Digitale Barrierefreiheit ist jetzt gesetzliche Pflicht – was sich dadurch verändert

Frau Meyer zu Bexten, warum ist digitale Barrierefreiheit so wichtig?

Inklusion hat in unserer modernen, digitalisierten Gesellschaft sehr an Bedeutung gewonnen – und ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten auch selbst immer digitaler geworden. Damit alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können – egal, ob mit oder ohne Behinderung –, ist es wichtig, dass auch der digitale Raum barrierefrei wird. Hinzu kommen die Auswirkungen des demografischen Wandels: Der Anteil älterer Menschen in unserer Gesellschaft steigt und damit einhergehend auch die Zahl der Behinderungen. In Zukunft werden also immer mehr ältere Menschen digitale Angebote nutzen. Um auch sie nicht von der digitalen Welt auszuschließen, ist es sehr wichtig, diese Angebote so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können – unabhängig davon, ob diese Personen körperliche, sensorische oder geistige Einschränkungen haben.

Worüber sprechen wir dabei vor allem – über den öffentlichen Raum, über Verwaltung und Behörden oder auch über Unternehmen?

Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes geht es vor allem um die letzten beiden, das wiederum wird sich aber auf die gesamte Gesellschaft auswirken – also auch auf den öffentlichen Raum. Die Verwaltungen haben sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ohnehin immer stärker digitalisiert, digitale Barrierefreiheit ist für öffentliche Einrichtungen und Behörden schon seit 2018 durch entsprechende Gesetze geregelt und vorgeschrieben. Diese Regelungen sind dieses Jahr aber auch auf Unternehmen ausgeweitet worden, denn hier finden Kommunikation, Austausch, Einkaufen und Freizeitaktivitäten ja ebenfalls überwiegend digital statt – sei es über soziale Netzwerke, Online-Shops oder Streaming-Dienste.

Was genau muss also barrierefrei werden? Können Sie ein paar Beispiele nennen?

Das Gesetz gilt zum einen bei Produkten wie zum Beispiel Hardware-Systemen für Computer, Laptops, Tablets, Smartphones und so weiter. Zu diesen Gruppe zählen aber auch Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrscheinautomaten oder Check-in-Automaten, WLAN-Router, Smart-TVs, E-Book-Reader oder vergleichbare Geräte, die von Konsumierenden genutzt werden. Das Gesetz gilt zum anderen auch bei Dienstleistungen, das wären dann zum Beispiel Webseiten, Apps oder Tickets im öffentlichen Nahverkehr, aber auch Bankdienstleistungen für Konsumierenden, E-Books und die zugehörige Software – oder weitere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Davon abgesehen, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorhaben hier ab sofort erfüllen müssen, bietet ihnen das Gesetz auch eine sehr große Chance: Sie können ganz neue Zielgruppen erreichen und die Benutzerfreundlichkeit insgesamt verbessern.

Wie wird sichergestellt, dass das Gesetz auch überall eingehalten wird?

Das übernimmt die so genannte Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (kurz: MLBF) in Sachsen-Anhalt. Diese Stelle führt stichprobenartige Kontrollen durch. Bei Verstößen kann sie Nachbesserungen verlangen oder Bußgelder verhängen. Die zuständigen Behörden in den Bundesländern unterstützen die MLBF dabei. Sie müssen außerdem alle drei Jahre einen Bericht an die EU senden, der den Stand der Umsetzung dokumentiert.

Gibt es konkrete Werkzeuge oder Leitfäden für Unternehmen, die Sie besonders empfehlen können?

Das Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT) bietet auf seiner Website dafür extra eine „Umsetzungshilfe“ an. Dort haben wir gemeinsam mit der hessischen Durchsetzungs- und Überwachungsstelle nützliche Infos und Tools zum Thema zusammengestellt. Die Hilfe ist gegliedert nach den verschiedenen Anforderungen, geht also darauf ein, ob es um Webseiten, mobile Apps, PDF-Dokumente, Videos oder die barrierefreie Kommunikation in Mailprogrammen wie Microsoft Outlook geht. Mit diesen Materialien lassen sich Webseiten, digitale Dokumente und mobile Anwendungen effektiv überprüfen und verbessern. Außerdem gibt es auf der Seite einen so genannten Standardanforderungskatalog, der weitere Orientierung bietet. Es gibt nämlich viele verschiedene Regelwerke, um digitale Barrierefreiheit umzusetzen, und aus dieser Vielzahl der Anforderungen müssen Unternehmen diejenigen identifizieren, die speziell auf sie zutreffen. Damit sie diese mühevolle Arbeit nicht vollständig selbst machen müssen, haben wir einen Katalog entwickelt, der bereits eine zuverlässige Vorauswahl trifft.

Gilt das alles auch für sehr kleine Unternehmen?

Das kommt darauf an. Für Kleine und Mittlere Unternehmen (kurz: KMU) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales spezielle Leitlinien veröffentlicht. Darin wird erklärt, ob ein Unternehmen vom Gesetz betroffen ist und welche Anforderungen konkret gelten. Außerdem sind die zentralen Themen aus dem Gesetz verständlich aufbereitet – und werden mit praxisnahen Beispielen näher erläutert. —




Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle: Wo Benachteiligung zugenommen hat – und warum Vielfalt im Beruf noch keine Normalität ist

Immer mehr Menschen wenden sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, weil sie Benachteiligung erleben. Das umfasst alle vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschützten Merkmale – neben Behinderungen oder chronischen Erkrankungen also zum Beispiel auch Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Herkunft, des Alters oder der Religion.

Für den Bereich Arbeit und Inklusion zeigt der Bericht, dass 2024 in über einem Viertel der Fälle Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung von Benachteiligungen betroffen waren. Im Job passiert das zum Beispiel bei Bewerbungen, wenn mögliche Anstellungen wegen Vorurteilen oder Barrieren nicht zustandekommen, oder am Arbeitsplatz, wenn Unterstützung fehlt oder Rechte nicht ernst genommen werden.

Die Zahlen zeigen, dass Betroffene sich offenbar eher trauen, Hilfe einzufordern. Zugleich machen die gestiegenen Anfragen aber auch deutlich, dass Inklusion im Arbeitsleben noch längst nicht selbstverständlich ist. Damit sich das ändert, muss es nicht nur Gesetze geben, die besser greifen. Es sind auch mehr Arbeitgeber nötig, die barrierefreie Strukturen schaffen, eine offene Haltung an den Tag legen und den Mut haben, alte Muster zu hinterfragen.

Der Jahresbericht 2024 der Antidiskriminierungsstelle: Die wichtigsten Zahlen und Entwicklungen im Überblick

  • 2024 erreichten die Antidiskriminierungsstelle über 11.000 Beratungsanfragen – fast dreimal so viele wie 2019.
  • Rund ein Viertel der Fälle betraf Diskriminierung wegen Behinderung oder chronischer Krankheit.
  • Etwa ein Drittel aller gemeldeten Fälle spielte sich im Lebensbereich Arbeitsleben ab (Bewerbung, Beschäftigung, Kündigung).
  • Besonders stark gestiegen sind die Fälle von Benachteiligung bei Bewerbungen und fehlender Barrierefreiheit.



Veranstaltungstipp im September: Die Messen „Zukunft Personal Europe 2025“ und „REHACARE 2025“

Die „Zukunft Personal Europe 2025“ findet dieses Jahr in Köln statt und feiert dort ihr 25-jähriges Jubiläum. Sie steht deshalb unter dem Motto „Time for New Beginnings“ (deutsch: Zeit für neue Anfänge). Den Besucher:innen bietet die Veranstaltung ein umfangreiches Programm mit Vorträgen und Workshops zu Themen wie Personalentwicklung, Führung, gesundes Arbeiten, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Eine zentrale Frage ist: Was braucht die Arbeitswelt von morgen – und wer bringt sie jetzt auf den Weg?

Das Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe ist auf der „Zukunft Personal“ unter dem Motto „Inklusion wirkt“ gemeinsam mit dem Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbands Rheinland und den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) vertreten.

Das Standteam informiert über die Arbeit inklusiver Unternehmen und berät Arbeitgeber:innen direkt vor Ort unter anderem zu diesen Themen:

  • Förderungen für Unternehmen, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen oder neu einstellen,
  • barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung,
  • Unterstützung bei Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), zum Kündigungsschutz sowie zur Prävention am Arbeitsplatz, damit Mitarbeitende gesund bleiben, und
  • Förderung von Inklusionsbetrieben.

REHACARE 2025: Mehr als 850 Aussteller

Welche Innovationen braucht eine inklusive Gesellschaft – und welche gibt es bereits? Das ist die Leitfrage der diesjährigen REHACARE in Düsseldorf. Über 850 Aussteller aus mehr als 40 Ländern zeigen auf der Fachmesse zum Beispiel Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderungen im Alltag und im Beruf unterstützen können, etwa digitale Assistenzsysteme und Pflegehilfen. Außerdem können Besucher:innen im Sport-Center inklusive Sportarten kennenlernen und sich im Programm des „Treffpunkt REHACARE“ über verschiedenste Themen rund um ein selbstbestimmtes Leben und eine inklusive Gesellschaft informieren.

Ein Schwerpunkt der Fachmesse ist wieder das Thema Berufliche Teilhabe. Darum geht es auch am gemeinsamen Stand der beiden Landschaftsverbände, die unter dem Motto „Beratung. Teilhabe. Perspektive.“ zu individueller Beratung und fachlichem Austausch einladen. Neben Fachleuten der Inklusionsämter von LWL und LVR sind auch Expert:innen aus der Eingliederungshilfe, den Integrationsfachdiensten (IFD), den LWL- und LVR-Landesjugendämtern sowie aus dem Bereich soziale Teilhabe am Stand vertreten.

Menschen mit und ohne Behinderungen können sich zu folgenden Themen informieren und beraten lassen:

  • Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber:innen und Beschäftigte mit Schwerbehinderung,
  • Kündigungsschutz,
  • Teilhabeberatung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
  • Übergang Schule-Arbeitswelt im Rahmen des Programms KAoA-STAR („Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt“),
  • Eingliederungshilfe und Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM),
  • Wechsel aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und
  • Fragen zur Sozialen Teilhabe, beispielsweise zu Mobilität, Assistenzleistungen, Unterstützung im Alltag und zur Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und Trägern vor Ort.

Tipp: Freier Eintritt mit Gutscheincode

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit vergibt für beide Messen eine begrenzte Anzahl kostenfreier Eintrittsgutscheine. Dazu einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Gutschein – ZP 2025“ oder „Gutschein – Rehacare 2025“ an ina-info@lwl.org schreiben.




Die Portale „DGUV job“ und „Wegweiser Berufsumstieg“: Unterstützung bei Berufswechsel und Gesundheitsschutz

Welchen gesundheitlichen Belastungen und Risiken sind Arbeitnehmer:innen in der heutigen Arbeitswelt ausgesetzt? Wie können sie in einen neuen Beruf wechseln, der zu ihren Fähigkeiten und Interessen passt? Und wie erkennen sie, wann sie über einen solchen Wechsel nachdenken sollten?

Im „Wegweiser Berufsumstieg“ der DGUV finden Arbeitnehmer:innen Antworten, Tipps und beispielhafte Erfolgsgeschichten rund um diese Fragen. Über die Berufssuche können sie mögliche alternative Berufe finden, die zu ihrem bisherigen Werdegang, ihren Stärken und Wünschen passen. Außerdem sind Beratungsstellen und weiterführende Informationsquellen verlinkt.

Auch Menschen, die wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht in ihrem bisherigen Job weiterarbeiten können, finden im „Wegweiser Berufsumstieg“ Anregungen für die berufliche Neuorientierung. Wer möchte, kann sich darüber hinaus aber auch an das Team von „DGUV job“ wenden, das bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützt. Die Berater:innen nutzen unter anderem eine spezialisierte Suchmaschine, um passende Jobangebote zu finden und vorzuschlagen. Sie können außerdem Kontakte zu Arbeitgeber:innen herstellen und über Fördermöglichkeiten informieren. Auf Wunsch helfen sie Ratsuchenden auch dabei, Bewerbungsunterlagen zusammenzustellen und sich auf Vorstellungsgespräche vorzubereiten.

→ Hier geht es zum „Wegweiser Berufsumstieg“ und hier zum Portal „DGUV job“.




Digitale Hilfe für die Seele: Die „Glücklich-App“

Frau Aust, Sie entwickeln die „Glücklich-App“ mit. Wie kam es zu der Idee?​

Hinter der Glücklich-App stehen die Lebenshilfe Hamburg und der Forschungsbereich Neuropsychologie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Die Idee zur App hatte das UKE: Es wollte verhaltenstherapeutische Angebote in Leichter Sprache über eine App anbieten, um insbesondere für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Unterstützung im Alltag anzubieten. Die Erfahrung zeigt, dass diese Gruppe ein erhöhtes Risiko zur Entwicklung einer psychischen Erkrankung hat, beispielsweise einer Depression. Ursprünglich war die Idee, das Angebot direkt in die App COGITO einzubauen. Diese ist ebenfalls ein Projekt des UKE und war bereits unter dem Namen „MKT & mehr“ (MKT: Abkürzung für „Metakognitives Training“) veröffentlicht. Es zeigte sich jedoch schnell, dass neben Übungen in Leichter Sprache auch eine vereinfachte App-Navigation entscheidend für die betreffende Gruppe ist. Deshalb haben wir die Glücklich-App als neues, separates Angebot aufgebaut.

Wie finanzieren Sie das Projekt und welches Ziel verfolgen Sie damit?

Dank einer drei Jahre dauernden Förderung durch die Aktion Mensch und der Weiterförderung der Techniker Krankenkasse Hamburg, konnten wir gemeinsam die Struktur und die Navigation der Glücklich-App entwickeln und erste Inhalte dafür entwerfen. Unser Leitgedanke war es, eine kostenfreie, barrierefreie App auf den Markt zu bringen, die die Nutzer:innen eigenständig bedienen können. Nach unseren Beobachtungen gab es bisher keine Gesundheits-App für diesen Personenkreis. Von daher freuen wir uns, dass mit dieser App zugleich ein Best-Practice-Beispiel (auf Deutsch: Beispiel für das beste Verfahren) entstanden ist, das auch andere Anbieter von Gesundheits-Apps hoffentlich zum Nachahmen inspiriert. Das nötige Wissen stellen wir übrigens auch auf unserer Homepage zur Verfügung.
Die App selbst gibt es für alle Nutzer:innen kostenlos in den App-Stores. Sie kann sogar offline genutzt werden, also ohne Internetverbindung. Dank einer Förderung durch die Techniker Krankenkasse Hamburg entwickeln wir die App derzeit außerdem weiter.

Welche Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen waren dabei wichtig – und welche Rolle spielte das in der Entwicklung der App?​

Die Glücklich-App richtet sich zwar in erster Linie an die schon erwähnte Zielgruppe, sie kann aber grundsätzlich von allen Menschen genutzt werden, weil alle von Inhalten in Leichter Sprache und klaren App-Strukturen ohne Ablenkungen profitieren können. Wenn der Screenreader des Endgeräts aktiviert ist, lassen sich alle Inhalte vorlesen, die Übungen sind außerdem zusätzlich mit jeweils einer Audiodatei hinterlegt. Wir haben auch einen spielerischen Anreiz eingebaut: Durch das Sammeln von Sternen können die Nutzer:innen jede Woche einen Gold-, Silber- oder Bronze-Status erwerben.
Diese Funktionen wurden auch deshalb so entwickelt, weil wir die Zielgruppe schon zu Beginn dieses Prozesses mit einbezogen und deren Ideen berücksichtigt haben. Zum Beispiel haben wir Fokusgruppen aus Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen gebildet, die die Funktionen der App diskutiert und wertvolle Impulse gegeben haben. Sie haben die App außerdem schon in einem frühen Stadium verwendet, während das Entwicklerteam sie dabei beobachtet hat. Und zum Schluss hat die Zielgruppe die fertige App durchgetestet und Feedback dazu gegeben. Auch der Inhalt, also die Aufgaben in Leichter Sprache, wurden einer Prüfung unterzogen.
In der jetzigen Weiterentwicklung ist die Testgruppe ebenfalls in technische und inhaltliche Neuerungen, Änderungen und Prüfungen eingebunden. Aktuell entwickeln wir die Themen, die Navigation und die Struktur der App weiter. Auch daran sind Menschen aus der Zielgruppe maßgeblich beteiligt und geben uns wertvolle Rückmeldungen.

App-Bildschirm mit Themenübersicht der Glücklich-App
Die Glücklich-App ist klar strukturiert und in einfacher Sprache verfasst. Grafik: UKM

Wie wurde die Wirksamkeit der App getestet? Und was kam dabei heraus?​

Das UKE hat im Jahr 2023 eine Online-Befragung zur App durchgeführt. 100 Personen, die nach eigenen Angaben depressive Symptome haben, nahmen daran teil. Weil das Interesse so groß war, konnten wir sogar eine Kontrollgruppe bilden, die die App in dem Testzeitraum von vier Wochen nicht nutzen durfte. Die abschließende Befragung derjenigen, die die App nutzten, hat gezeigt, dass sich ihre depressiven Symptome im Vergleich zur Kontrollgruppe deutlich verbessert hatten. Die App ist also wirksam. Außerdem gab es durchweg positive Rückmeldungen zur Anwendung an sich. 97 Prozent der Teilnehmenden sagten, dass sie mit der Glücklich-App die Behandlung erhalten haben, die sie sich wünschten. Ebenfalls 97 Prozent würden die App Freund:innen empfehlen. 95 Prozent gaben an, dass die App ihnen dabei geholfen hat, mit emotionalen Problemen umzugehen. Als besonders gut wurden die einfache Bedienung, die hilfreichen Tipps und die Erinnerungen an die Übungen hervorgehoben. Verbesserungsvorschläge gab es natürlich auch, zum Beispiel wünschten sich viele einen Erinnerungsmodus, der individuell eingestellt werden kann. Diese Funktion haben wir dank dieses Feedbacks schnell ergänzt.

Gibt es Pläne, die App weiterzuentwickeln oder zusätzliche Funktionen hinzuzufügen?​

Die Förderung der Techniker Krankenkasse Hamburg läuft noch bis Ende 2026. Bis dahin planen wir weitere Inhalte, aktuell beispielsweise zum Thema „Angst“. Hierfür haben wir schon einige Übungen in Leichte Sprache übersetzt. Das UKE entwickelt parallel bereits Übungen für das Themenpaket „Ausgrenzung und Vorurteile“. Darüber hinaus sind erst einmal keine weiteren technischen Funktionen geplant. Um unser Selbsthilfe-Instrument dauerhaft aktuell halten und weiterentwickeln zu können, sind wir aktuell auf der Suche nach einer Anschlussfinanzierung. Wir wünschen uns sehr, dass wir hier eine Möglichkeit finden, um die digitale und gesundheitliche Teilhabe von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen mit unserem Angebot weiter voranzutreiben. —




Selbstlernkurse zu digitaler Barrierefreiheit: Warum das Thema spätestens jetzt wichtig ist (nicht nur für Designer:innen)

Je nach Rolle, Vorwissen und Arbeitsbereich sind in der digitalen Barrierefreiheit unterschiedliche Inhalte wichtig:

  • Für Designer:innen, die direkt mit digitalen Benutzeroberflächen und visuellen Systemen arbeiten, geht es vor allem um eins: die Prinzipien und Regeln der barrierefreien Gestaltung kennenzulernen und sicher anwenden zu können.

  • Wer in Redaktionen, Kommunikation oder Verwaltung arbeitet, sollte lernen, verständliche Texte zu schreiben, barrierefreie Word- oder PDF-Dokumente zu erstellen und die Regeln der Einfachen Sprache anzuwenden.

  • Für fachübergreifende Teams, etwa in der IT, im Projektmanagement oder in Organisationen, hilft es oft, erst einmal einen Überblick über digitale Barrieren zu bekommen und zu erfahren, wie beispielsweise Websites überhaupt auf Barrierefreiheit überprüft werden können.

Wir haben dazu drei passende Selbstlernkurse herausgesucht:

🧠 Gehirngerecht Digital – Onlinekurs für Designer:innen

Dieser fundierte Selbstlernkurs richtet sich speziell an Produkt-, Marken- und UX-/UI-Designer:innen ohne weitere Vorkenntnisse. Er vermittelt in über 30 Lektionen die wichtigsten Anforderungen an barrierefreie Gestaltung auf Grundlage der WCAG- Standards (= Web Content Accessibility Guidelines, auf Deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte). Der Kurs vermittelt zum Beispiel, welche unterstützenden Technologien Menschen mit Behinderung überhaupt nutzen – und was deshalb bei der Gestaltung von Websites und Apps generell beachtet werden muss. Dabei geht es etwa um den Aufbau einer Seite oder App, um Kontraste und Farben, Schrift und Typographie und vieles andere mehr. Der Workshop hilft außerdem dabei, die eigenen Design-Entscheidungen richtig zu dokumentieren und an Entwickler zu kommunizieren.

Im Kurs enthalten sind neben den Lektionen ein digitales Arbeitsbuch und – nach erfolgreichem Abschluss – ein Zertifikat.
Netter Bonus: Das Zertifikat kann auf LinkedIn mit dem persönlichen Profil verknüpft werden.

Kosten: 290 € (inklusive Mehrwertsteuer)


🧩 Aktion Mensch – Kostenlose E-Learning-Kurse zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit

Die Aktion Mensch bietet mehrere kostenfreie, digitale Kurse zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit – zwei davon besonders geeignet für Redaktionen, Verwaltungen, NGOs oder Kommunikationsabteilungen:

  • Selbstlernkurs „Einfache Sprache“: Wie komplexe Inhalte verständlich und inklusiv formuliert werden (Umfang: ca. 10 Stunden; → diesen Kurs hatten wir in unserem Blog hier schon einmal genauer vorgestellt)

  • Selbstlernkurs „Barrierefreie Word- und PDF-Dokumente erstellen“ (Umfang: ca. 8 Stunden)

Der Einstieg ist jederzeit möglich. Für beide Kurse ist kein Vorwissen nötig. Sie sind kostenlos, eine einmalige Registrierung ist jedoch erforderlich.


👩‍🏫 eGov-Campus – Gratis-Onlinekurs „Digitale Barrierefreiheit – Teilhabe für alle“

Der eGov-Campus ist eine Bildungsplattform, die vom deutschen IT-Planungsrat betrieben wird. Der Selbstlernkurs ist also staatlich gefördert und deshalb kostenfrei. Er richtet sich an alle Berufsgruppen – von Verwaltung über IT bis hin zu Kommunikation. Der Kurs ist ideal für Einsteiger:innen und Projektteams, die sich einen fundierten Überblick über das Thema verschaffen möchten.

Der Workshop kann im eigenen Tempo absolviert werden. Vom Anbieter wird der Umfang auf etwa 14 Wochen geschätzt – bei einem wöchentlichen Zeitaufwand von 6–9 Stunden pro Modul. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt aber stark vom individuellen Vorwissen und der eigenen Geschwindigkeit ab, eine Verkürzung ist also möglich.

Beispiele aus dem Kurs:

  • Warum digitale Barrierefreiheit nötig und wichtig ist
  • Die Rechtslage in Deutschland
  • Checklisten für barrierefreie Webseiten
  • Testmethoden zur Überprüfung der Zugänglichkeit von Websites

Auch für diesen Kurs ist kein Vorwissen nötig. Er ist kostenlos, eine einmalige Registrierung ist aber erforderlich.




Fachstelle für kulturelle Teilhabe: Wie Mecklenburg-Vorpommern inklusive Kultur fördern will

Frau Kriemann, Sie haben Anfang des Jahres in der „Fachstelle für kulturelle Teilhabe“ zu arbeiten begonnen. Welche Ziele und Aufgaben hat diese Einrichtung?

Die Fachstelle soll Kulturschaffende sowie Kunst- und Kultureinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern dabei unterstützen, Zugänge für alle zu schaffen und Barrieren abzubauen. Ich werde in diesem Jahr zum Beispiel kostenfreie Fortbildungen anbieten, in denen ich inklusive kulturelle Formate vorstelle und erkläre, wie bei Veranstaltungen, in Programmen und in der Öffentlichkeitsarbeit Leichte Sprache eingesetzt werden kann. Außerdem berate ich Kulturschaffende, die ihr Programm inklusiver gestalten möchten, die also mit inklusiven Teams und für ein Publikum aus Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten wollen. Ich berate nicht nur per E-Mail und Telefon, sondern biete auch Besuche an. Manchmal lässt sich so leichter klären, welche Barrieren und Bedarfe es gibt und welche Expert:innen in eigener Sache in der jeweiligen Kultursparte schon aktiv sind. Umgekehrt berate ich auch Kulturschaffende, für die die Kulturbranche zum Beispiel wegen einer Behinderung oder aus anderen Gründen bisher weniger zugänglich ist als für andere Menschen. Darüber hinaus plane ich, an Vernetzungstreffen in der Region teilzunehmen. Und ich werde auch für die Menschen selbst, die in der Kultur und in den Bereichen Inklusion und Diversität (auf Deutsch: Vielfalt) arbeiten, neue Möglichkeiten des Kontakts miteinander schaffen.

Arbeiten Sie in der Fachstelle in einem Team?

Nein, in der „Fachstelle für kulturelle Teilhabe“ arbeite ich allein. Sie ist aber an die Organisation „Kultur Land MV“ angebunden, die im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Kulturschaffende unterstützt. Zu „Kultur Land MV“ gehören mehrere kulturelle Fachstellen. Mit den Kolleg:innen dort arbeite ich themenübergreifend zusammen, zum Beispiel indem wir Kulturschaffende gemeinsam bei Anträgen für Fördergelder helfen oder sie miteinander vernetzen. Manchmal planen wir auch gemeinsam Veranstaltungen und unterstützen uns dabei gegenseitig mit unseren Erfahrungen.

Welchen beruflichen Hintergrund haben Sie?

Ich habe Kulturwissenschaften studiert. Vor meinem jetzigen Beruf habe ich als Referentin für kulturelle Teilhabe im Landesministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten gearbeitet. Dort war ich also auch schon dafür verantwortlich, Inklusion und Diversität in der Kultur voranzutreiben und die damit verbundenen Veränderungen zu begleiten und zu steuern. Ich bin daher schon gut mit Kulturschaffenden in Mecklenburg-Vorpommern vernetzt.

Sind in der „Fachstelle für kulturelle Teilhabe“ seit Anfang des Jahres schon Anfragen von Kulturträgern oder -einrichtungen eingegangen?

Ja, es haben sich bereits einige Kulturschaffende an mich gewandt, sowohl solche aus Kultureinrichtungen als auch selbstständige Kulturschaffende. Es haben sich auch Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, Behindertenbeiräte und andere Organisationen gemeldet, die ursprünglich nicht aus der Kultur kommen, aber gerne kulturelle Angebote aufbauen oder diese stärken möchten. In den Anfragen geht es zum Beispiel darum, dass sich Kulturschaffende besser vernetzen oder eine Veranstaltung barrierefrei gestalten möchten. Einige interessieren sich auch für den so genannten Teilhabefonds. Aus diesem Geldtopf unterstützt das Land seit 2024 Kulturprojekte, die inklusiv oder divers aufgestellt sind, mit bis zu 5.000 Euro pro Jahr. Diesen Fonds verwalte ich ab diesem Jahr in der Fachstelle.

Welche Voraussetzungen muss ein Projekt erfüllen, um sich auf eine Förderung aus diesem Fonds zu bewerben?

Aus dem Teilhabefonds können inklusive und diverse Kulturprojekte gefördert werden, die Kunst und Kultur gleichberechtigt zugänglich machen wollen und in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet werden oder sich inhaltlich mit unserem Bundesland beschäftigen. Sowohl Einzelpersonen als auch Vereine und andere Organisationen können sich bewerben. Die Antragsfrist für die diesjährige Förderrunde endet am 16. März 2025.

Im vergangenen Jahr hat das Land Mecklenburg-Vorpommern über den Fonds bereits 15 Projektträger gefördert. Was für Projekte sind das?

Aus dem Fonds wurden zum Beispiel ein Filmfestival und das „reflektor – Festival der Kommunikation“ mitfinanziert, das im April 2025 an der Hochschule Wismar stattfinden wird. Es beschäftigt sich anhand von Vorträgen, Workshops und anderen Veranstaltungen mit den Themen Inklusion und Exklusion. Darüber hinaus wurden mit dem Fonds auch Leitsysteme für Kultureinrichtungen gefördert, damit sich unter anderem Menschen mit Sehbehinderung dort selbstständig orientieren können. Die Organisation „Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern“ hat ebenfalls einen Zuschuss bekommen, um mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz Tastmodelle von Kunstobjekten zu entwickeln. Menschen mit Sehbehinderung haben dann in sogenannten Prüfgruppen ausprobiert, ob diese Tastmodelle funktionieren, also wirklich barrierefrei nutzbar sind. Auch die „Mad Artists“ aus Rostock werden aktuell über den Teilhabefonds gefördert. Das ist eine Kreativgruppe, die unter anderem Trick- und Kurzfilme gestaltet. Die Projekte, die wir fördern, sind also sehr vielfältig.




Der „Wahl-Checker“ zur Bundestagswahl 2025: Die Wahlprogramme der Parteien besser verstehen

„andererseits“ gibt es seit 2020. Das Magazin steht für inklusiven Journalismus im deutschsprachigen Raum, veröffentlicht große Recherchen und erklärt komplexe Themen in einfacher und verständlicher Sprache. Es behandelt Politik, Gesellschaft und aktuelle Themen und möchte besonders Menschen erreichen, die sonst nur schwer Zugang zu Nachrichten haben. Das Ziel ist, Barrieren abzubauen und allen Menschen wichtige Informationen zugänglich zu machen.

Kurz vor der Bundestagwahl in Deutschland am 23. Februar 2025 ist das besonders wichtig, die für viele Menschen mit Behinderung an sich schon mit einigen Hindernissen verbunden ist. Wofür darüber hinaus die einzelnen Parteien wirklich stehen, welche Position sie zu konkreten Fragen haben und was sie umsetzen wollen – das geht aus den oft sehr komplizierten Parteiprogrammen für viele Menschen nicht hervor, und zwar unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.

Die Redaktion hat deshalb einen Wahl-Checker entwickelt, ein barrierefreies Online-Tool, das politische Informationen zu insgesamt zehn Themen in einfacher Sprache aufbereitet. Es geht darin zum Beispiel um Fragen zur Atomkraft, zum Bürgergeld oder zur Barrierefreiheit in Unternehmen. Das Team analysierte, was die einzelnen Parteien in ihren Parteiprogrammen zu diesen Themen sagen, und übersetzte diese Aussagen in einfache Sprache. Damit werden auch eher vage formulierte Positionen der Parteien klar und sind so für alle gut zu verstehen. Mit dem Wahl-Checker können außerdem die Positionen verschiedener Parteien zu den zehn Themen miteinander verglichen werden.




Tipps für den Start oder Wiedereinstieg in den Beruf: Das Portal REHADAT Bildung

Das Portal REHADAT Bildung ist ein Angebot des Instituts der Deutschen Wirtschaft. In der Rubrik „Meinen Beruf finden“ bietet es einen Überblick über mögliche Berufsfelder, etwa Elektronik, Gesundheit, Landwirtschaft und Medien. Darüber hinaus wird zu Seiten der Bundesagentur für Arbeit verlinkt, auf denen sämtliche Ausbildungsberufe vorgestellt und verschiedene Tests zur beruflichen Orientierung angeboten werden.
Wer wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung den alten Beruf aufgeben musste und nun wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen möchte, kann sich auch über Weiterbildungen, Umschulungen und Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

In einer „Infothek“ hat das REHADAT-Team Projekte zusammengestellt, die Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Weg zu ihrem Wunschberuf sowie beim Übergang zwischen Schule und Ausbildung unterstützen. Hier gibt es auch Informationen zu Mentorenprogrammen, Auslandsaufenthalten und den Beratungsangeboten der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammern. Letztere beraten und informieren Betriebe, die junge Menschen mit Behinderungen ausbilden oder einstellen möchten.

In der Infothek finden junge Bewerber:innen außerdem Checklisten, die ihnen dabei helfen, sich auf einen Termin bei der Berufsberatung oder auf ein Vorstellungsgespräch vorzubereiten. Sie können hier beispielsweise prüfen, ob sie im Lebenslauf oder im Anschreiben ihrer Bewerbung an alles gedacht haben.

Diese und noch viele weitere Infos und Tipps gibt es auf www.rehadat-bildung.de!




Tagungen und Konferenzen barrierefrei planen: Worauf es ankommt

Frau Anderssen, wann ist eine Tagung oder Konferenz barrierefrei?

Das hängt davon ab, wer teilnehmen möchte. Grundsätzlich ist es wichtig, dass der Veranstaltungsort baulich barrierefrei ist. Alle Räume müssen für Menschen mit Rollstuhl oder Gehbehinderung erreichbar und zugänglich sein – und zwar sowohl der Publikumsbereich als auch die Bühnen. Es muss genug barrierefreie Toiletten geben und Glastüren müssen kontrastreich markiert sein, damit sie keine Gefahr für Menschen mit Sehbehinderung darstellen. Auch alle Wege im Gebäude sollten klar mit Schildern markiert werden, falls es vor Ort kein solches Leitsystem gibt. Wir empfehlen, mit Checklisten zu arbeiten, um bei der Planung nichts zu vergessen. Wenn die Verantwortlichen den Veranstaltungsort vorab anschauen, sollten sie auch einen Zollstock mitnehmen und prüfen, ob die Türen wirklich breit genug sind. Das erspart ihnen ärgerliche Überraschungen am Veranstaltungstag.
Das Gebäude muss außerdem für alle erreichbar und gut zu finden sein. Das heißt: Mindestens eine barrierefreie Haltestelle eines ebenfalls barrierefreien öffentlichen Verkehrsmittels ist in der Nähe. Den Weg von der Haltestelle zum Veranstaltungsort müssen die Verantwortlichen so beschreiben, dass auch Menschen mit Sehbehinderung und Menschen mit Lernschwierigkeiten ihn problemlos finden können.

Woran sollten Verantwortliche bei der Planung noch denken?

Es ist sehr hilfreich, schon bei der Anmeldung abzufragen, was die Teilnehmenden brauchen. Wie viele Rollstuhlplätze werden benötigt? Wer bringt eine Assistenz mit? Wie viele Personen brauchen welche Dolmetschung? Es gibt in Deutschland bisher weder genügend Schrift- und Gebärdensprachdolmetschende noch genügend Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Leichte Sprache. Wer also ganz sicher gehen will, fragt diese Fachkräfte direkt an, sobald der Veranstaltungstermin feststeht. Falls eine bestimmte Dienstleistung dann doch nicht benötigt wird, lässt sich die Anfrage meistens noch stornieren.
In der Einladung zur Veranstaltung und auf der Website sollten Interessierte außerdem schon vorab Infos über den Veranstaltungsort und die Barrierefreiheit dort finden. Die Gäste werden auch wissen wollen, ob sie sich aktiv an Diskussionen beteiligen können oder nicht.

Welche Tipps haben Sie für Veranstalter:innen, die zum ersten Mal ein barrierefreies Event organisieren?

Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema, deshalb muss ganzheitlich gedacht und geplant werden. Die Veranstalterinnen und Veranstalter sollten daher alle Personen einbeziehen und informieren, die etwas zur Veranstaltung beitragen. Das sind die Moderatorinnen und Moderatoren sowie die Referierenden, die zum Beispiel während ihrer Vorträge Folien beschreiben sollten, damit auch blinde Menschen alle Informationen bekommen. Aber auch das Service-Personal für Empfang, Garderobe und Catering muss sich auskennen. Zu einer Veranstaltung gehören ja auch Pausen, in denen ebenfalls ein inklusives Miteinander möglich sein sollte. Gibt es beim Catering beispielsweise ein Schild mit den Speisen, das auch Rollstuhlnutzende gut sehen und lesen können? Sind neben Stehtischen auch niedrige, unterfahrbare Tische vorhanden, an denen Menschen mit Rollstuhl bequem essen können? Dort sollten zugleich Stühle bereitstehen, damit sich alle aussuchen können, wo und mit wem sie gemeinsam essen möchten.
Dasselbe gilt für die Veranstaltungsräume. Dort müssen einerseits die Plätze gekennzeichnet sein, von denen aus die Gebärdensprachdolmetschenden und der Bildschirm mit der Schriftdolmetschung gut zu sehen sind. Das ist sehr wichtig für Menschen mit Hörbehinderung. Andererseits sollten sich aber alle Teilnehmenden ihre Plätze frei aussuchen können.

Wann und warum können Personen sich nicht aussuchen, wo sie sitzen möchten?

Ich habe schon erlebt, dass bei Veranstaltungen die Dolmetschung in Leichte Sprache auf bestimmte Bereiche im Raum beschränkt war. Es gab „Flüsterecken“, wo den Gästen mit Lernschwierigkeiten die Inhalte in Leichter Sprache von der dolmetschenden Person zugeflüstert wurden – oft in abgelegenen Ecken, wo es die übrigen Gäste nicht stören sollte. Das ist allerdings nicht inklusiv und kann sogar sehr unangenehm für die Personen sein, die die Leichte Sprache brauchen. Wir empfehlen, stattdessen mit Kopfhörern zu arbeiten, so wie beim Fremdsprachen-Dolmetschen auch. Dann können die Nutzerinnen und Nutzer ihre Plätze frei wählen – und je nach Bedarf die Kopfhörer auf- oder wieder absetzen. Auch die Plätze für Rollstuhlnutzende sollten im ganzen Raum verteilt sein.

Gibt es weitere typische „Fettnäpfchen“, die unerfahrene Veranstalter:innen und ihre Teams vermeiden sollten?

Wenn Menschen einen Blindenführ- oder Assistenzhund mitbringen, wollen die Personen des Service-Teams den Hund häufig begrüßen. So etwas ist sehr nett gemeint, aber die Tiere sind hochkonzentriert, während sie arbeiten. Deshalb dürfen sie nicht ungefragt gestreichelt oder gar gefüttert werden. Menschen sollten auch den Augenkontakt mit den Hunden vermeiden. Die Tiere müssen trotzdem mit Wasser versorgt werden, im Catering-Bereich sollte für die Pause also ein Wassernapf bereitstehen.

Wenn es um Barrierefreiheit geht, wird meistens auch über Kosten gesprochen. Sind barrierefreie Veranstaltungen wirklich teurer?

Darauf möchte ich antworten: ‚Ja, aber.‘ Selbstverständlich bedeuten die Dienstleistungen von Dolmetschenden oder die zusätzliche Technik – etwa ein separater Funkkanal für die Leichte Sprache – zusätzliche Kosten im Vergleich zu Veranstaltungen, bei denen nicht auf Barrierefreiheit geachtet wird. Durch Bedarfsabfragen und frühzeitige Anfragen bei den Dienstleistenden lassen sich diese Kosten in der Regel aber reduzieren. Doch viele Aspekte von Barrierefreiheit kosten gar kein zusätzliches Geld, etwa die Suche nach einem barrierefreien Veranstaltungsort oder ausreichend hohe Kontraste bei den Einladungskarten oder E-Mails, damit sie für Menschen mit Sehbehinderung gut zu lesen sind.

Kann eine hybride Veranstaltung – also eine Veranstaltung vor Ort, die auch digital übertragen wird – eine Alternative sein, falls sich analog keine Barrierefreiheit umsetzen lässt?

Veranstaltende sollten nicht auf ein hybrides Format ausweichen, weil sie keinen barrierefreien Raum gefunden oder womöglich gar nicht danach gesucht haben. Eine solche Veranstaltung kann durchaus mehr Teilhabe ermöglichen, zum Beispiel für Referierende und Gäste, die nicht anreisen könnten. Trotzdem sollten die Verantwortlichen sich immer vor Ort um Barrierefreiheit bemühen. Ihnen muss außerdem bewusst sein, dass hybride Veranstaltungen mehr Aufwand bedeuten.

Was ist wichtig, damit eine hybride Tagung gut funktioniert?

Zuallererst eine stabile Internetverbindung, außerdem sind gute Kameras und Mikrofone wichtig, um das Zwei-Sinne-Prinzip zu erfüllen – also sicherzustellen, dass auch Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung alles verfolgen können. Die Veranstaltenden müssen außerdem vorab entscheiden, ob digital zugeschaltete Gäste sich an der Diskussion beteiligen können oder nur zuhören und zusehen sollen. Gerade bei barrierefreier Interaktivität stoßen hybride Formate nämlich oft noch an ihre Grenzen. Die Online-Teilnehmenden sollten sich nicht nur mit mündlichen Beiträgen, sondern auch per Text oder Video beteiligen können, damit es wirklich barrierefrei ist. Es braucht also entsprechend viel Personal, um die Fragen auf allen Kanälen zu beantworten. In jedem Fall müssen für die digital zugeschalteten Gäste Untertitel sowie die Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache zugänglich sein. Es gibt dafür gute Lösungen, diese müssen aber technisch gut vorbereitet und bei der Auswahl der Videokonferenz-Software mitbedacht und vorab getestet werden. Wenn das erfüllt ist, kann ein hybrides Format großen Mehrwert erzeugen.