Jürgen Linnemann arbeitet seit den 1980er-Jahren in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem, Dokumente für die Digitalisierung vorzubereiten: Er sortiert, entfernt Büroklammern und strukturiert Unterlagen. Für rund 24 Stunden dieser Arbeit pro Woche erhält er nach eigenen Angaben etwa 200 Euro im Monat. Das ist zum Leben viel zu wenig. Gemeinsam mit Soraia Da Costa Batista, einer Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, will Linnemann nun klären lassen, ob dieses Entgeltsystem gegen das Grundgesetz verstößt. Mit dieser Frage ist bisher noch niemand bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen.
Der Fall wurde in diesem Monat durch ein Interview von Jan Böhmermann mit den beiden im ZDF Magazin Royale bekannt. Jürgen Linnemann und Soraia Da Costa Batista sprechen darin unter anderem über die aus ihrer Sicht systematische Benachteiligung der rund 300.000 Beschäftigten mit Behinderung, die in deutschen Werkstätten arbeiten. Denn: Diese Menschen haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn, obwohl ihre Arbeit wirtschaftlich verwertbar ist – deshalb bleiben viele trotz Arbeit auf staatliche Unterstützung angewiesen. Kritiker:innen beschreiben Werkstätten daher schon seit Jahren als System, das Teilhabe verspricht, aber finanzielle Unabhängigkeit verhindert.
