15. November 2017•
Fakten, Service, Infos
In Betrieben ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl müssen verschiedene Vertreterinnen und Vertreter gewählt werden, die sich um die Belange von Menschen mit Behinderungen kümmern oder die Arbeitgeber beim Thema Inklusion im Unternehmen unterstützen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen viele wichtige Aufgaben, die sie ehrenamtlich neben ihrem normalen Job im Betrieb erledigen: Sie helfen dabei, Konflikte zu lösen, die in einem Beschäftigungsverhältnis entstehen können, sie nehmen an Verhandlungen zum Kündigungsschutz teil und unterstützen dabei, Arbeitsplätze in den Betrieben und Dienststellen behinderungsgerecht zu gestalten. Sie beraten aber auch, zum Beispiel, wenn ein Mensch mit Schwerbehinderung neu eingestellt werden soll. Für all das müssen sie viel Fachkompetenz und Verhandlungsgeschick mitbringen, zugleich aber auch Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen haben. Um die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in Betrieben aus der Region Westfalen-Lippe bei ihren vielfältigen Aufgaben zu unterstützen und ihnen die passenden Handlungskompetenzen zu vermitteln, stellt das LWL-Inklusionsamt Arbeit jedes Jahr ein umfassendes Kursprogramm zu verschiedenen Schwerpunktthemen zusammen (Tipp für Interessierte außerhalb von Westfalen: Im Rheinland ist der LVR mit einem eigenen Kursangebot zuständig, in Regionen außerhalb von NRW jeweils andere Inklusionsämter oder sonstige Anbieter). Im Jahr 2018 werden für die Region Westfalen beispielsweise wieder viele Grund- und Aufbaukurse angeboten, die sich unter anderem um die Aufgaben mehr lesen
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