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Wahl der Schwerbehindertenvertretungen 2018: Infos und Beratung

Wenn in einem Betrieb in Deutschland mindestens fünf Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten, dürfen sie eine Vertrauensperson wählen: die so genannte Schwerbehindertenvertretung. Im Oktober 2018 wird dieses Gremium in allen Betrieben Deutschlands neu gewählt – und dabei bleiben einige Fragen offen. Christian Vedder und Ulrich Römer vom Inklusionsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) geben im Interview Antworten und Tipps, wo Interessierte sich dazu beraten lassen können.

Eine Frau mit Rollstuhl und ein Auszubildender mit Lernbehinderung sitzen zusammen über einem Formular und tragen etwas ein.

Herr Vedder, Herr Römer, die gemeinsame Website der Inklusionsämter in Deutschland ist eine gute erste Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Behinderung und Beruf informieren wollen – also auch zum Thema Schwerbehindertenvertretung. Was genau bieten Sie dort an?

Vedder: Wir haben im Laufe der Jahre eine Art Lexikon zu verschiedenen Themen aufgebaut. Dort gibt es Informationsbroschüren, Vordrucke und anderes Material zum Download. Außerdem weisen wir unsere Besucher immer wieder auf nützliche Arbeitsmittel hin und zeigen gute Beispiele aus der Praxis.

Römer: Wir hatten im Jahr 2017 fast 20 Millionen Zugriffe auf unsere Seite, das Interesse ist also offenbar sehr groß. Dieses Jahr dürften es sogar noch mehr werden, denn allein bis Mai 2018 hatten wir schon rund 10 Millionen Aufrufe. Das hängt dieses Jahr vermutlich stark mit den Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen zusammen, die im Oktober anstehen. Darum geht es aktuell auch oft in unserem Forum.

Vedder:  Auch dieses ist sehr beliebt: Wir haben über 9.000 angemeldete Nutzer, die sich dort regelmäßig austauschen, und mehr als zwei Millionen Zugriffe.

Der Informationsbedarf scheint also sehr groß zu sein. An wen richtet sich Ihr Angebot?

Vedder: Das kommt ganz auf das Thema an. Wir bieten viele allgemeine Infos an, vor allem mit unseren Broschüren. Die sind für Laien genauso gut verständlich wie für Fachleute. Wir befassen uns aber auch mit Detailfragen, für die man als Leser schon etwas im Thema sein muss. Vor allem im Forum werden oft solche komplexen Sachverhalte diskutiert.

Römer: Es kann sich aber jeder im Forum anmelden, der das gern möchte, Vorwissen ist keine Voraussetzung. Die meisten unserer Nutzer arbeiten in Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräten oder Personalräten in Betrieben und Dienststellen in ganz Deutschland. Wir fragen das bei der Registrierung ab, damit wir einen besseren Überblick über die Tätigkeitsfelder unserer Nutzer bekommen. Fachlich bringen sich auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inklusionsämter in die laufenden Diskussionen ein.

Welche Themen tauchen im Forum besonders oft auf?

Vedder: Es geht oft um rechtliche Fragen rund um das Thema Beruf und Behinderung. Zum Beispiel können sich Vertreterinnen und Vertreter von Angestellten mit Behinderung – also die Schwerbehindertenvertretungen – unter bestimmten Umständen von der Arbeit freistellen lassen. Viele sind hier aber unsicher, wie die Rechtslage ist, und suchen im Forum Antworten.

Römer: Ein anderes Thema sind die Pflichten der Arbeitgeber. Beispielsweise müssen sie die Schwerbehindertenvertretungen an bestimmten Entscheidungsprozessen, Abläufen und Gesprächen beteiligen, wenn es Konflikte am Arbeitsplatz gibt oder wenn jemand mit Behinderung neu eingestellt werden soll. Auch dazu tauchen oft Fragen im Forum auf, weil das ein sehr komplexes Thema ist. Genauso ist es mit Einstellungs- und Bewerbungsverfahren: Hier wollen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber wissen, was sie erwartet, was sie beachten müssen, welche Rechte sie haben und was sie bei der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes oder der Bewerbung auf einen neuen Job beachten müssen oder sollten. Auch die Frage nach den Möglichkeiten finanzieller Förderung wird häufig gestellt.

Und was ist, wenn jemand mal eine ganz individuelle Frage hat, auf die sie oder er im Forum keine Antwort findet?

Römer: Dafür ist unsere Onlineberatung da, die unsere registrierten Nutzer in Anspruch nehmen können. Wir beiden werden dabei von drei Kollegen unterstützt: Albin Göbel, ehemaliger Mitarbeiter aus dem Inklusionsamt München, Matthias Günther vom Inklusionsamt Sachsen und Marco Hirsch vom Inklusionsamt Baden-Württemberg. Außerdem haben wir sehr aktive Mitglieder im Forum, die uns mit fundiertem Fachwissen in guten Beiträgen helfen – und so für große Kompetenz und Leben im Forum sorgen. Die Anmeldung im Forum ist übrigens kostenlos, es kann sich also jeder beraten lassen, der Hilfe braucht.

Kommen wir noch einmal zu den anstehenden Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen zurück. Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, fühlt sich schnell überfordert. Wie fangen Sie das auf?

Vedder: Die Broschüren auf unserer Seite bieten einen guten Einstieg ins Thema, auch für Fachfremde. In unserem Forum führen wir diesen Ansatz fort, indem wir Spezialfragen beantworten, die im Zusammenhang mit der Wahl immer wieder auftauchen. Das ist nämlich ein Knackpunkt: Es gibt viele gute allgemeine Infos, die aber nicht jedem Betrieb gleich die nötige Klarheit bringen. Fast alle, die sich damit beschäftigen (müssen), haben nach dem ersten Einlesen ins Thema individuellen Informationsbedarf.

Welche Fragen kommen besonders oft?

Vedder: Zum Beispiel möchten viele gern wissen, wie die Wahlen korrekt vorbereitet und durchgeführt werden müssen, damit sie später nicht angefochten werden können. Wir empfehlen hier immer als Erstes, beim Erstellen der Wahlunterlagen und der nötigen Beschlussfassungen sauber und sorgfältig zu arbeiten. Wir bieten hierfür auch Textvorlagen an, die konsequent unverändert eingesetzt werden sollten – dann ist man auf der sicheren Seite.

Römer: Auch das Einleiten der Wahlen ist immer wieder ein Thema. Hier helfen wir dabei, das richtige Verfahren zu wählen, denn es gibt zwei verschiedene. Die Wahl rechtzeitig einzuleiten und Kandidaten zu suchen, ist ebenfalls sehr wichtig, damit alles reibungslos funktioniert.

Vedder: Manchmal müssen auch mehrere Betriebe für die Wahl einer gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung zusammengefasst werden. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn die Betriebe sehr klein sind und nah beieinander liegen.

Römer: Zwei weitere Themen, die im Forum häufig angesprochen werden: „Aktives und passives Wahlrecht“ und „Befangenheit/Wahlwerbung“. Zum ersten Thema finden Interessierte nicht nur im Forum Antworten, sondern auch in unserer Broschüre zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung. Beim Thema Befangenheit und Wahlwerbung geht es darum, dass Kandidaten zwar am Wahlverfahren als Wahlvorstand oder Wahlleiter mitwirken, aber nur eingeschränkt Werbung für sich machen dürfen. Im Forum informieren wir, wann und in welchem Umfang das noch in Ordnung ist. –


Über unsere Interviewpartner

Christian Vedder

Porträtfoto von Christian Vedder
Foto: KVJS/Thomas Brenner

Geburtsjahr: 1962
Arbeitsort: Karlsruhe
Beruf: Diplom-Verwaltungswirt
(Persönlicher Bezug zum Thema) Behinderung: motiviert, informiert und begeistert als hauptamtlicher Trainer und Referent des Inklusionsamtes Baden-Württemberg Menschen für den Job als Schwerbehindertenvertreterin oder Schwerbehindertenvertreter in Betrieben.

Ulrich Römer

Porträtfoto von Ulrich Römer
Foto: KVJS/Thomas Brenner

Geburtsjahr: 1965
Arbeitsort:
Karlsruhe
Beruf:
Diplom-Verwaltungswirt
(Persönlicher Bezug zum Thema) Behinderung:
hauptamtlicher Trainer und Referent des Inklusionsamtes Baden-Württemberg und aktiv für den dortigen Ideenpool.


Tipps & Links zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen

Vereinfachtes oder förmliches Wahlverfahren? Wann soll die Wahl stattfinden? Gibt es schon eine Schwerbehindertenvertretung, die neu gewählt werden soll? Welche Infos sind erwünscht?

Wer diese Infos schon parat hat, kann sich auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter (kurz: BIH) einen individuellen Kalender für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2018 erstellen lassen. Darin ist der gesamte Ablauf samt Vor- und Nachbereitung der Wahl mit entsprechenden Daten aufgelistet – und die nötigen Vordrucke stehen auch direkt zum Download dabei. Gibt es auch als Web-App (Achtung: Die WahlNAVI-App ist keine klassische App, die zum Download im App- oder Playstore zur Verfügung steht. Stattdessen bitte mit dem Smartphone/Tablet die folgende URL aufrufen und Seite als Lesezeichen auf dem Home-Bildschirm abspeichern: wahlnavi.inklusionsaemter.de).

Weitere Infos zur Wahl gibt es kompakt zusammengefasst in der BIH-Broschüre zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung.

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