich eine Kündigung unter Umständen vermeiden lässt.

Als Betriebliche Ansprechpartner:in für das Thema Prävention (und andere Interessierte aus Betrieben und Dienststellen in Westfalen-Lippe) können Sie im zweitägigen Seminar „Systemische Ansätze in der Beratungsarbeit“ lernen, wie sich in einer Beratungssituation auch berufliche und persönliche Beziehungen berücksichtigen lassen. Dazu werden im Seminar die notwendigen Fragetechniken mit Rollenspielen eingeübt. Für den Seminartermin im Dezember 2024 gibt es noch freie Plätze, für den Termin im Mai 2024 können Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen.

Zum Schluss noch ein Tipp für alle Unternehmen, die darüber nachdenken, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) einzuführen: Das Team des LWL-Inklusionsamts Arbeit bietet ein kostenloses Live-Online-Seminar zu diesem Thema an. Es informiert in dem fünfstündigen Kurs dazu, welche Chancen ein solches Eingliederungsmanagement bietet, was rechtlich zu beachten ist und wie das BEM in der Praxis umgesetzt werden kann. Für den Termin im Oktober 2024 können Sie sich noch anmelden, für den Termin im Mai 2024 gibt es eine Warteliste.




Inklusionsbarometer Arbeit 2023: Leichte Entspannung am Arbeitsmarkt – doch strukturelle Benachteiligung bleibt

Das Inklusionsbarometer Arbeit zeigt im Jahr 2023 auf den ersten Blick eine Entspannung der Lage auf dem Arbeitsmarkt: Die Anzahl arbeitsloser Menschen mit Behinderung ist gesunken. Auch die Anträge von Unternehmen, die Angestellten mit Behinderung kündigen wollen, sind im Vergleich zu 2022 zurückgegangen. Die Erwerbsquote wiederum ist gestiegen, also der Anteil an Bürger:innen mit Behinderung, die eine Beschäftigung haben (siehe Infografik).
All das ist positiv und spiegelt sich auch im Gesamtwert des Barometers wider, der von 107,7 auf 109,8 gestiegen ist. Eine höhere Zahl bedeutet hier eine Verbesserung der Situation (siehe Infokasten).

Grafik mit den wichtigsten Ergebnissen des Inklusionsbarometers Arbeit 2023
Grafik: Aktion Mensch

Das Kernproblem bleibt bestehen

Menschen mit Behinderung werden auf dem Arbeitsmarkt allerdings nach wie vor strukturell diskriminiert. Sie erfahren in der Gesellschaft also teils große Nachteile, mit denen Menschen ohne Behinderung nicht konfrontiert sind. Daher ist die Situation auch im Jahr 2023 nicht gleichberechtigt. Das wird durch die schwankende Konjunktur in Deutschland ebenso mit beeinflusst wie durch die mangelnde Bereitschaft vieler Unternehmen, überhaupt Menschen mit Behinderung einzustellen.

Zu wenige Unternehmen stellen Menschen mit Behinderung ein

Firmen ab 20 Mitarbeiter:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Belegschaft mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Wenn sie diese Quote nicht erfüllen, müssen sie eine so genannte Ausgleichsabgabe zahlen, aus der wiederum inklusionsfördernde Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt finanziert werden. Diese „Strafe“ wird zum Jahr 2024 erhöht, im Frühjahr 2025 muss der neue Betrag erstmals gezahlt werden.
Ob das dazu führen wird, dass mehr Unternehmen ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen, ist noch offen. Bisher stagniert deren Anteil laut Inklusionsbarometer jedenfalls beziehungsweise sinkt sogar: Nur 39 Prozent der Firmen, die es müssten, erfüllten im Jahr 2023 die Quote (siehe Infografik). Das ist der niedrigste Wert seit Einführung des Barometers. Trotz des Fachkräftemangels nutzen Unternehmen das Potenzial der Inklusion also weiterhin nicht, bemängelt die Aktion Mensch.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ein Teil der Lösung?

Die so genannten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber:innen (EAA) könnten dabei helfen, diese Situation zu verändern, so hoffen die Expert:innen der Studie. Die EAA beraten, begleiten und unterstützen Unternehmen seit dem Jahr 2022 nämlich zum Beispiel dabei, Arbeitsplätze für einen Menschen mit Behinderung im eigenen Betrieb zu identifizieren oder Anträge auf Fördermittel zu stellen.

Das Fazit

Die Lage hat sich zwar insgesamt leicht entspannt, doch Gleichberechtigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist weiterhin nicht erreicht. Das bleibt ein ungelöstes Problem. Es ist also auch in den kommenden Jahren noch viel zu tun, um die Lage nachhaltig zu verbessern.


Die Auswertung der Aktion Mensch zum Inklusionsbarometer Arbeit 2023 und die gesamte Studie zum Download gibt es hier.




Impulse für eine bessere Arbeitswelt auf der A+A-Messe 2023 – LVR und LWL sind mit dabei und „im Fußballfieber“

Die Expert:innen von LVR und LWL arbeiten in ihrem eigenen Berufsalltag zum Beispiel in den bundesweit neu eingerichteten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) (↗ siehe Interview dazu hier im Blog). Sie kennen sich also sehr gut mit Fördermöglichkeiten für Unternehmen aus, können am Messestand aber zum Beispiel auch dazu beraten, wie Mitarbeiter:innen mit Behinderung in einen Betrieb eingegliedert und auch technisch unterstützt werden können.

LWL und LVR sind „Im Fußballfieber“

Am Messestand der beiden Inklusionsämter in NRW dreht sich dieses Jahr alles um die Inklusion im Fußball. Um etwa zu zeigen, wie spannend der Sport auch ganz ohne Bilder sein kann, ist das Blindenradio des 1. FC Köln zu Gast. Es führt den Gästen mit der „Audiobox“ vor, wie ein Fußballspiel rein auditiv begleitet zu einem tollen Hörerlebnis wird. Wer selbst ein wenig kicken möchte, kann auf eine Torwand schießen – oder in einer der „BolzBoxen“ Platz nehmen und dort sitzend ein Match gegeneinander spielen.
Für Currywurst & Co., Laugengebäck und Getränke am Messestand sorgen die Cateringunternehmen der Fußballclubs FC Schalke 04 und Alemannia Aachen. Dahinter stehen jeweils die VIA Integration gGmbH sowie die georgs.plus gGmbH. Beides sind Inklusionsbetriebe, sie beschäftigen also überdurchschnittlich viele Menschen mit Behinderungen.

Kongress zu Zukunftsthemen: LVR und LVR mit Fachvortrag zum BEM dabei

Parallel zur Messe veranstaltet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) einen Kongress zu den Zukunftsthemen in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und greift dabei besonders die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung auf. Im Fokus steht die Prävention, also das Ziel, Unfälle oder Erkrankungen im Arbeitsleben zu verhindern.

Ein Teil des Kongresses ist eine Veranstaltung der Inklusionsämter von LVR und LWL. Dabei steht das so genannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) im Mittelpunkt, das im Sozialgesetzbuch verankert ist. Es verpflichtet alle Arbeitgeber:innen gesetzlich dazu, Arbeitnehmer:innen mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in den Job zu ermöglichen – und zwar immer dann, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres sechs Wochen lang am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Bei der insgesamt etwa dreistündigen Veranstaltung von LVR und LWL liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz, außerdem gibt es Tipps und Hinweise für Betriebe, wie sie die Maßnahme gut und richtig durchführen können. Der Vortrag ist allerdings nur für Gäste mit Kongress-Tickets zugänglich (Termin des Vortrags und Preise für den Kongress siehe unten).




Ausbildung in Inklusionsunternehmen: Infos von der bag if für Unternehmen und angehende Azubis

In Deutschland gibt es mehr als 900 Inklusionsunternehmen, in denen insgesamt rund 30.000 Menschen arbeiten. Das Besondere ist, dass mindestens 30 Prozent der Beschäftigten in diesen Firmen eine Behinderung haben. Alle Mitarbeiter:innen bekommen den gleichen Lohn für die die gleiche Arbeit. Und: Die Firmen wirtschaften alle auf dem ersten Arbeitsmarkt, konkurrieren also mit anderen Unternehmen, die manchmal gar nicht oder zumindest weniger inklusiv sind.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen (bag if) ist die Interessenvertretung all dieser Inklusionsunternehmen. Sie hat eine Website entwickelt, die das Thema Ausbildung innerhalb dieser Firmen in den Vordergrund stellt. Das Ziel ist, junge Menschen mit Behinderungen frühzeitig beim Einstieg in ihren ersten Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Die Seite bietet umfassende Informationen und Ratschläge für Arbeitgeber:innen und für angehende Azubis an, also für junge Menschen mit Behinderung, die kurz vor dem Schulabschluss stehen.

Anhand von konkreten Beispielen können Schüler:innen sich auf der Seite anschauen, wie eine Ausbildung in einem Inklusionsunternehmen aussehen kann und wie sie sich dabei unterstützen lassen können. Die Arbeitgeber:innen wiederum können sich über Fördermöglichkeiten und verschiedene Ausbildungsformen informieren, die sie in ihren Betrieben anbieten können.




Tipps für mehr Barrierefreiheit und Inklusion, Teil 1: Ein kostenloser Online-Kurs für Einfache Sprache

Einfache Sprache ist vor allem für Menschen gedacht, die Lernschwierigkeiten oder eine Lese-Rechtschreib-Schwäche haben oder die noch nicht so gut Deutsch sprechen. Zu diesen Zielgruppen gehören in Deutschland mindestens zehn Millionen Menschen. Gut verständliche Texte helfen aber natürlich allen Leser:innen. Anders als für die Leichte Sprache (die Unterschiede erklären wir hier genauer) gibt es für die Einfache Sprache kein festes Regelwerk, sondern nur Empfehlungen. Diese helfen dabei, einen Text gut aufzubauen und so zu formulieren, dass möglichst viele Menschen ihn problemlos lesen und verstehen können.

Der Selbstlernkurs „Einfache Sprache“ der Aktion Mensch erklärt diese Empfehlungen in kurzen Videos und auf übersichtlichen Info-Folien mit vielen Beispielen. Außerdem gibt es zwischendurch kleine Übungen. Den wichtigsten Tipp gibt Kursleiterin Conny Lopez am Schluss: Einfach anfangen und keine Angst haben, etwas falsch zu machen!