Deutsche Unternehmen sind ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit Personen zu besetzen, die eine Schwerbehinderung haben. Wenn die Betriebe diese Quote unterschreiten, müssen sie eine Abgabe zahlen: die so genannte Ausgleichsabgabe.
Bis 2024 gab es dafür drei Stufen: Bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis 5 Prozent mussten die Arbeitgeber 140 Euro pro Arbeitsplatz zahlen, bei 2 bis weniger als 3 Prozent 245 Euro und bei weniger als 2 Prozent 360 Euro. Mit einem neuen Gesetz, das 2024 in Kraft getreten ist, wurde eine vierte Stufe eingeführt: Betriebe mit über 60 Beschäftigten, die keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, müssen seither 720 Euro pro Monat und nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz zahlen.
➝ siehe auch: Ausgleichsfonds